Arbeitgeber bietet Aufhebungsvertrag an! Brauche Rat!

T
hallo,
ich zitter noch am ganzen leib.
ich habe soeben post von meinem arbeitgeber aus dem briefkasten.

wie ihr euch vielleicht noch erinnert, bin ich in der pflege tätig. und habe 80 überstunden und den gesamten urlaub aus dem letzten jahr, den ich ja dank albarracin beantragt habe.

ich bin jetzt seit 1 jahr krankgeschrieben und vor kurzem hat mich ja mein arbeitgeber angeschrieben, ich solle mal im personalbüro anrufen.

dank albarracin habe ich ja schriftlich geschrieben, daß sie mit mir schriftlich kontakt aufnehmen sollen,d a ich mich gesundheitlich nicht zu einer persönlichen/telf. aussprache fähig sehe.

nun erhalte ich heute von dem ag dieses schreiben:

sehr geehrte frau ....,
da ihnen, wie sie uns schriftlich mitteilten, aus gesundheitl. gründen eine pers./tel. kontaktaufnahme nicht möglich ist, möchten wir ihnen auf diesem wege folgenden vorschlag unterbreiten:
sicherlich haben sie sich auch schon gefragt, wann und ob eine arbeitsaufnahme wieder möglich sein wird. wir möchten ihnen deshalb auf diesem wege einen auflösungsvertrag anbieten. als entschädigung für den verlust ihres ar beitsplatzes können wir ihnen einen betraf in höhe von 2.500 euro brutto anbieten. selbstverständlich wären mit der zahlung ddieser abfindung alle ansprche (übersstunden, urlaub etc. ) an uns abgegolten.
für weitere fragen stehen wir ihnen gerne zur verfügung.
mit freundlichen grüßen


ich bin noch völlig schockiert, allein meine überstunden belaufen sich auf 80 std., dazu kommen 6 wochen urlaub, ich bin 50 % schwerbehindert, das liegt ihm vor.
ich bin seit 10 jahren dort tätig und das erste mal krank. vorher nicht mal eine woche lang!!!

natürlich weiß ich, daß ich keinen auflösungsvertrag machen werde.
jetzt bin ich sooo schockiert, ich hab angst, weil sie mich ja loshaben wollen-
ich komm im märz auf reha. in eine traumaklinik!

bitte lieber albarracin ich benötige leider schon wieder deine hilfe.

wie formuliere ich , daß ich keinem auflösungsvertrag zustimme. und daß ich nicht absehen kann, wann ich wieder gesund bin.

müssen die mich dann in ruhe lassen?
ich habe alles durchgelesen, ich weiß auch, daß der arbeitsvertrag ruhen kann, solange ich arbeitsunfähig bin.

vielen vielen dank erstmal an alle

tinerl

06.02.2010 14:45 • #1


A
Ich würde nicht zustimmen - habe ich früher aus Unkenntnis mal gemacht und dann hatte ich den Salat,
3 Monate Sperre des ALG1.

Dein Arebitgeber weiß dass er Dir wegen der Gesundheit nicht einfach so kündigen kann,
daher versucht er es auf diesem linkischen Weg!

Viele Arbeitgeber versuchen es so, wenn sie keine rechtliche Handhabe haben, die eine Kündigung begründen würde - Auflösungsvertrag hört sich für viele Arbeitnehmer netter an als Kündigung.

ABER: ein Auflösungsvertrag kommt einer Kündigung durch Dich selbst gleich - sprich:
stimmst Du zu, wird es rechtlich so behandelt, als hättest Du selber Deinen Arbeitsplatz gekündigt.
Die Folge für DICH ist eine Sperre des ALG 1 !

Du solltest dringend erstmal zum Arbeitsamt gehen und Dich da beraten lassen -
und Dir das was sie Dir dort raten auch schriftlich geben lassen!

Also: nicht unterschreiben - schon gar nicht OHNE vorherige Klärung beim A-Amt!

06.02.2010 17:06 • #2


A


Hallo tinerl60,

Arbeitgeber bietet Aufhebungsvertrag an! Brauche Rat!

x 3#3


M
Hallo tinerl,

ich empfehle dir, einen Anwalt mit deinen Interessen zu beauftragen. Das alleine ohne rechtliche Hilfe
durchzuziehen, ist sehr schwer. Man ist schnell in eine Zwickmühle geraten.

