72

Aufforderung durch Krankenkasse - zweite Reha oder Rente

Monesie
Hallo Manfred,
Ich hoffe dir und deinen Lieben geht es wieder besser und ihr seid über den Berg.
Die Mitteilung der Rentenversicherung kann sich hinziehen. Nach dem Krankengeld solltest du dich arbeitslos melden, das geht, du darfst dort deine Krankmeldung nicht an- und abgeben, aber mitteilen dass du einen Antrag bei der DRV gestellt hast, sonst wirst du eh dazu aufgefordert. Unabhängig davon, ob du eine Stelle im öffentlichen Dienst noch hast. Vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld ist schon ein deutliches Minus. Falls du Rente wegen Erwerbsminderung bekommst, wird, je nach Datum der Bewilligung, mit der Krankenkasse und dem Arbeitsamt von der DRV abgerechnet. Ich hätte mir gewünscht, es wäre nicht nötig gewesen, aber ich habe es auch nicht mehr geschafft Arbeiten zu gehen.
Es wäre schön, wenn du dich meldest, wie der Bescheid ausgefallen ist.
Alles Gute!

02.02.2021 09:03 • x 2 #31


Albarracin
Experte

03.02.2021 11:49 • x 2 #32


A


Hallo Manfred_62,

Aufforderung durch Krankenkasse - zweite Reha oder Rente

x 3#3


Manfred_62
Hallo,

vielen Dank nochmal für eure Beiträge! Da ich ja am 18.02.2020 aus der Reha entlassen wurde, dürfte doch auch erst ab da das Krankengeld berechnet werden, oder? Würde dann bedeuten, ca. August 2021, wenn ich das richtig habe.

In dieser Zeit hoffe ich, dass die Gutachten alle durch sind und ich eine Entscheidung habe, wobei der Orthopäde sich noch nicht gemeldet hat, lässt sich viel Zeit. Wie es dann weiter geht muss sich zeigen. Die Option dann zum Arbeitsamt zu gehen und meinen Job im öffentlichen Dienst zu kündigen, ist irgendwie keine Option für mich. Irgendwie werde ich es dann wohl hinbekommen müssen mit 30 Stunden und eventuell mit verbundenen Homeoffice. Aber daran möchte und kann ich im Moment noch nicht denken, andere Sachen gehen mir mehr durch den Kopf und machen mir zu schaffen.

03.02.2021 14:16 • x 1 #33


Albarracin
Experte

03.02.2021 15:17 • x 1 #34


Manfred_62
Ok, also obwohl noch der Arbeitgeber Gehalt gezahlt hat, werden die 6 Wochen der Reha schon mitgerechnet? Upps, dann sind es ja faktisch keine 78 sondern nur 72 Wochen Krankengeld, oder? Oder habe ich hier einen Gedankenfehler

03.02.2021 16:38 • #35


Manfred_62
Hallo,
jetzt habe ich es auch gefunden

Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft nämlich 78 Wochen lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Dabei musst Du nicht am Stück krankgeschrieben sein. Die Zeiträume werden zusammengezählt.

Entscheidend ist, dass die Arbeitsunfähigkeit auf demselben, medizinisch nicht ausgeheilten Leiden beruht. Bist Du bereits krankgeschrieben und es tritt eine weitere Erkrankung hinzu, wird die Leistungsdauer von 78 Wochen nicht verlängert (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

Von den 78 Wochen werden Zeiten abgezogen, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht. Das ist zum Beispiel der Fall, solange der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder Arbeitslosengeld gezahlt wird also in der Regel während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Die Leistungsdauer verkürzt sich entsprechend. In der Regel gibt es für Arbeitnehmer deshalb nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung noch bis zu 72 Wochen Krankengeld. Das Krankengeld ruht auch während der Elternzeit.

Aber eine Frage hätte ich noch, ich habe eine relativ neue Rentenauskunft aus 2019. Ist der dort genannte Betrag bei EM-Rente der Betrag, den ich dann eventuell bekommen würde? Oder gibt es da wieder spezielle Berechnungen? Die Steigerung von Auskunft 2018 zu 2019 sind rund 100 Euro. Alter 58, also 1962 geboren und seit 1978 durchgängig beschäftigt, teilweise mit 2 Lohnsteuerkarte auf 450 Euro.

Wäre toll, wenn ich hier ein wenig Information bekommen könnte, oder Quellen, wo ich mich infomieren kann, ohne Jura studiert zu haben

Vielen Dank euch und Positiv denken und negativ bleiben

03.02.2021 17:50 • #36


Monesie
Zitat von Manfred_62:
Die Option dann zum Arbeitsamt zu gehen und meinen Job im öffentlichen Dienst zu kündigen, ist irgendwie keine Option für mich.


Hallo Manfred,
das hast du falsch verstanden, du musst nicht kündigen, um Arbeitslosengeld zu bekommen.
Das Arbeitslosengeld im Wege der sog. Nahtlosigkeit wird gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wird, längstens bis der Arbeitslosengeldanspruch endet.

Bei mir war das auch so. Meine Stelle ruht, bis die befristete Erwerbsminderung ausläuft. Ich hatte Krankengeld und Arbeitslosengeld, die dann mit der Rente verrechnet wurden.
Es ist alles etwas verwirrend, aber es hängt letztendlich von der RHEA ab. Bei mir wurde diese abgelehnt trotz Widerspruch und dann bekam ich die volle Rente wegen Erwerbsminderung auf 3 Jahre befristet zugesprochen, wovon 11/2 Jahre schon um waren mit Arbeitsunfähigkeit.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Kündigen würde ich in keinem Fall, um meine Stelle nicht zu verlieren habe ich eine Gleichstellung beantragt auf den GdB von 30, die ich habe.
Das wird auch beim Arbeitsamt beantragt.
Drücke dir die Daumen, dass du nicht so lange warten musst.

04.02.2021 06:48 • x 1 #37


Manfred_62
Hallo Monesie,

vielen Dank für deine Antwort, jetzt habe ich es verstanden. Ich konnte mir diese nur nicht so wirklich vorstellen, Arbeitslosengeld und den Job in Warteschleife. Die 30 % GdB habe ich auch bereits erhalten, somit scheint es ja bei uns von der Konstellation her ähnlich zu sein. Sobald ich irgendwas von der DRV höre, werde ich mich auch mit dem VDK in Verbindung setzen, bin froh, dass ich da mit meiner behinderten Tochter im letzten Jahr beigetreten bin.

04.02.2021 08:26 • x 1 #38


Manfred_62
Hallo zusammen,
heute morgen leider den ablehnenden Bescheid auf meinen Widerspruch in der Post gehabt So, was jetzt, Krankengeld läuft Anfang August aus, meine Neurologe sagt, dass ich nicht Arbeitsfähig sei und hat es auch schon in Bescheiden bestätigt. Im Moment bin ich ziemlich von der Rolle..........

Es bleibt jetzt die Klage vor dem Sozialgericht, würde der VDK für mich machen, aber hat es Sinn, wie sind die Erfolgsaussichten? Als erstes lasse ich mal die Gutachten anfordern, weis ja nicht was die geschrieben haben........

Alles irgendwie Sch.......

30.04.2021 06:56 • x 1 #39


Manfred_62
Eine Frage hätte ich noch, die mich gerade beschäftigt. Sollte ich Klage einreichen, werde ich ja ab August diesen Jahres ALG 1 beantragen müssen. Meine Frage wäre, wie lange würde ich ALG 1 bekommen mit meinem Jahrgang 62, da es hier ja Unterschiede gibt, habe gelesen bis zu zwei Jahren. Und eine weitere Frage wäre, wird das AGL 1 nach dem letzten Nettoverdienst welches ich hatte berechnet, oder nach dem Krankengeld?

30.04.2021 08:46 • #40


Manfred_62
Moin,

keiner irgendeine Idee, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll?

01.05.2021 08:55 • #41


E
Guten Morgen!

Kann dir da nicht der VdK weiterhelfen?
Die haben doch im Allgemeinen Erfahrungen damit und auch rechtlichen Beistand

01.05.2021 09:02 • #42


Alexandra2
Moin Manfred,
Ich kann auch nur empfehlen, daß Du Dich an den VdK wendest. Die kennen sich mit allen Fallstricken aus. Du bist ja schon Mitglied.
Mein Arbeitsplatz blieb solange bestehen, bis die EM Rente unbefristet wurde. Davor wurde auch das Krankengeld mit der Rente verrechnet.
Liebe Grüße Alexandra

01.05.2021 09:21 • #43


Manfred_62
Hallo,

den VdK habe ich gestern angerufen und was soll ich sagen, der hat mich ziemlich runtergemacht. Ich fragte, warum die Gutachten noch nicht von der DRV zugeschickt worden wären (Anforderung am 22.02.) und er sagte, er könne nochmal höflich nachfragen, aber Anspruch bestünde nicht, da ja die Rente abgelehnt sei und der Anspruch auf Akteneinsicht erst wieder im Klageverfahren möglich sei. Als ich sagte, man könne ja so nicht wissen, warum abgelehnt wurde, da mein Neurologe ja sagte nd im Arztbericht geschrieben hat, in absehbarer Zeit nicht arbeitsfähig.......
Da bekam ich zur Antwort, dass es sich zusammenreisen müsse um nicht unhöflich zu werden, er würde dieses so oft am Tag hören müssen etc. Ich war echt erschrocken, wie er micht runtergemacht hat. Jetzt bekomme ich eine Vollmacht zugesandt, damit eventuell eine Klage eingereicht werden kann, kostet 120 Euro. Würde nur Sinn machen, wenn mir ein Arzt erneut ein Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Wenn ich jetzt die Reha im vergangenen Jahr mitrechne (07.01.-19.02.20) endet mein Anspruch auf Krankengeld am 05.07.21. Ich weis jetzt nicht wie ich weiter machen soll, wenn ich es richtig sortiert habe, gibt es nur die folgenden Optionen:

1. Am Ende Krankengeldbezug wie die Arbeit aufnehmen und dann gibt es nur Friss oder stirb
2. Arbeitslos melden, 67 % des letzten Nettolohnes, wie lange? (1 oder 2 Jahre) und gleichzeitig Klage einreichen
3. Gleichstellung mit 30% GdB stellen? Bin im öffentlichen Dienst mit Kündigungsschutz

Ich bin mir nur so unsicher, jetzt nach dem ernüchternden Telefonat mit dem VdK erst Recht, wie ich weiter verfahren soll

01.05.2021 09:26 • x 1 #44


A


Hallo Manfred_62,

x 4#15


E
Ich habe mit dem VdK tatsächlich auch keine guten Erfahrungen gehabt.
Bist du Gewerkschaftsmitglied, bei Verdi vielleicht?

01.05.2021 09:27 • x 2 #45

Weiterlesen »




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag