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Arbeitsmarktrente - Teilzeitangebot ablehnen

Greta
Allen anderen wäre ich dankbar, wenn sie hier zumindest beim Thema bleiben.

15.07.2023 13:04 • x 2 #16


TomdeLone
Zitat von Greta:
Allen anderen wäre ich dankbar, wenn sie hier zumindest beim Thema bleiben.

Sorry, alte Wunden...!

Ja, sehr informativ, steht mir ja irgendwie auch bald bevor, ojeh...

15.07.2023 13:15 • x 1 #17


A


Hallo Greta,

Arbeitsmarktrente - Teilzeitangebot ablehnen

x 3#3


Albarracin
Experte

15.07.2023 13:22 • x 1 #18


Dys
Zitat von Greta:
Das klingt so, als sei ich nicht verpflichtet, meinen Arbeitgeber um eine Teilzeitbeschäftigung zu bitten

Du verwechselst da zwei Dinge. Dieses Schreiben an deinen AG muss der AG beantworten.
Was er letztlich antwortet, nämlich ob er Dir eine anders geartete Stelle anbieten kann oder ob er sagt, für einen anderen Job in meiner Firma kommt die besagte Person nicht in Frage oder ob er sagt, ich hab nur diesen Job zu besetzen und wenn besagte Person den icht leisten kann, beschäftige ich sie nicht länger, obliegt dem AG. Nur diese Stellungnahme will die DRV.

Mein AG war bereit mich Teilzeit zu beschäftigen und das hat er auf dieses Schreiben geantwortet.

Natürlich gehören immer Zwei Unterzeichnende zu einem Vertrag. Und Du bist zu garnichts verpflichtet. Fakt ist aber leider, Du möchtest Leistungen beziehen. Die dafür in Betracht kommenden Träger möchten am liebsten keine Leistungen erbringen. Es geht also wie immer nur ums Geld. Das ist leider bei Versicherungsleistungen, die Dir gesetzlich zustehen nicht anders. Der AfA wäre es sowas von recht, wenn Du die volle EMR bekommen würdest, denn dann bist Du bei denen raus, Statistisch und Leistungmäßig.

Die DRV könnte ein Interesse haben, Dir nur eine halbe EMR zu bewilligen und die AfA zahlt drauf. Das spart der DRV erstmal Geld. Allerdings schmälert sich deine Altersrente ohnehin, wenn Du eine EMR bekommen würdest. Von daher kann die DRV auch ein Interesse haben, langfristig Geld zu sparen. Ich denke mal, da gibts Leute bei der DRV, die sowas bis ins kleinste Detail berechnen.

Die einzige Möglichkeit die in deinem Alter (62?) eine richtig gute wäre, ist diese: Wenn Du mit 63 45Jahre in die DRV eingezahlt hast, könntest Du abschlagsfrei in Altersrente und hättest Ruhe. Bis dahin wäre es halt mit ALG zu überbrücken, mit all den nervigen Dingen, die die AfA auf Lager hat. Also bewerben, ggf. ne sinnfreie Maßnahme ect. Einen Job muss man ja deswegen trotzdem nicht bekommen. Denn dazu gehören ja auch Zwei, AG und potentieller AN (der vielleicht keinen allzuguten Eindruck macht oder eben zu alt ist)

Wenn Du jetzt eine volle EMR bekommen würdest und die abschlagsfreie Altersrente nicht in Betracht käme, weil Du eben die 45 Beitragsjahre nicht schaffen kannst, wäre die eventuell auch erstmal befristet, was zumindest den Aufwand bedeuten würde, rechtzeitig vor Ablauf der Befristung eine Verlängerung zu beantragen. Meine 2 Verlängerungen wurden aber anstandslos bewilligt. Meine eingereichten Befunde gaben auch wirklich nichts anderes her.

Es bleibt Dir also wirklich nichts übrig, als Schriftstücke an die weiterzuleiten, wenn die DRV dies von Dir verlangt, für die diese Schriftstücke gedacht sind und auf einen wie auch immer gearteten Bescheid der DRV zu warten.

15.07.2023 13:56 • x 1 #19


Dys
Übrigens, mein Bekannter mit der Arbeitsmarkt Rente bekommt zusätzlich Grundsicherung und das wird Sein Leben lang so bleiben. Aber die DRV und das Jobcenter sparen halt jeder ein wenig Geld und damit sind die Institutionen sicher ein wenig zufrieden.

15.07.2023 14:06 • x 1 #20


Greta
Danke @Albarracin,
ich habe lediglich einen GdB von 30.
Den Kampf um den 50er haben ich kürzlich nach langem Hin und Her aufgegeben, weil meine Nerven das nicht mehr mitmachten
Ich frage mich, ob ein Arbeitsplatz zumutbar und leidensgerecht ist, wenn man dort zuvor aufgrund seiner Erkrankung wirklich übel behandelt wurde.
Einen anderen Teilzeitjob würde ich natürlich annehmen, wenn ich da was fände... nur halt eben nicht mehr in dieser Firma. Dafür ist einfach zuviel passiert.