Schöne Grüße
mag

06.02.2010 17:21 • #3


H
Bitte mach auf jeden Fall keinerlei Kurzschlusshandlung, weil du dich vom AG in die Ecke gedrängt fühlst.
Als Arbeitnehmer bist du für ihn einfach unbequem, von daher ist dies die einfachste Form, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Kündigen kann er dich definitiv nicht so einfach, und wenn dann mit erheblich höherem finanziellem Schaden als den angebotenen 2500€.
Sich beraten zu lassen, entweder von der Agentur f. Arbeit, oder, was ich besser find von der Arbeitnehmerkammer (übernehmen auch Schriftverkehr für dich wenn du willst), ist auf jeden Fall eine gute Idee. Ansonsten versuch, es nicht so persönlich zu nehmen.Auch wenn das nach so langer Betriebszugehörigkeit sicher schwer fällt.
Erstmal passiert gar nichts, und so lange du nicht zustimmst, bleibt alles erstmal wie gehabt.
Ich wünsch dir alles Gute..

06.02.2010 19:15 • #4


Albarracin
Experte

06.02.2010 21:51 • #5


T
ich danke euch allen!

bin aber immer noch sehr traurig, über alles!

und soviel urlaub, glaube ich steht mir gar niht zu, lieber albarracin.
bisher urlaub aus 2009. und eben die 80 überstunden!

ich bin seit mitte jan. 09 krankgeschrieben!

und schwerbehindertenbeauftragte??? keine ahnung!!

ich weiß nur, daß , seit ich krank bin, mittlerweile 5!!!! ehemalige mitarbeiter nicht mehr da arbeiten!
drei gingen über den anwalt gegen den arbeitgeber vor!

und ich weiß, da war ich auch dabei, an diesem nachmittag, daß wir mediation hatten. d.h. es wurde versucht, die chefin und uns unter einen hut zu bekommen.
es gab nur beschwerden, und wer nicht machte, wie gewollt, wurde eben gemobbt.!!!

da hat sich dann gar keiner mehr was getraut!


ich danke euch,
ich werde ihn erstmal schmoren lassen, da hast du recht albarracin und dann einfach schreiben, daß ich nicht zustimme!
basta!!

und auf reha lass ich mir gleich einen termin bei der sozialarbeiterin geben und bringe alles an!

ob ich überhaupt noch in der pflege arbeiten gehen kann, weiß ich sowieso grad nicht!
hab grad riesen-probleme wenn ich daran denke, früh wieder einen verstorbenen aufzufinden!
hab mich schon die letzte zeit sehr davor gefürchtet, konnte immer weniger damit umgehen.
mobile pflege, schön, aber auch sehr sehr viel verantwortung , alleine!!
das alles trau ich mir z.zt. sowieso nicht mehr zu, liegt natürlich auch an meiner erkrankung, klar, aber so gefühlt,
kann ich es nicht mehr, glaub ich!

tinerl

06.02.2010 22:32 • #6


Albarracin
Experte

06.02.2010 22:49 • #7


T
danke albarracin,

ich werde gar nichts tun. wenn das sooo ist, daß man dann nichts machen muss, werde ich genau dieses machen!

gut, daß wir dich haben!

tinerl

du warst mit sicherheit schon oft der retter in der not!

07.02.2010 17:59 • #8


F
Zitat von tinerl60:
danke albarracin,

ich werde gar nichts tun. wenn das sooo ist, daß man dann nichts machen muss, werde ich genau dieses machen!

gut, daß wir dich haben!

tinerl

du warst mit sicherheit schon oft der retter in der not!


... das dachte ich mir grad auch, als ich das hier las

LG
Angelika, die mit Grauen daran denkt, dass das Nächste sein könnte, was mich hier wieder zum Kippen bringt ... ätzend !

07.02.2010 20:33 • #9


G
Hallo Tinerl,
ich habe auch nach 11 Jahren so gar ohne Begründung die Kündigung bekommen.

Ich bin dann zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gegangen.
Es ist so es muß kein Kündigungsgrund vorliegen, sie müßen nur wie bei mir die Kündigungsfrist einhalten.
Der Anwalt fragte mich dann nach meinen Überstunden und ich legte ihm die Beweiskette von 11 Jahren vor.

Es ist rechtlich so du mußt deine Überstunden vom Arbeitgeber in irgendeiner Form bestätigt bekommen haben.
Bei mir waren Gott sei dank aif vielen Stechuhrausdrucken Bemerkungen von meinem Chef, da er sich dauernd verrechnet hat.
Hätte ich nur die Ausdrucke ohne Gegenzeichnung gehabt, wären sie anfechtbar gewesen.
So mußten mir meine Chefs für drei zurückliegende Jahre die Überstunden bezahlen.
Die Richterin sah den Beweis der überstunden durch die Bemerkungen für rechtsfähig.

