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BEM Gespräch

F
Hallo,

Ich hätte eine Frage die mich sehr beschäftigt.

ich bin mittlerweile über 6 monate krank geschrieben und vor 2-3 wochen habe ich ein brief vom arbeitgeber bekommen wo ich gefragt wurde, ob ich an einem BEM Gespräch teilnehmen möchte. Habe natürlich eingewilligt damit ich meinen kündigungsschutz nicht gefährde.

Nun wurde ich bereits ein paar mal von der arbeit angerufen (anrufe habe ich verpasst) und nun einen neuen brief bekommen mit freien terminen für ein BEM.

Muss ich da jetzt schon dran teilnehmen? Ich bin jetzt erst einmal für eine Reha angemeldet und eine Wiedereingliederung steht erstmal noch nicht an. Ich würde solch ein gespräch jetzt noch nicht so gerne führen wollen.

Finde allerdings nicht raus wann man solch ein gespräch führen sollte und wann es sinn macht. kann da jemand helfen?
Aktuell ist noch keine besserung in sicht (was ich dem arbeitgeber aber nicht sagen kann/will)

Lg

06.05.2022 00:46 • #1


Lost111
Zitat von Freigeist:
ich bin mittlerweile über 6 monate krank geschrieben und vor 2-3 wochen habe ich ein brief vom arbeitgeber bekommen wo ich gefragt wurde, ob ich an einem BEM Gespräch teilnehmen möchte. Habe natürlich eingewilligt damit ich meinen kündigungsschutz nicht gefährde.

Ich verstehe das Problem gerade nicht so wirklich, sorry. Du hast doch einem BEM-Gespräch zugestimmt. Richtig? Logisch, dass du dann auch Terminvorschläge bekommst. Warum fragst du dann, ob du jetzt schon daran teilnehmen musst?
Natürlich musst du das nicht, es liegt in deiner Entscheidung. Teile das deinem AG so mit. Gründe dafür musst du m.E. nicht nennen.

06.05.2022 00:55 • #2


A


Hallo Freigeist,

BEM Gespräch

x 3#3


F
Das problem ist ja eben das man dem zustimmen muss bzw. Sollte um eben den kündigungsschutz nicht zu verlieren.

Und den zettel kann ich ja nicht monate lang hier liegen lassen. Mir ging es ja darum, dass ich zur richtigen zeit ein gespräch in anspruch nehmen möchte aber jetzt halt noch nicht.

Aber ich konnte nicht herausfinden, was meine rechte und pflichten nach dem zustimmen sind.

06.05.2022 01:32 • #3


Lost111
Zitat von Freigeist:
Aber ich konnte nicht herausfinden, was meine rechte und pflichten nach dem zustimmen sind.

Da bin ich überfragt.

06.05.2022 01:36 • #4


Ziva
Hi du.

Kannst du deinem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass erst die Reha ansteht und du dich danach um alles Weitere kümmern wirst?

Du wirst ja eigentlich nicht gekündigt, wenn du krankgeschrieben bist und eine Reha machst.

Ich würde eher offen und ehrlich darüber sprechen, warum es jetzt noch nicht geht. Wenn dein AG weiß, dass du eine Reha machen wirst, kann er sich auf den längeren Ausfall ja auch einstellen.

Vielleicht gut für alle Seiten.

06.05.2022 07:37 • #5


Albarracin
Experte

06.05.2022 08:57 • x 4 #6


Pauline1962
Ich würde in so einer Situation immer empfehlen, sich einen Sozialverband zur Seite zu nehmen. Der kostet ein paar Euro im Monat, aber das Geld hat man schnell wieder raus, wenn man gut beraten wird.

Ich bin beim VdK, da kann ich einen Telefontermin mit einer Anwältin machen und die beantwortet dann alle möglichen Fragen, sie hilft beim Ausfüllen von Anträgen und wenn man z.B. Widerspruch einlegen muss, dann hilft sie einem da auch.

Nur mal so als Tipp.

07.05.2022 06:18 • x 1 #7


ZeroOne
Alternativ zu einem Sozialverband wäre auch noch eine Gewerkschaft denkbar - für den Ernstfall hat man dort kompletten Rechtschutz (ggf. sind Sperrfristen und weitere Bedingungen zu beachten).

Was BEM und andere Themen mit dem Arbeitgeber betrifft, habe ich damals - trotz Erkrankung - immer zeitnah und kooperativ kommuniziert (bzw. es für mich machen lassen), um mir nicht etwas negativ auslegen lassen zu müssen - allerdings immer ohne dem Arbeitgeber dabei Details zu meiner Krankung per se mitzuteilen.

Hast du einen GdB beantragt, bzw. Gleichstellung?

07.05.2022 07:08 • x 1 #8


F
Hallo,

Ich habe meinem Arbeitgeber das mit der Reha mitgeteilt...und ist nun alles ok. Ich melde mich nun nach dieser bezüglich eines BEM.

Ich bin da lieber etwas vorsichtiger mit meinen Aussagen. Man weiß ja nie wie negativ einem das ausgelegt werden kann.

Im VDK bin ich tatsächlich auch...habe ich nicht dran gedacht. Danke für den Tipp.

In einer Gewerkschaft bin ich auch.

Einen GDB 50 habe ich schon einige jahre unbefristet...dort werde ich wohl nicht mehr dran rütteln.

Lg

07.05.2022 07:14 • x 1 #9


F
Hallo nochmal,

Leider zieht sich das bei der genehmigung meiner Reha usw. Nun hat sich mein Arbeitgeber erneut wegen eines BEM gemeldet.
Schön und gut, dann werde ich dieses Gespräch doch schon angehen müssen.

Kann mir jemand ein paar infos dazu geben? Zb. Wer nimmt in der regel daran teil?
Was und wie viel muss ich mitteilen? Und was ist, wenn ich selbst einfach noch nichts sagen kann, da ich noch in behandlung bin und sogar noch auf eine behandlung warte? Ich habe kein Problem dem Betriebsarzt alles zu erzählen...aber sollte der personalchef oä. Dabei sein würde ich das nicht so gerne tun. Vielleicht hat von euch ja jemand ein paar tipps.

Lg

16.07.2022 14:28 • #10


Albarracin
Experte

16.07.2022 17:56 • #11


Mit180gen0
Zitat von Freigeist:
Das problem ist ja eben das man dem zustimmen muss bzw. Sollte um eben den kündigungsschutz nicht zu verlieren. Und den zettel kann ich ja nicht ...

Wieso verlierst du denn deinen Künigungsschutz? Bzw. Wieso glaubst du das?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der AG dem AN ein BEM Gespräch anbietet. Es ist aber nicht vorgeschrieben, dass du es annimmst.

Allerdings wird es dabei darum gehen, was dein AG tun könnte, damit du zukünftig (besser) arbeitsfähig bist.
Bestimmt liesse sich die Terminfrage mit einem Anruf klären. Und die Reha musst du ja bei deinem AG ja eh angeben...

Ich persönlich würde mich freuen, wenn ich endlich einen BEM Termin hätte, denn da kann ich mir Sachen wünschen.
Und das werde ich. Sachen, die ich vor meinem Burnout nie durfte wie zb homeoffice

16.07.2022 18:21 • #12


Mit180gen0
Zitat von Freigeist:
Hallo nochmal, Leider zieht sich das bei der genehmigung meiner Reha usw. Nun hat sich mein Arbeitgeber erneut wegen eines BEM gemeldet. Schön und ...

Bei uns im Unternehmen ist das eigentlich der Betriebsrat. Ich kann mir aussuchen, ob noch wer dabei sein soll, z.b mein Chef.

16.07.2022 18:24 • #13


F
@Albarracin hallo und danke für deine Antwort.

Also kann im prinzip jeder mit mir das BEM führen? Ich ich glaube bei uns ist es üblich das es der Betriebsarzt führt. Dennoch interessiert mich, was ich sagen müsste wenn auch der Personalchef teilnimmt. Denn dann geht es ja auch um eine negativprognose?!

Ich hatte vor ca. 2 monaten mit der firma besprochen, dass ich mich nach der Reha melde bezüglich des BEM und dem wurde zugestimmt. Allerdings verwundert mich, dass ich nun erneut post bekomme. Vermutlich dauert es ihnen zu lange?!

Ich weiß ja leider nicht wann ich dies durchführen muss. Ich will es ja auch führen. Ich wüsste nur nicht, was es zu diesem zeitpunkt bringen soll vor allem auch, da bei mir eine berufsunfähigkeit im raum steht.

MfG

16.07.2022 20:10 • #14


A


Hallo Freigeist,

x 4#15


F
@Mit180gen0 naja wenn man ein BEM ablehnt kann das nachteile mit sich ziehen...zb. wenn es um die kündigung geht!

Habe ja bereits geschrieben, dass ich ja daran teilnehmen möchte. Nur sehe ich aktuell noch keinen nutzen.

16.07.2022 20:12 • #15

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