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Aussteuerung Krankengeld

F
Hallo zusammen,
Ich stehe bald vor dem Aussteuern aus dem Krankengeld und habe mal eine Frage. Zur Info: Ich warte noch auf meinen Rehatermin.

Ich habe gehört, das man für den Antrag auf Arbeitslosengeld einen Fragenogen für den Arbeitgeber bekommt in dem er gefragt wird ob er mich irgendwie weiter beschäftigen kann.

Meine Frage dazu wäre, ob dieser den Antrag ausfüllen kann wenn er nichts von meiner Krankheit weiß…mein Arbeitgeber kennt meine Beschwerden also nicht und kann somit nicht einschätzen wo und in welchem Umfang ich beschäftigt werden könnte.

Komme ich da in Schwierigkeiten? Oder muss mein Arbeitgeber dann nach bestem Wissen oder nicht wissen diese weiter Beschäftigung ablehnen?

Ich frage das natürlich weil ich meinem Arbeitgeber nichts erzählen möchte…habe aber natürlich Angst das mein Arbeitslosengeld dann in Gefahr wäre.
Kann mir da jemand von euch helfen?

Lg

12.01.2023 10:11 • #1


Dys
Hallo @Freigeist,

deine Bedenken kann ich gut nachvollziehen, aber die Frage der AfA bezieht sich nicht darauf, weshalb Du Arbeitsunfähigkeit bist und die wird deinem AG auch nicht gestellt. Somit muss Dein AG auch nicht explizit wissen, woran Du erkrankt bist. Es geht halt um die generelle Bereitschaft, Dich nach deiner Genesung weiter zu beschäftigen oder eben auch nicht, weil er sich zum Beispiel schon Ersatz besorgt hat, ungeachtet dessen, wie das irgendwann mal arbeitsrechtlich zu klären wäre. Ich weiß nicht, ob Du bereits ein BEM Gespräch mit deinem AG geführt hast, falls ja, wird er ja sicher eine Prognose abgeben können, ob er Dich behalten will. Mehr als eine Prognose oder eine Bereitschaft kann er ja ohnehin nicht abgeben. Nur das will die AfA wissen, denn es macht ja auch keinen Sinn, wenn die AfA dich vermitteln will, Du aber nach deiner Genesung wieder in die alte Firma gehen willst und kannst.

VG Dys

12.01.2023 10:53 • x 1 #2


A


Hallo Freigeist,

Aussteuerung Krankengeld

x 3#3


Greta
Hallo @Freigeist

das wichtigste hat @Dys ja schon geschrieben.

Zum Arbeitslosengeld möchte ich noch ergänzen:

Unabhängig davon, ob der dein Arbeitgeber dich später weiterbeschäftigen wird oder nicht, hast du nach der Aussteuerung Anspruch auf ALG1 (wenn die sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind... lange genug eingezahlt).

Das Arbeitslosengeld ist geringer als das bisherige Krankengeld.

Ganz wichtig ist, dass du bei der Arbeitsagentur die Nahtlosigkeit beantragst!
Dann bekommst du ALG1, auch wenn du erstmal nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst.
Klingt unlogisch, aber der Gesetzgeber hat das so eingerichtet, damit langfristig Erkrankte nach der Aussteuerung nicht gleich ins Bodenlose fallen.
Wenn du hier in der Suche Nahtlosigkeit eingibst, findest du eine Menge Infos zu dem Thema.

Liebe Grüße
Greta

12.01.2023 11:31 • #3


F
@Dys @Greta Hallo nochmal,

Danke für die Infos. Einiges weiß ich schon. Das mit nach der Genesung wieder beim Arbeitgeber arbeiten habe ich auch verstanden.

Kompliziert wird es aber vermutlich wenn Mann kein Alg1 mit nahtlosigkeit bekommt. Denn dann muss ich mich ja zwangsläufig dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen.

Und dann ist ja logisch das mein Arbeitgeber erstmal in Betracht gezogen wird. Aber ich denke ihr wisst…Depressionen usw. Ist es meist egal welcher Job. Deswegen bestehen meine Sorgen in der Hinsicht wenn es keine nahtlosigkeit geben sollte.

12.01.2023 11:37 • #4


Greta
Zitat von Freigeist:
Kompliziert wird es aber vermutlich wenn Mann kein Alg1 mit nahtlosigkeit bekommt. Denn dann muss ich mich ja zwangsläufig dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen.

Warum sollte dir die Nahtlosigkeit verwehrt werden?
Du hast Anspruch darauf; es sei denn, dir wurde bereits die EM-Rente abgelehnt.