Mein Anwalt untersagte mir auch bis zum Prozess jede persönliche Unterhaltung mit meinen Chefs, die mich auch in die Praxis gebeten haben.

Unterschreibe ja keinen Aufhebungsvertrag, hoffe du bist im Rechtschutz, in deiner Situation brauchst du unbedingt einen Anwalt.
Für den ganzen Urlaub und 80 Überstunden 2500.oo Eu Brutto anzubieten ist eine Frechheit.
Du must mit der normalen Kündigung nach Einhaltung der Kündigungsfrist ectr. rechnen, dann mußt du zum Arbeitsamt gehen und dem Arbeitsamt alle 14 Tage oder so Krankmeldung abgeben, so lange du krank geschrieben bist und auch wenn du in Klinik gehst bekommst du anstandslos dein Geld von der Arge, da du nicht vermittlungsfähig bist.
Nach klinkaufenthalt wirst du nie sofort gesund geschrieben, so lange du Arbeitsunfähigkeit bringst kann dir nichts passieren.
Falls du noch Fragen hast, frag mich ruhig.

Lieben Gruß Gitta Schreibe dir morgen noch was über Eu Rente

07.02.2010 23:59 • #10


T
ich danke dir!

bestimmt werd ich die eine oder andere frage noch haben.

dankeschön

tinerl

08.02.2010 00:02 • #11


Albarracin
Experte

08.02.2010 08:27 • #12


G
Sorry, das tut mir leid, das wollte ich nicht, ich habe einfach schon weiter gedacht, da ich davon ausgehe, das Tinerl dann die fristgerechte Kündigung bekommen wird. Ich wollte tinerl nur zeigen, das sie mit solchen Chef nicht alleine da steht.
Tinerl es stimmt bei einem Aufhebungsvertrag solltest du nicht reagieren!

Entschuldige, das ich Verwirrung gestiftet habe!

L.G. Gitta

08.02.2010 09:53 • #13


D
Ich bin erstmal geschockt, wie unwissend und dumm ich war.
Albarracin, du hast mir die Augen geöffnet, wie sehr ich mich über den Tisch ziehen lassen habe.
Ich habe 16 Jahre in meiner damaligen Firma gearbeitet, sie war meine Familie.
14 Stunden waren normal, ich hab mich nie beschwert, war immer da.
Dann Burnout, Klinik und nach 6 Monaten Wiedereingliederung.
Schon am 2. Tag erklärte mir mein Chef, das er nicht glaubt, das ich jemals wieder so belastbar wie vorher sein werde.
Das stürzte mich in eine schlimme Depression, in der ich heute noch stecke.
Er legte mir einen Aufhebungsvertrag vor und versicherte mir, alles sei so formuliert, das ich beim Amt keine Probleme bekommen würde.
Ich war so am Boden zerstört, hab nichts begriffen, *unterschreiben sie schnell hier, ich muss noch weg*.
Das war mein Abgang nach 16 Jahren.

08.02.2010 11:38 • #14


J
Es ist richtig, auf eine Angebot zur Vertragsaufhabung muss man nicht reagieren, wohl aber dann, wenn die Kündigung kommt und zwar durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage, wenn man sich gegen die Kündigung wehren will. Diese muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Ab dann ist ein Anwalt sicher sinnvoll, es gibt dort aber keinen Anwaltszwang.

Ab 10 Mitarbeitern gilt das KündigungsschutzG, eine Abfindung ist für den Fall der Klage im Gesetz nicht vorgesehen, es hat sich aber tatsächlich eine richterliche Praxis herausgebildet, nach der im Gütetermin meist 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vom Richter vorgeschlagen werden. Hier kann man aber prima pokern, nämlich dann, wenn die Kündigungsgründe schwach sind und der Arbeitgeber ein großes Interesse daran hat, den Arbeitnehmer loszuwerden. Die weitaus überwiegende Zahl der Fälle erledigt sich im Gütetermin.

Im Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Vefahrenskosten selbst.

