Beschwerde über Gutachter des Versorgungsamtes einreichen?

Seelenstern
Hallo,

ich hatte heute einen Termin beim Gutachter,soetwas böses,freches und respektloses ist mir in meiner Krankheitsgeschichte wirklich noch nie über den Weg gelaufen.

Zudem war der Gutachter nicht wie im Briefkopf unabhängig sondern man merkte ihm an das er ganz klar auf der Seite des Versorgungsamtes stand,und ich weiss schon heute das ich die 50% nicht erhalten werde.

Ich muss doch eine Möglichkeit haben mich über soetwas zu beschweren,oder nicht?

Danke im Voraus

07.04.2011 17:33 • #1


K
Hallo Seelenstern,

... auf welcher Seite ein Gutachter steht, das ist zwar relevant... und trotzdem gelten Richtlinien.
Beschweren kannst Du Dich zum Beispiel... vielleicht beim Hausarzt/Psychiater, damit dieser andere Stellen Dir mitteilen kann, zwecks Widerspruch (wenn nötig).
Zudem müssen Begründungen im Bescheid stehen, weswegen eine Ablehnung erfolgte (wenn dem so ist). Somit sind auch die Voraussetzungen dargestellt.

Zumindest das ist mein Wissensstand.

Vielleicht hast Du trotzdem die 50% erhalten oder mindestens 30%, um einen Gleichstellungsantrag stellen zu können.

18.06.2011 12:05 • #2

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