Hinweis: Hessisches LSG, Urteil v. 23.8.2019, L 5 R 226/18; nachgehend BSG, 11.2.2020, B 5 R 16/19 R, sonstige Erledigung: Rücknahme.

Kennst du dieses Urteil und was hältst du davon?
-----------------------
Danke auch @Dys für deine ausführlichen Antworten.
Ich gebe dir recht. Die DRV ist natürlich daran interessiert ihr Geld zusammenzuhalten, und es ist ja auch richtig, dass die erstmal gründlich prüfen, bevor sie irgendwas genehmigen.
Zitat von Dys:
Die einzige Möglichkeit die in deinem Alter (62?) eine richtig gute wäre, ist diese: Wenn Du mit 63 45Jahre in die DRV eingezahlt hast, könntest Du abschlagsfrei in Altersrente

Das ist ein Denkfehler, den leider viel machen, sorry.
Mit Geburtstjahr 1961 kann ich nach 45 Versicherungsjahren frühestens zum 01.01.2026 die abschlagsfreie Rente beanspruchen.

15.07.2023 16:14 • x 1 #21


Dys
Zitat von Greta:
Das ist ein Denkfehler, den leider viel machen, sorry.
Mit Geburtstjahr 1961 kann ich nach 45 Versicherungsjahren frühestens zum 01.01.2026 die abschlagsfreie Rente beanspruchen.

Stimmt, mit 63 gäbe es 12,6 % Abschlag, aber die Altersrente wäre möglich bei 45 Beitragsjahren. Allerdings gibts ja bei EMR eben auch Abschläge, die dann in der Altersrente zum tragen kommen. Müsste man mal berechnen. In meinem ersten Rentenbescheid ist es sogar beschrieben. Aber ehrlich gesagt ist es mir auch egal gewesen, wieviel da abgezogen wird. Da nunmal meine Gesundheit keine wirkliche Alternative zulässt.

Wie gesagt, Dir steht es ja immer frei, deinem AG deine Kündigung zu überreichen. Und solltest Du eine Teilweise EMR Bewilligung bekommen, darfst Du bis unter 6 Stunden täglich arbeiten, bei wem auch immer Du magst. Auch die Freibeträge, bevor das Gehalt auf die EMR angerechnet wird, wurden ja erhöht.

15.07.2023 17:40 • #22


Albarracin
Experte

16.07.2023 10:02 • #23


Dys
@Albarracin Natürlich hast Du wie immer recht.

Im Grunde kann man sich ja auch hier schlau machen

https://www.deutsche-rentenversicherung..._node.html

Ich hatte den entsprechenden Rechner mal mit einem fiktiven Geburtsdatum 1.7.61 gefüttert und bekam die 12,ebbes% heraus.

Eigentlich hatte ich ursprünglich in diesem Thema ja auch nur geschildert was wie bei mir lief, weil es so lief. Aber ich habe dann Möglichkeiten genannt, die mir als solche in den Sinn kamen. Dies sind natürlich auch nur als Möglichkeiten zu sehen und somit auf eventuelle Machbarkeit zu prüfen. Wenn man dazu Fachleute hinzuziehen muss, dann ist das sicher nicht die schlechteste Sache um auf Nummer sicher zu gehen.
So wie sich 100%ig auf etwas das anonym in einem Forum gepostet wird, zu verlassen, sicher nicht die beste Sache ist, um auf Nummer sicher zu gehen.

Ebenso Eigentlich findet man ja alles auf der HomePage der DRV und in Gesetzbüchern was man wissen muss und wenn es einem unverständlich ist, gibts ja Rechtsgelehrte, die man beauftragen oder befragen kann um sich einen Gesetzestext für sich verständlich machen zu lassen.

Oder man googelt die Texte im Internet und setzt sie mit copy paste an passender Stelle woanders ein. Idealerweise mit einer auf Rechtswissenschaften basierenden allgemein verständlichen Erklärung, so wie Du, sofern sie nicht einfach nur als Unterstützung bei der Suche nach möglichen Informationen dienen sollen. Ich mache selbstverständlich generell nur letzteres, weil es mir natürlich an rechtswissenschaftlicher Kompetenz mangelt.

Wenn ich also Möglichkeiten nenne, die mir zumindest als eine Möglichkeit möglicherweise plausibel erscheinen, bedeutet das selbstverständlich nicht, (und ich hoffe das sich das auch immer so liest, wie ich es genau so formuliere) das dies eine Möglichkeit sein muss, die Gültigkeit besitzt und ich damit recht habe. Denn rechthaberisch möchte ich weder sein, noch rüberkommen. Ich setze da auf den Verstand des lesenden und versuche bei eventuellen Nachfragen auch generell nochmal darauf hinzuweisen, falls es eben nicht so rüber kam, dass meine Äußerungen, sofern sie nicht auf meinen persönlichen Erfahrungen gründen, nichts weiter als meine Meinung sind und eben gerade nicht als allgemeingültig zu sehen sind.

