Antrag auf Opferentschädigung - eure Erfahrungen?

E
Hallo!

Liebe Leute, entschuldigt, dass ich so lange nicht mehr im Forum war!!!
Mir ging es monatelang wieder sehr schlecht und musste stationär behandelt werden.

Aber ich bin wieder da und wollte gleich mitteilen, dass ich mich nach langem Hin und Her entschieden habe, einen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen. Seit 2 Tagen ist der Antrag weg.

Ich würde mich hier über jeden Beitrag dazu freuen. Z.B. wer solche Anträge gestellt hat, wie das Verfahren war usw. und so fort.

GlG von Eini

27.03.2010 22:10 • #1


F
Hallo, Eini, willkommen zurück ... ich werde diesen Thread mit großem Interesse verfolgen, wobei mir noch gar nicht wirklich klar ist, was das bedeutet, diesen Antrag zu stellen ...

LG
Angelika

27.03.2010 22:39 • #2


A


Hallo Eini95,

Antrag auf Opferentschädigung - eure Erfahrungen?

x 3#3


S
Hallo Eini,

gut, dass du es getan hast. Auch ich werde hier weiterhin mitlesen. Alles Gute für dich.

Serafina

28.03.2010 00:00 • #3


Albarracin
Experte

28.03.2010 07:58 • #4


F
Hallo, Wolfgang, vielen Dank für diesen Link, der mich dann hierher geführt hat ... http://bundesrecht.juris.de/oeg/index.html und dann zu folgendem :


Zitat:
(2) Leistungen können versagt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, das ihm Mögliche zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Verfolgung des Täters beizutragen,insbesondere unverzüglich Anzeige bei einer für die Strafverfolgung zuständigen Behörde zu erstatten.
.

Mich hat das jetzt gerade so aufgerüttelt, dass ich grad wieder ein Ströphchen heulen muß. Widerlich, dass ES einen immer wieder so übermannt.

Mein Täter ist tot, schon viele Jahre, selbst als er lebte, wäre ich nie auf die Idee gekommen, ich habe ja zu lange geschwiegen. Und den anderen, von dem weiß ich noch nicht einmal mehr den Namen, da ist nur so vage etwas, ganz weit unten in mir und will nicht hoch kommen. Von daher mache ich mir auch keine Illusionen, dass ich da etwas tun kann.

Ich werde trotzdem den Thread weiter verfolgen und mich freuen, für jeden einzelnen, der diesen Weg geht und dann auch Erfolg haben wird.

Nochmal DANKE ...

Angelika

28.03.2010 09:08 • #5


E
Hallo Serafina, Frollein Mau und Wolfgang!

Danke für eure ersten Antworten und Texte. Hat mich sehr berührt!!!

Ich kann auch endlich wieder hier sein und mit euch schreiben. Das hat mir sehr gefehlt!!!

@Wolfgang
Speziell an dich Wolfgang hätte ich dazu noch eine Frage: Ich hab ja nun den Antrag auf OEG abgegeben und nun sagte mir, meine ehemalige Kollegin ( nur so zur Erinnerung - bin dauerhaft berentet, war im ö.D. beschäftigt und wurde fast 4 Jahre von meinem Chef und Amtsleiter massiv S. belästigt ), ich muesste noch einen separaten Antrag bei meiner Unfallkasse ( Berufsgenossenschaft ) stellen, da ich aufgrund dieser Geschichte nicht mehr arbeitsfähig bin. Wolfgang kannst du mir dazu bitte eine Auskunft geben?

LG von Eini an alle und drueck euch ganz doll!!!