17.02.2010 12:40 • #15


T
hallo,

ich wollte nur mal berichten.
ich bin von meiner reha zurück. bin erstmal noch ca ein halbes jahr vorraussichtlich krankgeschrieben. und dann soll ich teilhabe am arbeitsleben-kurs machen! so wird es im abschlußbericht stehen.

mein ag läßt nicht locker!
er wollte mir noch unbedingt den aufhebungsvertrag zum 31.03.10 unterschreiben lassen, obwohl im am 25.3. zur reha musste . und das war ihm bekannt!
er läßt sich auf gar keine abfindung ein, weil er mich ja nicht loshaben wolle und ich gerne nach gesundung meine überstunden und meinen urlaub abfeieren könne.
so läßt er dem anwalt schreiben, plötzlich will er mich nicht loshaben, haha!,

bin total verwirrt, was er eigentlich dann wollte! klar wollte er mich loshaben, sonst hätte er ja keinen aufhebungsvertrag angeboten.
und meine völlig überzogenen ansprüche weist er total zurück. meine ansprüche,(der anwalt schrieb ihm 0,5 bruttogehalt pro jahr)!!! wären völlig überzogen.
das ganze ist ganz schön unverschämt.

die rentendame auf der reha meinte auch, auf gar keinen fall einen aufhebungsvertrag unterschreiben!

leider meint mein anwalt, jedenfalls vor der reha, was anderes. er meint nämlich, es gebe ja keine rechtliche handhabe wegen der bruttogehälter! und weil ich nicht mehr zu diesem ag zurückwolle oder könne, solle ich einen schlußstrich ziehen. wenn dann eben nur mit auszahlung meiner urlaubstage und der überstunden.
aber das will ich nicht so einfach hinnehmen.
vielleicht ist der anwalt auch nur eine pfeife!

ich hätte doch auf allbarracin hören sollen und gar nicht reagieren sollen!
aber ich wurde daheim so zugetextet, damit müsse ich zum anwalt, jetzt so kurz vor der reha, daß ich eben zu einem anwalt hinbin.

vielleicht, lieber albarracin, kannst du mir doch noch einen rat geben?

-kann ich den weiteren schriftwechsel erst mal noch auf eis legen und abwarten, wenigstens das halbe jahr, welches ich auf jeden fall noch Arbeitsunfähigkeit bin?
-kann ich dann den anwalt wieder in anspruch nehmen, oder greift dann die rechtsschutzversicherung nicht mehr?
-kann ich dem anwalt sagen, er solle erstmal nichts mehr unternehmen?

recht vielen dank

tinerl

07.05.2010 10:19 • #16


Albarracin
Experte

08.05.2010 16:15 • #17


T
lieber albarracin,

du bist wie immer ein wahrer schatz!

ich danke dir, soo werd ichs machen!

da käm gleich die nächste frage auf dich zu!
da ich bei einem pflegedienst arbeite, für den der avr gilt, habe ich , allerdings erst nach einem jahr, erst nachdem ich davon zufällig erfahren habe, krankengeldzuschuss beantragt!

der ag hat darauf gar nicht reagiert!
als ich über den anwalt nochmal darauf hinweisen ließ, äußerte sich der ag so, daß ich zuspät beantragt hätte.
meine recherchen ergaben, daß eine gar keine beatragung geben muss, daß es keine ausschlussfrist gibt und doch reagiert der ag nicht.
er hat zwar , in den aufhebungsvertrag großzügigerweise den , seiner meinung nach, nicht mehr zu bezahlenden krankengeldzuschuss, diese 400 euro mit aufgenommen.
d.h. wenn ich brav bis zum 31.3.2010 den aufhebungsvertrag unterschrieben hätte, hätte er großzügig , ausnahmsweise diesen zuschuss bezahlt, obwohl er dazu ja überhaupt nicht verpflichtet wäre.

lieber albarccin, weisst du über den krankengeldzuschuss auch bescheid.
ich bin seit 16.1.09 krankgeschrieben und habe erst im jan. 2010 von dem krankengeldzuschuss erfahren.und auch erst dann beantragt! mit einschreiben. ebenso meinen urlaubsanspruch.
der anwalt hat ihm sogar geschrieben, daß er als ag, mich ja hätte hinweisen müssen!

vielen dank, falls du aus meinem wirrwarr was erkennen kannst.

tinerl

09.05.2010 23:01 • #18


Albarracin
Experte

09.05.2010 23:28 • #19


L
hallo Wolfgang

habe euren Briefwechsel sehr interessiert verfolgt... WAS ist den der Integrationsfachdienst ??? Und wo finde ich den ???

Ich warte auf meine Betriebsbedingte Kündigung... bin schwerbehindert ( 50% ) und das Integrationsamt ist involviert.

liebe Grüßies Anne-Rose

11.05.2010 16:38 • #20


T
hallo albarracin,
ich bin wohl wirklich an einen inkompetenten anwalt geraten. mist!
das mit dem krankengeldzuschuss kriegt er gar nicht auf die reihe. hat vor mir im internet im avr rumgesucht, wegen der ausschlussfrist, die es natürlich doch gibt.

und außerdem hat er behauptet, dieses neue urlaubsurteil läßt gar keinen urlaubsanspruch ansammeln. er behauptet, wenn mein urlaub aus 2009 nicht bis zum 31.3.2010 genommen werden konnte, ist er eben weg.
ich habe mit ihm rumdiskutiert, aber er meinte, eeer sei der anwalt!
ich meinte nämlich, daß das ja vorher wohl der fall gewesen war und dieses neue eugh urteil ist jetzt eben arbeitnehemer-freundlicher.

dann meinte er auch noch, nachdem ich ja den aufhebungsvertrag nicht wollte, würde diesbezüglich ja der fall erledigt sein! weil eben kein vertrag zustande kam.

weißt du ob die rechtsschutzversicherung im falle eines falles, also irgendwann wenn der ag wieder einen aufhebungsvertrag oder gar eine kündigung will, kann ich dann evtl. einen neuen anwalt nehmen?
ich weiß schon, daß ich die selbstbeteiligung wiede rzahlen müsste.

oder kann sich die rsv auf den alten fall berufen? eben weil ich den aufhebungsvertrag nicht wollte! und dann sagen, noch mal anwalt gibt es nicht!

ach irgendwie bin ich jetzt total down.

vielen dank
tinerl

11.05.2010 19:15 • #21


Albarracin
Experte

11.05.2010 19:57 • #22


M
Hallo tinerl,
Zitat:
weißt du ob die rechtsschutzversicherung im falle eines falles, also irgendwann wenn der ag wieder einen aufhebungsvertrag oder gar eine kündigung will, kann ich dann evtl. einen neuen anwalt nehmen?
ich weiß schon, daß ich die selbstbeteiligung wiede rzahlen müsste.
alternativ zu Wolfgangs Vorschlag könntest du auch mit der RechtSV sprechen, dass du mit dem Anwalt nicht zufrieden bist und ob du dir einen neuen Anwalt nehmen kannst. Hatte diesen Fall mal bei Mietrecht und die RechtSV hatte zugestimmt, dass sie die Kosten auch für einen neuen Anwalt übernehmen.

11.05.2010 21:09 • #23


T
ach danke ihr lieben

ich habe die rsv angerufen und sie meinen,

ich müsste erst den briefverkehr mit dem alten anwalt selber bezahlen, mag.
aber wenn mein ag wieder mit aufhebungsvertrag oder so ankommt, würde es ein neuer fall werden, mit wieder selbstbeteiligung und dann könnte ich einen neuen nehmen.
oder ich geh wirklich zum vdk.

und wolfgang, ja wegen der ausschlussfrist meint mein ag 6 monate( wenn das stimmt, hätte ich keinen anspruch mehr), aber mein anwalt hat ja gestern erst rumgesucht und meint 12 monate(da hätte ich dann noch anspruch).

der arbeitgeber nennt den § 45 vom AVR, der anwalt den § 54 vom AVR.

heute ist ja der brief an meinem ag raus, in dem anwalt schreibt, falls es andere fristen geben sollte, sollte der ag sich melden1
und hat frist zum bezahlen gegeben.!

aber leider leider habe ich eben erst aus dem forum von dem krankengeldzuschuss erfahren. höchstwahrscheinlich aber zu spät.

aber das hätte mir der anwalt ja von anfang an sagen müssen. dafür ist er ja schließlich der anwalt.

hilft der vdk so einfach, nur mit mitgliedschaft?
bräuchte ich dann nicht nochmal einen anwalt nehmen?

vielen dank ihr helferlein,
was täte ich ohne euch!

12.05.2010 15:07 • #24


M
Hallo tinerl,

soviel mir bekannt ist, hilft der VDK nicht in deinem Fall, sondern - wie Wolfgang schon mitteilte - wäre dann die Gewerkschaft zuständig, wenn du nicht deine RSCHV in Anspruch nehmen willst.

Zitat:
ich müsste erst den briefverkehr mit dem alten anwalt selber bezahlen, mag.
Ja, ja die Versicherungen machen alles nur nach gutdünken

12.05.2010 16:40 • #25


T
sag mal, ich kann nicht mal lesen!

gewerkschaft??

kann ich da einfach eintreten? gibt es in der pflege überhaupt gewerkschaft?

steh jetzt total auf dem schlauch!
sorry
tinerl

12.05.2010 18:24 • #26


Albarracin
Experte

12.05.2010 18:59 • #27


A


Hallo tinerl60,

x 4#28


L
hallo Wolfgang

DANKESCHÖN für den Link...

little-tiger

13.05.2010 19:33 • #28

Pfeil rechts




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