Auskünfte an Krankenkkassen - Schweigepflicht Recht

M
Hallo,

habe eben gelesen das Krankenkassen keine Informationen bzw. keine bereicht erhalten dürfen.. aus Datenschutzgründen.. Die wären nur für den MDk..
Es betraf die Schweigepflichtsentbidnung.

Ganz so einfach ist dies nicht.
Nach dem Sozialgesetzbuch I ( Allgemeiner Teil) gibt es da schon die Pflicht Auskünfte zu erteilen..

DEn Text füge ich hier mal ein.

§ 60 Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.

Das heißt jetzt auch nicht das die alles machen dürfen uns wahrlos alles anfordern dürfen was die meinen. Es muss für die Leistung erheblich sein.. Und hier wird es schwer.. Den welche Informationen sind für diese Leistung erheblich...????
Mir geht es jetzt nicht darum das Ihr alles unterschreiben sollt was man vorlegt.. Um Gottes willen. Aber auch das krasse gegenteil ist nicht gut.
Die Leistungsträger sind nun mal verpflichtet die Leistungen die Sie gewähren zu überprüfen... ist leider so.

Ggf. dürfen Leistungen bei fehlenden Informationen nicht genehmigt werden oder beschränkt werden..

Mein Rat hier ist wendet wenn es irgendwie möglich ist persönlich oder telefonisch an den Sachbearbeiter. In der Regel wollen Sie euch helfen und versuchen auch alles um euch entgegen zu kommen. sprecht mit Ihnen was genau gemacht werden soll wofür die Unterlagen sind..
Und zur Info.. Die Mitarbeiter müssen euch aufklären ist auch so festgelegt und wenn Ihr wollt sollte er euch auch entsprechende Rechtsvorschrift nennen nach der er arbeitet.

So und nu wie überall gibt es auch hier deppen, bei den Kassen und Rentenversichere arbeiten ja auch nur Menschen.. Wenn Ihr also mit euerem Sachbearbeiter nicht klar kommt.. warum auch immer, bittet um einen anderen.... ist nicht einfach aber besser als sich mit jemanden Rumzuschlagen mit dem man sich nu mal so gar nicht versteht. Bei uns wollen viele immer nur zu einem Kundenberater und warum nicht..

Gruß

06.01.2011 17:06 • #1


M
Hier auch die Grenzen!

1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
1.ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2.ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3.der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
(2) Behandlungen und Untersuchungen,
1.bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2.die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3.die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,
können abgelehnt werden.
(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

06.01.2011 17:11 • #2


A


Hallo Miaciden,

Auskünfte an Krankenkkassen - Schweigepflicht Recht

x 3#3


S
Danke für die Info.

Serafina

06.01.2011 17:22 • #3


Albarracin
Experte

08.01.2011 23:35 • #4


M
Hallo

sorry das ich Deine Meinung nicht ganz teile... gerade weil ich als Sofa arbeite weiß ich das Deine Aussage nicht allgemein richtig ist. Man kann nicht einfach sagen die Krankenkassen haben keine Ansprüche auf Auskünfte.. Sie haben.. In der Rechtsprechnung wird darauf eingegangen wie weit diese gehen darf.. und in welcher Form.. z.B. nur vom MDK zu lesen.( Den laut Recht Gesetz vor Rechtsprechnung. Das heißt das grd. erstmal ein Recht aus Auskunft besteht, dasmit der Leistungserbringer seiner Aufgabe nachkommen kann.. nun setzen die Rechtsprechungen die genau Regeln fest in welcher Form wann und wie die Leistungerbringer die Auskünfte holen dürfen, ob Sie Sie selber lesen dürfen und und und.. )Aber man darf aus der Rechtsprechnung nicht schließen das Die Leistungserbringer keine Informationen anfordern dürfen. Und das kam teilweise halt so rüber.

Daher sollte man halt genau nachhören wie weit man verweigern darf und welche Auskunftpflicht halt besteht.. Und nicht zu vergessen es gilt auch anders rum.. Der Versicherte hat das Recht die vorliegen Unterlagen beim Leistungserbringer einzusehen!
Von das Sie einen zwingen dürfen hab ich doch gar nichts gesagt oder? Habe ja ausdrücklich auch gesagt das man jetzt nicht alles unterschreiben soll!

Ich will auch nicht die Praktiken der Krankenkassen in Schutz nehmen. Die sind nicht immer super. Aber hier wurde die Aussage getroffen das Krankenkassen bzw. Leistungserbringer keinen Anspruch auf nähre Infos haben, bzw. ich hatte das so verstanden... und das ist halt nicht ganz richtig... es ist aus meiner Sicht eine Verallgemeinerung gewesen.

