Darf der alte Arbeitgeber mich beim neuen schlecht machen?

B
Liebes Forum,
leider befinde ich mich in einer sehr großen Zwickmühle bzw. in einem sehr großen Gewissenskonflikt und weiß absoulut nicht, wie ich mich verhalten soll!
Folgende Situation:
Ich bewerbe mich derzeit von meinem jetzigen Arbeitgeber weg. Aufgrund jahrelangen Anhaltens von Mobbingvorfällen ist mir eine Weiterbeschäftigung bei meinem derzeitigen AG nicht mehr möglich. Ich bin seit Juni 2008 Arbeitsunfähigkeit geschrieben.

Nun hatte ich u.a. ein sehr interessantes Vorstellungsgespräch: Die Leute hatten einen super Eindruck auf mich gemacht und auch die ausgeschriebene Stelle hat mich sehr interessiert. Kurze Zeit nach dem Gespräch erhielt ich vorab eine mündliche Zusage. Die schriftliche Bestätigung sollte einige Tage später kommen.
Nun hat sich aber heraus gestellt, dass ein Mitarbeiter dieser Firma aus der Zentralabteilung (der selbst nicht beim Vorstellungsgespräch dabei war) eine ganz simple Rückfrage an mich hatte. Leider hat er bei meinem derzeitigen (Noch)-Arbeitgeber angerufen!!! Dort wurde ihm dann brühwarm erzählt, dass ich dort nicht mehr beschäftigt sei.

Die Firma war natürlich sehr irritiert und wusste gar nicht, was das bedeuten soll, denn ich hatte mich ja aus ungekündigter Stellung heraus beworben. Dieser Mann, er bei meinem derzeitigen AG angerufen hat, hat dann die zuständige Niederlassungsleiterin (die an der Bewerberauswahl maßgeblich beteiligt war) angerufen und sie informiert.
Darauf hin hat sich diese Frau telefonisch bei mir gemeldet und hat mich gefragt was denn da los sei? Sie wäre total irritiert und auch enttäuscht von mir, dass ich ihr nichts dergleichen gesagt hätte.

Ich sagte ihr wahrheitsgemäß, dass es im letzten Jahr einen größeren Konflikt mit meinem Vorgesetzten gab, den ich ganz bewusst dort lassen wollte, wo er auch entstanden ist. Sie war ziemlich ratlos und enttäuscht und wusste gar nicht was sie machen sollte. Ich bot ihr an sofort zu ihr kommen und ihr persönlich die Dinge aus meiner Sicht zu erzählen, weil ich ein persönliches Gespräch besser fand als am Telefon.
Sie sagte, dass sie erstmal eine Nacht drüber schlafen wolle. Sie wüßte jetzt nicht, wie sie damit umgehen solle. Auch am nächsten Tag meldete sie sich jedoch nicht. Eine formale Absage habe ich bis heute auch noch nicht erhalten.

Ich war dann total aufgewühlt und mir ging es sehr schlecht. Ich hatte mich sehr auf die neue Arbeitsstelle gefreut. Dadurch, dass ich dann auch die folgenden Nächte sehr schlecht geschlafen habe und mir 1000 Dinge durch den Kopf gingen entschloss ich mich dazu sie anzuschreiben und ihr alles aus meiner Sicht und in aller Offenheit zu schildern. Ich habe sie extra nicht nochmals angerufen, da ich auch gar nicht wusste, ob es ihr recht sei.
Ich bin gespannt, ob noch eine Reaktion kommt.

Mit meinem Anwalt habe ich alles besprochen. Er wird meinen AG anschreiben und folgendes verlangen:
1. Die Mitarbeiter sollen angehalten werden, korrekte Auskünfte zu geben (ich bin nach wie vor in ungekündigter Stellung und dort offiziell beschäftigt!)
2. Die noch immer im Raum stehenden Vorwürfe gegen meine Person sollen zurück genommen werden und
3. Der entsprechende Schriftverkehr samt dieser Vorwürfe sind aus meiner Personalakte zu entfernen - Frist: 2 Wochen
4. Nach Ablauf der 2 Wochen-Frist werde ich Einsicht in meine Personalakte nehmen
5. Sollten noch entsprechende Schriftstücke vorhanden sein, wird vor Gericht geklagt.

Wie soll ich mich aber bei künftigen Vorstellungsgesprächen verhalten??? Das nächste Gespräch ist schon morgen!!! Bin ich verpflichtet von diesem Konflikt zu berichten, auch wenn ich im Gespräch überhaupt nicht gefragt werde? Was mache ich aber, wenn es durch einen unglücklichen Umstand heraus kommt (z.B. Anruf????)

01.09.2009 06:03 • #1


M
Hallo BlueAngel,

das ist ja wirklich eine verzwickte Situation. Ob Du etwas wegen der mündlichen Zusage unternehmen kannst, müßte Dir Dein Anwalt sagen können.

