S
Soreta
- 4
- 2
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass jemand mir bei meiner komplizierten Frage behilflich sein kann.
Ich habe seit Ende 2006 - also vor genau 4 Jahren - wegen meiner psychischen Erkrankung meinen bisherigen Beruf aufgeben müssen. Ich war im öffentl. Dienst angestellt und habe zunächst einen entsprechenden Betrag X Krankengeld (KG) bekommen. Habe dann einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und eine 1-jährige berufliche Reha absolviert. Währenddessen bezog ich von der Rentenversicherung (Rentenversicherung) ein Übergangsgeld (ÜG), den Betrag Y- der Tagessatz lag ca. 20% unter dem KG-Satz, was ja schon ein recht großer finanzieller Einschnitt ist, auf den Monat gerechnet. Ich habe das immer so hingenommen, da mir die Wissensgrundlage fehlt(e), das genau nachzurechnen.
Nach Beendigung der Reha-Maßnahme begann ich eine Umschulung und erhielt weiterhin ÜG - wurde jedoch kurze Zeit später wieder krank und bezog wiederum KG. Der Tagessatz war der Selbe, wie zu beginn (Betrag X). Dann folgte eine medizinsche Reha (ÜG Y) und eine erneute Antragstellung für eine weitere berufliche Reha. Während der Wartezeit war ich erneut krank geschrieben (KG betrag X) und nach Bewilligung der beruflichen Reha bekamm ich erneut ÜG in Höhe des Betrages Y. Also ein ewiges Hin- und Her zwischen den Kostenträgern - aber bislang mit immer gleicher Berechnungsgrundlage und gleichen Beträgen.
Nun bin ich ca. 4 Wochen vor dem Ende der 2. beruflichen Reha-Maßnahme leider wieder krank geworden und habe sofort KG beantragt. Das war vor 6 Wochen. Nun habe ich endlich den Bescheid der Krankenkasse bekommen und bin schockiert: Ich bekomme nur noch einen Bruchteil dessen (ca. 65%), was ich vorher an KG (Betrag X) bezogen habe. Kann das denn sein?
Ich habe mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse noch nicht sprechen können, aber mein Reha-Berater sagte, dass es durchaus sein kann, da im Gesetzestext das Hin- und Herwechseln zwischen den Kostenträgern nicht festgeschrieben sei und die Krankenkasse deshalb diese Grauzone nutzen könne, ihre eigenen Berechnungen anzustellen. Muss ich das so hinnehmen?
Ich stehe eh kurz vor der Aussteuerung und würde dann in den Bezug von ALG I gehen. Ich habe nun Angst, dass dann noch mal weniger berechnet wird.
Ich blicke in diesem Berechnungs-Dschungel nicht durch und bin psychisch eh stark belastet, dadurch dass ich keine Maßnahme zuende gebracht habe und ständig Rückfälle erleide. Nun wird der wirtschaftliche Druck immer größer und ich weiß nicht, wie ich meinen (Finaz-)Alltag noch aufrecht erhalten soll, wenn ich immer weniger Geld bekomme.
Meine Situation ist sicherlich nicht typisch - aber ich werde doch bestimmt nicht die Einzige sein, wo es mehrmals einen Wechsel zwischen den Kostenträgern gegeben hat?
Ich bin wirklich dankbar für jeden Tipp!
Liebe Grüße
Soreta
ich hoffe, dass jemand mir bei meiner komplizierten Frage behilflich sein kann.
Ich habe seit Ende 2006 - also vor genau 4 Jahren - wegen meiner psychischen Erkrankung meinen bisherigen Beruf aufgeben müssen. Ich war im öffentl. Dienst angestellt und habe zunächst einen entsprechenden Betrag X Krankengeld (KG) bekommen. Habe dann einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und eine 1-jährige berufliche Reha absolviert. Währenddessen bezog ich von der Rentenversicherung (Rentenversicherung) ein Übergangsgeld (ÜG), den Betrag Y- der Tagessatz lag ca. 20% unter dem KG-Satz, was ja schon ein recht großer finanzieller Einschnitt ist, auf den Monat gerechnet. Ich habe das immer so hingenommen, da mir die Wissensgrundlage fehlt(e), das genau nachzurechnen.
Nach Beendigung der Reha-Maßnahme begann ich eine Umschulung und erhielt weiterhin ÜG - wurde jedoch kurze Zeit später wieder krank und bezog wiederum KG. Der Tagessatz war der Selbe, wie zu beginn (Betrag X). Dann folgte eine medizinsche Reha (ÜG Y) und eine erneute Antragstellung für eine weitere berufliche Reha. Während der Wartezeit war ich erneut krank geschrieben (KG betrag X) und nach Bewilligung der beruflichen Reha bekamm ich erneut ÜG in Höhe des Betrages Y. Also ein ewiges Hin- und Her zwischen den Kostenträgern - aber bislang mit immer gleicher Berechnungsgrundlage und gleichen Beträgen.
Nun bin ich ca. 4 Wochen vor dem Ende der 2. beruflichen Reha-Maßnahme leider wieder krank geworden und habe sofort KG beantragt. Das war vor 6 Wochen. Nun habe ich endlich den Bescheid der Krankenkasse bekommen und bin schockiert: Ich bekomme nur noch einen Bruchteil dessen (ca. 65%), was ich vorher an KG (Betrag X) bezogen habe. Kann das denn sein?
Ich habe mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse noch nicht sprechen können, aber mein Reha-Berater sagte, dass es durchaus sein kann, da im Gesetzestext das Hin- und Herwechseln zwischen den Kostenträgern nicht festgeschrieben sei und die Krankenkasse deshalb diese Grauzone nutzen könne, ihre eigenen Berechnungen anzustellen. Muss ich das so hinnehmen?
Ich stehe eh kurz vor der Aussteuerung und würde dann in den Bezug von ALG I gehen. Ich habe nun Angst, dass dann noch mal weniger berechnet wird.
Ich blicke in diesem Berechnungs-Dschungel nicht durch und bin psychisch eh stark belastet, dadurch dass ich keine Maßnahme zuende gebracht habe und ständig Rückfälle erleide. Nun wird der wirtschaftliche Druck immer größer und ich weiß nicht, wie ich meinen (Finaz-)Alltag noch aufrecht erhalten soll, wenn ich immer weniger Geld bekomme.
Meine Situation ist sicherlich nicht typisch - aber ich werde doch bestimmt nicht die Einzige sein, wo es mehrmals einen Wechsel zwischen den Kostenträgern gegeben hat?
Ich bin wirklich dankbar für jeden Tipp!
Liebe Grüße
Soreta