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EM-Rente beantragen?

F
Hallo,

Ich bin wirklich überfragt. Ich war diese Woche beim Sovd zur Beratung für einen EM Antrag. Dort sagte mir die Mitarbeiterin ohne viel zu wissen das es aktuell schlecht damit aussehen würde (hatte gleich wieder den Eindruck es würde an meinem Alter liegen).

Da ich jetzt ausgesteuert werde sollte ich erst einmal abwarten was das Arbeitsamt entscheidet. Macht das Sinn?

Ich denke viele wissen wie ich mich fühle. Trotz körperliche Einschränkungen wie Migräne Schlafmangel oder starke Depressionen fühlt man sich nicht ernst genommen. Aber ich weiß wie ich mich fühle und das arbeiten aktuell nicht geht. Die Reha hat es ja auch ergeben.

Auf der einen Seite habe ich sorge das ich es zu spät beantrage und ich auch aus dem ALG falle (auch wenn das noch über 1 Jahr entfernt ist) aber auf der anderen Seite habe ich sorge das ich es zu früh beantrage und es nicht für eine EM Rente reicht.

Meine Psychotherapeutin meint natürlich auch das es für eine Depression nicht gut ist in Rente zu gehen vor allem wenn man eigentlich wieder arbeiten will. Aber was soll ich machen? Ich fühle mich weder körperlich noch psychisch in der Lage zu arbeiten. Ich bin ja froh wenn ich inzwischen mal den hinterm hoch bekomme zum duschen oder das nötigste im Haushalt zu erledigen.

Hat jemand von euch Ähnliches durch gemacht und kann Tipps geben?
Fakt ist wenn ich aus dem ALG falle würde ich alles verlieren… da würde ich mich lieber halb tot zur Arbeit schleppen.

Lg

19.04.2023 08:28 • #1


Dys
Hallo @Freigeist,

wenn ich es richtig verstehe, steht eine Aussteuerung erst noch an und Du beziehst noch kein ALG1, ist das so?

Falls ja, dann wirst Du Dich rechtzeitig bei der AfA arbeitssuchend melden müssen. Das kann man übrigens zu jeder Zeit und egal ob man krank oder gesund ist, oder ob man derzeit arbeitet oder nicht. Interessant wird es erst, wenn die Aussteuerung dann stattgefunden hat und man nicht nur arbeitssuchend ist, sondern arbeitslos gemeldet und ALG beantragt hat.

Üblicherweise wird der MD der AfA dann einbezogen um deine Arbeitsfähigkeit zu beurteilen. Dazu werden Schweigepflicht Entbindungen für deine Ärzte benötigt und Du wirst Befunde einreichen müssen. Ist das erfolgt, wird der MD ein Gutachten erstellen, in dem steht, wofür und in welchem Umfang er Dich arbeitsfähig sieht.

Was bedeutet das für Dich? Es könnte sein, er sieht Dich für längere Zeit erwerbsunfähig und dann wird man Dich auffordern einen Reha oder EM Rentenantrag zu stellen. Dieser Aufforderung musst Du im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht nachkommen müssen.

Es kann auch sein, das er Dich mit gewissen Einschränkungen erwerbsfähig sieht und dann musst Du zumindest formal dem Arbeitsmarkt in diesem Rahmen zur Verfügung stehen und wirst auch VVs von der AfA bekommen.

Das nur mal als erste Info von mir. Falls Du konkrete Fragen hast, wie es bei mir lief und es eventuell bei Dir weiter gehen könnte, frag einfach. Dann wäre es gut zu wissen, wie das zeitlich bei Dir gerade abläuft, also wann die Aussteuerung ist.

VG Dys

19.04.2023 09:06 • x 1 #2


A


Hallo Freigeist,

EM-Rente beantragen?

x 3#3


F
@Dys die Aussteuerung ist in wenigen Wochen. Den Antrag beim AA habe ich schon gestellt und auch die Unterlagen für den MD der AA.

Die werden das jetzt beurteilen. Ich weiß natürlich nicht wie lange es dauert. Und ob es halt Sinn macht das ab zu warten?!

In der Reha war ich bereits und wenn würden sie mich vermutlich sowieso zum Antrag auf die EM Rente verweisen oder halt arbeitsfähig oder was auch immer.

Ich weiß halt nicht ob es besser ist noch etwas zu warten…aber eventuell verliere ich Zeit falls der EM Antrag lange dauert. Auch würde mich eine EM Rente natürlich etwas entlasten und mir zumindest etwas Die Sorgen nehmen. Eine EM Rente wäre in meinem Fall trotz jungen Alters recht hoch.

