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Änderungskündigung 5 Jahre vor Rentenbeginn und nun ?

Caro63
Man fand keinen Grund, der das Vorhaben rechtfertigen konnte.
Nun letztendlich die Variante Änderungskündigung mit dem Angebot , in die Zentrale 600 km entfernt zu gehen.
Auf diesen Vorschlag fällt mir nichts mehr ein.
Jetzt sitze ich mit 60 1/2 da ,kann zwar 24 Monate ALG 1 beanspruchen ,was nicht angerechnet wird bis zur Rente mit 63 mit Abzug.
Im Moment wäre mir lieber, wieder einen Job zu haben, obwohl es längst überfällig ist ,diesen Job zu kappen.
Überstunden, Stress ohne Ende ,keine Wertschätzung ,gar nichts.
Es ist eigentlich eine Erlösung ,nur tut sich gerade ein schwarzes Loch auf vor mir.
Ich bin erschöpft ,ausgelaugt, schlafe viel und weiß nicht wirklich wie weiter.
Gibt es jemand in ähnlicher Situation bzw. mit Erfahrung,
was man weiter unternehmen kann/sollte ?

Bin für jeden Hinweis/Rat dankbar
(z.Zt. Krankschreibung bis 16.6.)

Caro60

09.06.2020 20:32 • x 1 #1


B
Hallo Caro,

hier wäre Rat von einem Anwalt nicht verkehrt.

11.06.2020 08:02 • x 2 #2


A


Hallo caro63,

Änderungskündigung 5 Jahre vor Rentenbeginn und nun ?

x 3#3


Blume71
Guten Morgen Caro60!

Herzlich Willkommen zurück - schön, dass Du wieder dabei bist.

Zu Deinem Thema kann ich Dir leider keinen Rat geben, weil mir die Erfahrung fehlt. Allerdings würde ich, wie Bella1234 schreibt, evtl. auch die Sache einmal von einem Anwalt überprüfen lassen.

Vllt. magst Du auch ein Tagebuch eröffnen?

Lieben Gruß Blume

11.06.2020 09:23 • x 1 #3


Albarracin
Experte

11.06.2020 13:54 • x 2 #4


Caro63
Danke für die Hinweise an Alle.
Eine Klage bringt nix, das habe ich anwaltlich schon abklären lassen.
Die Alternative wäre dann, in die Zentrale arbeiten zu gehen und ein Umzug käme für uns nicht
infrage dafür (zu weit weg).
Da ich den Job erst 2 Jahre mache ,ist die Frage einer Abfindung auch nicht wirklich was,
steht einem rechtl. erst nach 5 Jahre zu.
24 Monate ALG 1 Anspruch sind zwar toll aber werden nicht angerechnet für die Rentenanwartschaftszeit ,dann fehlt noch 1/2 Jahr ausserdem.
Für mich stellt sich die Frage, wie komme ich bis zu Rente mit Abzug 63 +2 Monate ?

LG Caro

11.06.2020 19:21 • #5


Albarracin
Experte

12.06.2020 16:06 • x 2 #6


Caro63
Hallo,
das ist vielleicht von mir etwas harsch formuliert (Klage bringt nix) und mit der Abfindung.
Die Niederlassung wurde geschlossen aus Kostengründen, man reduziert nun mal eh erst die Tochterfirmen
ich hätte keine Alternative als in die Zentrale zu gehen 600 km entfernt.
Letztendlich war ich die letzte MA dort, alle anderen waren schon weg.
Die Klagefrist ist rum(3 Wochen) nun, die Chancen, da etwas herauszuholen ,sind nach anwaltl. Rücksprache sehr ,sehr gering
einzuschätzen gewesen.
Ab 16.6.20 bin ich raus und muss eine andere Alternative suchen/finden.
Grüße Caro

12.06.2020 16:43 • #7


Caro63
Inzwischen ist etwas Licht ins Dunkel der weiteren Möglichkeiten gekommen.
Bei sowieso beabsichtigtem Rentenbeginn mit 63 J. (nach 35 J also f. langj. Versicherte mit Abzug) zählen die 24 Monate ALG 1 ,fehlen dann noch 6 Monate .Bin im Moment auf der Suche nach neuem Job TZ oder in Aussicht schon 450,--Euro Basis (wovon ich dann nur 165,Euro angerechnet bekäme bei ALG 1 Bezug-das wäre ok für mich ,wenn ich diesen Minijob nicht rentenbeitragsfrei stelle.
Diesen Job, den ich hoffe zu bekommen ,würde dann über 63 hinaus weiter praktikabel sein und meine dann Rente mit Abzug etwas aufpeppen können. Ich hoffe, da richtig zu liegen mit meinem jetzt Informationsstand.
Voll arbeiten und im ursprünglichen Beruf ist mir aus Selbsteinschätzung nicht möglich, die Belastung (Stress) möchte ich nicht mehr und verzichte daher lieber auf Geld meiner Gesundheit wegen. Allerdings möchte ich weiter etwas arbeiten, nur etwas,was mir wirklich noch Spass macht auf Dauer.
Grüße Caro

