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BEM Gespräch

F
Hallo,

Ich hätte eine Frage die mich sehr beschäftigt.

ich bin mittlerweile über 6 monate krank geschrieben und vor 2-3 wochen habe ich ein brief vom arbeitgeber bekommen wo ich gefragt wurde, ob ich an einem BEM Gespräch teilnehmen möchte. Habe natürlich eingewilligt damit ich meinen kündigungsschutz nicht gefährde.

Nun wurde ich bereits ein paar mal von der arbeit angerufen (anrufe habe ich verpasst) und nun einen neuen brief bekommen mit freien terminen für ein BEM.

Muss ich da jetzt schon dran teilnehmen? Ich bin jetzt erst einmal für eine Reha angemeldet und eine Wiedereingliederung steht erstmal noch nicht an. Ich würde solch ein gespräch jetzt noch nicht so gerne führen wollen.

Finde allerdings nicht raus wann man solch ein gespräch führen sollte und wann es sinn macht. kann da jemand helfen?
Aktuell ist noch keine besserung in sicht (was ich dem arbeitgeber aber nicht sagen kann/will)

Lg

05.05.2022 23:46 • #1


Lost111
Zitat von Freigeist:
ich bin mittlerweile über 6 monate krank geschrieben und vor 2-3 wochen habe ich ein brief vom arbeitgeber bekommen wo ich gefragt wurde, ob ich an einem BEM Gespräch teilnehmen möchte. Habe natürlich eingewilligt damit ich meinen kündigungsschutz nicht gefährde.

Ich verstehe das Problem gerade nicht so wirklich, sorry. Du hast doch einem BEM-Gespräch zugestimmt. Richtig? Logisch, dass du dann auch Terminvorschläge bekommst. Warum fragst du dann, ob du jetzt schon daran teilnehmen musst?
Natürlich musst du das nicht, es liegt in deiner Entscheidung. Teile das deinem AG so mit. Gründe dafür musst du m.E. nicht nennen.

05.05.2022 23:55 • #2


A


Hallo Freigeist,

BEM Gespräch

x 3#3


F
Das problem ist ja eben das man dem zustimmen muss bzw. Sollte um eben den kündigungsschutz nicht zu verlieren.

Und den zettel kann ich ja nicht monate lang hier liegen lassen. Mir ging es ja darum, dass ich zur richtigen zeit ein gespräch in anspruch nehmen möchte aber jetzt halt noch nicht.

Aber ich konnte nicht herausfinden, was meine rechte und pflichten nach dem zustimmen sind.

06.05.2022 00:32 • #3


Lost111
Zitat von Freigeist:
Aber ich konnte nicht herausfinden, was meine rechte und pflichten nach dem zustimmen sind.

Da bin ich überfragt.

06.05.2022 00:36 • #4


Ziva
Hi du.

Kannst du deinem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass erst die Reha ansteht und du dich danach um alles Weitere kümmern wirst?

Du wirst ja eigentlich nicht gekündigt, wenn du krankgeschrieben bist und eine Reha machst.

Ich würde eher offen und ehrlich darüber sprechen, warum es jetzt noch nicht geht. Wenn dein AG weiß, dass du eine Reha machen wirst, kann er sich auf den längeren Ausfall ja auch einstellen.

Vielleicht gut für alle Seiten.

06.05.2022 06:37 • #5


Albarracin
Experte

06.05.2022 07:57 • x 4 #6


Pauline1962
Ich würde in so einer Situation immer empfehlen, sich einen Sozialverband zur Seite zu nehmen. Der kostet ein paar Euro im Monat, aber das Geld hat man schnell wieder raus, wenn man gut beraten wird.

Ich bin beim VdK, da kann ich einen Telefontermin mit einer Anwältin machen und die beantwortet dann alle möglichen Fragen, sie hilft beim Ausfüllen von Anträgen und wenn man z.B. Widerspruch einlegen muss, dann hilft sie einem da auch.

Nur mal so als Tipp.

