A
Andi1962
- 8
- 4
- 2
Hallo!
Ich hoffe ich komme hier mit euerer Unterstützung etwas weiter.
Hier mein jetziges Problem:
2016 wurde mir auf Grund meiner Krankheit die EWR bis 2019 gewährt.
Der Weg dahin war gar nicht so einfach.
Beim erstversuch folgte direkt die Ablehnung. Erst beim Widerspruch wurde mir die EWR gewährt.
Im Januar lief die EWR aus und ich habe zeitig einen Verlängerungsantrag gestellt.
Darauf folgte die Einladung zum Gutachter und wenig später bekam ich dann den Ablehnungsbescheid. Es war übrigens die gleiche Gutachterin die mir zuvor in 2016 die EWR gewährt hatte.
Wieder hatte ich gegen diesen Ablehnungsbescheid Wiederspruch eingelegt.
Mein Wiederspruch wurde ohne eine weitere Untersuchung abgeschmettert.
Auch dagegen habe ich mich gewährt und nun läuft seit März 2019 eine Klage beim Sozialgericht.
Wohl oder übel musste ich mich wieder bei der Agentur für Arbeit anmelden.
Wenn man hier Leitungen bezieht, muss man sich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. So die Worte meines Beraters.
Ich habe den Verlängerungsantrag gestellt weil ich nicht mehr arbeiten kann und plötzlich will man mich wieder arbeiten schicken.
Weil das eben nicht möglich ist bin ich direkt zum Arzt.
Mein Arzt kennt meine Krankengeschichte und hat mich direkt krankgeschrieben.
Jetzt hatte ich erstmal etwas Ruhe.
Meine Krankmeldung zog sich über 6 Wochen hinaus und ich wurde von der Agentur für Arbeit vorerst abgemeldet. Theoretisch wäre hätte ich jetzt Anspruch auf Krankengeld gehabt. Das Krankengeld wurde abgelehnt weil es vor meiner ersten EWR schon ausgeschöpft war und ich es wegen der selben Krankheit beantragt habe.
Notgedrungen musste ich wieder zur Agentur für Arbeit und wieder einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Ich habe meinem Berater die Sachlage geschildert und er meinte wenn ich Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen will, müsste ich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Andernfalls müsste er mich wieder abmelden und dann bliebe nur der Weg zum Jobcenter.
Ich wollte den Gang zum Jobcenter erstmal umgehen und habe dann in den sauren Apfel gebissen.
Das ganze geht jetzt ungefähr ein Jahr so und auf Aufforderung von der Agentur für Arbeit bewerbe ich mich jetzt brav auf mindestens 5 Jobangebote im Monat.
Meine Arbeitslosengeld 1 läuft jetzt noch bis August 2020 und dann käme Hartz 4.
Das macht mir Angst.
Inzwischen hätte ich wieder Anspruch auf Krankengeld und könnte so eventuell erstmal Hartz 4 umgehen. Aber auch hier komme ich aus folgendem Grund nicht weiter.
Ich bin seit März 2019 bei einer Neurologin in Behandlung und bekomme seitdem Antidepressiva. Seit kurzem bin ich auch in Psychologischer Behandlung.
Die Neurologin und die Psychologin kommen auf die gleiche Diagnose und stellen bei mir F33.2 fest. Genau die die Krankheit weshalb ich zuvor die EWR bekommen habe.
Ich habe meine Neurologin darum gebeten, dass sie mir eine Krankmeldung ausstellt,
damit ich eventuell nach 6 Wochen das Krankengeld in Anspruch nehmen kann und so erstmal nicht in Hartz 4 rutsche. Meine Neurologin kennt übrigens auch meine Vorgeschichte. Sie weigert sich aber und verweigert mir die Krankmeldung.
Ich bin den Druck von der Agentur für Arbeit und dem Arbeitsmarkt nicht mehr gewachsen und trotzdem verweigert sie mir die Krankmeldung.
Was kann ich dagegen tun? Eigentlich hätte ich doch Anspruch auf Krankengeld oder wie seht ihr das?
Entschuldigung dass ich mit meiner Geschichte etwas weiter ausgeholt habe, aber ich hoffe dass man mich so besser versteht.
Danke für eure Tipps
Ich hoffe ich komme hier mit euerer Unterstützung etwas weiter.
Hier mein jetziges Problem:
2016 wurde mir auf Grund meiner Krankheit die EWR bis 2019 gewährt.
Der Weg dahin war gar nicht so einfach.
Beim erstversuch folgte direkt die Ablehnung. Erst beim Widerspruch wurde mir die EWR gewährt.
Im Januar lief die EWR aus und ich habe zeitig einen Verlängerungsantrag gestellt.
Darauf folgte die Einladung zum Gutachter und wenig später bekam ich dann den Ablehnungsbescheid. Es war übrigens die gleiche Gutachterin die mir zuvor in 2016 die EWR gewährt hatte.
Wieder hatte ich gegen diesen Ablehnungsbescheid Wiederspruch eingelegt.
Mein Wiederspruch wurde ohne eine weitere Untersuchung abgeschmettert.
Auch dagegen habe ich mich gewährt und nun läuft seit März 2019 eine Klage beim Sozialgericht.
Wohl oder übel musste ich mich wieder bei der Agentur für Arbeit anmelden.
Wenn man hier Leitungen bezieht, muss man sich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. So die Worte meines Beraters.
Ich habe den Verlängerungsantrag gestellt weil ich nicht mehr arbeiten kann und plötzlich will man mich wieder arbeiten schicken.
Weil das eben nicht möglich ist bin ich direkt zum Arzt.
Mein Arzt kennt meine Krankengeschichte und hat mich direkt krankgeschrieben.
Jetzt hatte ich erstmal etwas Ruhe.
Meine Krankmeldung zog sich über 6 Wochen hinaus und ich wurde von der Agentur für Arbeit vorerst abgemeldet. Theoretisch wäre hätte ich jetzt Anspruch auf Krankengeld gehabt. Das Krankengeld wurde abgelehnt weil es vor meiner ersten EWR schon ausgeschöpft war und ich es wegen der selben Krankheit beantragt habe.
Notgedrungen musste ich wieder zur Agentur für Arbeit und wieder einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Ich habe meinem Berater die Sachlage geschildert und er meinte wenn ich Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen will, müsste ich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Andernfalls müsste er mich wieder abmelden und dann bliebe nur der Weg zum Jobcenter.
Ich wollte den Gang zum Jobcenter erstmal umgehen und habe dann in den sauren Apfel gebissen.
Das ganze geht jetzt ungefähr ein Jahr so und auf Aufforderung von der Agentur für Arbeit bewerbe ich mich jetzt brav auf mindestens 5 Jobangebote im Monat.
Meine Arbeitslosengeld 1 läuft jetzt noch bis August 2020 und dann käme Hartz 4.
Das macht mir Angst.
Inzwischen hätte ich wieder Anspruch auf Krankengeld und könnte so eventuell erstmal Hartz 4 umgehen. Aber auch hier komme ich aus folgendem Grund nicht weiter.
Ich bin seit März 2019 bei einer Neurologin in Behandlung und bekomme seitdem Antidepressiva. Seit kurzem bin ich auch in Psychologischer Behandlung.
Die Neurologin und die Psychologin kommen auf die gleiche Diagnose und stellen bei mir F33.2 fest. Genau die die Krankheit weshalb ich zuvor die EWR bekommen habe.
Ich habe meine Neurologin darum gebeten, dass sie mir eine Krankmeldung ausstellt,
damit ich eventuell nach 6 Wochen das Krankengeld in Anspruch nehmen kann und so erstmal nicht in Hartz 4 rutsche. Meine Neurologin kennt übrigens auch meine Vorgeschichte. Sie weigert sich aber und verweigert mir die Krankmeldung.
Ich bin den Druck von der Agentur für Arbeit und dem Arbeitsmarkt nicht mehr gewachsen und trotzdem verweigert sie mir die Krankmeldung.
Was kann ich dagegen tun? Eigentlich hätte ich doch Anspruch auf Krankengeld oder wie seht ihr das?
Entschuldigung dass ich mit meiner Geschichte etwas weiter ausgeholt habe, aber ich hoffe dass man mich so besser versteht.
Danke für eure Tipps