12.07.2020 17:20 • x 1 #8


Kate
Zitat von Caro60:
Allerdings möchte ich weiter etwas arbeiten, nur etwas,was mir wirklich noch Spass macht auf Dauer.

Das klingt gut, an was dachtest Du da?
LG Kate

12.07.2020 18:08 • #9


Caro63
Kate,
auf alle Fälle etwas mit Kontakt zu Menschen ,teils am Telefon, teilweise persönlich, teils online,
allerdings nicht mehr 45-55 Std. pro Woche ,das schaffe ich einfach nicht mehr und möchte es auch
nicht mehr.
Grüße Caro

12.07.2020 18:14 • x 2 #10


Caro63
Nun habe ich 450 Euro Job erstmal angenommen,
Alltagsbegleiter/Betreuer in Privathaushalt für eine alte Dame.
Dieser ist begrenzt momentan auf 160Euro ,je nachdem wie der Zustand ist und die Pflegestufe sich mal ändert,
wird sich auch der Hinzuverdienst ändern.
Damit bekommt man nun erst einmal keine Probleme mit AA.
Zeitgleich ein Stellenangebot von AA ,zwei Probetage hatten sich ergeben und am ersten dieser Tage bei mir
die Feststellung, es geht nicht mehr im ursprünglichen Job.
Schon der Gedanke daran hat mich sofort ins Schlechtfühlen versetzt. Im Gespräch mit dem potenziellen Vorgesetzten
ergab sich die Frage nach dem Kann ich mir vorstellen, das dieser Job etwas für mich sein kann -NEIN,
damit hatte sich dann auch schon der 2 Tag erledigt.
Seither plagt mich schlechtes Gewissen und Versagensängste und die Sorge AA könnte da eine Sperre verhängen
Ich kann nicht verstehen ,wie man lt. SGB verspflichtet werden kann mit inzwischen 61 eine Stelle mit 42 std. schon vorab ausgewiesenen Stunden ,diese als zumutbar verpflichtend anzusehen und das bei 60 KM Fahrt tgl. insgesamt noch dazu.
Da ich nicht weiss, ob AA nun bei dem evtl. AG nachfragt (ich habe die Stellenbewerbung online noch nicht auf abgelehnt gesetzt,
habe ich keine Ahnung, wie das weiter geht evtl. Fakt ist Vollbeschäftigung schaffe ich nicht mehr ,da brauche ich nicht
drumherum reden, habe aber kein ärztl. Attest dafür (Hausarzt ist in Rente gegangen gerade und Psychologe zieht weg gerade),
d.h. ich stehe auch in dieser Beziehung gerade voll im Nichts.
Ich bin einfach müde, verbraucht durch den jahrzehntelangen Dauerstress und möchte nur kürzer treten.
Es kann nicht die Alternative sein, erst in einem Job zusammenzubrechen....

12.12.2020 17:46 • x 1 #11


michi2879
@ Caro60

Das kommt mir alles ziemlich bekannt vor. Ich kann Dir allerdings auch nicht zu etwas raten. Zur Not halt eine Gehaltsforderung stellen die der AG nicht erfüllen will. Man sitzt halt in der Zwickmühle und ... Zwei bis zweieinhalb Stunden gelten für Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit über sechs Stunden als zumutbar und kleinere Abweichungen müssen akzeptiert werden.

Mich könnte man somit auch zwingen nach Hamburg zu Pendeln, wie auch immer in meinem Job gibt es genügend jüngere die da eher zum Zuge kommen wie ich.

Ich kann das so gut nachvollziehen, dieses Gefühl ausgepumpt zu sein, nicht mehr zu können. Mir geht es da wirklich ähnlich, allein der Gedanke wieder administrativ arbeiten zu müssen treibt mir die Schweißperlen in's Gesicht. Da weiß ich jetzt schon wie lange das gut geht und wann ich wieder zusammenklappe.

Leider interessiert das den Gesetzgeber nicht.

