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Arbeitsmarktrente - Teilzeitangebot ablehnen

Greta
Hallo liebe Forumer/innen,

heute brauche ich mal wieder euren Rat.

Ich bin seit November 2020 durchgehend erkrankt, inzwischen ausgesteuert und erhalte ALG 1 (Anspruch besteht noch bis Juni 2024!), bisheriges Arbeitsverhältnis ruht.

Aufgrund meines Rentenantrags war ich auf Veranlassung der DRV im Frühjahr diesen Jahres in einer psychosomatischen Rehaklinik.
Ergebnis:
Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden im alten Job
Leistungsfähigkeit 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung meiner gesundheitlichen Einschränkungen.

Der VdK hat daraufhin bei der DRV die Arbeitsmarktrente für mich gefordert; ich bin 62 und aufgrund meiner Erkrankung wahrscheinlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.

Gestern kam endlich Post von der Rentenversicherung.
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit.
Im Anschreiben an meinen Arbeitgeber steht u.a.: Ihre Mitarbeiterin ist teilweise erwerbsgemindert.
Damit scheint ja die Teil-EM-Rente schonmal durch zu sein.

Nun geht's also um die Arbeitsmarktrente.
Darauf habe ich ja nur Anspruch, wenn kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht.
Für mich ist allerdings schon lange klar, dass ich zu meinem alten Arbeitgeber nicht zurück will.
Punkt 1:
im Laufe meiner Erkrankung bin ich in der Firma auf sehr viel Unverständnis sowohl seitens der Kollegen als auch seitens der Geschäftsleitung gestoßen. Sprüche wie man muss sich auch mal zusammenreißen, wir müssen auch arbeiten, man kann sich nicht immer nur das beste raussuchen. usw. usw. Dazu süffisantes Grinsen, Augenrollen und ähnliches. Nachdem ich den Rentenantrag gestellt hatte, rief mich meine Chefin an und schrie mich am Telefon dermaßen zusammen (wir haben auch immer arbeiten müssen und hier macht jeder was er will!) und knallte anschließend einfach den Hörer auf.

Punkt 2:
ich habe in diesem Betrieb 35 Jahre als Abteilungsleiterin gearbeitet. Diese Tätigkeit kann ich nun, auch in Teilzeit, nicht mehr machen. Würde mir mein alter Arbeitgeber eine leidensgerechte Teilzeitstelle anbieten, so würde das wohl auf einen einfachen Bürojob hinauslaufen. Bürohilfskraft sozusagen (Ich darf nicht heben, nicht lange stehen, kein Publikumsverkehr, nicht unter Zeitdruck arbeiten, kann mich nicht konzentrieren und mein Anpassungsvermögen ist eingeschränkt).
Es handelt sich um einen mittelständischen Familienbetrieb, Abteilungsgröße aktuell jeweils drei bis vier Mitarbeiter, wobei die diversen Abteilungen eng zusammenarbeiten (müssen).
Da säße ich dann als ehemalige Abteilungsleiterin, die ja in der Vergangenheit auch hin und wieder mal unangenehme Entscheidungen treffen musste, und die Kollegen würden sich vermutlich freuen und mir das Arbeitsleben gerne mal etwas schwerer machen.

Schon bei dem Gedanken, dort wieder hinzumüssen, selbst nur für ein kurzes Gespräch wie z.B. jetzt über diese Teilzeitsache, bekomme ich Herzrasen und Schweißausbrüche. Ich schaffe es nicht mal, dort anzurufen!

Meine konkrete Frage:
Muss ich unter diesen Umständen eine Teilzeitstelle in der alten Firma annehmen, wenn mein Arbeitgeber mir eine solche anbietet?

Liebe Grüße
Greta

15.07.2023 09:29 • #1


Dys
Zitat von Greta:
Gestern kam endlich Post von der Rentenversicherung.
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitarbeit.

Sollst Du dieses Schreiben deinem Arbeitgeber zukommen lassen?
Ich meine mich zu erinnern, dass ich seinerzeit zumindest so ein Schreiben an meinen AG hatte, allerdings stand da noch nicht drin dass ich teil EM bin, weil es noch nicht beschieden war.

15.07.2023 10:02 • x 1 #2


A


Hallo Greta,

Arbeitsmarktrente - Teilzeitangebot ablehnen

x 3#3


Greta
@Dys
ja, es ist ein Formular, welches mein Arbeitgeber ausfüllen muss.
Ich muss es also an ihn weiterleiten.

Tatsächlich steht dort im Einleitungstext drin, dass ich teilweise EM bin (so bereits oben von mir zitiert).

Allerdings geht es jetzt nicht darum, ob ich Teil-EM bin, sondern ob mir darüber hinaus auch die Arbeitsmarktrente zusteht.
Und dazu meine Frage, ob ich dafür unter den gegebenen Umständen tatsächlich ein Angebot meines Arbeitgeber für eine Teilzeitstelle annehmen muss.

15.07.2023 11:28 • #3


hlena
Zitat von Greta:
Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden im alten Job
Leistungsfähigkeit 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Verstehe ich das falsch?
Die Rentenversicherung schreibt klar teilerwerbsgemindert für den allgemeinen Arbeitsmarkt
Und im alten Betrieb unter 3 Std.

15.07.2023 11:40 • #4


Dys
Hab hier auch mal einen Link zur Arbeitsmarkt Rente gefunden
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu...42486.html

Das generelle „Problem“ mit der teilweisen EM Rente ist ja, dass man (irgend)einen Job zwischen 3 und 6 Stunden täglich ausüben könnte. Ob es einen passenden Job tatsächlich gibt, spielt aber keine Rolle und auch nicht ob man einen bekommen kann.

Als ich damals die teilweise EMR bewilligt bekam, passierte Folgendes. Ich bekam zu der Zeit noch Krankengeld, dieses wurde dann halbiert. Also bekam ich die teilweise EMR und ein halbes Krankengeld. Als ich ausgesteuert wurde bekam ich die teilweise EMR und ein halbes ALG1. War aber somit für den Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit (die der MD der AfA ermittelt hat) verfügbar. Entsprechend bekam ich auch Vermittlungsvorschläge von der AfA, auf die ich mich beworben hatte.

Das ging so bis zum Ende des ALG1. Seit dem bin ich mit meiner teilweisen EMR arbeitslos ohne Leistungsbezug. Die Mitwirkungspflicht mich um einen Job den ich auch tatsächlich ausüben könnte, besteht weiterhin. Soweit die Gesetzeslage. Theorie und Praxis gehen hier aber auseinander. Natürlich habe ich mich auf Jobs beworben, bis dato aber keinen bekommen. Mittlerweile kam dann nach gut 4 Jahren der „Vorschlag“ der AfA, ich solle einen Antrag auf LTA, was ich auch tat.

Ich stellte den Antrag bei der AfA und mir war klar, dass er an die DRV weitergeleitet wird, weil ich ja nicht mehr im Leistungsbezug bei der AfA bin (und auch nicht beim Jobcenter, also kein Hartz4 / Bürgergeld beziehe) Von der DRV kam nach geraumer Zeit eine Bewilligung der LTA, dem Grunde nach. Also eine Bereitschaft kosten und Mühen zu tragen, die mich wieder ins Arbeitsleben bringen. Welche es im Detail dann aber zu klären gilt. Dazu wurde ich mitte Mai diesen Jahres zu einem Gespräch bei der Reha Beratung der DRV eingeladen um zu besprechen, was in Frage kommen könnte.

