Ehrenamtliche Tätigkeit trotz Reha / Rentenantrag?

S
Hallo an alle,

ich mache mir schon seit einigen Wochen Gedanken, wie ich mein Leben sinnvoller gestalten könnte.

Ich bin seit fast zwei Jahren arbeitsunfähig, musste vor ein paar Wochen nach Aufforderungen durch das AA einen Antrag auf Rehabilitation stellen, möchte parallel dazu einen Rentenantrag stellen.

Um meinen grauen Alltag ein bisschen aufzuhellen bzw. um mir das Gefühl geben zu können, dass ich noch zu irgendetwas gebraucht werde, habe ich mir überlegt, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuführen.
Das sind erst mal nur Gedanken. Da es mir oft nicht gut geht, möchte ich mich natürlich auch nicht überbelasten und dachte an eine Tätigkeit, die man vielleicht zwei bis drei mal die Woche für ca. 2 - 3 Stunden ausführen kann.

Jetzt meine Fragen:

Ist es denn generell erlaubt, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuführen, obwohl man arbeitsunfähig ist?

Würde meine Tätigkeit an irgendeine Behörde gemeldet werden?

Wenn nicht, bin ich verpflichtet, diese Tätigkeit irgendwo zu melden? (z.b. Arbeitsamt, weil ich im Moment ALG 1 nach § 125 beziehe oder DRV, weil ich einen Antrag auf Reha stellen musste bzw. parallel einen antrag auf Rente stellen möchte?)


Für mich würde es einen Lichtblick bedeuten, ich hätte eine sinnvolle Aufgabe und hätte vor allen Dingen etwas vor, was mir vielleicht auch wieder mehr Energie geben könnte.

Vielen Dank schon mal im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Lieber Gruß

Sonnenblume

P.S: Habe lange überlegt, in welchem Unterforum ich schreiben soll. Wenn ich hier falsch gelandet bin, dann bitte verschieben!

16.11.2009 14:55 • #1


S
Hallo Sonnenblume,

nein, eine ehrenamtliche Tätigkeit mußt du nicht anmelden, sofern du auch kein Geld dafür bekommst. Das ist dein Privatvergnügen.

Anmelden mußt du es nirgens. Auch ich bin schon jahrelang ehrenamtlich tätig, weil ich auch Aufgaben brauche.

Die Idee ist gut und du wirst merken, dass du noch gebraucht wirst. Du lernst neue Menschen kennen und lernst noch etwas dazu.

Viel Glück.

Serafina

16.11.2009 15:46 • #2


A


Hallo Sonnenblume20,

Ehrenamtliche Tätigkeit trotz Reha / Rentenantrag?

x 3#3


S
Hallo Serafina,

dankscheschön für Deine Antwort. Das macht mir Mut. Ich denke, es ist auch nicht ein so großes Problem, eine ehrenamtliche Tätigkeit zu finden. Mich würde der soziale Bereich sehr interessieren.
Auf jeden Fall wäre es schön, wieder eine Aufgabe zu haben.

Lieber Gruß!

Sonnenblume

16.11.2009 22:34 • #3


A
Hey ihr zwei,

genau dieser Gedanke beschäftigt mich auch. Es wäre schön, wieder Termine (außer Thera und Arzt) zu haben...

LG
Angie

17.11.2009 14:13 • #4


T
liebe sonnenblume,

daaas find ich super!!!

wirst sehen, wiiiiie gut dir das gut!!!!!!!

aber es wird dich auch belasten, vorallem eben im sozialen bereich,

ob senioren, kranke menschen oder kinderlein oder jugendlichen helfen, wirst sehen das tut dir gut!!!!!

aaaaaaaaaaber , mach es du deiner allerersten übung, dich täglich zu instruieren, daßßßßß du dich unbedingt
selber be-schützen musst!!!

dir geht das leid der anderen auch viel zu nahe!!!!!


ich hoffe, ich hab nicht schon wieder gleich meinen senf dazugegeben, !!!!

bin unmöglich, ich weiß es!!!

aber wie man sich schützen muss, und daß man es muss, daaaas weiß ich!!!! nur für mich selber schaff ichs halt kaum.!!!


tinerl

18.11.2009 13:00 • #5


S
Dankeschön, liebe tinerl, dass Du Dich so um mich sorgst.

Ich hatte solche Gedanken auch schon. Was mir richtig gut gefallen würde, ist als Grüne Dame an einem Krankenhaus tätig zu sein. Das sind die Damen, die sich um Patienten kümmern, die einsam sind, die keinen Besuch haben und die ein bisschen Aufmunterung brauchen.
Speziell würde ich da gerne auf einer Kinderstation sein. Mit den Kindern spielen, ihnen was vorlesen, sie ein bisschen zum lachen bringen, das würde mir gefallen.
Und trotzdem denke ich natürlich darüber nach, ob ich belastbar genug bin, auch Schicksalsschläge zu ertragen, Kinder, die womöglich schwer kranks sind, zu begleiten.