In der Regel wird die Arbeitsagentur sich ein Bild von deinem Gesundheitszustand machen und ein Gutachten erstellen lassen. Das erfolgt meistens einfach anhand der Arztberichte.

Sollte du wider Erwarten die Nahtlosigkeit nicht bekommen, so musst du dich im Rahmen deiner Möglichkeiten der Vermittlung zur Verfügung stellen, um Anspruch auf ALG1 zu haben. Die AA muss deine gesundheitlichen Einschränkungen bei der Auswahl der Jobangebote berücksichtigen.
Erstmal werden die aber abwarten, was bei der Reha herauskommt. Vorher brauchst du nicht mit Vermittlungsversuchen rechnen.

Bei mir lief das folgendermaßen:
Gutachten der AA besagt: alter Arbeitsplatz nicht mehr leidensgerecht, nur noch leichte Arbeiten im Wechsel stehen-gehen-sitzen. Allerdings mehr als 6 Stunden, da die EM-Rente bereits von der DRV abgelehnt wurde und trotz Widerspruch die Nahtlosigkeit nicht greift (habe das auch schon anders gehört, aber für die Diskussion mit der AA hatte ich keine Nerven)
Ich habe mich dann im Rahmen meiner Möglichkeiten (!) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt.
Bekomme jetzt ALG1, aber bisher nur ein Jobangebot.
Mein Sachbearbeiter sagte mir ganz klar, dass er ja sieht, dass ich nicht mehr belastbar bin und er mir keinen Druck machen wird.... allerdings bin ich bereits 60plus und habe fast 40 Jahre in der selben Firma gearbeitet. Das spielt sicher auch eine Rolle.
Nun steht bei mir ebenfalls eine Reha an. Die AA wird das Ergebnis abwarten und dann sehen wir weiter.

Liebe Grüße
Greta

12.01.2023 11:59 • #5


Dys
@Freigeist Vielleicht habe ich es überlesen, falls ja, sorry. Aber hast bereits Du einen Reha Antrag oder Antrag auf EMR gestellt?
Falls nicht, wäre das Procedere vermutlich folgendermaßen. Die AfA lässt Dich medizinisch Begutachten und könnte auch zu dem Schluss kommen, da Sie ja dazu Deine Ärzte befragt und deine Befunde einbezieht, dass Du trotz Nahtlosigkeit dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht zur Verfügung stehen kannst. Dann würdest Du ohnehin aufgefordert, eine Reha oder EMR zu beantragen und die AfA lässt dich bezüglich Vermittlungsvorschlägen vermutlich in Ruhe. Die Nahtlosigkeit sollte aber in jedem Fall gewährleistet sein.

12.01.2023 12:14 • #6


Greta
Zitat von Dys:
dass Du trotz Nahtlosigkeit dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht zur Verfügung stehen kannst.

Sorry, lieber @Dys, aber wenn die Nahtlosigkeit bewilligt ist, muss man sich der Vemittlung nicht zur Verfügung stellen und bekommt auch keine Jobangebote. Das ALG1 erhält man aber trotzdem.

12.01.2023 12:29 • #7


F
@Greta ich habe nur schon öfters gehört, dass sie auch die nahtlosigkeit ablehnen können. Aus welchen Gründen weiß ich natürlich nicht.

Ich mache mir natürlich sorgen das ich die nahtlosigkeit nicht bekomme und dann wiederum ob mein Arbeitgeber etwas von meinen Problemen erfährt Bzw. Erfahren muss.

Ob das begründet ist?! Keine Ahnung. Aber ihr wisst ja wie es ist.

12.01.2023 12:42 • #8


Dys
Zitat von Greta:
Sorry, lieber @Dys, aber wenn die Nahtlosigkeit bewilligt ist, muss man sich der Vemittlung nicht zur Verfügung stellen und bekommt auch keine Jobangebote. Das ALG1 erhält man aber trotzdem.

Nahtlosigkeitsregelung. Die grundsätzlich erforderliche Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt wird fiktiv unterstellt. Die Minderung der Leistungsfähigkeit wird durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit überprüft, wobei ärztliche Berichte beigezogen werden und in Einzelfällen auch eine Begutachtung in Auftrag gegeben wird.

Was aber auch bedeuten kann, das die AfA nach Begutachtung zu der Entscheidung kommen könnte, dass man sehrwohl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann. Wenn auch mit Einschränkungen.