07.05.2022 05:18 • x 1 #7


ZeroOne
Alternativ zu einem Sozialverband wäre auch noch eine Gewerkschaft denkbar - für den Ernstfall hat man dort kompletten Rechtschutz (ggf. sind Sperrfristen und weitere Bedingungen zu beachten).

Was BEM und andere Themen mit dem Arbeitgeber betrifft, habe ich damals - trotz Erkrankung - immer zeitnah und kooperativ kommuniziert (bzw. es für mich machen lassen), um mir nicht etwas negativ auslegen lassen zu müssen - allerdings immer ohne dem Arbeitgeber dabei Details zu meiner Krankung per se mitzuteilen.

Hast du einen GdB beantragt, bzw. Gleichstellung?

07.05.2022 06:08 • x 1 #8


F
Hallo,

Ich habe meinem Arbeitgeber das mit der Reha mitgeteilt...und ist nun alles ok. Ich melde mich nun nach dieser bezüglich eines BEM.

Ich bin da lieber etwas vorsichtiger mit meinen Aussagen. Man weiß ja nie wie negativ einem das ausgelegt werden kann.

Im VDK bin ich tatsächlich auch...habe ich nicht dran gedacht. Danke für den Tipp.

In einer Gewerkschaft bin ich auch.

Einen GDB 50 habe ich schon einige jahre unbefristet...dort werde ich wohl nicht mehr dran rütteln.

Lg

07.05.2022 06:14 • x 1 #9


F
Hallo nochmal,

Leider zieht sich das bei der genehmigung meiner Reha usw. Nun hat sich mein Arbeitgeber erneut wegen eines BEM gemeldet.
Schön und gut, dann werde ich dieses Gespräch doch schon angehen müssen.

Kann mir jemand ein paar infos dazu geben? Zb. Wer nimmt in der regel daran teil?
Was und wie viel muss ich mitteilen? Und was ist, wenn ich selbst einfach noch nichts sagen kann, da ich noch in behandlung bin und sogar noch auf eine behandlung warte? Ich habe kein Problem dem Betriebsarzt alles zu erzählen...aber sollte der personalchef oä. Dabei sein würde ich das nicht so gerne tun. Vielleicht hat von euch ja jemand ein paar tipps.

Lg

16.07.2022 13:28 • #10


Albarracin
Experte

16.07.2022 16:56 • #11


Mit180gen0
Zitat von Freigeist:
Das problem ist ja eben das man dem zustimmen muss bzw. Sollte um eben den kündigungsschutz nicht zu verlieren. Und den zettel kann ich ja nicht ...

Wieso verlierst du denn deinen Künigungsschutz? Bzw. Wieso glaubst du das?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der AG dem AN ein BEM Gespräch anbietet. Es ist aber nicht vorgeschrieben, dass du es annimmst.

Allerdings wird es dabei darum gehen, was dein AG tun könnte, damit du zukünftig (besser) arbeitsfähig bist.
Bestimmt liesse sich die Terminfrage mit einem Anruf klären. Und die Reha musst du ja bei deinem AG ja eh angeben...

Ich persönlich würde mich freuen, wenn ich endlich einen BEM Termin hätte, denn da kann ich mir Sachen wünschen.
Und das werde ich. Sachen, die ich vor meinem Burnout nie durfte wie zb homeoffice

16.07.2022 17:21 • #12


Mit180gen0
Zitat von Freigeist:
Hallo nochmal, Leider zieht sich das bei der genehmigung meiner Reha usw. Nun hat sich mein Arbeitgeber erneut wegen eines BEM gemeldet. Schön und ...

Bei uns im Unternehmen ist das eigentlich der Betriebsrat. Ich kann mir aussuchen, ob noch wer dabei sein soll, z.b mein Chef.

16.07.2022 17:24 • #13


F
@Albarracin hallo und danke für deine Antwort.

Also kann im prinzip jeder mit mir das BEM führen? Ich ich glaube bei uns ist es üblich das es der Betriebsarzt führt. Dennoch interessiert mich, was ich sagen müsste wenn auch der Personalchef teilnimmt. Denn dann geht es ja auch um eine negativprognose?!

Ich hatte vor ca. 2 monaten mit der firma besprochen, dass ich mich nach der Reha melde bezüglich des BEM und dem wurde zugestimmt. Allerdings verwundert mich, dass ich nun erneut post bekomme. Vermutlich dauert es ihnen zu lange?!

Ich weiß ja leider nicht wann ich dies durchführen muss. Ich will es ja auch führen. Ich wüsste nur nicht, was es zu diesem zeitpunkt bringen soll vor allem auch, da bei mir eine berufsunfähigkeit im raum steht.

MfG

16.07.2022 19:10 • #14


F
@Mit180gen0 naja wenn man ein BEM ablehnt kann das nachteile mit sich ziehen...zb. wenn es um die kündigung geht!

Habe ja bereits geschrieben, dass ich ja daran teilnehmen möchte. Nur sehe ich aktuell noch keinen nutzen.

16.07.2022 19:12 • #15


Mit180gen0
@Freigeist Es spricht aber auch nichts dagegen, am BEM teilzunehmen. Du musst ja nicht einmal den Grund deiner Krankheit nennen.
Es wird vermutlich eh nicht bei einem einzigen Gespräch bleiben.

16.07.2022 20:15 • #16


F
@Mit180gen0 ich habe ja absolut keine ahnung davon. Bzw. Wie oft das stattfinden kann/muss

16.07.2022 20:32 • #17


Mit180gen0
@Freigeist Prak­tisch ge­se­hen hat sich fol­gen­der Ab­lauf ein­gebürgert:

https://www.hensche.de

/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Betriebliches_Eingliederungsmanagement.html#tocitem16
Am An­fang ei­nes BEM steht ein of­fi­zi­el­les Ein­la­dungs­schrei­ben des Ar­beit­ge­bers, in dem die Zie­le des BEM erläutert wer­den, die dar­an be­tei­lig­ten Gre­mi­en und Stel­len kurz vor­ge­stellt wer­den und die Da­ten­schutz-Maßnah­men erklärt wer­den. In dem Schrei­ben wird klar­ge­stellt, dass das BEM nur statt­fin­det, wenn der Ar­beit­neh­mer da­mit ein­ver­stan­den ist, und dass es von ihm abhängt, wel­che Stel­len bzw. Gre­mi­en be­tei­ligt wer­den (mit Aus­nah­me des Ar­beit­ge­bers oder ei­nes Ver­tre­ters, der im­mer da­bei sein muss).
Dann folgt ein kur­zes ers­tes BEM-Gespräch (falls der Ar­beit­neh­mer im Prin­zip mit dem BEM ein­ver­stan­den ist).
Dann wer­den je nach den Vor­schlägen der Be­tei­lig­ten wei­te­re Gespräche geführt, z.B. auf der Grund­la­ge von ärzt­li­chen Emp­feh­lun­gen oder von Vor­schlägen des Be­triebs­rats und/oder des Ar­beit­neh­mers, wie Ar­beits­auf­ga­ben, Ar­beits­abläufe, Ar­beits­zei­ten, der Ar­beits­platz oder/oder die Ar­beits­um­ge­bung geändert wer­den könn­ten.
Sch­ließlich wird das BEM mit ei­ner Ab­schluss-Erklärung be­en­det, die die Be­tei­lig­ten am bes­ten ge­mein­sam un­ter­zeich­nen. In der Erklärung wird fest­ge­hal­ten, ob Maßnah­men er­grif­fen wer­den sol­len, und falls ja, wel­che.

16.07.2022 20:47 • x 2 #18


F
Hallo erneut.

Ich weiß nun, das an dem Gespräch mein Chef und der Personalchef teilnimmt und eben wenn ich wünsche, die schwerbehindertenvertretung und oder der Betriebsrat...

