Arbeitgeber bietet Aufhebungsvertrag an! Brauche Rat!

T
hallo,

ich wollte nur mal berichten.
ich bin von meiner reha zurück. bin erstmal noch ca ein halbes jahr vorraussichtlich krankgeschrieben. und dann soll ich teilhabe am arbeitsleben-kurs machen! so wird es im abschlußbericht stehen.

mein ag läßt nicht locker!
er wollte mir noch unbedingt den aufhebungsvertrag zum 31.03.10 unterschreiben lassen, obwohl im am 25.3. zur reha musste . und das war ihm bekannt!
er läßt sich auf gar keine abfindung ein, weil er mich ja nicht loshaben wolle und ich gerne nach gesundung meine überstunden und meinen urlaub abfeieren könne.
so läßt er dem anwalt schreiben, plötzlich will er mich nicht loshaben, haha!,

bin total verwirrt, was er eigentlich dann wollte! klar wollte er mich loshaben, sonst hätte er ja keinen aufhebungsvertrag angeboten.
und meine völlig überzogenen ansprüche weist er total zurück. meine ansprüche,(der anwalt schrieb ihm 0,5 bruttogehalt pro jahr)!!! wären völlig überzogen.
das ganze ist ganz schön unverschämt.

die rentendame auf der reha meinte auch, auf gar keinen fall einen aufhebungsvertrag unterschreiben!

leider meint mein anwalt, jedenfalls vor der reha, was anderes. er meint nämlich, es gebe ja keine rechtliche handhabe wegen der bruttogehälter! und weil ich nicht mehr zu diesem ag zurückwolle oder könne, solle ich einen schlußstrich ziehen. wenn dann eben nur mit auszahlung meiner urlaubstage und der überstunden.
aber das will ich nicht so einfach hinnehmen.
vielleicht ist der anwalt auch nur eine pfeife!

ich hätte doch auf allbarracin hören sollen und gar nicht reagieren sollen!
aber ich wurde daheim so zugetextet, damit müsse ich zum anwalt, jetzt so kurz vor der reha, daß ich eben zu einem anwalt hinbin.

vielleicht, lieber albarracin, kannst du mir doch noch einen rat geben?

-kann ich den weiteren schriftwechsel erst mal noch auf eis legen und abwarten, wenigstens das halbe jahr, welches ich auf jeden fall noch Arbeitsunfähigkeit bin?
-kann ich dann den anwalt wieder in anspruch nehmen, oder greift dann die rechtsschutzversicherung nicht mehr?
-kann ich dem anwalt sagen, er solle erstmal nichts mehr unternehmen?

recht vielen dank

tinerl

07.05.2010 11:19 • #16


Albarracin
Experte

08.05.2010 17:15 • #17


A


Hallo tinerl60,

Arbeitgeber bietet Aufhebungsvertrag an! Brauche Rat!

x 3#3


T
lieber albarracin,

du bist wie immer ein wahrer schatz!

ich danke dir, soo werd ichs machen!

da käm gleich die nächste frage auf dich zu!
da ich bei einem pflegedienst arbeite, für den der avr gilt, habe ich , allerdings erst nach einem jahr, erst nachdem ich davon zufällig erfahren habe, krankengeldzuschuss beantragt!

der ag hat darauf gar nicht reagiert!
als ich über den anwalt nochmal darauf hinweisen ließ, äußerte sich der ag so, daß ich zuspät beantragt hätte.
meine recherchen ergaben, daß eine gar keine beatragung geben muss, daß es keine ausschlussfrist gibt und doch reagiert der ag nicht.
er hat zwar , in den aufhebungsvertrag großzügigerweise den , seiner meinung nach, nicht mehr zu bezahlenden krankengeldzuschuss, diese 400 euro mit aufgenommen.
d.h. wenn ich brav bis zum 31.3.2010 den aufhebungsvertrag unterschrieben hätte, hätte er großzügig , ausnahmsweise diesen zuschuss bezahlt, obwohl er dazu ja überhaupt nicht verpflichtet wäre.

lieber albarccin, weisst du über den krankengeldzuschuss auch bescheid.
ich bin seit 16.1.09 krankgeschrieben und habe erst im jan. 2010 von dem krankengeldzuschuss erfahren.und auch erst dann beantragt! mit einschreiben. ebenso meinen urlaubsanspruch.
der anwalt hat ihm sogar geschrieben, daß er als ag, mich ja hätte hinweisen müssen!

vielen dank, falls du aus meinem wirrwarr was erkennen kannst.

tinerl

10.05.2010 00:01 • #18


Albarracin
Experte

10.05.2010 00:28 • #19


L
hallo Wolfgang

habe euren Briefwechsel sehr interessiert verfolgt... WAS ist den der Integrationsfachdienst ??? Und wo finde ich den ???