Lass Dich mal knuddeln

Gruß michi

12.12.2020 18:43 • x 1 #12


Caro63
Und dabei bin ich schon soweit nun mit 63 mit 11,4 % Abschlag in Rente gehen zu wollen, also bestrafe ich mich schon freiwillig selbst
Beim Gehalt muss man nach 5 Monaten ALG1 auch schon 20% Abschlag akzeptieren,
keine Ahnung wo das hinführen soll...
Ich habe Dienstag noch einen letzten Termin bei dem bisherigen Psychologen, hoffe, da gibt es inzwischen
einen Nachfolger für die Stelle .Wenn gar nix geht ,lass ich mich erstmal krank schreiben, bleibt mir nix anderes übrig.
Bin bestimmt nicht gleich pessimistisch, was hier veranstaltet wird ,ist krass.
Die jungen Leute finden keine Jobs nach dem Studium (kenne 3 Fälle ,die 2 Jahre schon suchen bundesweit mit Master !)
und die Älteren rackern bis zum Umfallen.

12.12.2020 18:52 • #13


Caro63
Endlich habe ich vielleicht Aussicht, etwas bewegen zu können,
nur bin ich mir nicht ganz sicher, ob das so funktionieren kann,
Da ich in ALG 1 Bezug bin, habe ich mich auch für TZ und Minijobs umgehört, alles schwierig im Moment.
Ehrenamtlich betreue ich schon länger eine alte Dame (Arztwege, Apotheke, Einkauf m. Auto auch kleinere Ausflüge mal, damit sie Abwechslung hat, denn ihre Kinder wohnen weiter weg) Dafür bekomme ich jetzt von ihr monatl. eine Aufwandsentschädigung 150,--Euro,wofür ich sehr dankbar bin. (wöchentlich ca.5 Std.)
Nun habe ich heute eine Zusage bekommen für 2x wöchentlich 4 Std. vormittags Minijob, käme damit in eine Firma, wo ich evtl. über längere Zeit arbeiten könnte.(auch später über mein Renteneintritt mit 63 hinaus) .
Der Minijob wäre ab Ende Januar'21 ,muss ich vorab melden bei Agentur.
Kann mir jemand evtl. Rat geben zu meinen ? ?

Wird eine Aufwandsentschädigung angerechnet auf ALG1 ?
Die Stundenzahl jedenfalls liegt unter dem Limit und selbst mit dem Minijob 8+5 Std=13 gesamt liege ich noch unter 14,5 zulässigen Wochenstunden für ALG1 .
Das mir das Geld über die 165,--Euro möglichen Hinzuverdienst hinaus an ALG1 gekürzt wird ,ist mir klar.
Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Arbeit liegt auch unter dem jährlich 2400,--Euro Höchstbetrag (steuerfrei) und ich bin mir aber nun nicht sicher, ob man mir das nun auch auf ALG1 angerechnet wird evtl. ?

Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, wo ich Info dazu noch finden könnte ?

16.12.2020 20:13 • #14


Caro63
Also ich habe heute nun die Stelle (Minijob 8 Std. pro Woche ) zugesagt ,nachdem ich weiter nachgelesen habe.
Das ehrenamtliche betreuen der alten Dame (5 Std /Woche) mit 160,--Euro /Monat muss ich eigentlich nicht angeben,
soweit ich weiß.
Leider kann mir hier wohl niemand dazu aus Erfahrung raten .
Ich melde den Minijob der AA Anfang Januar und das ehrenamtliche habe ich für 12/2020 gemeldet,
das lasse ich dann .
Werde sehen ,das mache ich schon 2 Jahre ehrenamtlich und nun da sie Pflegestufe bekommen hat, kann sie mit eine Aufwandsentschädigung zahlen für Sprit/Zeit usw.

18.12.2020 21:35 • #15


Albarracin
Experte

19.12.2020 12:06 • x 2 #16


A


Hallo caro63,

x 4#17


Caro63
Vielen Dank für die Bestätigung,
die Alltagsbegleitung der alten Dame habe ich befristet gemeldet nur für Dezember,
letztendlich habe ich Unterstützung der Familie gegeben ,damit Mütterchen während der Pandemiebeschränkung versorgt bleibt.
Für eine dauerhafte Lösung zur Betreuung muss sich die Familie eh professionelle Hilfe suchen.
Also von daher hat mir deine Antwort bestätigt, dass es gut ist, so zu machen.
Das wäre mir viel zu gewagt, dadurch meine eigenen Bezüge zu riskieren.

19.12.2020 18:57 • x 2 #17

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