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EM-Rente beantragt, nun Aufforderung der Krankenkasse zur Reha

Greta
Hallo lieber Forumer*innen,

ich brauche mal euren Rat.

Mitte Mai diesen Jahres habe ich bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungrente gestellt und warte noch auf den Bescheid.
Zuvor war mir im Januar 2020 ein Reha-Antrag seitens der DRV trotz Widerspruch abgelehnt worden.

Heute nun erhielt ich von meiner Krankenkasse die Aufforderung, bis zum 16.10.2021 bei der Rentenversicherungen einen Reha-Antrag zu stellen.

Wenn ich jetzt noch einen Reha-Antrag stelle, ist das nicht irgendwie doppeltgemoppelt, da ja schon der Rentenantrag läuft?
Wird die DRV dann wohlmöglich meinen Rentenantrag als hinfällig betrachten?
Schickt mich die DRV im Zuge eines Rentenantrags nicht ohnehin zunächst zur Reha?

Wie verhalte ich mich jetzt richtig bzw. was muss ich nun tun?

Danke vorab!
Greta

06.08.2021 11:30 • #1


Albarracin
Experte

06.08.2021 12:38 • x 1 #2


A


Hallo Greta,

EM-Rente beantragt, nun Aufforderung der Krankenkasse zur Reha

x 3#3


Greta
Danke, lieber @Albarracin.

Ich habe die Krankenkasse über meinen Rentenantrag informiert.
Nun bittet man um einen entsprechenden Nachweis.
Dazu habe ich die ersten beiden Seiten der Zusammenfassung meines Rentenantrags an die Sachbearbeiterin geschickt, auf dem es ganz unten heißt: Antrag wurde rechtsgültig gestellt.
Ich hoffe, das reicht der Krankenkasse aus, denn der Rest des Rentenantrags enthält ja viele persönliche Daten, die die Krankenkasse nicht unbedingt was angehen.

Was mich ein bisschen wundert: Setzt die DRV sich nicht ohnehin mit der Krankenkasse in Verbindung bezgl. AU-Zeiten etc.?
Zumindest steht auf der zweiten Seite der Zusammenfassung u.a. folgender Passus:

Ich nehme zur Kenntnis, dass - meine Krankenkasse dem Rentenversicherungsträger sämtliche Arbeitsunfähigkeitszeiten und die dazugehörigen Diagnosen (einschließlich der Angaben zu Krankenhausaufenthalten bzw. Rehabilitationsaufenthalten) der letzten 3 Jahre übermittelt (AUD-Beleg).

Liebe Grüße
Greta

11.08.2021 11:43 • #3


Greta
Ratzfatz kam die Antwort der Krankenkasse per Mail:
Die Aufforderung zum Reha-Antrag hat sich mit dem Nachweis des Renten-Antrags erübrigt.

Reicht das so?
Oder soll ich nochmal um was Schriftliches per Post bitten?

11.08.2021 12:08 • #4


Albarracin
Experte

11.08.2021 14:52 • x 1 #5


michi2879
Nicht jeder weiß was mit Datum gemeint ist. .... Also nicht das Datum des Tages ist gemeint sondern die Einzahl von Daten.

gruß michi

(ist tatsächich eine der paar Fragen die ich in meiner SAP Prüfung versemmelt hatte )

11.08.2021 16:00 • #6


Greta
Super! Gerade hier geschrieben und schwupps, ist der komplette Text weg

Also neuer Versuch ...
Heute kam ein Schreiben der DRV.
Ich darf zum Gutachter!
Klar, damit habe ich gerechnet. Und dennoch bin ich gerade ganz zittrig.
Meine Gutachter-Erfahrungen sind bisher nicht die besten ... Abarbeiten des Fragenkatalogs, Antworten in den Mund legen, Black-out bei mir ...
Ich habe Angst, dass mir das wieder so ergeht. Ich bin da einfach nicht cool genug und weiß in entscheidenen Momenten nicht das richtige zu sagen.

