
Albarracin
- Experte
- 1625
- 26
- 982
Experte
Hallo Ilse,
Ja, diese Verantwortung gibt es. Sie nennt sich betriebliches Eingliederungsmanagement -BEM- und ist gesetzlich normiert in § 167 Abs. 2 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html
Dafür musst Du Dich nicht selbst bewerben, sondern der Arbeitgeber muß das Verfahren bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit selbst in Gang setzen. Du kannst Dich auch bei Deinem Betriebsrat über die konkrete betriebliche Ausgestaltung informieren.
Gerade in größeren Betrieben sollte es anhand der Personalplanung möglich sein, freie oder frei werdende Arbeitsplätze zu identifzieren. Sollten dafür zusätzliche Qualifikationen notwendig sein, steht idR der Rentenversicherungsträger als zuständiger Träger der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) zur Verfügung.
Angesichts der Schwere Deiner derzeitigen Symptomatik solltest du auch über einen Antrag auf Schwerbehinderung und ggfs. Gleichstellung nachdenken. In den speziellen Unterforen findest Du Infos dazu.
Zitat:Wer in größeren Unternehmen tätig war, ist es euch gelungen, intern anderweitig eingesetzt zu werden? Hat der Arbeitgeber nicht auch die Verantwortung, mir eine andere Tätigkeit zu vermitteln?
Ja, diese Verantwortung gibt es. Sie nennt sich betriebliches Eingliederungsmanagement -BEM- und ist gesetzlich normiert in § 167 Abs. 2 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html
Dafür musst Du Dich nicht selbst bewerben, sondern der Arbeitgeber muß das Verfahren bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit selbst in Gang setzen. Du kannst Dich auch bei Deinem Betriebsrat über die konkrete betriebliche Ausgestaltung informieren.
Gerade in größeren Betrieben sollte es anhand der Personalplanung möglich sein, freie oder frei werdende Arbeitsplätze zu identifzieren. Sollten dafür zusätzliche Qualifikationen notwendig sein, steht idR der Rentenversicherungsträger als zuständiger Träger der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) zur Verfügung.
Angesichts der Schwere Deiner derzeitigen Symptomatik solltest du auch über einen Antrag auf Schwerbehinderung und ggfs. Gleichstellung nachdenken. In den speziellen Unterforen findest Du Infos dazu.
12.07.2019 13:00 • x 1 #16