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paula
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Hallo,
ich bin seit ca. einem Jahr gleichgestellt - der Bescheid dazu liegt dem Arbeitgeber vor.
Nun hat mein Arbeitgeber schon mal im letzten Jahr von mir eine Kopie des Feststellungs-
bescheides verlangt, die ich ihm (mit Hinweis auf die für ihn notwendigen Informationen
in der Gleichstellung dokumentiert) nicht gegeben habe.
Jetzt habe ich wieder von der Personalabteilung eine Aufforderung erhalten, ihnen das
zuständige Versorgungsamt, das Datum und Aktenzeichen des Feststellungsbescheides
mitzuteilen. - Mir ist nicht wohl bei dem Gedanken, diese Angaben dem Arbeitgeber zu machen.
Wollen bzw. haben die das Recht dann dort nachzufragen?
Muß ich diese Angaben machen???
LG Paula
ich bin seit ca. einem Jahr gleichgestellt - der Bescheid dazu liegt dem Arbeitgeber vor.
Nun hat mein Arbeitgeber schon mal im letzten Jahr von mir eine Kopie des Feststellungs-
bescheides verlangt, die ich ihm (mit Hinweis auf die für ihn notwendigen Informationen
in der Gleichstellung dokumentiert) nicht gegeben habe.
Jetzt habe ich wieder von der Personalabteilung eine Aufforderung erhalten, ihnen das
zuständige Versorgungsamt, das Datum und Aktenzeichen des Feststellungsbescheides
mitzuteilen. - Mir ist nicht wohl bei dem Gedanken, diese Angaben dem Arbeitgeber zu machen.
Wollen bzw. haben die das Recht dann dort nachzufragen?
Muß ich diese Angaben machen???
LG Paula