Daher finde ich es gut, wenn Du meine Meinung, die ja nichts anderes ist als meine Meinung und für andere vielleicht nicht nur als Meinung verstanden werden könnte, weil meine diesbezügliche Formulierung nicht klar genug war, widerlegst. Wo wäre denn da sonst auch der Spaß, wenn man nur Links zu Gesetzen postet und darauf verweisen würde, zu lesen was da steht ohne dabei jemanden namentlich zu widerlegen. Der Informationsgehalt wäre allerdings im Endeffekt der selbe.

16.07.2023 12:59 • x 1 #24


TomdeLone
@Dys Ich verstehe, warum Du Dich aufregst...



P.S.: Ob Dir das was bringt, musst Du entscheiden...

16.07.2023 13:04 • #25


Dys
Zitat von TomdeLong:
@Dys Ich verstehe, warum Du Dich aufregst... P.S.: Ob Dir das was bringt, musst Du entscheiden...

Ach naja, wenn ich mich aufrege sieht das anders aus. Im Prinzip hatte die TE ja schon bekundet, dass Sie den Austausch mit jemandem in der gleichen Situation, wie Ihre gerade ist und da bin ich ja auch schon raus. Deswegen werd ich jetzt mein OT geschreibe hier beenden und das Thema nicht weiter verfolgen.

Für die TE drücke ich die Daumen, dass jemand der in der haargenau gleichen Situation wie der ihren war, sich noch meldet und vielleicht sind ja dessen Erfahrung 1 zu 1 umsetzbar.

Ciao

16.07.2023 15:30 • x 2 #26


A


Hallo Greta,

x 4#12


Greta
Zitat von Albarracin:
Da es bei der Teilerwerbsminderungsrente keinen Schutz des beruflichen Standards gibt, ist nahezu jegliche TZ-Arbeit zumutbar, die leidensgerecht ist.

Das leuchtet natürlich ein, und es ist ja eigentlich auch richtig so.
Man kann nicht soziale Leistungen beanspruchen, so lange es andere Möglichkeiten gibt.

Meine Frage bezog sich auch vielmehr darauf, ob es zumutbar ist, in einen Betrieb zurückkehren zu müssen, in dem man zuvor aufgrund seiner Erkrankung üblen Repressalien ausgesetzt war.
Ich vermute, es kommt hierbei stets auf den jeweiligen Einzelfall an, was dann wohl weitere Diskussionen mit der DRV bedeuten würde. Ein ärztliches Attest über die Unzumutbarkeit in einem solchen Fall wäre dann wohl nötig.

Was ich herausgefunden habe und hier nun teile, falls es mal jemand brauchen kann:

- Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei seinem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle zu beantragen. Deshalb prüft die DRV ja auch selbst, ob ein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann und verschickt hierzu das entsprechende Formular.

- Gibt es diesen leidensgerechten Arbeitsplatz und lehnt man diesen ohne wichtigen Grund ab, hat man (natürlich) keinen Anspruch auf die Arbeitsmarktrente. Die gibt es ja nur, wenn kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht; sowohl beim alten Arbeitgeber als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Von einer Eigenkündigung ist in so einem Fall übrigens abzuraten, denn die legt die DRV als fehlende Mitwirkung aus und auch dann ist die Arbeitsmarktrente natürlich perdü.

- Der Arbeitgeber muss zwar prüfen, ob es in seinem Betrieb einen leidensgerechten Arbeitsplatz gibt und einen solchen, sofern vorhanden, sogar durch evtl. zumutbare Umstrukturierungen für den erkrankten Mitarbeiter freischaufeln. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, extra einen leidengerechten Arbeitsplatz neu zu schaffen. Es geht bei der Anfrage der DRV also nur darum, ob ein derartiger Arbeitsplatz bereits vorhanden ist.

- Sollte der Arbeitgeber seinem erkrankten Arbeitnehmer keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten können, so hat der Arbeitnehmer natürlich das Recht auf Klage, kann aber nicht z.B. von der DRV zu einer Klage gegen seinen Arbeitgeber gezwungen werden. Der Verzicht auf eine Klage hat dann auch keine negativen Auswirkungen auf die Entscheidung über eine eventuelle Arbeitsmarktrente.

- Die Arbeitsmarktrente entspricht in ihrer Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente.
Zitat von Dys:
, mein Bekannter mit der Arbeitsmarkt Rente bekommt zusätzlich Grundsicherung und das wird Sein Leben lang so bleiben

Wem nützt diese Information?
Solche Fälle gibt es natürlich. Das liegt dann daran, dass im Laufe des Arbeitslebens nicht genügend Rentenpunkte erwirtschaftet wurden, also zu wenig Versicherungsjahre oder aber ein nur geringes durchschnittliches Arbeitseinkommen.
Aktuell: 41.541 Euro Jahreseinkommen (brutto) in 2023 bringt am Ende des Jahres einen vollen Rentenpunkt.
Ein Rentenpunkt entspricht derzeit einer monatlichen Brutto-Rente von 34,19 Euro (alte Bundesländer).

19.07.2023 09:39 • #27

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