Das Gespräch war im Prinzip gut. Nur hatte ich 2 Wochen vor dem Gespräch einen Herzinfarkt und damit war erstmal die Ganze Sache wieder auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Die Beraterin legte mir nahe, eine volle EMR zu beantragen oder eine gesundheitliche Reha. Da meine letzte Reha 2013 war, habe ich also mitte Mai eine beantragt. Nun ist der Ball bei der DRV.

Was sich für mich ergeben könnte, wäre a) ich gehe irgendwann in die Reha, oder b) mein Reha Antrag wird umgedeutet in einen Antrag auf volle EMR. Beides könnte aber auch in einer Ablehnung münden, bei der ich aber natürlich auch widersprechen kann. Nur mache ich mir da erst Gedanken, wenn es tatsächlich so weit kommen sollte.

Derzeit „lebe“ ich von der halben EMR, die mir bis Ende 2026 bewilligt wurde und die ja jetzt um gut 30Euro erhöht wurde und harre der Dinge, die da kommen.

Bei mir war es auch so, dass mein AG seinerzeit einen Teilzeit Job für mich hatte. Ich habe den dann aber selbst gekündigt und mein Psychiater bescheinigte mir, dass ich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe, was auch so war. Die AfA hatte mir dann auch keine Sperre reingedrückt.

Das hat natürlich alles keine Allgemeingültigkeit, nur weil es bei mir so lief. Aber solltest Du eine halbe EMR bekommen so würdest Du wohl auch bis zum Ablauf deines ALG1 ein halbes bekommen. Ob das Finanziell für Dich reicht, kannst nur Du beurteilen. Natürlich würde die AfA Vermittlungsvorschläge schicken, auf die Du Dich bewerben müsstest, sofern eine Rechtsfolgebelehrung anhängig ist. Aber eine Bewerbung bedeutet ja nicht, auch den Job zu bekommen. Es ist halt etwas Arbeit, mehr nicht.

Im Prinzip arbeitet die Zeit für Dich, sobald Du eine teilweise EMR und ALG1 bekommst. Jünger wirst Du ja nicht mehr und die Chancen einen Job machen zu müssen, den Du nicht willst, stehen doch eher gering. Selbst falls dein AG einen für dich hat, kündigen kannst Du immer, oder halt ne Arbeitsunfähigkeit bekommen. Natürlich ist es was anderes, wenn Du nach den vielen Jahren bei der Firma darauf abzielst, bei einer Kündigung seitens des AG eine Abfindung herauszuholen, denn da wäre halt eine Eigenkündigung natürlich kontraproduktiv.

15.07.2023 11:46 • x 3 #5


Greta
@hlena
nein, das verstehst du richtig.
Der alte Arbeitsplatz ist nicht mehr leidensgerecht und kann von mir auch nicht mehr in Teilzeit ausgeübt werden.
Also hier unter 3 Stunden.
Für den allgemeinen Arbeitsmarkt bin ich noch 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig, was einer Teil-EM-Rente entspricht.

15.07.2023 11:53 • #6


hlena
Ich war immer der Meinung,unter 3 Std.Leistungsfähigkeit entspricht Rente.

15.07.2023 12:00 • #7


Dys
Zitat von hlena:
Ich war immer der Meinung,unter 3 Std.Leistungsfähigkeit entspricht Rente.

Das ist so, wenn es sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezieht. Nicht aber, wenn es um den zuletzt ausgeübten Beruf geht. Oder einfach gesagt: Du kannst nicht mehr als Fliesenleger arbeiten, aber als Pförtner könntest Du arbeiten.

Deswegen ist eine EMR auch keine Berufsunfähigkeitsrente.

15.07.2023 12:03 • x 2 #8


Greta
Danke @Dys für den interessanten Link.
Hast du ihn gelesen?

Fakt ist, wenn davon auszugehen ist, dass einem Teil-Erwerbsgeminderten keine passende Teilzeitstelle zur Verfügung steht, steht ihm ggfs. die Arbeitsmarktrente zu. Entspricht in der Höhe der vollen EM-Rente.