19.04.2023 09:28 • x 1 #3


Anneklatsche
Lieber @Freigeist, ich bin gerade in derselben Situation.. bin arbeitsunfähig aus Reha entlassen worden, dann stand die Aussteuerung im Raum, habe mich arbeitslos gemeldet, der ärztliche Dienst bei der AfA wurde eingeschaltet und der hat befundet, dass ich nicht leistungsfähig bin und das länger als 6 Monate.. bekomme jetzt ALG 1 und ich wurde aufgefordert, die EM-Rente einzureichen, die ich allerdings schon im Februar eingereicht habe..
Die Entscheidung durch den ärztlichen Dienst wirst du wahrscheinlich zeitnah bekommen, du wirst dann von deiner Sachbearbeiterin eingeladen, die dann mit dir zusammen das Gutachten des ärztlichen Dienstes bespricht.. sie wird dir dann auch sagen, wie es in Zukunft weiter geht..
An deiner Stelle würde ich die EM-Rente jetzt schon beantragen, unabhängig vom Ergebnis des ärztlichen Dienstes.. aber das bleibt dir überlassen..

19.04.2023 09:36 • x 3 #4


F
@Anneklatsche danke für deine Nachricht. darf ich dich nach deinen Diagnosen fragen? Dir steht natürlich zu nein zu sagen. Das wäre ok für mich. Auch bringt es vermutlich wenig da es meiner Meinung nach und wie ich es einschätze viel mit dem Alter zu tun hat und natürlich auch mit der Dauer der Beschwerden usw.

Klingt aber tatsächlich sehr ähnlich. Die Frau vom Sovd sagte das es förderlich für den Antrag sein kann wenn der MD der AA auch zu dem Schluss kommt. Weil es ja quasi auch ein Gutachten ist.

Wenn ich natürlich in 1-2 Wochen schon Post bekommen sollte wäre das ja fast egal. Aber das weiß ich natürlich nicht.

19.04.2023 09:48 • #5


michi2879
Hi,

ich hab das ganze Procedere mitmachen müssen, kann sein das da noch eine Aufforderung kommt eine LTA-Maßnahme zu machen. (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben). War bei mir jedenfalls so. Ich habe zusätzlich dazu noch 20 Stunden Gesprächstherapie bekommen in Zusammenarbeit mit der Maßnahmenleitung. Zusammen ist man dann zu dem Schluß gekommen die EM Rente zu beantragen, die dann auch durchging.

In Eigenregie und nur mit dem Hausarzt wohl eher schwierig. Und das Alter spielt bestimmt auch eine Rolle.

Und ja ich kann bestätigen das Arbeit auch ein Faktor sein kann der ablenkt und in einem gewissen Sinne auch befriedigt.

Bei mir waren aber am Ende die körperlichen Einschränkungen zu groß. Mittlerweile könnte ich mir sogar vorstellen wieder zu arbeiten. Mindestes teilzeit. Aber nicht in meinem altem Beruf und da sind die Chancen gleich null. Da heißt es ich einen anderen Ausgleich zu suchen. Nur zu Hause rumzusitzen ist, wie immer Urlaub zu haben, auch doof

Gruß michi

19.04.2023 10:06 • x 3 #6


Dys
@Freigeist Also der MD könnte Dich auch eingeschränkt erwerbsfähig sehen und zu dem Schluss kommen, dass Du noch mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden mit eventuell diversen Einschränkungen arbeiten könntest. Der Punkt ist, sollte es so kommen (bei mir ist es so) könnte die Rentenversicherung sich daran orientieren und gegebenenfalls dann eben eine teilweise (halbe) EM Rente gewähren. Dann stehst Du aber (so wie ich) dem Arbeitsmarkt eben für eine eingeschränkte Arbeit zu Verfügung mit allen Mitwirkungspflichten, die das mit sich bringen kann.
Wenn Du jetzt vorab einen EM Rentenantrag stellst, weißt Du ja definitiv nicht, was der MD dazu sagt. Da Du ja im Selbsteinschätzungsbogen deine subjektive Einschätzung bezüglich Deiner eventuellen Erwerbsfähigkeit angeben musst, könntest Du Dich praktisch erwerbsunfähig erachten. Auch falls das der MD der AfA später anders sehen würde. Wartest Du ab, bis der MD etwas in einem Gutachten festgestellt hat, ist das zwar nicht bindend für die Rentenversicherung, aber die wäre wohl geneigt, der Einschätzung des MD zu folgen und dann vielleicht „nur“ eine halbe EM Rente bewilligen. Zeitlich befristet wird die EM Rente aber so oder so.