Naja, noch sind es nur Gedanken. Aber wenn es soweit ist und ich tatsächlich in der Richtung etwas finde, dann werde ich auf mich aufpassen, versprochen! Es ist ja auch keine Verpflichtung auf Dauer. Wenn´s nicht geht, kann ich ja jederzeit wieder aufhören!

Lieber Gruß

Sonnenblume

18.11.2009 23:54 • #6


A
Und:
Du musst das ja nicht täglich machen , sondern vielleicht erstmal 1-2 Mal die Woche nachmittags 2 Stündchen?
Kinder machen eh Mittagsschlaf und meist kommen dann die Eltern zu Besuch, aber eben nicht für JEDES Kind -
um die könntest Du Dich dann zB kümmern.

Als meine Kleene im KH lag, war da auch so ne liebe, die das gemacht hat.

Schöner Gedanke, den Du da hast!

19.11.2009 00:21 • #7


T
hat meine mutter die letzten jahre auch gemacht!!

war im altersheim und hat viele beglückt!!
obwohl , oder gerade weil es ihr selber nicht sooo gut ging!!

alles liebe für dich
tinerl

20.11.2009 15:19 • #8


D
Zitat von Sonnenblume20:
Ist es denn generell erlaubt, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuführen, obwohl man arbeitsunfähig ist?


ich arbeite neben meiner Arbeitslosigkeit (mittlerweile ALG2) einmal die Woche ehrenamtlich in einem gemeinnützigen Laden, wo gespendete Sachen sortiert werden. Und dort hat man uns gesagt, dass man während einer Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit auch diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausführen darf! Das hat wohl vor allem versicherungstechnische Gründe. Wenn du oder einer der Menschen, um die du dich dort kümmerst, einen kleinen Unfall hat, kann das riesengroße Probleme geben.

Das solltest du also auf jedenfall offen und ehrlich bei dem Träger, wo du arbeiten möchtest, abklären. Vielleicht ist das bei solchen reinen Besuchs-/Gesprächs-Tätigkeiten nicht so streng. Oder vielleicht ist ja auch eine ärztliche Bescheinigung möglich, dass du zwar zurzeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsunfähig bist, aber eine körperlich leichte Tätigkeit wie mit Senioren spazieren gehen durchaus im Sinne auch deiner Genesung ist.

Zitat von Sonnenblume20:
Wenn nicht, bin ich verpflichtet, diese Tätigkeit irgendwo zu melden? (z.b. Arbeitsamt, weil ich im Moment ALG 1 nach § 125 beziehe oder DRV, weil ich einen Antrag auf Reha stellen musste bzw. parallel einen antrag auf Rente stellen möchte?)


Ich habe es sicherheitshalber meinem JobCenter mitgeteilt. So fühle ich mich wohler, falls mich dort mal jemand arbeiten sieht und dann der Verdacht aufkommt, ich mache irgendetwas heimlich oder schwarz. Aber ich weiß nicht, ob man zu dieser Mitteilung verpflichtet ist, weil letztlich ist es ja eher eine Freizeitbeschäftigung, so sehe ich es jedenfalls. Und wenn ich nicht bisher immer an ziemlich nette JobCenter-MitarbeiterInnen geraten wäre, die solche Bemühungen eher positiv sehen, hätte ich es vielleicht auch lieber nicht mitgeteilt ...

Wobei man beim Arbeitsamt/ALG1 ja glaube ich sowieso freier ist als beim JobCenter/ALG2. Da musst du es vielleicht wirklich gar nicht mitteilen.

lieben gruß
dasty

29.11.2009 16:36 • #9


Albarracin
Experte

29.11.2009 16:49 • #10


S
Liebe dasty, ganz lieben dank für Dein Posting.

Lieber Albacarrin, auch Dir ein Dankeschön. Das hat mich dann doch wieder sicher gemacht.

Ich habe auch noch keine ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen.

Trotzdem fällt mir gerade noch eine Frage ein:

Der AA muss ich also nicht melden, wenn ich eine solche Tätigkeit annehme, das habe ich verstanden.
Aber muss ich umgekehrt bei Aufnahme einer solchen Tätigkeit diesem Träger oder Verein oder was es auch immer sein wird, Angaben darüber machen, dass ich schon lange arbeitsunfähig bin bzw. dass ein Rentenantrag läuft?

Ich weiß natürlich noch nicht mal, ob solche Fragen gestellt werden, weil ich natürlich auch noch keine Erfahrungen diesbezüglich habe. Aber ich könnte mir auch vorstellen, dass die Motivation des Trägers o.ä., mir eine Tätigkeit zu übertragen, wesentlich geringer sein könnte, wenn er weiß, dass ich eigentlich Arbeitsunfähigkeit bin.

Wenn Ihr mir diesbezüglich nochmal Eure Erfahrungen mitteilen könntet, wäre ich echt sehr dankbar!

Vielen Dank und einen schönen Abend!

Sonnenblume

29.11.2009 20:38 • #11


Albarracin
Experte

29.11.2009 20:54 • #12


A


Hallo Sonnenblume20,

x 4#13


S
Dankeschön, lieber Wolfgang für die schnelle Antwort. Da kann ich ja jetzt beruhigt loslegen.

Lieber Gruß

Sonnenblume

29.11.2009 20:59 • #13

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