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Einschätzung der Leistungsfähigkeit vom AA

K
Hallo. .Ich bin neu hier und war erst stiller Mitleser. Nun traue ich mich selber zu schreiben.
Ich habe vor 12 Monaten einen Antrag auf EU Rente gestellt. Nun habe ich erfahren, dass ich noch zum Gutachter muss. also noch mal Monate Wartezeit.
Meine Frage ist:
Ich habe vom AA ein Schreiben erhalten, dass meine Leistungsfähigkeit unter 15 Stunden beträgt. Die DRV habe ich mehrmals angerufen und gefragt, warum nun noch der Gutachter nach 12 Monaten. Das Schreiben vom AA habe ich schon vor einem halben Jahr bekommen. Hat jemand auch solche ode ähnliche Erfahrungen gemacht? Freue mich auf Antworten.
LG

04.01.2023 12:03 • #1


Dys
Hallo kobra,

beide Institutionen haben ihre eigenen Gutachter, bzw. medizinischen Dienste, die zwar die Daten untereinander berücksichtigen, aber nicht unbedingt zum Gleichen Ergebnis kommen. Umgekehrt ist es auch der Fall, dass die AfA sich trotzdem Ihr eigenes „Bild“ von der Leistungsfähigkeit des Klienten macht, unabhängig davon was die DRV schon feststellt hat. Jedenfalls war das bei mir so. Allerdings bin ich auch nur teilweise Erwerbsgemindert.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Du noch vor Bewilligung einer EMR zur Reha geschickt wirst. Und natürlich wäre eine EMR zumindest anfänglich zeitlich befristet, so Sie bewilligt wird.

VG Dys

04.01.2023 12:30 • x 2 #2


A


Hallo kobra,

Einschätzung der Leistungsfähigkeit vom AA

x 3#3


Greta
Hallo @kobra,

da bei dir bereits die AA mitmischt, nehme ich an, du bist ausgesteuert und in der Nahtlosigkeit... ?
Während der Nahtlosigkeit führt dich die AA quasi als nicht vermittelbar, du erhältst aber dennoch ALG1.
Vielleicht deshalb erstmal die Einstufung der Leistungfähigkeit unter 15 Wochenstunden?
Der Anspruch auf Nahtlosigkeit muss ja auch beantragt werden und die AA muss ihre Entscheidung ja irgendwie begründen

Die Rentenversicherung interessiert die Einschätzung der AA allerdings nicht im Geringsten.
Die macht sich ihr eigenes Bild und entscheidet dann, ob dir die Erwerbsminderungsrente zusteht.
Dazu gehört in der Regel auch eine Begutachtung.
Die Einschätzung der AA spielt dabei keine Rolle!

Allerdings: Lehnt die DRV deinen Antrag auf EM-Rente ab, musst du dich bei der AA zur Vermittlung zur Verfügung stellen, um weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

Bei mir war es so, dass zum Zeitpunkt meiner Aussteuerung mein Rentenantrag seitens der DRV bereits abgelehnt war und ich mich im Widerspruchsverfahren befand. Der Gutachter der AA kam zwar zu dem Ergebnis, dass ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, dennoch durfte die AA die Entscheidung der Rentenversicherung nicht einfach ignorieren.
Und da die Nahtlosigkeitsregelung nicht mehr greift, wenn der Erstantrag auf EM-Rente abgelehnt wird, musste ich mich, trotz laufendem Widerspruch, im Rahmen meiner Möglichkeiten für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.
Anderenfalls hätte ich kein Arbeitslosengeld bekommen.

Also, die Arbeitsagentur muss die Entscheidung der Rentenversicherung berücksichtigen; umgekehrt ist das jedoch nicht so.

Liebe Grüße
Greta

06.01.2023 09:54 • x 1 #3


K
Danke für Deine Antwort. Ja ich bin schon ausgesteuert und habe vor mehr als einem Jahr den Antrag auf EU Rente gestellt..Oooohh Gott....das sind ja tolle Aussichten. Ich dachte immer wenn das Widerspruchverfahren läuft, geht as so weiter mit dem ALG. Kann mich das AA dann auch vermitteln ?
LG

06.01.2023 10:55 • #4


Albarracin
Experte

06.01.2023 11:42 • x 2 #5


Greta
Hallo @Albarracin,

mir wurde bei der AA gesagt, dass die Entscheidung der DRV Vorrang hat und das AA dann nicht anders entscheiden kann. Wie gesagt, die EM-Rente war damals bereits einmal abgelehnt worden und das Widerspruchsverfahren lief.

Hallo @kobra,

sollte die Rente abgelehnt werden, kannst du bei der DRV Widerspruch einlegen und dich, falls die AA dir dann die weitere Nahtlosigkeit verweigert, dem Arbeitsmarkt im Rahmen deiner Möglichkeiten zur Verfügung stellen.
Die AA muss deine gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen; du musst also nicht jeden Job annehmen.
Bedenke aber, dass der Anspruch auf ALG1 begrenzt ist und irgendwann endet; schlimmstenfalls, bevor die Rente durch ist.

Bei mir sieht das so aus:
Ich habe einen wirklich guten Sachbearbeiter bei der AA, der mir ganz klar gesagt hat, dass er ja sieht, dass bei mir nicht mehr viel geht und er mir deshalb keinen Druck machen wird. Natürlich ist ihm auch klar, dass ich nach fast 35 Jahren im gleichen Job diesen nicht einfach so kurz vor der Altersrente hinschmeiße. Gutes Einkommen, unkündbar... da hätte ich die restliche Zeit auch einfach absitzen können statt mich auf das doch recht unsichere Terrain des Krankenstandes zu begeben.
Konnte ich aber nicht. Ich konnte einfach nicht mehr.
Die AA wartet jetzt erstmal ab, was bei meinem Widerspruch herauskommt.
Und die DRV schickt mich nun, nach zwei Gutachten, erstmal zur Reha (die hätte ich vor drei Jahren schon gerne gehabt, wurde damals aber abgelehnt).
Aufgrund meines Alters habe ich Anspruch auf zwei Jahre ALG1.
Damit käme ich bis zur Rente mit Abschlägen für langjährig Versicherte. Das wäre der Notausgang, denn eigentlich möchte ich noch weiter arbeiten; lediglich Vollzeit schaffe ich nicht mehr. Und von Teilzeit kann ich leider nicht leben. Ich hoffe deshalb auf eine Teil-EM-Rente, damit ich auch mit einem Teilzeitjob über die Runden komme.
Aber natürlich stellt sich auch die Frage, welcher Arbeitgeber mich in meinem Alter und mit meinen Einschränkungen überhaupt noch einstellen würde.

Liebe Grüße
Greta

06.01.2023 14:01 • #6


Albarracin
Experte

06.01.2023 15:34 • x 1 #7


Oliver74
Ich hatte damals auch einen negativen Bescheid der DRV was ich dem AA auch mitgeteilt habe sowie die Absicht in Widerspruch zu gehen. Die Nahtlosigkeit lief bei mir normal weiter.

07.01.2023 11:58 • x 1 #8


K
Ich habe mal gelesen ( weiss nicht mehr wo das stand ) dass mann, wenn ein Rentenverfahren läuft, auf keinen Fall Arbeit annehmen soll, Denn sonst war es das mit der EU Rente. Man beweist der DRV ja somit, das man noch arbeiten kann und die werden sagen: ja was wollen sie denn?....EU Rente geht nicht, sie können doch noch gut arbeiten. Das schien mir sehr plausibel.

10.01.2023 09:46 • #9


A


Hallo kobra,

x 4#10


Dys
@kobra Als ich meine EMR beantragt hatte, war ich noch vollzeit beschäftigt und bin auch bis zum Entscheid arbeiten gegangen, mit Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit Bescheinigungen. Die Argumentation finde ich auch nicht wirklich logisch. Allerdings EU oder BU Rente gibt es ja in Deutschland so nicht von der Rentenversicherung. EMR bezieht sich auf Erwerbsminderung und nicht Unfähigkeit. Selbst bei einer vollen EMR, dürfte jemand noch unter 3 Stunden pro Tag arbeiten. Wenn Ärzte (Gutachter) eine Erwerbsminderung feststellen, heißt das ja nicht, dass man garnichts mehr tun kann. Wer so argumentieren würde, müsste sagen, Sie können sich noch bewegen und wer sich bewegen kann, kann arbeiten. Abgesehen davon, sollte natürlich für den eigenen Unterhalt arbeiten, wer es kann und die Möglichkeit hat. So ist das System ja gedacht. Einzig ein bedingungsloses Grundeinkommen, würde einem tatsächlich die Wahl lassen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen oder eben nicht.

10.01.2023 10:11 • #10

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