28.03.2010 20:40 • #6


F
Hallo, Eini, ich habe mir den Antrag gerade mal durchgeschaut. Ich kann das Gelesene stellenweise überhaupt nicht aufnehmen, mein Hirn weigert sich gerade. Es scheint aber, ich könnte den Antrag wohl doch stellen, denn dort steht u. a. Name und Anschrift des/der Täter(s) (soweit bekannt). Was ich jedoch im Moment nicht schaffe, weil das Hirn nicht mitmacht, den TATHERGANG zu schildern. Das meiste verstehe ich auch grad wieder nicht. Mir ist das zu viel. Jedoch bleibe ich am Ball

LG
Angelika

29.03.2010 13:51 • #7


Albarracin
Experte

29.03.2010 14:06 • #8


E
Hallo Wolfgang!

DANKE wiedermal für deine Antwort !!!

Oh Gott, wenn das Ganze wieder von vorne losgeht - aber ich glaube, wenn man sich dafür entscheidet, muss man da durch !!!

Ich überleg mal noch. Gibt es eigentlich dafür ein Formular oder muss man dies formlos beantragen?

Gruß
Eini

29.03.2010 17:53 • #9


Albarracin
Experte

29.03.2010 20:07 • #10


E
Hallo Wolfgang!

Ich fin da einfach nichts! Das ist die Unfallkasse Berlin. Da sind nur Unfallanzeigen drin usw.
Aber ich find keinen Antrag zur Verletztensache oder so. Ich weiß auch nicht so richtig, wie der Antrag heißen soll.
Hast du da noch einen Tip?

DANKE und Gruß
Eini

29.03.2010 20:50 • #11


T
Hallo Eini.....

ich glaub da kann ich Dir ein bissel helfen...
Da ich selbst bei einer BG gearbeitet habe (bin immer noch in ungekündigter Stelle, habe fast 20 Jahre dort gearbeitet).

Schreibe einfach einen ganz normalen Brief, schildere kurz Dein Anliegen. Selbst wenn es nicht die richtige BG ist, es wird weitergeleitet, sprich es ist dann der erstangegangene Unfallträger.
Hilfreich ist es , komplette Anschrift, Geburtsdatum und den Arbeitgeber. (Dort kannst Du auch angeben, ob der Arbeitgeber angeschrieben werden darf oder nicht!!!!!!!!).

Alles Liebe und Gute

ganz ganz lieb drückers
tascana

30.03.2010 10:20 • #12


E
Hallo Tascana!

Na das ist ja wunderbar !!!

Bevor ich deinen Text gelesen hatte, habe ich ganz instinktiv folgenden Brief an die Unfallkasse formuliert:

Geltendmachung von Ansprüchen
S.g.D.H.!
Mein Name ist ... und ich war von 1991 bis 2008 bei der Senatsverwaltung .... angestellt.
Mein Arbeitsverhältnis wurde durch eine dauerhafte Berentung beendet.
Ich wurde über Jahre von meinem Chef S. massivst belästigt und wurde dadurch sehr schwer krank und bin seit dem 01.03.2008 erwerbsunfähig.
Hiermit machen ich Schadensersatzansprüche geltend und bitte um Beantwortung meines Schreibens.
MfG

Wär das ok so?
Mein AG muss vermutlich angeschrieben werden, da das ganze Verfahren (Disziplinarverfahren) damals auf Arbeit lief. Außerdem bin ich ja da jetzt raus. Von daher wär es doch eigentlich egal oder???

Schon mal jetzt DANKE für eine Antwort liebe Tascana! Du bist ein Schatz!

LG von Eini

30.03.2010 16:54 • #13


Albarracin
Experte

30.03.2010 20:03 • #14


E
Hallo Wolfgang!

DANKE - ich hab es sogleich geändert !!!

Und morgen bin ich wieder ganz mutig und bringe es zur Post (Einschreiben).

Ich berichte hier weiter.

LG von Eini

30.03.2010 20:32 • #15


T
Hallo Eini........

na das hört sich ja gut an. Du kannst ja nix verlieren, nur gewinnen....

Keine Sorge, die werden schon ermitteln. Es werden Dir aller Voraussicht einige Vordrucke zugesandt. Und das ganze Ermittlungsverfahren kann eine Weile dauern.
Aber kennen wir das nicht zur Genüge....seufz...

