Bekomme ich eine Reha / weiter Krankengeld beziehen

R
Hallo,

habe folgendes Problem, meine Krankenkasse hat mich bereits nach 10 W. Arbeitsunfähigkeit aufgefordert eine Reha-Antrag bei der DRV zu stellen (§31 (1) Nr. 2 SGB VI - keine Ahnung wie die darauf kommen). Ich brauche auch dringend, denke notfalls schaffe ich noch ein paar Monate, eine stationäre Klinik. Meine Ärzte kennen sich mit meiner Krankheit nicht aus und haben mich wg. starker Depressiven Phase krankgeschrieben, aber brauche Klinik für eigentlichen Diagnosen. Komme ich auch in die richtige Reha-Klinik wenn nicht mit eigentlicher Diagnose krankgeschrieben?

Wird mir überhaupt wg. § 13 (2) nr. 1 + 2 StG VI eine Reha genehmigt oder muss ich mir einen Antrag bei Krankenkasse besorgen? Soll Antrag für DKV an Krankenkasse schicken, denke wg. Einverfahren, oder kann ich das trotzdem über Beratungsstelle machen?

Habe ich dann eine chance auf baldige Reha von Krankenkasse? was ich besser finden würde wg. größere Wahrscheinlichkeit ausgewählte Klinik zu bekommen und ich erstmal weiter Krankengeld beziehen würde.

Oder muss ich dann warten bis eine Klinik über Einweisung Platz hat tw. über ein Jahr, bei halbwegs geeigneten?

Wäre euch dankbar wenn ihr mir Tipps geben könntet.

Danke Rumpel

14.10.2009 07:35 • #1


M
Hallo Rumpel,
Zitat:
habe folgendes Problem, meine Krankenkasse hat mich bereits nach 10 W. Arbeitsunfähigkeit aufgefordert eine Reha-Antrag bei der DRV zu stellen (§31 (1) Nr. 2 SGB VI - keine Ahnung wie die darauf kommen).

Das Vorgehen ist schon üblich, denn bei einer Reha bezahlt die Rentenversicherung und nicht die Krankenkasse.

Zitat:
Ich brauche auch dringend, denke notfalls schaffe ich noch ein paar Monate, eine stationäre Klinik. Wurde mir auch mit Diagnosen von Psy. Thera bescheinigt. Meine Ärzte kennen sich mit meiner Krankheit nicht aus und haben mich wg. starker Depressiven Phase krankgeschrieben, aber brauche Klinik für eigentlichen Diagnosen. Komme ich auch in eine geeignete Klinik bei o.g. Krankschreiben und wenn Diagnose von Thera unten Aufgeführt wird?
Die Einweisung in eine Klinik sollten Deine behandelnde Ärzte veranlassen, wenn sie es für sinnvoll erachten.

Zitat:
Wird mir überhaupt wg. § 13 (2) nr. 1 + 2 StG VI eine Reha genehmigt oder muss ich mir einen Antrag bei Krankenkasse besorgen? Soll Antrag für DKV an Krankenkasse schicken, denke wg. Einverfahren, oder kann ich das trotzdem über Beratungsstelle machen?
Wenn Du es nicht über Krankenkasse machen willst, würde ich denen eine Kopie des Antragsbestätigung zukommen lassen.

Zitat:
Habe ich dann eine chance auf baldige Reha von Krankenkasse? was ich besser finden würde wg. größere Wahrscheinlichkeit ausgewählte Klinik zu bekommen und ich erstmal weiter Krankengeld beziehen würde.
Soviel mir bekannt ist, erhalten nur Rentner bzw. Nichterwerbstätige eine Reha über die Krankenkasse.

Zitat:
Oder muss ich dann warten bis eine Klinik über Einweisung Platz hat tw. über ein Jahr, bei halbwegs geeigneten?
Da Klinikplätze rar sind, wird es schon eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Schöne Grüße
mag

14.10.2009 10:01 • #2


A


Hallo Rumpel,

Bekomme ich eine Reha / weiter Krankengeld beziehen

x 3#3


Albarracin
Experte

14.10.2009 21:37 • #3


R
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Läuft das über die Servicstelle dann auch im Eilverfahren, oder sollte ich mir hierfür Schreiben von Krankenkasse zukommen lassen?

So wie sich das anhört werde ich nicht sobald eine Reha-Massnahme genehmigt bekommen.

15.10.2009 01:42 • #4

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