9

78 Wochen Krankengeld und jetzt?

K
Hallo Leute,
Ich habe 78 Wochen Krankengeld erhalten wegen meines Burn-Outs und werde nun ausgesteuert.
Eine feste Arbeitstelle besitzte ich daher war für mich nach dem Aussteuern beim Arbeitsamt melden keine Option weil ich dachte das ist nichts für leute mit einem Arbeitsplatz.
Ich dachte noch 1-2 Monate und ich bin wieder gesund aber am Ende des Krankengeldes geht es mir noch nicht gut genug um zu arbeiten. Ich habe es natürlich probiert und merke das es noch zufrüh kommt. (Ich war heute arbeiten)

Ich hatte schon 2 Wiedereingliederungen und jedes mal habe ich mich in die Arbeitsgezwungen bis ich wieder am Ende war. (3 Monate habe ich jeweils durchgehalten)
Mir ist heute bewusst das es komplett falsch war...
Ich weiß das ich die krankheit dadurch unnötig verlängert habe. Diesmal wollte/würde ich es besser machen jedoch ist das Krankengeld vorbei und ich müsste mich Aussteuern lassen.

Dazu ist mein Problem das man sich dort anscheinend 2 Monate oder so vorher melden muss/soll was ich natürlich nicht gemacht habe weil ich dachte bis zur Woche 78 des Krankengeldes bin ich wieder gesund.

Muss ich dann 2-3 Monate ohne unterstützung auskommen?
Habt ihr evtl. Erfahrung damit?
Grüße
Kruste

10.07.2023 14:19 • #1


R
Warst du schon in Reha?

10.07.2023 14:56 • x 1 #2


A


Hallo Kruste,

78 Wochen Krankengeld und jetzt?

x 3#3


Dys
@Kruste
Als erstes melde dich am besten zeitnah Arbeitssuchend. Das kannst Du online machen. Oder Du rufst beim Service der AfA an und erledigst das telefonisch.
Spätestens am Tag nach der Aussteuerung musst Du Dich dann arbeitslos melden, am besten Vorort bei der AfA. Geht zwar mittlerweile mit Personalausweis und Lesegerät auch online, aber ich bin seinerzeit lieber direkt und persönlich zur AfA.

10.07.2023 15:19 • x 1 #3


Albarracin
Experte

10.07.2023 15:32 • x 3 #4


K
Danke für die Antworten

@Albarracin: Warum darf ich der AA keine AU-Bescheinigung vorlegen? Dachte die müssen davon wissen

@Rali: Ja ich war schon auf Reha... kann/Darf daher gerade nicht auf eine neue

Es ist doch etwas unangehm dieses Thema... also nicht hier im Forum sondern das in der Arbeit erzählen das man weiterhin krank ist.

Aber ich danke euch für eure Hilfe

10.07.2023 17:11 • x 1 #5


R
Eine zweite Reha gibt es vorerst nicht mehr und da wurdest du als arbeitsfähig entlassen?

10.07.2023 17:17 • #6


Dys
Eine Arbeitsunfähigkeit will die AfA auch garnicht, wenn Du wegen der Aussteuerung ALG1 beziehst.
@Albarracin ist hier die Koryohäe bezüglich Gesetzeslagen. Dennoch ist durch eine Online Anmeldung als Arbeitssuchend und anschließender Verifizierung eine künftige Kommunikation mit der AfA eben online möglich, weswegen ich Dies vorschlug. Arbeitssuchend kann man sich zu jeder Zeit und in jeder Lebenslage melden, dieser Service ist demnach auch unabhängig von einem eventuellen Leistungsbezug und bringt keine Nachteile, aber eben unter Umständen Vorteile. Sobald Du im Leistungsbezug bist, wird man Dir ohnehin den Online Zugang nahelegen. Falls Du den natürlich nicht willst, dann ist das so. Ohnehin bekommst Du alle amtlichen Schreiben auch per Post und nur die sind im Endeffekt relevant. Für mich sind die Online Dienste ein Segen, aber das ist natürlich subjektiv.

Ich schreibe das, weil ich es so gemacht hatte, also aus meiner persönlichen Erfahrung. Bezüglich des Schreiben der Krankenkasse hat Albarracin völlig recht. Das musst Du bei der AfA vorlegen, allerdings stand dies auch in dem Schreiben selbst, jedenfalls in meinem, nebst der Handlungsanweisung, mich bei der AfA diesbezüglich zu melden.

10.07.2023 17:49 • x 1 #7


K
@Rali Meine Reha war 2022 und ich wurde entlassen um es mit arbeiten zuprobieren. Was wie gesagt 3 Monate mehr schlecht als recht ging bis der Körper wieder komplett zugemacht hat.

@Dys ebenso danke für die Tipps/Erfahrung von dir

10.07.2023 19:32 • #8


Albarracin
Experte

11.07.2023 08:17 • x 1 #9


Mit180gen0
Also ich verstehe das nicht, bei mir ist es ähnlich: mein Krankengeld läuft jetzt auch aus. Ich HABE ja eine Arbeit, bin aber nunmal krank. Da muss ich doch der AfA mein Attest vorlegen?

01.09.2023 17:02 • x 1 #10


Oliver74
Nein, wie schon bereits erwähnt. Du stündest dadurch nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hättest somit keinen Anspruch mehr auf Alg2. Du wirst aber von der AfA begutachtet ob du noch Vermittelbar bist. Die Krankmeldung weiterhin dem Arbeitgeber schicken!

01.09.2023 17:25 • #11


Mit180gen0
@Oliver74 dem Arbeitgeber schickt man ja keine mehr...

01.09.2023 17:27 • #12


Oliver74
Natürlich muss man die noch weiterhin schicken. Es besteht ja noch ein Arbeitsverhältnis, außer der Arbeitgeber hat einen davon befreit.

01.09.2023 17:32 • #13


Mit180gen0
@Oliver74 Nein, der Arbeitgeber muss sich das Attest jetzt selber von der Krankenkasse besorgen, das ist neu.

01.09.2023 17:33 • #14


Oliver74
Achso stimmt. Bin leider schon ein paar Jährchen raus aus dem Arbeitsmarkt.

01.09.2023 17:35 • #15


A


Hallo Kruste,

x 4#16


Mit180gen0
@Oliver74 es ist herrlich, immerzu das Porto ,zum Briefkasten müssen.... entfällt!

01.09.2023 17:37 • #16

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag