M
Miaciden
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Hallo,
habe eben gelesen das Krankenkassen keine Informationen bzw. keine bereicht erhalten dürfen.. aus Datenschutzgründen.. Die wären nur für den MDk..
Es betraf die Schweigepflichtsentbidnung.
Ganz so einfach ist dies nicht.
Nach dem Sozialgesetzbuch I ( Allgemeiner Teil) gibt es da schon die Pflicht Auskünfte zu erteilen..
DEn Text füge ich hier mal ein.
§ 60 Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
Das heißt jetzt auch nicht das die alles machen dürfen uns wahrlos alles anfordern dürfen was die meinen. Es muss für die Leistung erheblich sein.. Und hier wird es schwer.. Den welche Informationen sind für diese Leistung erheblich...????
Mir geht es jetzt nicht darum das Ihr alles unterschreiben sollt was man vorlegt.. Um Gottes willen. Aber auch das krasse gegenteil ist nicht gut.
Die Leistungsträger sind nun mal verpflichtet die Leistungen die Sie gewähren zu überprüfen... ist leider so.
Ggf. dürfen Leistungen bei fehlenden Informationen nicht genehmigt werden oder beschränkt werden..
Mein Rat hier ist wendet wenn es irgendwie möglich ist persönlich oder telefonisch an den Sachbearbeiter. In der Regel wollen Sie euch helfen und versuchen auch alles um euch entgegen zu kommen. sprecht mit Ihnen was genau gemacht werden soll wofür die Unterlagen sind..
Und zur Info.. Die Mitarbeiter müssen euch aufklären ist auch so festgelegt und wenn Ihr wollt sollte er euch auch entsprechende Rechtsvorschrift nennen nach der er arbeitet.
So und nu wie überall gibt es auch hier deppen, bei den Kassen und Rentenversichere arbeiten ja auch nur Menschen.. Wenn Ihr also mit euerem Sachbearbeiter nicht klar kommt.. warum auch immer, bittet um einen anderen.... ist nicht einfach aber besser als sich mit jemanden Rumzuschlagen mit dem man sich nu mal so gar nicht versteht. Bei uns wollen viele immer nur zu einem Kundenberater und warum nicht..
Gruß
habe eben gelesen das Krankenkassen keine Informationen bzw. keine bereicht erhalten dürfen.. aus Datenschutzgründen.. Die wären nur für den MDk..
Es betraf die Schweigepflichtsentbidnung.
Ganz so einfach ist dies nicht.
Nach dem Sozialgesetzbuch I ( Allgemeiner Teil) gibt es da schon die Pflicht Auskünfte zu erteilen..
DEn Text füge ich hier mal ein.
§ 60 Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
Das heißt jetzt auch nicht das die alles machen dürfen uns wahrlos alles anfordern dürfen was die meinen. Es muss für die Leistung erheblich sein.. Und hier wird es schwer.. Den welche Informationen sind für diese Leistung erheblich...????
Mir geht es jetzt nicht darum das Ihr alles unterschreiben sollt was man vorlegt.. Um Gottes willen. Aber auch das krasse gegenteil ist nicht gut.
Die Leistungsträger sind nun mal verpflichtet die Leistungen die Sie gewähren zu überprüfen... ist leider so.
Ggf. dürfen Leistungen bei fehlenden Informationen nicht genehmigt werden oder beschränkt werden..
Mein Rat hier ist wendet wenn es irgendwie möglich ist persönlich oder telefonisch an den Sachbearbeiter. In der Regel wollen Sie euch helfen und versuchen auch alles um euch entgegen zu kommen. sprecht mit Ihnen was genau gemacht werden soll wofür die Unterlagen sind..
Und zur Info.. Die Mitarbeiter müssen euch aufklären ist auch so festgelegt und wenn Ihr wollt sollte er euch auch entsprechende Rechtsvorschrift nennen nach der er arbeitet.
So und nu wie überall gibt es auch hier deppen, bei den Kassen und Rentenversichere arbeiten ja auch nur Menschen.. Wenn Ihr also mit euerem Sachbearbeiter nicht klar kommt.. warum auch immer, bittet um einen anderen.... ist nicht einfach aber besser als sich mit jemanden Rumzuschlagen mit dem man sich nu mal so gar nicht versteht. Bei uns wollen viele immer nur zu einem Kundenberater und warum nicht..
Gruß