Über eins solltest Du Dir im klaren sein, dass AG gerne den vorherigen AG um Auskunft bitten.

Ich würde auf keinen Fall Details schildern, denn das wirft ein schlechtes Licht auf Dich. Ein Grund Deiner Bewerbung könnte ja z.B. sein, dass Du Dich verändern möchtest. Von Mobbing und einzelnen Details würde ich abraten.

Schöne Grüße
mag

01.09.2009 08:54 • #2


A


Hallo BlueAngel,

Darf der alte Arbeitgeber mich beim neuen schlecht machen?

x 3#3


A
Hallo Du!

Von Einzelheiten würde ich auch abraten, denn wenn Du die erzählst dann befürchtet ein neuer AG
natürlich, dass Du das auch über ihn machen könntest - sollte es mal zu Konflikten kommen.

Zitat:
dass AG gerne den vorherigen AG um Auskunft bitten.

Prinzipiell ist es einem AG verboten, Auskünfte zu erteilen. Daher ist Gang und Gäbe, dass sie
meistens nur fragen:Würden Sie den AN nochmal einstellen? Und ein JA oder NEIN als Antwort
wirft dann das entsprechende Licht auf den neuen AG.

Ich würde da überhaupt nichts machen - denn DU hast die Wahrheit gesagt:
Du hast weder, noch bist Du gekündigt - also hast Du Dich aus ungekündigter Stellung heraus beworben
und somit die Wahrheit gesagt.

Zitat:
Ich sagte ihr wahrheitsgemäß, dass es im letzten Jahr einen größeren Konflikt mit meinem Vorgesetzten gab, den ich ganz bewusst dort lassen wollte, wo er auch entstanden ist.

Genau das ist auch richtig! Und wenn die Frau nur ein wenig Grips hat, wird sie auch von selbst darauf kommen.
Vielleicht kannst Du sie ja nochmal fragen, ob sie es denn okay fände, wenn es Konflikte gibt zwischen AG und AN, wenn der AN seinen AG deshalb überall in Misskredit bringt? Konflikte sind zur Klärung zwischen AN und AG - und niemand anderem.

Auf Nachfrage bei evtl neuen Vorstellungsgesprächen würd ich sagen: Ich fühle mich dort nicht mehr wohl und möchte mich verändern
und auf Nachfrage: aus persönlichen Gründen und PUNKT - das muss reichen. Mehr würde ich da gar nicht ausbreiten.

LG, Angie

01.09.2009 09:55 • #3


B
Hallo,

das gestrige Vorstellungsgespräch lief aus meiner Sicht ganz gut. Ich habe gesagt, dass ich mich beruflich verändern möchte, da es jetzt für mich auch keine weiteren Perspektiven gibt (ist auch die Wahrheit).
Ich habe jetzt für mich entschieden, dass ich im Fall einer mdl. Zusage, ein vier-Augen-Gespräch mit einem evtl. künftigen Vorgesetzten zu führen. Dabei werde ich nicht ins Detail gehen, sondern sagen dass es rein persönlich war. Ich habe einfach große Angst, dass irgendjemand total falsche Auskünfte gibt und dann ein möglicher neuer AG abgeschreckt ist. Es ist wie verhext! Ich möchte so gerne wieder arbeiten, aber mein derzeitiger AG hört wohl nicht auf ständig irgendwie gegen mich vorzugehen!

Der besagten Frau von der ich berichtete habe ich in der Zwischenzeit eine ehrliche, offene E-Mail geschrieben und ihr von dem Konflikt aus meiner ganz persönlichen Sicht erzählt. Ich konnte einfach nicht anders und musste das los werden. Die Entscheidung liegt jetzt natürlich bei ihr. Aber ich weiß, dass ich mein Möglichstes gemacht habe und wirklich sehr offen ihr gegenüber war.
Allerdings bin ich mir nun trotzdem unsicher, falls sie mich doch einstellt: Wird bei ihr nicht immer im Hinterkopf bleiben, dass da mal irgendwas war??? Ist so aus ihrer Sicht überhaupt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich?

03.09.2009 06:16 • #4


B
UPDATE:

Zwischenzeitlich habe ich eine schriftliche Absage erhalten. Zurück zu führen ist dies offensichtlich auf die Falschaussage meines (Noch)- Arbeitgebers. Mein Anwalt wird entsprechend tätig.

07.09.2009 06:53 • #5


B
Ich muss heute zu meinem alten Arbeitgeber fahren und Einblick nehmen in meine Personalakte.
Zwischenzeitlich wurde mir aufgrund eines angeblichen Vorfalles im Juni 2008 eine schriftliche Verwarnung erteilt!
Habe total schlecht geschlafen und bin sehr aufgewühlt. Ich habe große Angstgefühle wieder in die Firma zu gehen. Aber ich werde versuchen mich nicht unterkriegen zu lassen.

21.09.2009 05:28 • #6


A
Ich drück Dich die Daumen!!!

21.09.2009 07:41 • #7

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag