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Strand
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Hallo,
ich hab schon wieder eine Frage die mich beschäftigt und nicht mehr los lässt.
(Ich mach mir schon wieder Sorgen über Sorgen )
Ich bekomme ALG1 Nahtlosigkeitsregelung, habe EM Rente beantragt.
Wenn die Rentenversicherung die Rente erst ablehnen sollte und ich in Widerspruch gehe bekomme ich dann weiterhin ALG1 oder wird das gleich gestrichen???
Also ALG1 Nahtlosigkeitsregelung wenn man Widerspruch eingelegt hat?
Weiß das jemand von Euch?
Lieben Gruß
Strand
ich hab schon wieder eine Frage die mich beschäftigt und nicht mehr los lässt.
(Ich mach mir schon wieder Sorgen über Sorgen )
Ich bekomme ALG1 Nahtlosigkeitsregelung, habe EM Rente beantragt.
Wenn die Rentenversicherung die Rente erst ablehnen sollte und ich in Widerspruch gehe bekomme ich dann weiterhin ALG1 oder wird das gleich gestrichen???
Also ALG1 Nahtlosigkeitsregelung wenn man Widerspruch eingelegt hat?
Weiß das jemand von Euch?
Lieben Gruß
Strand