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen...

Ganz ganz lieb drückers
Ulli

30.03.2010 20:48 • #16


E
Hallo Leute!

Ihr werdet es nicht glauben, aber ich habe heute schon Post vom Landesamt bekommen.

Also erstmal viel Text usw. und als letzter Satz steht Folgendes: Für die weitere Bearbeitung des Antrages teilen Sie mir bitte noch mit, ob der Beschuldigte Sie tätlich angegriffen hat (z.B. Nötigung).

Ich weiß jetzt gar nicht, was ich darauf schreiben soll. Ich habe dem Antrag meine 6-seitige Schilderung und Protokolle des Disziplinarverfahrens beigelegt. Außerdem habe ich die Anzeige wegen Verleumdung (diese Anzeige hatte mein Chef gemacht) beigelegt. Ich hatte keine Anzeige erstattet, weil ich mich so geschämt hatte. Ich hatte den Vorfall meinem AG gemeldet und es lief dort ein Disziplinarverfahren. Zum damaligen Zeitpunkt war ich körperlich und seelisch so fertig, dass ich gar nicht wusste, was ich tun sollte.

Was meint ihr??? Bin über jeden Ratschlag dankbar!!!

LG von Eini

01.04.2010 18:42 • #17


E
Hallo!

Ich habe jetzt endlich diesen Brief beantwortet. Habe Folgendes geschrieben: Ja mein Chef hat mich tätlich angegriffen und genötigt.

Das wars - mehr hab ich nicht geschrieben. Und für diesen 1 Satz habe ich wieder nächtelang nicht geschlafen, nur gegrübelt und war fix und fertig. Wieder was erledigt!!!

Gruß
Eini

24.04.2010 20:32 • #18


E
Hallo Wolfgang!

Habe vor 2 Wochen nun Post von der Unfallkasse bekommen - einen 2-seitigen Brief - aber keine Formulare.

In diesem Brief steht so Einiges. Folgender Satz irritiert mich total: Arbeitsunfälle sind einzelne, zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper, ggf. auch auf die Psyche einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden führen. Bei S. Belästigungen kann nicht von einem Arbeitsunfall gesprochen werden. Nur wenn sich ein besonderes, einmaliges Ereignis aus Kette dieser Ereignisse besonders heraushebt, käme die Anerkennung eines Arbeitsunfalles i.S.d. SGB VII in Betracht.

Jetzt weiß ich nicht so richtig weiter, da weiter noch in dem Schreiben steht, dass die Unfallkasse den Fall beim AG, Zeugen, usw. befragt, sofern ich weitere Unterlagen einreiche.

Was meinst du? Soll ich mir aufgrund dieses Schreibens gleich einen Rechtsanwalt nehmen oder soll ich weitermachen und meine kompletten Unterlagen an die Unfallkasse schicken???

Würd mich über Hilfe sehr freuen!!!

Brief liegt schon wieder seit über 2 Wochen und nagt an mir!!!

LG von der verzweifelten und grübelnden Eini

04.05.2010 23:09 • #19


Albarracin
Experte

05.05.2010 18:22 • #20


E
Hallo Moon und Wolfgang!!!

DANKE für eure tollen Antworten!!!

@moon
Da hast du ja auch eine Odyssee hinter dir. Ich hab ja alles erst beantragt. Ich habe 3 Jahre überlegt, ob ich den Antrag auf OEG stelle, war mich dann total sicher und hab ihn abgeschickt und ehrlich - ich habe jeden Tag Angst, den Briefkasten zu öffnen, weil ich nicht weiß, was da als Nächstes kommt. Aber jetzt hab ich es angefangen und muss es durchstehen. Ich danke dir sehr für deinen Beitrag - hat mir wieder Mut gemacht.

