
Irgendeine
- 1574
- 11
- 1992
Zitat von fiorina:Glaube mir das geht . . . auch heute noch
Bestimmt geht das. Genauso, wie man auch heute noch bei Transplantationslisten besch.n kann. Schwarze Schafe gibt es immer und überall Die Hürden sind aber viel höher, als früher.
In vielen Kliniken ist Zwangsmedikation selbst bei Gefahr im Verzug nicht mehr erlaubt.
Das ist einerseits natürlich gut für Pat., bringt aber auch Probleme (für den Pat.!) mit sich.
Bei einem akut wahnhaften Pat. hast du dann noch 2 Möglichkeiten: Ihn seinen Wahn ausleben zu lassen (in dem er dann ggf. sich und/oder anderen schadet) oder ihn zu fixieren.
Früher war eine notwensige Fixierung ohne leichte Sedierung unzulässig. Zurecht, denn es ist traumatisch. Ich spreche aus Erfahrung.
Und selbst das darfst du max. 24h (Länge je nach Bundesland unterschiedlich). Danach muss ein Richter kommen. Passiert das nicht, kannst du die Klinik in Grund und Boden klagen.
Zum Thema Akteneinsicht: Du hast ein Recht darauf. Der einzige Grund, warum dein Arzt es dir verwehren dürfte, wäre, wenn das Gelesene dir irgendwie schaden würde. Das wäre z.B. der Fall, wenn dort eine schlimme Diagnose drin steht, die man dir zu dem Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt hat oder wenn du Flashbacks bekommen würdest.