
Dys
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Zitat von Freigeist:Also bleibt mir wohl nur übrig mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stellen. Schöne schei.. kann ich da nur sagen…
Sehe ich leider auch so.
Zitat von Freigeist:Bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens bis zur Erschöpfung des Anspruches, können Sie Arbeitslosengeld weiterhin erhalten
Das ist ja von der DRV nicht bestätigt worden, aber Dein Widerspruch könnte ja nich das Blatt wenden. Wenn Du Glück hast, wird Dich die AfA aufgrund des laufenden Widerspruchs vielleicht nicht zuballern mit VV‘s. Hoffe ich mal für Dich. Ansonsten, halt bewerben auf das was kommt, was ja nicht bedeutet, dass man deswegen auch sofort eingestellt wird und arbeiten muss.