Hallo, Wolfgang, vielen Dank für diesen Link, der mich dann hierher geführt hat ...
http://bundesrecht.juris.de/oeg/index.html und dann zu folgendem :
Zitat:(2) Leistungen können versagt werden, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, das ihm Mögliche zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Verfolgung des Täters beizutragen,insbesondere unverzüglich Anzeige bei einer für die Strafverfolgung zuständigen Behörde zu erstatten.
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Mich hat das jetzt gerade so aufgerüttelt, dass ich grad wieder ein Ströphchen heulen muß. Widerlich, dass ES einen immer wieder so übermannt.
Mein Täter ist tot, schon viele Jahre, selbst als er lebte, wäre ich nie auf die Idee gekommen, ich habe ja zu lange geschwiegen. Und den anderen, von dem weiß ich noch nicht einmal mehr den Namen, da ist nur so vage etwas, ganz weit unten in mir und will nicht hoch kommen. Von daher mache ich mir auch keine Illusionen, dass ich da etwas tun kann.
Ich werde trotzdem den Thread weiter verfolgen und mich freuen, für jeden einzelnen, der diesen Weg geht und dann auch Erfolg haben wird.
Nochmal DANKE ...
Angelika
28.03.2010 09:08 •
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