Sonnenblume20
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ich mache mir schon seit einigen Wochen Gedanken, wie ich mein Leben sinnvoller gestalten könnte.
Ich bin seit fast zwei Jahren arbeitsunfähig, musste vor ein paar Wochen nach Aufforderungen durch das AA einen Antrag auf Rehabilitation stellen, möchte parallel dazu einen Rentenantrag stellen.
Um meinen grauen Alltag ein bisschen aufzuhellen bzw. um mir das Gefühl geben zu können, dass ich noch zu irgendetwas gebraucht werde, habe ich mir überlegt, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuführen.
Das sind erst mal nur Gedanken. Da es mir oft nicht gut geht, möchte ich mich natürlich auch nicht überbelasten und dachte an eine Tätigkeit, die man vielleicht zwei bis drei mal die Woche für ca. 2 - 3 Stunden ausführen kann.
Jetzt meine Fragen:
Ist es denn generell erlaubt, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuführen, obwohl man arbeitsunfähig ist?
Würde meine Tätigkeit an irgendeine Behörde gemeldet werden?
Wenn nicht, bin ich verpflichtet, diese Tätigkeit irgendwo zu melden? (z.b. Arbeitsamt, weil ich im Moment ALG 1 nach § 125 beziehe oder DRV, weil ich einen Antrag auf Reha stellen musste bzw. parallel einen antrag auf Rente stellen möchte?)
Für mich würde es einen Lichtblick bedeuten, ich hätte eine sinnvolle Aufgabe und hätte vor allen Dingen etwas vor, was mir vielleicht auch wieder mehr Energie geben könnte.
Vielen Dank schon mal im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Lieber Gruß
Sonnenblume
P.S: Habe lange überlegt, in welchem Unterforum ich schreiben soll. Wenn ich hier falsch gelandet bin, dann bitte verschieben!