Im Grunde musst Du aber selbst einschätzen, wie der MD oder generell auch Gutachter der Rentenversicherung deine Erkrankung und Erwerbsfähigkeit einschätzen könnten, anhand von den Befunden, die Du schon hast und inwieweit Du Dich fähig siehst, eine Arbeit leisten zu können.

VG Dys

19.04.2023 10:10 • x 2 #7


Anneklatsche
Zitat von Freigeist:
@Anneklatsche danke für deine Nachricht. darf ich dich nach deinen Diagnosen fragen? Dir steht natürlich zu nein zu sagen. Das wäre ok für mich. Auch bringt es vermutlich wenig da es meiner Meinung nach und wie ich es einschätze viel mit dem Alter zu tun hat und natürlich auch mit der Dauer der Beschwerden usw. ...

Joo, bei mir spielen nicht nur die psychischen Faktoren eine Rolle, sondern auch körperliche.. und ich denke, die körperlichen Einschränkungen sind bei mir maßgebend gewesen, nicht die psychischen.. aber genau kann ich dir das auch nicht sagen, das Gutachten des ärztlichen Dienstes bestand aus zwei Sätzen orientiert an dem Entlassungsbericht der Reha-Klinik.

19.04.2023 10:18 • x 1 #8


K
@Freigeist Ich glaube, da kann wohl nicht wirklich Dir etwas raten. Die Bearbeitungszeiten sind von Land zu Land sehr unterschiedlich . Ich habe 1 Jahr und 7 Monate auf meinen Bescheid gewartet. Habe vorher alles durch. Reha, berufliche Reha, Therapien, Gutachter, e.t.c. und war auch schon lange ausgesteuert.Wenn Du das Gefühl hast, Du kannst nicht mehr arbeiten, dann stelle doch den Antrag auf EU Rente. Worauf willst Du denn noch warten ?

23.04.2023 10:35 • x 1 #9


F
@kobra danke für deine Nachricht.
Naja was ich denke und wie ich mich fühle interessiert doch im Endeffekt niemanden.

Es geht doch immer nur darum wie viele Ärzte geben eine Prognose ab Bzw. Wie schlecht sind die einzelnen Prognosen.

Auch mir ist klar das es nicht einfach ist „nur“ wegen meiner Kopfschmerzen und Migräne vom Neurologen eine Prognose für die EM Rente zu bekommen. Genauso wenig interessiert doch die Meinung eines Psychotherapeuten. (Bemühe mich aber nochmal um einen termin beim neuropsychater.

falls ihr versteht was ich meine…ich denke die Hürden sind fast unüberwindbar und nach über 1 Jahr Krankheit und eher Verschlechterung als Besserung kommen Ärzte zb. Von der Reha und geben relativ gute Zukunftspläne Prognosen nur damit der Patient nicht als totalausfall registriert wird.

ich weiß einfach nicht ob es nicht Zeitverschwendung wäre es jetzt schon zu tun. Ein langes wiederspruch verfahren oder klageverfahren brauche ich nicht.

24.04.2023 03:50 • x 2 #10


Dys
Zitat von Freigeist:
ich weiß einfach nicht ob es nicht Zeitverschwendung wäre es jetzt schon zu tun. Ein langes wiederspruch verfahren oder klageverfahren brauche ich nicht.

Stimmt, das weißt Du nicht. Ebenso wenig, ob Du eine Bewilligung auch ohne komplizierte Widerspruch oder Klage Verfahren bekommst. Das wirst Du aber auch nicht herausfinden, wenn Du keinen Antrag stellst.

Aber Du musst selbst entscheiden, ob es Dir die Mühe wert ist, einen Antrag zu stellen.

24.04.2023 05:58 • #11


K
Was ist da Zeitverschwändung ? Erstmal stellst Du den Antrag und dann muss man warten. Was hast Du denn zu verlieren. Bei mir war der Leidensdruck sooo groß, dass ich gar nicht lange überlegt habe und den Antrag gestellt habe. Wer sagt denn dass die Hürden unüberwindbar sind. Lass die nicht sowas eireden und höre nicht auf andere. Jeder hat eine andere Geschichte. Du tust gerade so, als wenn die Rente zu bekommen ein fünfer im Lotto ist. Natürlich kostet es viel Nerven.Für mich ist das Jammern auf hohem Niveu.

