Experte
Hallo Löckchen,
Zitat:Ihrem Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.01.2010 kann ich nicht abhelfen.Ich habe ihre Akten daher zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Münster abgegeben wo der Vorgang unter dem Aktenzeichen ... bearbeitet wird
Man weiß wohl nicht weiter.
Das ist verwaltungstechnisch ein ganz normaler Vorgang. Die für den Widerspruch zuständige Stelle schickt den Widerspruch an die Behörde, die den angegriffenen Bescheid erstellt hat und fragt diese, ob sie ihren Bescheid nicht nochmal überdenken will angesichts der Widerspruchsbegründung.
In Deinem Fall hat das Versorgungsamt auf stur geschaltet und gesagt, daß sie bei ihrer Rechtsmeinung bleiben. Mit nicht-weiter-wissen hat das gar nix zu tun. Das RP wird dann den Widerspruchsbescheid erlassen.
Hätte das Versorgungsamt ganz oder teilweise eingelenkt, dann wäre ein sog. (Teil-)Abhilfebescheid erlassen worden, von dem hier in letzter Zeit schon mal öfter die Rede war.
Im übrigen hat Dir leider Silke während meines Urlaubs hanebüchenen Unsinn gepostet, den ich jetzt erst entdeckt habe:
Zitat:Nö, Du gibst es bei der Agentur für Arbeit den Bescheid von 30% ab und die stellen Dich dann gleich.
Das ist in seiner Schlichtheit umwerfend falsch.
Natürlich muß man für die Gleichstellung bestimmte Vorraussetzungen erfüllen und diese auch nachweisen. Bei AN sind dies z. B. erhöhte Fehlzeiten, Kündigungs- bzw. Versetzungsdrohungen oder auch die Notwendigkeit behinderungsbedingter Arbeitsplatzgestaltung. Einfach so geht Gleichstellung nicht.
13.03.2010 12:04 •
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