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Marco1100
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Hallo zusammen ...
... ich wurde diese Woche zu meinem Arbeitgeber zitiert bei dem ich seit ca. 1 1/2 Jahren krankheitsbedingt nicht mehr beim Arbeiten war ... das Beschäftigungsverhältnis ruhte in dieser Zeit ...
... eigentlich wollte ich nun eine Wiedereingliederung versuchen - diese wird jedoch nicht mehr gewünscht ...
... mir wurde mitgeteilt, dass die Firma meinen Vertrag zum 31.12. kündigen wird ... alternativ haben Sie mir einen Aufhebungsvertrag zum 30.09. angeboten der besagt, dass ich mit sofortiger Wirkung untere Fortzahlung meiner Bezüge bis 30.09. von meiner Arbeitsverpflichtung freigestellt bin ... auf diese Freistellung werden bestehende Urlaubs- und -Zeitguthaben angerechnet ...
... Insgesamt bin ich bei diesem AG 18 Jahre beschäftigt - allerdings mit einer 2-jährigen Unterbrechung - so dass es im Grunde seit der letzten Einstellung nur 8 Jahre sind - die Jahre zuvor gelten wohl nicht ...
... von diesen 8 Jahren bin ich die letzten 5 Jahre immer phasenweise wegen meiner Krankheit krankgeschrieben gewesen ... zuletzt eben dieser Zeitraum von 1 1/2 Jahren ...
... der ruhende Arbeitsvertrag war für mich immer so etwas wie ein rettender Anker ... muss ich die Kündigung bzw. den Aufhebungsvertrag annehmen und sind die mir angebotenen Konditionen angemessen oder werde ich da leicht abgespeist wenn ich unterschreibe ...
... selbstverständlich möchte ich mit diesem Hintergrund nicht mehr an dem Arbeitsvertrag festhalten aber dennoch frage ich mich - verhalte ich mich richtig wenn ich den Aufhebungsvertrag in der Form annehme ...
... noch kurz zu meiner Situation ... ich bin lange schon ausgesteuert - beziehe im Moment ALGI im letzten Monat ... und könnte selbstverständlich finanzielle Mittel dringend brauchen ...
... muss ich mich jetzt gesundschreiben lassen dass ich überhaupt die angebotenen 3 Monate welche mir mein AG zahlen will erhalten kann - oder muss ich einfach eine Meldung bei der AfA machen dass ich Geld von meinem AG bekomme ...
... oder sollen die mir lieber personenbedingt kündigen zum 31.12. - wie ist der rechtliche Hintergrund und wie ist es für mich aus wirtschaftlichen Gründen am sinnvollsten ...
... für Euren Antworten wäre ich sehr dankbar ...
Gruß - Marco1100
... ich wurde diese Woche zu meinem Arbeitgeber zitiert bei dem ich seit ca. 1 1/2 Jahren krankheitsbedingt nicht mehr beim Arbeiten war ... das Beschäftigungsverhältnis ruhte in dieser Zeit ...
... eigentlich wollte ich nun eine Wiedereingliederung versuchen - diese wird jedoch nicht mehr gewünscht ...
... mir wurde mitgeteilt, dass die Firma meinen Vertrag zum 31.12. kündigen wird ... alternativ haben Sie mir einen Aufhebungsvertrag zum 30.09. angeboten der besagt, dass ich mit sofortiger Wirkung untere Fortzahlung meiner Bezüge bis 30.09. von meiner Arbeitsverpflichtung freigestellt bin ... auf diese Freistellung werden bestehende Urlaubs- und -Zeitguthaben angerechnet ...
... Insgesamt bin ich bei diesem AG 18 Jahre beschäftigt - allerdings mit einer 2-jährigen Unterbrechung - so dass es im Grunde seit der letzten Einstellung nur 8 Jahre sind - die Jahre zuvor gelten wohl nicht ...
... von diesen 8 Jahren bin ich die letzten 5 Jahre immer phasenweise wegen meiner Krankheit krankgeschrieben gewesen ... zuletzt eben dieser Zeitraum von 1 1/2 Jahren ...
... der ruhende Arbeitsvertrag war für mich immer so etwas wie ein rettender Anker ... muss ich die Kündigung bzw. den Aufhebungsvertrag annehmen und sind die mir angebotenen Konditionen angemessen oder werde ich da leicht abgespeist wenn ich unterschreibe ...
... selbstverständlich möchte ich mit diesem Hintergrund nicht mehr an dem Arbeitsvertrag festhalten aber dennoch frage ich mich - verhalte ich mich richtig wenn ich den Aufhebungsvertrag in der Form annehme ...
... noch kurz zu meiner Situation ... ich bin lange schon ausgesteuert - beziehe im Moment ALGI im letzten Monat ... und könnte selbstverständlich finanzielle Mittel dringend brauchen ...
... muss ich mich jetzt gesundschreiben lassen dass ich überhaupt die angebotenen 3 Monate welche mir mein AG zahlen will erhalten kann - oder muss ich einfach eine Meldung bei der AfA machen dass ich Geld von meinem AG bekomme ...
... oder sollen die mir lieber personenbedingt kündigen zum 31.12. - wie ist der rechtliche Hintergrund und wie ist es für mich aus wirtschaftlichen Gründen am sinnvollsten ...
... für Euren Antworten wäre ich sehr dankbar ...
Gruß - Marco1100