24.04.2023 08:25 • x 2 #12


F
Danke für eure Nachrichten. Ich werde es vermutlich jetzt beantragen. Jetzt ist auch das passiert was passieren musste…meine BU-Versicherung hat bisher die Leistung abgelehnt und nun hat natürlich meine krankentagegeldversicherung entschieden das ich Berufsunfähig bin. Somit muss diese nicht mehr bezahlen. Super Sache das die Versicherungen es sich so drehen können wie sie es brauchen.

25.04.2023 13:05 • x 1 #13


K
In der heuutigen Zeit geht es nur, und dreht sich alles um das Geld. Ein Amt schiebt den Fall zu dem nächste Amt, in der Hoffnung den Fall vom Tisch zu haben und nicht zahlen zu müssen..
Erst zahlt die Krankenkasse.... schiebt es dann weiter auf die DRV.
Man landet beim AA mit ALG 1, die schieben es wieder weiter zur DRV, um nicht zahlen zu müssen.
So geht es immer weiter, bis nur die DRV noch bleibt, die über den Antrag entscheidet. Im Schlimmsten Fall wird der Rentenantrag nicht bwilligt und man landet wieder dort wo man angefangen hat.

So funktioniert das in Deutschland und es ist normal, dass sich alle Ämter es sich so hindrehen.
Der Mensch zählt nicht.

Habe die Erfahrung machen müssen.

Na wenn ich jetzt nicht mit meinem Beitrag gelöscht werde ...... Aber mir ist es egal. Ich habe nach einem Jahr und 7 Monaten es endlich geschafft und habe ein super Leben und es geht mir so gut, wie nie.

Ich habe viele Erfahrungen in den Jahren der Beantragung gemacht und viel gelernt.

26.04.2023 19:16 • #14


F
Hallo,

Ich habe nun den Bescheid der Agentur für Arbeit bekommen.

In diesem steht drin, dass meine Leistungsfähigkeit Sonweit gemindert ist, dass ich weniger als 15 Stunden Wöchentlich arbeiten kann…und das ich selbstverständlich eine Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben beantragen soll.

Nun habe ich ja bereits im Februar bis märz eine Reha gemacht. Soll ich nun eine EM-Rente beantragen? Oder wie sollte ich nun vorgehen?

Danke schon einmal für eure Antworten.

Liebe Grüße

14.06.2023 07:20 • x 1 #15


Dys
@Freigeist steht da weniger als 15 Stunden wöchentlich oder weniger als 3 Stunden täglich?
Und Du sollst Reha oder LTA beantragen? Ist das der genaue Wortlaut, oder interpretierst Du das Schreiben der AfA so?

14.06.2023 08:04 • #16


F
Hallo,

14.06.2023 08:09 • x 2 #17


Dys
@Freigeist Dann machst Du auf jeden Fall in der geforderten Zeit einen Antrag.
Solltest Du einen für LTA stellen, ist bei Bewilligung eine gesundheitliche Reha obligatorisch, sofern Du eine berufliche Reha anstrebst. Aber LTA muss nicht unbedingt zwangsläufig eine berufliche Reha sein.
Ich hatte einen Antrag auf LTA gestellt und der wurde „dem Grunde nach“ bewilligt. Darauf hin fand ein Gespräch mit einer Reha Beraterin der DRV statt. Da wurde dann erörtert, welche LTA Maßnahmen in Frage kommen. Da ich zwischenzeitlich ein nicht unerhebliches zusätzliches gesundheitliches Problem hatte, wurde entschieden, die LTA erstmal zurückzustellen. Als Möglichkeit wurde mir auch eine EMR zu beantragen genannt, aber nicht zwingend empfohlen.

Kurzum, Du musst auf jeden Fall mindestens einen Reha (für gesundheitliche Reha) Antrag stellen. Der könnte seitens der DRV in einen EMR Antrag umgedeutet werden, entsprechende Befunde und gegebenenfalls Gutachten, vorausgesetzt.

Wichtig, die von der AfA genannte Frist unbedingt einhalten.
Den Antrag kannst Du bei der DRV online stellen.

14.06.2023 08:29 • x 1 #18


F
@Dys aktuell möchte ich eine EMR beantragen. Und ich möchte nicht schon wieder in die Reha. Ich weiß ja nicht ob dir diese dann doch wieder genehmigen.

