Anima
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Ich habe die Mitteilung bekommen vom BR, dass ich z. B. mit einem Attest jederzeit befristet Teilzeit beantragen kann, quasi so lange ich will.
Lese ich im Teilzeit- und Befristungsgesetz nach, da hat mittlerweile jeder (oder fast jeder) einen Anspruch auf Teilzeit, mind. 1 Jahr, max. 5 Jahre. Danach muss man wieder mind. 1 Jahr arbeiten, bevor man erneut Teilzeit beantragt.
Bei mir fällt gerade viel ins Gewicht:
1. Pflegende Angehörige
2. Burnout gefährdet (oder besser, mitten drin, aber an eine längere Auszeit ist nicht zu denken momentan)
Ich bin gleichgestellt und nicht schwer behindert.
Wo kann ich mich beraten lassen oder kann mir jemand hier weiter helfen?