Da ich schon über 60 bin und darüber hinaus so etliche gesundheitliche Einschränkungen habe, ist es unwahrscheinlich, dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch eine passende Teilzeitstelle finde. Das weiß die Rentenversicherung und das weiß auch die Arbeitsagentur.
Deshalb prüft die Rentenversicherung, ob mein alter Arbeitgeber eine Teilzeitstelle für mich einrichten kann. Man hat ja als Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit!

Sollte mir der Arbeitgeber keine Teilzeitstelle anbieten können, muss er das ausreichend begründen.

Die Frage ist, ob ich gezwungen werden kann, in meiner Firma in Teilzeit zu arbeiten, wenn jetzt schon klar ist, dass sich dadurch meine Erkrankung verschlechtert (siehe Punkt 1 und Punkt 2 in obigen Post).

15.07.2023 12:05 • #9


Dys
Naja Fakt ist, wenn dein AG dir eine Teilzeit Stelle anbietet wäre diese von Dir anzunehmen. Es müsste aber eine sein, die anders ist, als die, für die Du laut der Feststellung in nach der Reha nur unter 3 Stunden geeignet wärst. Beispielsweise wäre dies für jemand der körperlich nicht mehr kann, eine Stelle in einem Büro. Wie das in deinem Fall tatsächlich ist, kann ich ja nicht beurteilen.

Aber, natürlich musst Du arbeitsfähig sein um zu arbeiten. Wenn Du das also für eine andere Stelle beim gleichen AG nicht wärst, müsste es halt eine Arbeitsunfähigkeit deines Arztes geben. Hast Du die nicht, dann ist es deine Pflicht arbeiten zu gehen, wie es dein Arbeitsvertrag verlangt.
Würdest Du also bei deinem Arbeitgeber bleiben, würde dein Arbeitsvertrag ohnehin angeglichen werden. So war es bei mir ja auch der Fall. Für Teilzeit bekommst Du ja auch nur einen entsprechenden Lohn.

15.07.2023 12:16 • #10


Dys
Zitat von Greta:
Hast du ihn gelesen?

Natürlich hab ich das.
Ich hab das nur verlinkt, weil es eben informativ sein könnte.

Der Punkt ist, bezüglich der „Arbeitsmarkt“ Rente, ist viel Platz für Auslegungssachen, die die DRV natürlich gerne nutzt. Es geht ja um Geld. Wann also gilt der Arbeitsmarkt denn tatsächlich als verschlossen und für wen? Wohlgemerkt, wenn man tatsächlich für eine Arbeit zwischen 3 und 6 Stunden befähigt ist. also dahingehend gesund genug?

Theoretisch könnte ich noch zwischen 3 und 6 Stunden Eintrittskarten abreißen oder an einer Information Tagespässe für Besucher einer Firma ausstellen. Die Frage ist dann eben nur, wird so ein Job angeboten. Die DRV kann natürlich sagen, jemand über 60 wird eh nirgends eingestellt, was der Wahrheit ziemlich nahe kommt. Oder sie kann sagen, solche Jobs gibts und daher soll derjenige danach suchen.

Ein Bekannter von mir hat diese „Arbeitsmarkt“ Rente bekommen, weil er nachgewiesen auch Alk.oholiker ist. Klar dass den niemand einstellt, zumal er auch keine besondere Qualifikation hat. Allerdings war er davor halt auch lange im Hartz4 Bezug und nicht vermittelbar wegen Alter und dem anderen Problem.