Sicher das ich eins der beiden Sachen beantragen muss wenn ich einen Antrag auf EMR stelle?

14.06.2023 08:34 • #19


Dys
@Freigeist Wenn Du direkt einen EMR Antrag stellst, könnte dieser auch erstmal zu einer Reha führen, oder auch direkt erstmal abgelehnt werden. Natürlich könntest Du dem dann Widersprechen, aber soweit ist es ja nicht.

Es bleibt Dir natürlich freigestellt, welchen Antrag Du stellst. Die Chance, dass dein Reha Antrag aufgrund der Beurteilung deiner Erwerbsfähigkeit seitens der AfA in einen Rentenantrag umgedeutet wird, ist aber ohnehin gegeben. Ich persönlich würde mich an der Aufforderung der AfA orientieren und da ist von Reha Antrag die rede.

Letztlich kommt es ohnehin auf das an, was die DRV dann daraus macht.

14.06.2023 08:43 • #20


Dys
Ich habe übrigens nach meinem Gespräch bei der DRV einen (gesundheitliche)Reha Antrag gestellt. Bei mir hat das aber auch den Hintergrund, dass ich bereits eine halbe befristete EMR bekomme und ja an einer beruflichen Reha(als LTA) interessiert war. Sollte der in einen Rentenantrag umgedeutet werden und ich eine volle EMR bekommen, wäre das natürlich nicht schlecht. Befristet wäre die dann aber trotzdem und ich hätte lediglich Ruhe vor der AfA, weil ich dann nicht mehr arbeitslos gemeldet wäre.

Da die DRV aber generell ihre eigenen Entscheidungen trifft und dazu auch eigene Gutachten zu Rande zieht, wird die Beurteilung des MD der AfA zwar berücksichtigt, ist aber nicht unbedingt ausschlaggebend.

14.06.2023 09:00 • x 1 #21


Albarracin
Experte

14.06.2023 11:21 • #22


F
@Albarracin Hallo und danke.

Ist es sinnvoll eine Reha zu beantragen? Oder lieber eine LTA da ich im März erst aus der Reha kam?

Und müsste ich überhaupt schon wieder in die Reha wenn die DRV es genehmigt? Mal davon abgesehen das die letzte Reha mir mehr geschadet als geholfen hat.

Lg

14.06.2023 11:31 • #23


Dys
@Freigeist
Weißt Du denn was LTA sind? Eine LTA ist nicht zwangsläufig eine berufliche Reha, aber wird diese angestrebt, wird es vorher eine aktuelle gesundheitliche Reha geben. So ist die Vorgehensweise. Du sträubst Dich gegen eine Reha und hast sicher Deine Gründe. Die letzte half Dir nicht und nun scheint es Deine Meinung zu sein, dass keine Reha irgendwelche positiven Auswirkungen auf Deine Erkrankung haben könnte. Das ist Dein gutes Recht, interessiert aber weder die DRV noch die AfA. Du kannst natürlich hier noch zig mal fragen, ob Du nicht gleich einen Antrag auf EMR stellen sollst. Nur letztlich wirst Du keine diesbezüglich befriedigende Antwort erhalten. Welche Möglichkeiten Du hast, ist doch klar. Reha Antrag, LTA Antrag oder EMR Antrag. Welcher gefordert ist, ist der Reha Antrag. LTA wäre nur für Dich interessant, wenn Du auch eine Maßnahme im Rahmen einer LTA anstrebst. Tust Du das nicht, macht es ja auch keinen Sinn, solch einen Antrag zu stellen.
Im übrigen unterscheiden sich die einzelnen Anträge kaum dahingehend, was abgefragt wird und an Anlagen erforderlich ist. Die „Arbeit“ des Ausfüllen ist also eher die gleiche.
Und Ja, wenn die DRV eine Reha genehmigt, wäre es ratsam, diese auch zu machen, beziehungsweise anzutreten, sofern nicht aus ärztlicher Sicht eine Rehaunfähigkeit bescheinigt wird. Das könnte Dein behandelnder Arzt im Falle des Falles bescheinigen. Dann würde aber vielleicht nur alles später erneut akut werden.
Und natürlich könnte in der Reha festgestellt werden, dass eine EMR berechtigt wäre, was ja dann der DRV mitgeteilt würde. Dies wiederum kann aber nur geschehen, wenn Du in die Reha gehst. Ich verstehe auch, dass das alles lästig ist, aber es gibt ja auch immer die Alternative, etwas nicht zu tun und dann die daraus resultierenden Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Was ich nicht so recht verstehe ist, wieso jemand sich gegen eine Reha stellt, die sicher auch für die Katz sein könnte, aber genauso gut auch tatsächlich hilfreich, selbst wenn es nur etwas hilfreich ist.

