Zitat von Oliver74:Meiner privaten BU-Versicherung habe ich einen Leistungsfall angezeigt. Der Antrag liegt mir vor und habe nächste Woche einen Termin beim Fachanwalt, um Fehler in der Antragsstellung zu vermeiden und wie die Chancen generell stehen.
Hallo Oliver74,
bei der privaten BU musst Du Dir wohl am wenigsten Gedanken machen, weil die meisten BU-Verträge schon auf eine 6-monatige Arbeitsunfähigkeit abstellen und deren Leistungspflicht greift da regelmäßig ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte fingierte Berufsunfähigkeit. Träfe ja bei Dir zu.
Ansonsten wird abgestellt auf die letzte berufliche Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt werden konnte. Liegt der Grad der BU bei oder über 50 %, zahlen sie. Auch diese Schwelle ist meist leicht erreicht.
Soweit Dein Vertrag älter als 10 Jahre ist, kann der Versicherer auch nicht mehr den Vertrag anfechten, weil Du bspw. Deinen Obliegenheiten aus der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen bist (bspw. Vergessene Angaben bei den Gesundheitsangaben).
Vor der Beantragung brauchst Du Dir dann keine so großen Gedanken machen und brauchst für gewöhnlich auch keinen Anwalt hierfür.
Soweit der Vertrag keine 10 Jahre alt ist, könnte es sein, dass der Versicherer mit Dreck wirft, soweit Du auch nur im Ansatz den sprichwörtlichen Männerschnupfen in den Gesundheitsfragen nicht angegeben hast. Im schlimmsten Fall steht die Anfechtung der Vertragserklärung. Dafür braucht es einen Anwalt für die Beantragung, wenn Du Dir diesbezüglich nicht sicher bist, ob Du seinerzeit korrekte Angaben gemacht hast, egal ob fahrlässig, oder vorsätzlich, und der Vertrag noch nicht so lange existiert. Ansonsten brauchst Du ihn eher nicht. Ist meiner Meinung nach manchmal nur schlichte Panikmache zur Mandantengewinnung, um Kasse zu machen. Habe hierzu diverse Anwaltsseiten im Internet besucht und den Kopf geschüttelt, weil die dort getroffenen Aussagen echt ätzend sind.
Du brauchst auf jeden Fall eine gute Rechtsschutzversicherung, ansonsten geht es sehr schnell ins Geld, gerade wenn es um die Beauftragung von Gutachten geht.
Bei mir lief das alles problemlos durch, auch ohne Anwalt. Mein Vertrag war mehr als 10 Jahre alt. Die Prüfung dauerte insgesamt 8 Wochen, inkl. aller Auskünfte, die die Versicherung eingeholt hat. Und gezahlt habe Sie rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Im Übrigen wird Dir die private BU auch nicht auf das Krankengeld und oder ALG I, oder eine spätere EU-Rente angerechnet. Wenn Du jedoch aus einer privaten Zusatzversicherung ein zusätzliches Krankentagegeld erhältst, wirst Du dieses zurückzahlen müssen, ab dem Tag, ab dem die BU ihre Leistungspflicht rückwirkend erklärt. Bei der BU ist der Ertragsanteil steuerpflichtig.
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__55.htmlViele Grüße
sundancere20j