Hallo Luzie,
also erst einmal musst Du garnichts, solange Du noch krank geschrieben bist. In dieser Zeit musst Du keine Termine mit dem AG wahr nehmen.
Dein Arzt kann Dir, wenn er es auch so sieht, ein Attest ausstellen, dass Du gesundheitlich nicht in der Lage bist, solche Termine wahr zu nehmen.
Es kommt mir allerdings komisch vor, dass Du einen Termin mit der Betriebsärztin hast, wo noch andere Beteiligte dabei sind.
Eine Betriebsärztin steht unter der Schweigepflicht gegenüber dem AG.
Wenn man dort einen Termin hat, dann ist es wie ein intimer persönlicher Arzttermin, den man wahrnimmt.
So war es zumindest bei mir.
Bei mir stand auch nach der Reah an, dass ich nicht mehr zurück an meinen alten Arbeitsplatz gehen konnte.
Es stand also eine Versetztung an einen anderen Arbeitsplatz zur Debatte. Ich bekam dann auch einen Termin bei der Betriebsärztin. Ich habe mich übrigens dort gut aufgehoben gefühlt. Sie hörte sich meine Krankengeschichte an, ich gab ihr alle ärztlichen Berichte und Befunde, da sie wie gesagt unter Schweigepflicht stand. Sie war damals auch der Meinung, dass ich noch gar nicht arbeitsfähig sei. Und sie stellte wie gesagt auch fest, dass ich große Einschränkungen hatte.
Sie durfte meinem AG auch nichts über meine Krankheiten mitteilen. Sie stellte damals eine Empfehlung aus, welche Art Arbeitsplatz für mich nur noch geeignet sei und beschrieb nur meine Einschränkungen (z.b. kein Kundenverkehr, keinen Zeit-und Termindruck, ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz und nur leichte Sachbearbeitertätigkeiten).
Diese Empfehlung wurde schritlich an die Personalstelle des AG weiter geleitet.
Ich war dann noch zwei mal bei ihr, aber immer persönlich und alleine in ihrer Praxis, die ja nicht in den Gebäuden des AG war.
Ich habe diese Betriebsarzttermine damals auch aus dem Grund wahr genommen, damit ich meinen guten Willen zeigen konnte auch gegenüber der Krankenkasse, die ja auch Interesse an einer Versetzung hatten, damit sie kein Krankengeld mehr zahlen mussten. Mein AG schrieb mir damals auch, dass es zu meiner Pflicht gehört, dass ich den Besuch beim Betriebsarzt wahrnehme.
Erstens einmal kam eine Versetzung letztendlich nicht zustande, weil der AG meinte, er hätte nichts für mich und zweitens einmal stellte sich bei mir heraus, dass ich auch immer noch nicht arbeitsfähig bin. Jetzt beziehe ich ja EU-REnte.
Also bestehe auf jeden Fall auf einen persönlichen Termin bei der Betriebsärztin ohne Publikumsverkehr.
Auch den Betriebsrat gehen die Diagnose und Deine Krankheitsbilder nichts an.
Und nach dem Termin kannst Du ja dann einen Termin mit den anderen vereinbaren, um zu schauen, für welche anderen Arbeiten Du geeignet bist und vor allem, wo es eine Möglichkeit geben könnte, Dich unter Rücksichtnahme Deiner Einschränkungen auch einzusetzen.
Und wenn Du noch andere rechtlichen Fragen bezüglich deines Arbeitsplatzes hast, dann ist es vielleicht wirklich nicht schlecht, wenn du Dich von einem Anwalt beraten lässt!
30.08.2010 15:48 •
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