Zitat von Pessimist: mein Therapeut sage mir heute, dass man fast immer grundsätzlich als arbeitsfähig aus der Tagesklinik entlassen wird! Stimmt das ? Wie sind ggfs. Eure Erfahrungen damit ?
Die Bewertung der Arbeitsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit richtet sich im Allgemeinen nach den Bewertungsmaßstäben in der AU-Richtlinie.
Bei einem laufenden Beschäftigungsverhältnis bezieht sich die Arbeitsunfähigkeit immer auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.
Bei Bezug von ALG I und II sind die Bewertungsmaßstäbe deutlich anders.
Hinzu kommt, dass die Klinik im Anschluss des Behandlungszeitraums bei Entlassung maximal für eine Woche selbst eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen darf und darüber hinaus dann wieder der Arzt/Facharzt zuständig ist. Darüber hinaus
kann die Klinik im vorläufigen Entlassungsbericht eine Empfehlung abgeben, ob eine weitere Arbeitsunfähigkeit indiziert ist. Was der behandelnde Facharzt draus macht, ist seine Sache.
Ich persönlich habe die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für eine Woche nach Entlassung von der Klinik bekommen und wurde danach von meiner Ärztin weiter arbeitsunfähig geschrieben.
Lässt sich also nicht verallgemeinern, sondern hängt vom Einzelfall ab.
Zitat von Pessimist: Ich kann ja nicht arbeitsfähig sein und gleichzeitig eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Warum nicht?
Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit definieren sich völlig unterschiedlich.
Arbeitsunfähigkeit ist etwas, was im Regelfall endlich ist. Diese soll durch entsprechende Behandlungsmaßnahmen beseitigt werden und bezieht sich, wie schon oben geschrieben, auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, soweit man sich zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis befand. Für Bezieher von ALG I und ALG Ii gibt es andere Bewertungsmaßstäbe.
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Du voraussichtlich mindestens 6 Monate sowohl außer Stande bist, eine übliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben, als auch außerstande bist, eine selbständige Tätigkeit für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.
Dann gibt es noch die teilweise Erwerbsminderung, wo zumindest noch eine Tätigkeit zwischen 3 bis 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann.
Eine Erwerbsunfähigkeit feststellen kann nur die DRV.
Ich war bereits wieder in der Wiedereingliederung und habe mit meinem Arbeitgeber die Reduzierung meiner Arbeitszeit vereinbart, als ich den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellte, der entsprechend positiv mit teilweiser Erwerbsunfähigkeitsrente beschieden wurde, als meine Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war.
Insoweit bin ich @Kate, als dass nur zu Hause rumzusitzen auch nicht die Lösung ist und Probleme lediglich verschlimmert.
Insoweit sollten sich Dein Therapeut und Psychiater auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, indem Sie Dir irgendwelche Versprechungen machen.
Zitat von Pessimist: und mein Therapeut sagt jetzt schon das es klappen wird, da er seinen Senf dazugibt. Das hat bei ihm bisher immer geklappt.
Gefragt werden Ärzte.
Ein Therapeut ist im Regelfall kein Arzt, kann also weder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, noch Medikamente verordnen. Vielmehr ist er Teil der verordneten Behandlung und berichtet regelmäßig an den Arzt, der weitere Maßnahmen ergreifen kann, um die Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen.
Zudem fließen die ärztlichen Berichte gesamtheitlich in die sozialmedizinische Beurteilung ein, die die Ärzte der DRV abschließend erstellen und auf deren Grundlage durch den Sachbearbeiter der Rentenversicherung eine Entscheidung vorbereitet wird. Gut möglich das zudem noch ein Gutachten eingeholt wird, welches von der DRV beauftragt wird, soweit der letzte Rehabericht zu alt, oder nicht aussagekräftig genug ist.
Gut möglich, dass zur Abwendung der Erwerbsunfähigkeit auch eine weitere Reha, oder aber auch LTA genehmigt wird.
Also alles möglich, wie ja auch zahlreiche Berichte hier schon gezeigt haben.
Hier heißt es also abwarten. Ich drücke die Daumen.