Interessant. Und deprimierend, aber ich hatte von vornherein nichts anderes erwartet.
Theoretisch sollten wir es vermeiden, mit den Gefangenen über ihre Taten zu sprechen, da wir im Ernstfall kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Zwar eine Schweigepflicht – aber das ist eben nicht dasselbe.
Das wusste ich noch nicht. Und ich fände es ziemlich bedenklich, wenn das so stimmt.
Seit dem Fall Mollath [Link] sind die Hürden für diese Maßnahme zu Recht exorbitant verschärft worden.
Gut, dass sie zu Recht sagt.
In der Praxis muss man also den Teufelskreis von Medikationsverweigerung und klinischer Verschlechterung erst eskalieren lassen, bevor man eine Zwangsmedikation überhaupt beantragt.
Tja. Das ist dann die Kehrseite davon.
Theoretisch war das richtig falsch. Praktisch aber sind 200 mg Quetiapin in Herrn Vogel.
Das brachte mich ein wenig zum Lächeln. Es scheint, dass sie ihren Humor und ihre - sagen wir mal: praktische Menschlichkeit - noch nicht ganz verloren hat, denn das war die mMn die Lösung, die für alle Beteiligten die am wenigsten schmerzhafte war.
Trotzdem wäre das kein Job für mich und ich ziehe den Hut vor allen, die das längere Zeit durchhalten.
19.02.2025 12:48 •
x 1 #2