@Wolfgang
Ja es gab da mehrere Situationen. Nach deinem Text habe ich mir überlegt, dass ich meine 6-seitige Schilderung (die ich damals für meinen Anwalt fertigen musste - diese Schilderung habe ich auch dem OEG-Antrag beigelegt) an die Unfallkasse schicke. Da steht ja alles drin. Außerdem habe ich von dem Disziplinarverfahren von Arbeit noch die Protokolle. Diese werde ich wohl auch mitschicken.

Ich bedanke mich wiedermal aufs Herzlichste!!!

LG von Eini

06.05.2010 14:40 • #21


E
Hallo Moon!

DANKE für deine sehr ausführliche Antwort!!!

Ich habe jetzt 2 Ablehnungen bekommen. Einmal die Ablehnung von der BG und die andere Ablehnung zum OEG. Bin total platt!!!

Bei der BG sagen sie, dass S. Belästigung kein Arbeitsunfall sei und OEG wurde abglehnt, weil mein Chef eine Anzeige gegen mich wegen Verleumdung gestellt hat und alles abstreitet. Natürlich streitet er ab. Er würde es nie zugeben. Weiterhin wurde nach § 2 OEG abgelehnt, weil ich keine Strafanzeige gestellt habe. Ich hätte meine Mitwirkungspflicht so verletzt. Das Ganze war von 2001 bis 2005. Ich war damals zu nichts in der Lage. Heute kann ich wenigstens darüber schreiben, reden nur mit bestimmten Personen.

Jetzt hab ich zum Weißen Ring Kontakt aufgenommen und hoffe, die helfen mir.

Moon hattest du damals einen guten Rechtsanwalt?

Gruß
von
Eini

30.10.2010 19:34 • #22


E
Meine liebe Moon!

Deine Texte lesen sich wie ein Buch - man kommt gar nicht von weg.

Ich habe dir auch im geschlossenen Bereich geantwortet und nehme deinen Tipp mit der Krankenkasse sehr ernst und hoffe, dass das auch ein Weg für mich ist.

Danke für deine tollen Antworten, denn seit der Ablehnung bin ich fix und fertig und seit deinen Texten habe ich wieder ein bisschen Mut gefasst.
Dafür danke ich dir ganz besonders.

Gruß
Eini

31.10.2010 11:30 • #23


E
Hallo!

Also kommenden Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt wegen der Ablehnung meines Opferantrages. Bin schon sehr aufgeregt, was ich für Informationen bekomme. Ich berichte hier weiter.

Gruß
Eini

18.11.2010 21:05 • #24


E
Hallo!

Nachdem ich hier lange nichts geschrieben habe, versuche ich in Kurzfassung meine jetzige Situation zu schildern.

Ich hatte zwecks OEG eine ganz tolle Anwältin. Sie hat das Widerspruchsverfahren OEG noch angefangen und ist dann sehr schnell in die USA ausgewandert.
War ganz platt, weil ich damit nicht gerechnet hatte.

Dann war ich ewig auf der Suche nach einer neuen Rechtsanwältin und wurde fündig. Hatte ein sehr gutes Gefühl. Lange - nachdem sie meine Akte hatte, rief sie mich an und sagte, sie könne meinen Fall nicht übernehmen, da sie nach NRW zieht. Das war im Sommer 2011. Sie praktiziert immer noch in Potsdam. Ich werd wohl nie erfahren, ob sie noch umzieht oder oder ...

Wieder Anwalt suchen und habe eine neue Anwältin gefunden. Sie ist in Berlin und ich bin noch nicht ganz sicher, ob sie die richtige Anwältin für mich ist. Aber ich hoffe doch sehr.

Finanziert wird die Anwältin über den Weißen Ring !!! Danke dafür !!!

Folgender Sachstand:

Ich habe vor einer Woche die Absage des Widerspruchs bekommen. Jetzt folgt wohl der Klageweg. Ich bin so down deswegen. Ich kämpfe mich seit Tagen mit meiner Schwester durch die Unterlagen.

