Zitat von Greta: Wichtig ist dabei, sich im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Denn gesundheitliche Einschränkungen werden ja definitiv da sein. Niemand ist ohne Grund so lange krank. Diese Einschränkungen muss die AfA bei der Vermittlung berücksichtigen, d.h. sie wird dich nicht in jeden x-beliebigen Job zwingen.
Genau so sieht es aus. Ich denke (weiß es aber nicht genau) dass wenn das ursprüngliche Arbeitsverhältnis ja noch besteht, wird sich die AfA auch zurückhalten, wenn der Arbeitgeber nichts gegenteiliges signalisiert. Daher wird dieser ja befragt. Üblicherweise sind große Firmen vor allem wenn es da einen Betriebsrat und eine Schwerbehindertenverträtung gibt, in der Regel auch in der Lage, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu ermöglichen. Aber es ist klar, dass sowas auch mit finanziellen Einbußen einhergehen kann, falls Stunden reduziert werden oder es eine niedrigere Position wäre. Das aber nur am Rande.
Abgesehen davon, selbst wenn man Vermittlungsvorschläge abarbeiten muss, heißt das ja nicht, das eine Bewerbung auch mit einer Einstellung einhergeht. Es ist ja eher umgekehrt (zumindest bei mir) und da ich ja auch von der AfA ermittelte Einschränkungen habe, halten sich die VVs in überschaubaren Grenzen.
Vielleicht noch das Eine, ich habe mittlerweile festgestellt, dass ich gleich um welche Institution es sich handelt, ich im Grunde nur reagieren kann. Alle im Vorfeld gemachten Gedanken, die zwar auch immer hatte, sind eigentlich nur eines, extrem kontraproduktiv.
Bei nahezu allen Bescheiden kann man Widerspruch einlegen, wenn sie einem nicht gerechtfertigt erscheinen. Dabei muss natürlich immer eine Frist eingehalten werden.
Das ist zwar auch manchmal zermürbend und kostet Zeit, aber man hat das Recht und sollte es nutzen. Hilfe kann man bei Sozialverbänden oder Patientenberatungen finden. Am besten ist es, wenn man auch eine Rechtsschutzversicherung hat, falls es darum geht, zu klagen.
Aber das sind alles nur Szenarien, die garnicht eintreten müssen.