Ich bin etwas verwirrt..Ist das genau so üblich? vor allem ohne Betriebsarzt? Oder ist das gängig?

Ich verstehe natürlich auch den grund...denn der arbeitgeber möchte ja das ich wiederkomme und ggf. Unterstützen wenn er kann.

Aber so recht weiß ich nicht was ich davon halten soll. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand in diesem gespräch über seine Beschwerden sprechen möchte...(und ja ich weiß, das gespräch ist freiwillig...aber ja auch irgendwie nicht wenn man eine kündigung befürchten muss.)

Und vor allem suche ich ja selbst noch nach einer geeigneten therapie/medikament und warte auf die zusage der Reha. Ich halte dieses gespräch jetzt einfach für unnütz. Oder was sagt ihr dazu?

Natürlich möchte ich auch nicht öfters als nötig zu solch einem gespräch gehen.

24.07.2022 07:54 • #19


F
Zitat von Freigeist:
Hallo erneut. Ich weiß nun, das an dem Gespräch mein Chef und der Personalchef teilnimmt und eben wenn ich wünsche, die ...

Edit: lange rede kurzer sinn. ich werde nun wohl zu dem gespräch gehen...vielleicht habt ihr noch tipps was ich sagen kann/muss/sollte und wen ich zum gespräch mitnehmen sollte.

Lg

24.07.2022 09:02 • #20


Albarracin
Experte

24.07.2022 09:44 • x 1 #21


F
@Albarracin okay vielen dank für deine Antwort! das hätte ich schon nicht erwartet das ich das nennen muss...und die dürfen im prinzip jede person mit in das gespräch nehmen und diese erfahren alle meine Symptome?

Finde ich ja nicht so prickelnd. Vor allem weiß man dann ja im prinzip schon fast die diagnose. Zumindest bei vielen beschwerden.

Also wäre zb. Solch eine frage zulässig? Welche symtome haben sie denn und wie wirken diese sich auf die Arbeit aus?

24.07.2022 10:33 • #22


Mit180gen0
Wie wäre es, wenn du euren BR mal anrufst und einfach klärst, was die fragen dürfen und was nicht?

Dann kennst du genau EUREN Ablauf und kannst dich drauf einstellen. Scheinbar handhabt das ja jeder Betrieb anders.

Hast du denn überhaupt Wünsche für Verbesserungen/Änderungen?

Es soll ja primär darum gehen, was dein Arbeitgeber für dich tun kann, damit es DIR dort besser/gut geht.

Ein Beispiel: bei uns gab es eine Kollegin, die einen bestimmten Gegenstand brauchte, der ihr aber zu schwer und unhandlich war.
Also wurde ein neues, kleineres Gerät angeschafft. Hat kurz mal Geld gekostet, aber wenn sie dafür weniger krank ist...

ODER hast du dich das mal gefragt und ggf. mit einer/m Therapeuten/in besprochen, ob es nicht besser für dich wäre, da nicht mehr zu arbeiten?

24.07.2022 11:58 • #23


Albarracin
Experte

24.07.2022 12:34 • #24


F
@Albarracin Danke. Leider vertraue ich auf keiner verschwiegenheitspflicht bei uns. Vor allem nicht bei den chefs oder dem BR hat sich schon oft genug gezeigt das dies nicht möglich ist..

Aber naja bei der SBV ist das anders. Dort werde ich einmal nachfragen!

@Mit180gen0 mir ist ja klar wozu das gespräch da ist. Ich wüsste selbst leider auch nicht was sie auf der Arbeit ändern können. Die arbeitsunfähigkeit ist zumindest nicht wegen der Arbeit vorhanden.

und einen Therapeuten habe ich leider noch nicht.

24.07.2022 12:59 • #25


A


Hallo Freigeist,

x 4#26


Mit180gen0
@Freigeist Das mit der nicht-Verschwiegenkeit kenne ich leider........................ das ist ein absolutes Unding!

24.07.2022 13:43 • #26

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