Diagnose Depersonalisation bekommen - Depressionen

V
Anfang des Jahres wurde bei mir ein MRT durchgeführt. Ich bekam die Verdachtsdiagnose MS. Zur weiteren Abklärung ging ich zu einem Neurologen/Psychiater. Seit meiner Jugend leide ich unter Depressionen. Hierfür war ich schon stationär. Das erzählte ich, und auch, dass ich aktuell sehr viele ungelöste Probleme habe. Zu dem finden im Miethaus seit Monaten Bauarbeiten statt, die nur noch nerven würden. Ich sagte ihm, ich sei arg gestresst und würde mich fühlen, wie danebend stehend.
An der Anmeldung wollte ich mir dann mein Rezept und einen neuen Termin holen. Ich fragte nach, ob es sich hier um trizyklisches Medikament handel. Das würde ich ungerne nehmen. Die Helferin verweigerte mir daraufhin die Rezeptausgabe. Wir haben uns gestritten, weil ich sagte, dass sie das schon dem Arzt überlassen müsse. Beim nächsten Termin raunte mich der Neurologe heftig an. Auch deswegen, weil ich einen Termin vorher nicht wahrgenommen hätte. Die Helferin hat mir aber nur den einen gegeben. Und das es Quatsch wäre was ich erzähle. (Ich habe damals sehr ungünstige Erfahrungen im stationären Aufenthalt gemacht.)
Daraufhin erhielt ich die Diagnose Derealisation einerseits im Zusammenhang mit Depression. In seinem Bericht führte er einige Dinge über mich unkorrekt auf. Wie ein Umzug in eine andere Stadt. Ich bin jedoch innerhalb der Stadt umgezogen. Mein Bruder verstarb letztes Jahr an Krebs, hier schrieb er an Meningitis. Und noch einiges anderes.
Mein Hausarzt erhielt den Bericht. Nun ist er irgendwie skeptischer mir gegenüber. Das finde ich sehr schade. Außerdem wollten die den Bericht auch zur Uniklinik schicken, wo ich wegen der MS -Voruntersuchung einen Termin hatte. Dürfen die eigentlich ohne mein Einverständnis zu jedem die Berichte senden?
Danke für Eure Aufmerksamkeit.
Viele Grüße Verona

11.03.2010 20:36 • #1


S
Hallo Verona,

leider habe ich ebenfalls die Erfahrung gemacht, daß Tatsachen und Äußerungen in Arztbriefen etc. pp. durchaus etwas verdreht und teilweise komplett unrichtig dargestellt wurden.
Ich habe daraufhin um Abänderung der unrichtigen Textpassagen gebeten, was (teilweise) unbürokratisch von den ausstellenden Ärzten vorgenommen wurde.

Soweit ich weiß, unterliegen Befundberichte usw. grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht...
(Ausnahmen gibt es jedoch sehr viele, welche wir Patienten so gar nicht bewußt wahrnehmen z. B. Übermittlung der Diagnose an die Krankenkasse, Abrechnungsstellen, Geburtsregister, meldepflichtige Erkrankungen usw...)
D. h., daß der Patient den jeweiligen Arzt, von dieser (schriftlich) entbinden muß..., sonst macht der Doc (sowie sein Personal) sich gemäß StGB strafbar.

Bei einer Weiter- / Mitbehandlung (wie es durch eine Überweisung gegeben ist), ist diese Schweigepflicht durch die Überweisung jedoch erstmals aufgehoben.

Bezüglich der Medikation solltest du dies mit dem Arzt besprechen, wie du es uns eben dargestellt hast. Auch würde ich mit meinem Hausarzt den ungünstigen Sachverhalt besprechen.
Ich denke, daß Unklarheiten beseitigt werden müssen, für ein gutes Patienten-/Arztverhätlnis.

LG und alles Gute
sek

11.03.2010 22:45 • #2

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