Ich wurde über Jahre von meinem Chef auf Arbeit S. belästigt und genötigt. Es wurde auf Arbeit ein Disziplinarverfahren geführt und ich erhielt damals ein Schreiben, welches für meinen Chef mit § 6 Abs. 1 DiszG endete. Dies ist eine mißbilligende Äußerung. Er hat dagegen nie Widerspruch eingelegt. Dafür hatte er mich bei der Staatsanwaltschaft wegen falscher Verdächtigung angezeigt. Dieses Verfahren gegen mich wurde eingestellt.

Und nun kommt der Hammer:

Durch die Aktenübergabe von einem Anwalt zum nächsten Anwalt bin ich zwischendurch an die Akte gekommen und habe die Akte der Staatsanwaltschaft einsehen können. Mich hat fast der Schlag getroffen. Da hat mein AG hingeschrieben, dass das Disziplinarverfahren gemäß § 32 Abs.1 Nr. 1 DiszG endete.
Das heißt auf gut Deutsch - keine Tat!

Wie kann mein ehemaliger AG ( bin dauerhaft berentet ) in einem Verfahren 2 verschieden Endaussagen treffen ??? Ich fühle mich wiederholt total verarscht !!!

Ist dies ein Verfahrensfehler? Soll ich nun gegen meinen AG vorgehen? Was meint ihr?

Morgen ruf ich erstmal meine Anwältin an und mache einen Termin.

Gruß von Eini

15.01.2012 22:45 • #25


E
Hallo an alle !!!

Ich schreibe nun wieder mal seit längerer Zeit - hatte seit dem Sommer ein richtiges Tief !!!

Meine Anwältin in Berlin (Frau Name entfernt) war ein totaler Fehlgriff. Ich fass es mal ganz kurz. Sie hatte die Klagebegründung geschrieben und ich war mit einigen Passagen nicht einverstanden, weil sie einfach nicht stimmten und wichtige Sachen fehlten. Wohl bemerkt, hatte sie mir den Entwurf der Klagebegründung zum Vorablesen zugesandt. Als ich mit meiner Schwester ein paar Ergänzugen dazu schrieben, um ihr zu helfen und um diverse Sachen richtig zu stellen, schrieb mir die Anwältin eine Mail, dass sie mich nicht mehr vertreten will und meinte mit einem Mal, ich wäre ein Stalking-Opfer und hätte somit keinen Anspruch auf OEG mehr. Ich dachte, ich sterbe, als ich das las.

Ich versuchte die Anwältin irgendwie zu erreichen. Nichts - ich kam nicht an sie ran und meine Emails wurden nicht beantwortet. Ich wollte unbedingt von ihr wissen, warum sie das macht.

Für mich war das so schlimm, dass erstmal gar nichts mehr ging.

Dann rief ich irgendwann beim Sozialgericht an und dort sagte man mir, dass meine Anwältin schon seit Langem nicht mehr reagiert und gerade die 3. Frist (Erinnerung Abgabe Klagebegründung) abgelaufen sei und dass demnächst die Einstellung des Verfahrens kommt. Ich erzählte den Vorfall und erhielt eine Fristverlängerung. Das hieß ich muss jetzt sehen wie es weitergeht.

Ich suchte tagelang im Netz nach einer neuen Anwältin und bin fündig geworden. Meine jetzige Anwältin sitzt in Hamburg und betreut mich seit dem Sommer sehr gut. Allerdings hat sie mir gesagt, ich solle mal darüber nachdenken, eine Strafanzeige gegen meinen Chef zu machen, weil nicht alle Taten verjährt sind. Von Sommer bis Weihnachten habe ich überlegt und das alles hat mir wieder den Boden unter den Füßen weggezogen. Letztendlich ging es mir fast ein halbes Jahr so schei., dass ich mich gegen die Strafanzeige entschieden habe. Ich steh das einfach nicht mehr durch und unser Rechtssystem steht ja leider mehr auf der Täterseite. Seit dieser Entscheidung geht es mir etwas besser.

