Hallo manne,
du darfst bei all deinen Fragen nie vergessen, dass auch wir hier alle Laien sind und nur aus unserer eigenen Erfahrung sprechen.
Es ist also durchaus möglich, dass es bei dir ganz anders läuft, als bei mir. Meine Erfahrung erhälst du zwischen deinen Absätzen.
Zitat:a. diese Stellungnahme erfolgte durch den Neurologen - es sind immer kurze Gespäche, max. 5 Minuten - rein - raus. De Arzt macht sich auch keine Notizen, hat aber alle Unterlagen. Und da ich Wortfindungs- und Kommunikationsprobleme habe, Kopien meine Anträge z.B. wegen GDB. Auch erhielt er von meinem Psychologen den Rat, mich längerfristig Arbeitsunfähigkeit zu schreiben. Ich hatte nun einen Antrag auf GDB gestellt - nun der Wechsel von F33.1 G auf F32.1.
Mein Psychologe meinte bei Erstkontakt übrigens F48.
Deine Symptome sind nicht ungewöhnlich bei den Affektiven Störungen. Ich, und einige andere hier im Forum, leben seit Jahren damit.
Ich habe trotz meiner Krankheit, die mich in die Erwerbsunfähigkeit geführt hat, nur einen GDB von 30% erhalten. Andere, hier, haben einen deutlich höheren erhalten. Ich befürchte, dass diese Unterschiede an den jeweiligen Sachbearbeitern liegen.
Albarracin hat sich sehr viel Arbeit damit gemacht, das Wichtigste zu diesem Thema zusammenzutragen. Schau doch bitte in dem Unterforum und dem obersten Beitrag, es werden sich sicher viele deiner Fragen beim lesen von alleine Beantwortet.
schwerbehinderung-betreuung-forum-f64.htmlDer Wechsel zwischen den Diagnosen im Bereich der Affektiven Störungen ist nicht soooo unüblich. Wenn du dir die icd-codes genauer anschaust, wirst du feststellen, dass sie die gleiche Krankheit nur auf verschiedenen Ebenen beschreibt. Das der F 48 dabei als erster auftaucht , ist für mich dabei auch nicht abwegig.
Ich glaube du interpretierst in den icd-codes zuviel hinein.
Es macht keinen Sinn sich daran aufzuhängen und einen GDB dabei herauslesen zu wollen. Wenn du wissen willst, warum die Änderung vorgenommen wurde, musst du mit deinem Neurologen und/oder Psychologen darüber sprechen.
Zitat:b. Ich habe dann den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt - das Feststellungsverfahren beginnt.
c. Wäre das mit der Klinik gleichbedeutend mit REHA - oder sind das zwei verschiedene Paar Schuhe ( REHA hatte ich schon 2011) - und was ist dann mit der laufenden Psychotherapie ?
Meine Anmerkung hierzu: Eine Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht, dass du Erwerbsunfähig bist. Bei Berufsunfähigkeit wird sicher geprüft, ob du in einem anderen Beruf deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Deine letzte REHA war 2011, also ca 2 Jahre her. In diesen 2 Jahren kann sich bei dir viel getan haben. Es wäre also durchaus möglich, dass hier eine Prüfung deiner Arbeitsfähigkeit ansteht.
Klinik und REHA kann, muss aber nicht das Gleiche bedeuten. Manche sagen ich geh in eine Klinik, obwohl es eine REHA Einrichtung ist. Eine richtige Klinik bedeutet Krankenhaus und man lebt dort auch wie in einem Krankenhaus.
Wenn die Ärzte es für richtig halten und die Aussicht auf einen Erfolg zur Stabilisierung durch eine REHA oder einem Klinik Aufenthalt gut steht, ist es doch positiv, wenn du die Chance zu einer REHA erhälst! Sei glücklich über diese Aussicht!
Auch für diese Fragen gibt es ein Unterforum in dem ebenfalls sehr viel an Informationen zusammengetragen wurde.
arbeitsplatz-und-krankheit-forum-f21.htmlKonzentriere dich nicht alleine darauf, einen GDB zu erhalten, sondern stecke deine Energie lieber in die Bewältigung der Depression. Ich muss sagen, dass es scheint, dass du sehr viel Energie besitzt!