Ich warte auf meine Betriebsbedingte Kündigung... bin schwerbehindert ( 50% ) und das Integrationsamt ist involviert.

liebe Grüßies Anne-Rose

11.05.2010 17:38 • #20


T
hallo albarracin,
ich bin wohl wirklich an einen inkompetenten anwalt geraten. mist!
das mit dem krankengeldzuschuss kriegt er gar nicht auf die reihe. hat vor mir im internet im avr rumgesucht, wegen der ausschlussfrist, die es natürlich doch gibt.

und außerdem hat er behauptet, dieses neue urlaubsurteil läßt gar keinen urlaubsanspruch ansammeln. er behauptet, wenn mein urlaub aus 2009 nicht bis zum 31.3.2010 genommen werden konnte, ist er eben weg.
ich habe mit ihm rumdiskutiert, aber er meinte, eeer sei der anwalt!
ich meinte nämlich, daß das ja vorher wohl der fall gewesen war und dieses neue eugh urteil ist jetzt eben arbeitnehemer-freundlicher.

dann meinte er auch noch, nachdem ich ja den aufhebungsvertrag nicht wollte, würde diesbezüglich ja der fall erledigt sein! weil eben kein vertrag zustande kam.

weißt du ob die rechtsschutzversicherung im falle eines falles, also irgendwann wenn der ag wieder einen aufhebungsvertrag oder gar eine kündigung will, kann ich dann evtl. einen neuen anwalt nehmen?
ich weiß schon, daß ich die selbstbeteiligung wiede rzahlen müsste.

oder kann sich die rsv auf den alten fall berufen? eben weil ich den aufhebungsvertrag nicht wollte! und dann sagen, noch mal anwalt gibt es nicht!

ach irgendwie bin ich jetzt total down.

vielen dank
tinerl

11.05.2010 20:15 • #21


Albarracin
Experte

11.05.2010 20:57 • #22


M
Hallo tinerl,
Zitat:
weißt du ob die rechtsschutzversicherung im falle eines falles, also irgendwann wenn der ag wieder einen aufhebungsvertrag oder gar eine kündigung will, kann ich dann evtl. einen neuen anwalt nehmen?
ich weiß schon, daß ich die selbstbeteiligung wiede rzahlen müsste.
alternativ zu Wolfgangs Vorschlag könntest du auch mit der RechtSV sprechen, dass du mit dem Anwalt nicht zufrieden bist und ob du dir einen neuen Anwalt nehmen kannst. Hatte diesen Fall mal bei Mietrecht und die RechtSV hatte zugestimmt, dass sie die Kosten auch für einen neuen Anwalt übernehmen.

11.05.2010 22:09 • #23


T
ach danke ihr lieben

ich habe die rsv angerufen und sie meinen,

ich müsste erst den briefverkehr mit dem alten anwalt selber bezahlen, mag.
aber wenn mein ag wieder mit aufhebungsvertrag oder so ankommt, würde es ein neuer fall werden, mit wieder selbstbeteiligung und dann könnte ich einen neuen nehmen.
oder ich geh wirklich zum vdk.

und wolfgang, ja wegen der ausschlussfrist meint mein ag 6 monate( wenn das stimmt, hätte ich keinen anspruch mehr), aber mein anwalt hat ja gestern erst rumgesucht und meint 12 monate(da hätte ich dann noch anspruch).

der arbeitgeber nennt den § 45 vom AVR, der anwalt den § 54 vom AVR.

heute ist ja der brief an meinem ag raus, in dem anwalt schreibt, falls es andere fristen geben sollte, sollte der ag sich melden1
und hat frist zum bezahlen gegeben.!

aber leider leider habe ich eben erst aus dem forum von dem krankengeldzuschuss erfahren. höchstwahrscheinlich aber zu spät.

aber das hätte mir der anwalt ja von anfang an sagen müssen. dafür ist er ja schließlich der anwalt.

hilft der vdk so einfach, nur mit mitgliedschaft?
bräuchte ich dann nicht nochmal einen anwalt nehmen?

vielen dank ihr helferlein,
was täte ich ohne euch!

12.05.2010 16:07 • #24


M
Hallo tinerl,

soviel mir bekannt ist, hilft der VDK nicht in deinem Fall, sondern - wie Wolfgang schon mitteilte - wäre dann die Gewerkschaft zuständig, wenn du nicht deine RSCHV in Anspruch nehmen willst.

Zitat:
ich müsste erst den briefverkehr mit dem alten anwalt selber bezahlen, mag.
Ja, ja die Versicherungen machen alles nur nach gutdünken

12.05.2010 17:40 • #25


T
sag mal, ich kann nicht mal lesen!

gewerkschaft??

kann ich da einfach eintreten? gibt es in der pflege überhaupt gewerkschaft?

steh jetzt total auf dem schlauch!
sorry
tinerl

12.05.2010 19:24 • #26


Albarracin
Experte

12.05.2010 19:59 • #27


A


Hallo tinerl60,

x 4#13


L
hallo Wolfgang

DANKESCHÖN für den Link...

little-tiger

13.05.2010 20:33 • #28

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