Nur mal eine kurz Beschreibung aus der Praxis..
Die Unterlagen sollen nur vom MDK eingesehen werden, stimmt. Die Unterlagen müssen aber in fast allen Angelegenheit die Krankenkasse anfordern, weil der MDK das in der Regel nicht macht, da dies nicht zu seinen Aufgaben gehört. Da hat man dann schon die Zwickmühle. Werden die Unterlagen nun an den MDK geschickt können die damit nichgs anfangen, da die restlichen Unterlagen bei der krankenkasse liegen. Die Krankenkasse muss die Unterlagen ( Berichte im verschlossenen Umschlag) an den MDK weitergeben. Und das geht halt nur wenn die Unterlagen dort eingereicht werden der angf. hat. Und das geht auch in einem verschlossen Umschlag!

Und die Praktiken der Krankenkasse darüber braucht man nicht streiten.. mir ging es nur um das Sachliche das es da was gibt was Auskunfpflicht betrifft. Und wenn man Rechsprechnung in nem Link zeigt sollte man auch das dazugehörige Gesetz zeigen.. Den es gehört dazu.. Durch das ganze Chaos kann man auch so nicht durckblicken.. daher Fragen und nicht einfach was machen oder nicht machen.

Da es um Geld geht.werden diese Rechtsgrundlagen oft für die Versicherten schlecht ausgelegt. Das ist leider so und das kann man nur für sich persönlich ändern..und für Deine Frau tut es mir Leid das Sie krank geworden ist weil Sich für Ihre Kunden eingesetzt hat. Das ist schrecklich. Und man sieht eigendlich wie Kaputt das System ist.. das nicht berücksichtig wird um was es eigendlich wirklich geht. Dem Menschen und seine Gesundheit.

den eigendlich sollen die ganzen Vorschriften ja geben werden um für alle Menschen ein gleiches Recht auf Leistungen zu ermöglichen. Damit keiner Benachteilgt wird...nur was viele daraus machen..... aber das war ja hier überhaupt nicht das Thema da müsste man woanders drüber Diskutieren.

Aber auch hier verallgemeinern wäre schlimm auch bei Krankenkassen gibt es super nette Mitarbeiter.. die wirklich nur Ihren Kunden helfen wollen. Und da kenn ich persönlich wirklich einige Sonst denkt ja jeder wenn ich zu meiner Krankenkasse gehen werde ich von hinten bis vorne belogen.. Also ich glaube dann doch nicht das es so schlimm ist.

Man sollte mit einer Gewissen vorsicht zum Leistungserbringer gehen, aber auch nicht immer direkt davon ausgehen das die einen nur über den Tisch ziehen wollen.

A

09.01.2011 12:22 • #5


Albarracin
Experte

09.01.2011 16:19 • #6


M
Hallo

eigendlich habe ich nichts anders gemeint..
Und wenn man den § ließt steht auch drin das wir bestimmt daten zur prüfung der Leistungspflicht erheben dürfen.. aber lassen wir das.. Es ging mir ja wirklich nur darum das man nicht einfach sagen darf;,, ne Ihr bekommt von mir null und nichts. Das ist glaube ich auch nicht effektiv. Oder?

Und Danke für Deinen Tipp werde Ihn beherzigen. Rufe eh ungerne an.. ist nicht meine Art. Ich persönlich mache vieles lieber schriftlich.. Einfach auch damit ich den nachweis habe... ( Nur manchmal ist tel. einfach auch mal schneller oder einfacher je nach dem was geklärt werden muss). Trotzdem ich schreibe Lieber. Dann kann jeder selber entscheiden ob er mich anruft falls dann noch fragen sind. Glaube auch das man auch schauen muss um was es geht.. man muss versuchen ein Gefühl zu bekommen.

Und es gibt auch Personen finden Post doof... a Da wird man dann angemaul dafür verschwenden sie Porto??? Dies sind froh über persönlichen oder Tel. kontakt. also alles eine Sache des Feingefühls und wie man selber damit umgeht. Und für sich selber einen Weg finden..der für alle angenehm ist.. Auch wenn man das nicht immer schafft...Aber man sollte bemüht sein dazuzulernen.


Vieleicht wäre es schön wenn Du noch Tipps hast wie die leute reagieren können, wenn Sie Anrufe bekommen. Die sie nicht wollen.. Glaube habe ich auch schon in einem andrem Thema gefragt. den da habe ich keine Erfahrung.. aber das wäre vieleicht noch eine Hilfe.

Lieben Gruß

10.01.2011 20:45 • #7


Albarracin
Experte

11.01.2011 17:52 • #8

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