Woher weiß ich das? Weil es mir so erging. Und wird eine „Teilzeit“ Tauglichkeit festgestellt, gibt‘s auch nur ALG1 für Teilzeit. In meinem Fall, ein halbes. Gezahlt wurde zunächst aber ein volles, was nach Bewilligung der teilweisen EMR, die aber auch rückwirkend gezahlt wurde, von mir zur Hälfte zurück gezahlt werden musste. Wie sich das unter Umständen ausgemacht hätte, wenn ich keine Rente bekommen hätte, kann ich aber nicht beurteilen. Fakt dürfte wohl sein, wenn nichts dem Gutachten der AfA entgegen wirkt, wird man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, da nur Arbeitslose Anspruch auf ALG1 haben. Man sagte mir damals auch, dass ich bei einem halben ALG Anspruch auf Sozialhilfe bis zum Existenzminimum hätte, was aber obsolet war, da ich ja Erspartes habe. Ob man mir Mist erzählt hat oder vielleicht die Kompetenz der Sachbearbeiterin nicht ausreichend war um etwas anderes zu erläutern, kann ich im Nachhinein nicht mehr beurteilen. Mir war‘s damals auch ehrlich gesagt, wie so ziemlich alles in meinem Leben, egal.

VG Dys

12.01.2023 13:02 • #9


Greta
@Freigeist

Es ist auf jeden Fall ganz wichtig, dass du die Nahtlosigkeit beantragst. Von alleine kommt die AA selten darauf
Zitat von Freigeist:
ob mein Arbeitgeber etwas von meinen Problemen erfährt Bzw. Erfahren muss.

Da musst du dir wirklich keine Sorgen machen.
Weder die AA, noch die Krankenkasse oder die DRV dürfen deinem Arbeitgeber erzählen, woran du konkret erkrankt bist.

12.01.2023 13:08 • #10


Greta
Zitat von Freigeist:
Ich mache mir natürlich sorgen das ich die nahtlosigkeit nicht bekomme

Wie du anhand der Beiträge hier siehst, spielen bei der Frage Nahtlosigkeit ja/nein viele unterschiedliche Faktoren eine Rolle.

Wie lange geht denn noch dein Anspruch auf Krankengeld?

Bei dir steht eine Reha an.
Ist der Kostenträger die Rentenversicherung?
Dann bekommst du für die Zeit der Reha Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Der Krankengeldanspruch ruht derweil und lebt nach der Reha wieder auf, sofern du vor der Reha noch nicht ausgesteuert warst, also noch Restanspruch hast.

Die Reha ist ja vor allem dazu da, dich wieder auf die Beine zu bringen.
Vielleicht klappt das ja so gut, dass du anschließend wieder arbeiten kannst.

Zitat von Dys:
wenn nichts dem Gutachten der AfA entgegen wirkt, wird man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, da nur Arbeitslose Anspruch auf ALG1 haben.

Wichtig ist dabei, sich im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Denn gesundheitliche Einschränkungen werden ja definitiv da sein. Niemand ist ohne Grund so lange krank. Diese Einschränkungen muss die AfA bei der Vermittlung berücksichtigen, d.h. sie wird dich nicht in jeden x-beliebigen Job zwingen.

13.01.2023 09:40 • x 1 #11


Dys
Zitat von Greta:
Wichtig ist dabei, sich im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Denn gesundheitliche Einschränkungen werden ja definitiv da sein. Niemand ist ohne Grund so lange krank. Diese Einschränkungen muss die AfA bei der Vermittlung berücksichtigen, d.h. sie wird dich nicht in jeden x-beliebigen Job zwingen.