Was ich im Grunde sagen wollte. Du kannst ohnehin nur reagieren wenn Du einen Bescheid für eine wie auch immer geartete EMR bekommen hast und wenn Du weißt, was Dein AG auf das Schreiben geantwortet hat. Aber wenn es Dir zweckmäßig erscheint, kannst Du Dir natürlich Gedanken machen, was vielleicht eventuell kommen könnte, was Du aber zunächst erstmal nicht beeinflussen kannst. Möglicherweise bekommst Du ja eine volle EMR bewilligt und ob die dann wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ist, oder einfach so, spielt ja am Ende keine rolle. Möglicherweise schickt die DRV Dich auch noch mal zu einem Gutachter. Alles was die DRV macht, liegt letztlich in deren Ermessen. Im Extremfall kann man ja widersprechen und auch klagen. Nur das kann man halt nur als Reaktion und innerhalb der gesetzlichen Fristen.

15.07.2023 12:37 • x 2 #11


TomdeLone
Zitat von Dys:
Die DRV kann natürlich sagen, jemand über 60 wird eh nirgends eingestellt, was der Wahrheit ziemlich nahe kommt.

Auch meine Erfahrung nach mind. 400 Bewerbungen...
Anfangs hatte ich da noch aktuelle Skills, Schulung mit 8 bestandenen Prüfungen zum 'IT-Security Specialist' nach ITIL-Zertifizierung.
An der Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung kann es also nicht gelegen haben.
Mein Lebenslauf war geschickt frisiert, sodass meine Therapien nirgends auftauchten...
Auch die Bewerbung selbst, hatte vorher schon mehrere Bewerbungstrainings durchlaufen.
Professionelle (Siemens, IBM) und nicht die des Jobcenters...

15.07.2023 12:53 • x 1 #12


BlackKnight
Ich Anfang 50, andere Bank, 1 Bewerbung, genommen worden, + 15% mehr Gehalt‍️ Die Welt ist verrückt ...

15.07.2023 12:57 • x 2 #13


TomdeLone
Zitat von BlackKnight:
Ich Anfang 50, andere Bank, 1 Bewerbung, genommen worden, + 15% mehr Gehalt‍️ Die Welt ist verrückt ...

Dabei sprechen alle seit Jahren von Fachkräftemangel...
Ich weiß, was ich davon zu halten habe. (möchte ich lieber nicht sagen)

Sorry, für etwas OT

15.07.2023 13:01 • x 1 #14


A


Hallo Greta,

x 4#15


Greta
Danke @Dys

Zitat von Dys:
und wenn Du weißt, was Dein AG auf das Schreiben geantwortet ha

Das Schreiben wurde MIR zugeschickt; mein Arbeitgeber hat es noch nicht.

Eine Teilzeitstelle muss ja auch zumutbar sein, oder nicht?
Unter den gegebenen Umständen denke ich nicht, dass eine weitere Beschäftigung bei meinem alten Arbeitgeber für mich zumutbar ist.
Die Frage ist also, ob ich aus Gründen der Unzumutbarkeit eine eventuell angebotene Teilzeitstelle ablehnen darf.

Auf der von dir verlinkten Seite zum Thema Arbeitsmarktrente steht unter anderem (Zitat):
Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat nun die Rechtsansicht vertreten, dass rentenversicherte Personen nicht verpflichtet sind, zur Vermeidung der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber zu stellen.

Das klingt so, als sei ich nicht verpflichtet, meinen Arbeitgeber um eine Teilzeitbeschäftigung zu bitten
Und wenn man auf besagter Seite weiterliest, so steht da sinngemäß, dass die Rentenversicherung das nicht als Begründung für eine Ablehnung der Arbeitsmarktrente verwenden darf.
Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb dieses Formular zunächst an mich ging und nicht direkt an meinen Arbeitgeber? Weil ich nämlich nicht gezwungen werden kann, eine Teilzeitstelle beim aktuellen Arbeitgeber zu beantragen?

Ich hoffe, es meldet sich hier noch jemand, der schon mal ein einer derartigen Situation war und eine Teilzeitstelle beim Arbeitgeber nicht beantragt bzw. abgelehnt hat, was letzten Endes nicht schädlich für die Arbeitsmarktrente war.

15.07.2023 13:01 • x 1 #15

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