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Juni
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Hallo ihr Lieben,
ich bin seit Oktober 2008 krankgeschrieben (PTSD, Depressionen), inzwischen von der Krankenkasse ausgesteuert und beziehe ALG 1 aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung und zusätzlich habe ich einen Wohngeldantrag gestellt. Seit einem Monat bin von der medizinischen Reha zurück, wurde dort als arbeitsunfähig entlassen. Lange stand nicht fest, ob es Richtung befristete Rente geht oder noch ein Versuch mit einer langen Wiedereingliederung an meinem alten Arbeitsplatz (hab eine 28,88 h Stelle) unternommen werden sollte. Schließlich wurde gemeinsam mit den Ärzten und Therapeuten ein Plan über eine 6- monatige stufenweise Wiedereingliederung erstellt, die ich 2 Wochen nach Ende der Reha antreten sollte (da dies laut Aussagen des Sozialdiestes meine letzte Chance auf eine Wiedereingliederung wäre). Letzendlich scheiterte der Versuch an der Ablehnung meines Arbeitgebers, die ich allerdings erst erhalten habe, als ich bereits zuhause war.
Ich werde von meinem Psychiater nach wie vor krank geschrieben (da mein AG die lückenlose Bescheinigung fordert), gebe diese natürlich nicht bei der Agentur für Arbeit ab (um meinen Anspruch nicht zu verlieren). Einen Antrag auf Rente habe ich noch nicht gestellt, wurde auch noch nicht dazu aufgefordert und möchte natürlich erst den Reha- Bericht abwarten. Ich habe nicht vor meinen Arbeitsplatz zu kündigen, sondern stelle nun einen Antrag auf Schwerbehinderung, zwecks verbessertem Kündigungsschutz und Unterstützung durch das Integrationsamt. Außerdem bin ich vorsorglich Mitglied beim VdK geworden; man weiß ja nie....
Frage 1)
Macht es Sinn, dem Versorgungsamt mitzuteilen, dass mein Arbeitgeber die Wiedereingliederung abgelehnt hat und mir die Anerkennung der Schwerbehinderung sehr wichtig ist, um irgendwann entsprechende Unterstützung bei der Reintegration (wann auch immer das sein wird) ins Arbeitsleben zu bekommen? Hätte ich dann dennoch die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung oder gibt es bei eventueller Aufnahme der Tätigkeit tatsächlich nur noch das sogenannte Probearbeiten?
Frage 2)
Hat jemand von euch Erfahrung mit den Tücken der Nahtlosigkeitsregelung? Auf welche Fallstricke muss ich achten, außer dass ich die AU- Bescheinigung nicht abgeben darf? Ich möchte gern eine Woche Urlaub im Inland machen, soll ich das mitteilen oder nicht (will keine schlafenden Hunde wecken)- bin ja nicht vermittelbar (obwohl arbeitssuchend gemeldet)? Würde ich den Anspruch auf Alg 1 verlieren, wenn ich zum Beispiel zur stationären Behandlung in die Klinik müsste, stehe dann der AA nicht zur Verfügung (ich finde den § zur Nahtlosigkeit sehr widersprüchlich!)?
Frage 3)
Bin ich verpflichtet, unverzüglich einen Rentenantrag zu stellen oder kann ich warten, bis ich dazu aufgefordert werde? Mir wurde bisher nur mitgeteilt, dass der medizinische Gutachter der Agentur für Arbeit sich der Angelegenheit annehmen würde. Noch habe ich keinen Termin erhalten oder wird da eher nach Aktenlage entschieden (schließlich wurde in der Reha meine Arbeitsunfähigkeit festgestellt)? Rentenantrag stellen ja/ nein/ abwarten oder vielleicht doch nur einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen? Obwohl ich nicht weiß, ob ich 3 Stunden am Tag schaffen würde.
Frage 4)
Habt ihr noch andere Ideen beziehungsweise auf was sollte ich noch achten, um nicht irgendwelche Probleme an den Hals zu bekommen?
Hoffentlich ist das alles nicht zu durcheinander...ich würde mich freuen, Tips zu bekommen. Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht Juni
ich bin seit Oktober 2008 krankgeschrieben (PTSD, Depressionen), inzwischen von der Krankenkasse ausgesteuert und beziehe ALG 1 aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung und zusätzlich habe ich einen Wohngeldantrag gestellt. Seit einem Monat bin von der medizinischen Reha zurück, wurde dort als arbeitsunfähig entlassen. Lange stand nicht fest, ob es Richtung befristete Rente geht oder noch ein Versuch mit einer langen Wiedereingliederung an meinem alten Arbeitsplatz (hab eine 28,88 h Stelle) unternommen werden sollte. Schließlich wurde gemeinsam mit den Ärzten und Therapeuten ein Plan über eine 6- monatige stufenweise Wiedereingliederung erstellt, die ich 2 Wochen nach Ende der Reha antreten sollte (da dies laut Aussagen des Sozialdiestes meine letzte Chance auf eine Wiedereingliederung wäre). Letzendlich scheiterte der Versuch an der Ablehnung meines Arbeitgebers, die ich allerdings erst erhalten habe, als ich bereits zuhause war.
Ich werde von meinem Psychiater nach wie vor krank geschrieben (da mein AG die lückenlose Bescheinigung fordert), gebe diese natürlich nicht bei der Agentur für Arbeit ab (um meinen Anspruch nicht zu verlieren). Einen Antrag auf Rente habe ich noch nicht gestellt, wurde auch noch nicht dazu aufgefordert und möchte natürlich erst den Reha- Bericht abwarten. Ich habe nicht vor meinen Arbeitsplatz zu kündigen, sondern stelle nun einen Antrag auf Schwerbehinderung, zwecks verbessertem Kündigungsschutz und Unterstützung durch das Integrationsamt. Außerdem bin ich vorsorglich Mitglied beim VdK geworden; man weiß ja nie....
Frage 1)
Macht es Sinn, dem Versorgungsamt mitzuteilen, dass mein Arbeitgeber die Wiedereingliederung abgelehnt hat und mir die Anerkennung der Schwerbehinderung sehr wichtig ist, um irgendwann entsprechende Unterstützung bei der Reintegration (wann auch immer das sein wird) ins Arbeitsleben zu bekommen? Hätte ich dann dennoch die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung oder gibt es bei eventueller Aufnahme der Tätigkeit tatsächlich nur noch das sogenannte Probearbeiten?
Frage 2)
Hat jemand von euch Erfahrung mit den Tücken der Nahtlosigkeitsregelung? Auf welche Fallstricke muss ich achten, außer dass ich die AU- Bescheinigung nicht abgeben darf? Ich möchte gern eine Woche Urlaub im Inland machen, soll ich das mitteilen oder nicht (will keine schlafenden Hunde wecken)- bin ja nicht vermittelbar (obwohl arbeitssuchend gemeldet)? Würde ich den Anspruch auf Alg 1 verlieren, wenn ich zum Beispiel zur stationären Behandlung in die Klinik müsste, stehe dann der AA nicht zur Verfügung (ich finde den § zur Nahtlosigkeit sehr widersprüchlich!)?
Frage 3)
Bin ich verpflichtet, unverzüglich einen Rentenantrag zu stellen oder kann ich warten, bis ich dazu aufgefordert werde? Mir wurde bisher nur mitgeteilt, dass der medizinische Gutachter der Agentur für Arbeit sich der Angelegenheit annehmen würde. Noch habe ich keinen Termin erhalten oder wird da eher nach Aktenlage entschieden (schließlich wurde in der Reha meine Arbeitsunfähigkeit festgestellt)? Rentenantrag stellen ja/ nein/ abwarten oder vielleicht doch nur einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen? Obwohl ich nicht weiß, ob ich 3 Stunden am Tag schaffen würde.
Frage 4)
Habt ihr noch andere Ideen beziehungsweise auf was sollte ich noch achten, um nicht irgendwelche Probleme an den Hals zu bekommen?
Hoffentlich ist das alles nicht zu durcheinander...ich würde mich freuen, Tips zu bekommen. Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht Juni