Genau so sieht es aus. Ich denke (weiß es aber nicht genau) dass wenn das ursprüngliche Arbeitsverhältnis ja noch besteht, wird sich die AfA auch zurückhalten, wenn der Arbeitgeber nichts gegenteiliges signalisiert. Daher wird dieser ja befragt. Üblicherweise sind große Firmen vor allem wenn es da einen Betriebsrat und eine Schwerbehindertenverträtung gibt, in der Regel auch in der Lage, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu ermöglichen. Aber es ist klar, dass sowas auch mit finanziellen Einbußen einhergehen kann, falls Stunden reduziert werden oder es eine niedrigere Position wäre. Das aber nur am Rande.
Abgesehen davon, selbst wenn man Vermittlungsvorschläge abarbeiten muss, heißt das ja nicht, das eine Bewerbung auch mit einer Einstellung einhergeht. Es ist ja eher umgekehrt (zumindest bei mir) und da ich ja auch von der AfA ermittelte Einschränkungen habe, halten sich die VVs in überschaubaren Grenzen.
Vielleicht noch das Eine, ich habe mittlerweile festgestellt, dass ich gleich um welche Institution es sich handelt, ich im Grunde nur reagieren kann. Alle im Vorfeld gemachten Gedanken, die zwar auch immer hatte, sind eigentlich nur eines, extrem kontraproduktiv.
Bei nahezu allen Bescheiden kann man Widerspruch einlegen, wenn sie einem nicht gerechtfertigt erscheinen. Dabei muss natürlich immer eine Frist eingehalten werden.
Das ist zwar auch manchmal zermürbend und kostet Zeit, aber man hat das Recht und sollte es nutzen. Hilfe kann man bei Sozialverbänden oder Patientenberatungen finden. Am besten ist es, wenn man auch eine Rechtsschutzversicherung hat, falls es darum geht, zu klagen.
Aber das sind alles nur Szenarien, die garnicht eintreten müssen.

13.01.2023 10:06 • #12


Greta
Zitat von Dys:
Vielleicht noch das Eine, ich habe mittlerweile festgestellt, dass ich gleich um welche Institution es sich handelt, ich im Grunde nur reagieren kann. Alle im Vorfeld gemachten Gedanken, die zwar auch immer hatte, sind eigentlich nur eines, extrem kontraproduktiv.

Das kann ich nur unterschreiben
Zitat von Dys:
Am besten ist es, wenn man auch eine Rechtsschutzversicherung hat, falls es darum geht, zu klagen.

Auch die Sozialverbände unterstützen bei Klageverfahren und haben dazu eigene Fachanwälte.
Voraussetzung: Mitgliedschaft (ca. 5 Euro pro Monat) und eine geringe Gebühr (20 oder 30 Euro), wenn es soweit kommt.
Ich selbst bin mit dem VdK momentan sehr zufrieden.
Aber natürlich streiten sich auch hier die Geister, was nun besser ist... Rechtschutz oder Sozialverband

13.01.2023 10:12 • x 1 #13


Dys
In jedem Fall ist eine Mitgliedschaft beispielsweise im VDK erschwinglicher als eine RS Versicherung. Ich hab beides, die RS aber alleine schon aus dem Grund, das ich damals als ich sie eigentlich hauptsächlich wegen einem Verkehrsrechtschutz haben wollte, doch das volle Programm gewählt habe. In der Tat habe ich sie auch schon in Anspruch genommen, allerdings nicht für Klagen gegen Institutionen, da die auch bislang nicht nötig waren. Den VDK hatte ich nur mal bei einer Frage bemühen müssen, die ich so nicht klären konnte.

13.01.2023 10:44 • #14


F
Hallo,
Ich arbeite in einer größeren Firma mit BR und SBV. Und ich weiß das sie mich wieder zurück nehmen würden. Hauptsächlich natürlich in meinem bisherigen Beruf. Aber mal sehen.

13.01.2023 12:14 • x 1 #15


Albarracin
Experte

13.01.2023 14:25 • x 2 #16


F
@Albarracin ja ich bin in der Gewerkschaft. Allerdings verstehe ich nicht bei welchen Fällen sie mich vertreten und wo nicht. Bei meiner privaten BU-Versicherung können sie es zb. Nicht.

Habe aber auch eine „normale“ Rechtsschutzversicherung in allen Bereichen. Nur leider 500Euro SB.
Im Sovd bin ich auch. Wobei diese genau helfen können weiß ich gar nicht.

13.01.2023 20:39 • #17


A


Hallo Freigeist,

x 4#18


Dys
Zitat von Freigeist:
Habe aber auch eine „normale“ Rechtsschutzversicherung in allen Bereichen. Nur leider 500Euro SB.
Im Sovd bin ich auch. Wobei diese genau helfen können weiß ich gar nicht.

Soweit ich weiß ist der Sovd ein Äquivalent zum VDK. Wenn das so ist, können die Dir bei deinen Belangen mit Rentenversicherung, Krankenkasse und AfA auch zur Seite stehen. Das die Gewerkschaft bei privaten Versicherungen nicht hilft, scheint normal zu sein. Da wird auch der Sovd und der VDK nicht helfen. Dafür hast Du ja die Rechtsschutzversicherung.
Ich denke, Du bist doch besser abgesichert als viele andere und ja zumindest berechtigt Dir entsprechend deiner Sorgen, Auskunft und Beratung zu holen.

14.01.2023 09:13 • #18

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