14.06.2023 12:07 • #24


Dys
Naja eines noch, wenn die DRV sich an der AfA orientiert und zur „Erkenntnis“ kommt, dass deren unter 15 Stunden wöchentlich mit den unter 3 Stunden täglich (die für eine volle EMR ausschlaggebend sind) gleichzusetzen sind, dann würde dein Reha Antrag in einen EMR Antrag umgedeutet. Und wenn der dann bewilligt würde, bekämst Du die EMR. Aber natürlich zunächst befristet.

14.06.2023 12:25 • #25


Albarracin
Experte

14.06.2023 12:45 • x 1 #26


F
@Dys ich verstehe das du es nicht nachvollziehen kannst.

Und ich sträube mich ganz einfach weil ich erst in einer Reha war und sie mir nur geschadet hat. Nicht weil sie dort unfähig waren sondern weil mir das überhaupt nicht gut getan hat von zu Hause weg zu sein.. weg von Kind und Frau und ich dort überfordert war und nur Stress hatte wodurch ich sogar einen Blutdruck von 190 hatte.

Außerdem hat die Reha auch gesagt und bescheinigt das ich zumindest für die nächsten 6 Monate 50% erwerbsgemindert bin und eine Wiedereingliederung noch nicht in Sicht ist.( und natürlich war die Prognose geschönigt ) die Ärztin sagte selber „wir wollen mal positiv bleiben“ helfen tut mir das in der Hinsicht aber wenig.

14.06.2023 12:54 • #27


Dys
Zitat von Freigeist:
ich verstehe das du es nicht nachvollziehen kannst.

Ich kann das schon nachvollziehen. So wie ich nachvollziehen kann, dass Du gerne eine volle EMR möchtest. Nur Du fragst eben wiederholt danach, was Du tun sollst und das wurde Dir ja auch nicht nur von mir schon nahegelegt. Es sollte das sein, wozu dich die AfA aufgefordert hat.
Aber natürlich kannst Du auch direkt einen Rentenantrag stellen. Mitteilen was du für einen Antrag bei der DRV gestellt hast, musst Du es der AfA ohnehin. Und wenn die mit deinem EMR Antrag auch zufrieden sind, ist ja alles gut.

Wofür Du Dich auch entscheiden wirst, ich wünsche Dir viel Erfolg und dass es das richtige für Dich ist.

14.06.2023 13:11 • #28


F
@Dys danke das kann ich selbst nur hoffen. Bisher hat nichts geholfen und irgendwie kämpft das ganze System gegen einen und man wird von allen Seiten in den Ar. getreten ‍️

14.06.2023 14:05 • #29


A


Hallo Freigeist,

x 4#30


regensburg68
So, kann nicht mehr nur still mitlesen und meine Klappe halten. Lese immer wieder, wie bürokratisch in Deutschland alles sei, dass es nur ums Geld gehe, der Mensch nichts mehr zähle,... Ich bin selbst Krankenpfleger, kenne das Gesundheitswesen sehr gut, seine Mängel und seine Stärken. Und ich muss einfach mal darauf hinweisen, dass wir mit unseren Leiden und Zipperlein (und nein, es geht mir selbst nicht gut, ich bin körperlich und psychisch grenzwertig belastet, aber froh darum, noch arbeiten zu können) in Deutschland ein wirklich gutes Versorgungssystem haben. Ich möchte mit meinen Erkrankungen nicht in Großbritannien, nicht in Italien, nicht in Ungarn leben. Ihr beklagt euch, dass euch die Rente nicht quasi hinterhergeschmissen wird und ihr auch noch Anträge ausfüllen müsst? Dass das System Reha vor Rente Mist wäre? Ihr glaubt, dass es euch automatisch besser geht, wenn ihr von der Arbeitsagentur in Ruhe gelassen werdet? Wenn es wrklich so wäre, würde ich an eurer Erkrankung zweifeln. Ich provoziere hier, ihr dürft gern auf mich einprügeln, aber wir leben im besten Gesundheitssystem, das wir je hatten. Wir bekommen Hilfe, vielleicht nicht sofort, aber wir bekommen sie. Davon können 90 % der Menschen auf der Welt nur träumen. So, Dampf abgelassen und gut is`.

15.06.2023 22:00 • x 3 #30

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