maya60
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Hallo zusammen und danke für deine Infos über alle Gesetzestexte, @Albarracin !
Bei mir ist es noch wenige Jahre bis zur Beantragung meiner Altersrente.
Ich bin schon seit 22 Jahren nicht mehr berufstätig aufgrund der Pflege meines behinderten Sohnes und diese wird mir auch nach wie vor auf meine Rente angerechnet, wenn auch mittlerweile weniger als die Kindererziehungsjahre.
Meine Rentenbiografie wurde schon vor langem zur Zeit der Digitalisierung bei der DRV in mühsamer Rekonstruktion und mit Hilfe der Vorlage vieler Dokumente, die der DRV von mir noch fehlten, konkretisiert und Lücken gefüllt.
Nun ist meine Frage, ob alle in der jährlichen Rentenauskunft, die ich erhalte, Daten meiner Rentenbiografie bei Beantragung etwa nochmal von mir mit allen Dokumenten nachgewiesen werden müssen?
Oder kann ich einfach einen formlosen Antrag beim
Absender meiner Rentenauskunft stellen?
Wie lange v o r meinem rechtmäßigen Rentenbeginn sollte ich diesen Antrag stellen?
Nur, damit ich das schonmal im Kopf habe.
Bin jetzt 63 Jahre alt und habe noch Zeit, aber möchte wissen, was auf mich zukommt.
Auch für meinen erwachsenen behinderten Sohn möchte ich als seine gesetzliche Betreuerin wissen, ob die in seiner jährlichen Renteninformation enthaltenen Angaben als gesichert gelten oder dereinst nach heutigem Recht von ihm nochmal alle nachgewiesen werden müssen?
Mit herzlichen Grüßen!
maya60
Bei mir ist es noch wenige Jahre bis zur Beantragung meiner Altersrente.
Ich bin schon seit 22 Jahren nicht mehr berufstätig aufgrund der Pflege meines behinderten Sohnes und diese wird mir auch nach wie vor auf meine Rente angerechnet, wenn auch mittlerweile weniger als die Kindererziehungsjahre.
Meine Rentenbiografie wurde schon vor langem zur Zeit der Digitalisierung bei der DRV in mühsamer Rekonstruktion und mit Hilfe der Vorlage vieler Dokumente, die der DRV von mir noch fehlten, konkretisiert und Lücken gefüllt.
Nun ist meine Frage, ob alle in der jährlichen Rentenauskunft, die ich erhalte, Daten meiner Rentenbiografie bei Beantragung etwa nochmal von mir mit allen Dokumenten nachgewiesen werden müssen?
Oder kann ich einfach einen formlosen Antrag beim
Absender meiner Rentenauskunft stellen?
Wie lange v o r meinem rechtmäßigen Rentenbeginn sollte ich diesen Antrag stellen?
Nur, damit ich das schonmal im Kopf habe.
Bin jetzt 63 Jahre alt und habe noch Zeit, aber möchte wissen, was auf mich zukommt.
Auch für meinen erwachsenen behinderten Sohn möchte ich als seine gesetzliche Betreuerin wissen, ob die in seiner jährlichen Renteninformation enthaltenen Angaben als gesichert gelten oder dereinst nach heutigem Recht von ihm nochmal alle nachgewiesen werden müssen?
Mit herzlichen Grüßen!
maya60