Guten Morgen ihr Lieben
Ich habe euren Rat beherzigt und gerade eben meinen Anwalt konsultiert.
Dieser hat mir nochmal ganz explizit bestätigt, das ich nicht verpflichtet bin, ihr die neue Nummer zu geben, da ich ihr ja zu Kommunikationszwecken den Kanal E-Mail offen gelassen habe.
Er sagte mir, ich solle jetzt abwarten, ob sie auf die Mail zwecks Freitag reagiert. Sollte sie das nicht tun, soll ich mich nochmal bei meinem Anwalt melden und er wird dann dem entsprechend einen Antrag bei Gericht stellen, das dann zum 01.06. eine Regelung zwecks des Umgangsrechtes in Kraft treten kann.
Das ist zwar alles nicht der Weg, den ich eigentlich gehen wollte/will, aber wenn sie mir doch keine andere Wahl lässt?!?!?!
LG
06.05.2020 12:10 •
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