Allerdings erwartet mich demnächst ein Gerichtstermin und davor habe ich richtig Bammel !!!
Hat da Jemand Erfahrung und kann mir ein paar Tipps geben ???

VG von Eini

04.03.2013 21:25 • #26


E
Hallo Moon!

Danke für deinen Text und schön wieder von dir zu lesen.

Ja ich warte jeden Tag auf Post, was mich nun erwartet.
Das Letzte, was ich fürs Gericht machen musste, war alle Ärzte und Behandlungen ab 2002 aufzuschreiben.
Na das hab ich nun nicht komplett mehr im Kopf. Hab die Ärzte aufgeschrieben, wo ich noch wusste und den
Rest soll das Gericht sich von meiner Krankenkasse holen.

Wenn das Sozialgericht jetzt alle Ärzte anschreibt, wird das wohl noch dauern. Diese Warterei und die Länge
des Verfahrens machen mich kaputt. Wenn ich das doch bloß schon hinter mir hätte.

Mit der Strafanzeige habe ich es sein gelassen, weil mein Vertrauen in unser Rechtssystem fast auf dem Nullpunkt
ist. Wer Geld und die besten Anwälte hat, der bekommt Recht !!! Außerdem würde ich das psychisch nicht durch-
stehen !!! Das halbe Jahr, wo ich gegrübelt habe Strafanzeige oder nicht, ging es mir nicht einen Tag gut. Mir
gings durchweg beschissen.

Magst du mir noch ein bisschen von dir erzählen?
Wie lange bekommt du OEG und kommen da Nachprüfungen oder bekommst du es unbefristet bis an dein Lebens-
ende?
Bist du allein (Mann, Kind)?
Wie alt bist du?
Hast du Therapien gemacht?

Oh Gott wenn ich hier zu doofe oder zu intime Fragen stelle, brauchst du sie nicht beantworten und kannst mit mir
schimpfen.

VG von Eini

11.03.2013 00:01 • #27


E
Hallo Moon!

Oh Gott da kommt ja noch was auf mich zu !!!
Ein 6-stündiges Gutachten - wie hast du das geschafft ???

Ich hatte letzte Woche einen Gutachtertermin, weil das Versorgungsamt mir das Merkzeichen G wegnehmen will. Dieser Gutachter war ein absoluter Ar. und sowas hatte ich noch nie erlebt. Das Gutachten ging 1,5 Stunden und der hat mich so fertig gerührt, dass ich nur noch geheult habe. Und wenn ich unter Streß stehe, kann ich kaum noch sehen. Das war so grausam !!! Nie wieder gehe ich in ein kirchliches Krankenhaus zum Gutachter !!!

Und wenn ich lese, dass die mich nochmal zu einer Reha schicken wollen, oh Gott, das geht gar nicht !!! Les mal meinen Beitrag: Rehabilitation abbrechen oder nicht. Da habe ich schon das absolute Martyrium erlebt. Wie macht man das, dass man als nicht rehafähig eingestuft wird? Kannst du mir einen Tipp geben?

Ich bin wirklich ganz schön fertig und hoffe, dass bald hinter mich zu haben. Jeden Tag die Warterei und jeden Tag Angst in den Briefkasten zu gucken. Ich wills hinter mich bringen und trotzdem habe ich jeden Tag Angst davor, was kommt als Nächstes. Was erwartet mich im Briefkasten. Ich glaube, es wird mir erst besser gehen, wenn ich das hinter mir habe.

Als ich den Antrag auf OEG gestellt habe, war mir glaube ich nicht bewusst, wie krank ich wirklich bin und das ich kaum noch Kraft und Energie für mich selbst habe. Die wird von dem Verfahren total aufgezehrt und mir geht es durchgehend schlecht !!! Hätte ich damals nie gedacht. Ich hoffe, ich schaffe es weiter und kriege nicht so kurz vorm Ziel einen Nervenzusammenbruch. Allein, wenn ich nur an das Gutachten von letzte Woche denke, kommts mir schon wieder hoch.

Moon Danke für deine aufmunternden Worte und den Mut, den du mir machst !!! Das hilft ungemein !!!

Ganz liebe Grüße von Eini

09.04.2013 21:48 • #28


E
Hallo Moon und andere Leser !!!

@Moon
Ich habe keinen Therapeuten. Ich hatte mal eine Verhaltenstherapie gemacht (25 Stunden) und danach bin ich mit schweren Depressionen in der Psychiatrie gelandet. Diese Therapeutin hat mir immer wieder gesagt, dass ich an der S. Belästigung Schuld bin, weil ich kein Selbstbewusstsein habe. Auch in den Kliniken, wo ich war, konnten die Therapeuten damit nicht umgehen. Vor Kurzem hab ich es nochmal probiert und diese Therapeutin war genauso wie meine 1. Therapeutin. Ich hab da irgendwie kein Glück !!! Meine Therapeuten sind meine Freunde !!!

Aber nun zum Hauptthema: Ich habe am 27.06. einen Erörterungstermin vorm Sozialgericht. Bei diesem Termin soll die Sach- und Rechtslage besprochen werden. Vermutlich geht es wieder um die Strafanzeige. Die schaff ich gesundheitlich nicht mehr. Wenn die Richterin das von mir verlangt, spring ich von der Brücke.

Geladen bin ich + meine Anwältin und das Versorgungsamt. Der Täter ist bei diesem Termin noch nicht dabei. Außerdem bat die Richterin meine Anwältin, dass ich meine Schwester mitbringen soll. Das hilft mir ungemein. Und ein Notfallmedikament soll ich mitbringen.

Nun bin ich schon wieder so fertig, dass ich tagsüber breche und nachts Bauchkrämpfe habe und dann Durchfall. Ich verlier immer mehr Gewicht, kann kaum noch essen.

Hatte hier schon mal Jemand einen Erörterungstermin und kann mir ein bisschen berichten?

LG von Eini

18.06.2013 22:07 • #29


A


Hallo Eini95,

x 4#30


E
Hallo Leute!

Ich hab den Termin Sozialgericht geschafft !!!

Nun ist Folgendes:

Ich hatte eine sehr nette Richterin, das mal vorweg. Sie hat mir gesagt, dass ich sehr mutig bin und das sie sich aber an das Gesetz halten muss. Laut OEG werden nur Taten entschädigt, die tätliche Angriffe sind und wenn man aufgrund dieser tätlichen Angriffe gesundheitliche Schäden hat. Ich bin über 3 Jahre S. belästigt und genötigt worden (vom Chef auf Arbeit). Tätliche Angriffe waren 2 dabei. Nun sagte die Richterin, dass sie vermutet, dass ich aufgrund des Gesamtpaketes erkrankt bin und mir deshalb sagt, dass die Chanchen zum Verfahrensgewinn bei weniger als 50 % liegen. Weiterhin sagte die Richterin, wenn ich weiter machen will, muss ich zum Gutachten. Sie sagte gleich, das wird dann eine Gutachterin sein. Wenn diese Gutachterin sagt, ich bin krank aufgrund der tätlichen Angriffe, sieht es wieder gut für mich aus.

Falls ich das mache, würde nach dem Gutachten eine Verhandlung kommen, in der ich und mein Chef geladen werden. Die Richterin sagte gleich, dass diese Verhandlung nicht öffentlich ist (extra für mich) und dass ich nicht auf meinen Chef treffen werde. Sie arrangiert es so, dass wir uns nicht sehen - zwecks Aussagen.

Die Richterin hat mir sehr gute Grundlagen gelegt, aber ich weiß nicht, ob ich weitermachen soll.

Eigentlich bräuchte ich ja nur noch das Gutachten machen und warten was das Gutachten aussagt !!!

Allerdings habe ich davor Angst und weiß nicht, ob ich das durchstehe.

Was sagt ihr?

Ich freu mich sehr über Antworten.

VG von Eini

30.06.2013 20:41 • #30

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