Dummerweise auch noch den Gutachter gegoogelt und auf einen Haufen supermieser Bewertungen gestoßen.
So kann man sich das Leben schwer machen.

Ich will mich gründlich vorbereiten.
Eine Aufstellung über meine Symptome und Einschränkungen habe ich längst.
Ebenso hatte ich vor einigen Monaten mal einen Text verfasst, der in groben Zügen meine Lebensgeschichte mit all ihren Traumen und Belastungen beschreibt.
Damit mache ich mich echt nackig, vor einem fremden Menschen zudem, aber falscher Stolz ist hier wohl nicht der richtige Weg.

Hier im Forum hatte ich schon mal von Fragebögen gelesen, die für den Gutachter-Termin ausgefüllt werden mussten. Derartiges habe ich bisher nicht bekommen, fände das aber sehr hilfreich.
Weiß jemand, wo ich sowas finden kann?

Im Schreiben der DRV heißt es u.a.:
damit wir darüber entscheiden können, ob Ihnen - weiterhin - Rente zusteht, benötigen wir eine medizinische Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes.
Ist das eigentlich ein gutes Zeichen?
Die DRV könnte mich ja auch erstmal zur Reha schicken. Von dieser Möglichkeit ist im Schreiben aber gar keine Rede.

Kann jemand meine Fragen beantworten?
Hat jemand positive Erfahrungen mit DRV-Gutachtern?
Oder wer macht mir einfach nur ein bisschen Mut?

Danke!
Greta

14.08.2021 12:05 • #7


bones
Nun es wurde ja nicht abgelehnt die Rente. Das dafür ein Gutachten von der DRV gefordert wird, finde ich zumindest nicht schlimm. Man darf gute Dinge sein, dass es weiterhin reicht um Rente zu bekommen.

Das mit dem googeln wegen Gutachter finde ich selber, solltest du sein lassen. Denn das die Leute mehr negative Bewertungen schreiben liegt darin, dass die meisten einfach sich nicht genau detailliert beschreiben mit ihrer Erkrankung und allen drum und dran. Ach ist die Frage , wie sie sich präsentiert haben. Da spielen viele Faktoren zusammen. Sei einfach du selbst und erzähl genau wo der Schuh drückt. Mehr kannst du eh nix machen. Sich verstellen, bringt nix. Die meisten Gutachter, gerade die von der DRV merken das, das kann nur negativ für dich auswirken.

Ich hatte gute Erfahrung mit einen von der DRV Gutachter gemacht. Es ging natürlich um was anderes, aber im Prinzip eigentlich das gleiche Ziel. Wenn man authentisch rüber kommt, dann ist die halbe Miete getan. Klar wird mit Fragen gelöchert. Aber da solltest du versuchen nicht in Panik zu geraten. Sondern Bedacht antworten.

14.08.2021 18:30 • x 1 #8


Greta
Danke lieber @bones für deine Antwort
Zitat von bones:
Das dafür ein Gutachten von der DRV gefordert wird, finde ich zumindest nicht schlimm

Mir ja klar, dass ich irgendwann zum Gutachter muss, aber schlimm finde ich es trotzdem.
Einem fremden Arzt meine ganze Geschichte aufzudröseln, das macht mir Angst.

Zitat von bones:
Sich verstellen, bringt nix

Das kann ich ohnehin nicht; im Gegenteil, denn ...
Zitat von bones:
Aber da solltest du versuchen nicht in Panik zu geraten. Sondern Bedacht antworten

... genau das könnte mir passieren. Panik. Und mit Bedacht funktioniert dann gar nichts mehr.

Gestern kam die Einladung vom Gutachter. Termin am 31.08.
Zur Begutachtung soll ich eine Vielzahl von Fragen beantworten .... zur Familie und deren Erkrankungen .... zu meinen Vorerkrankungen ... sämtliche aktuelle Beschwerden, Medikamente, Behandlungen ... Familiengeschichte, Beruf der Eltern, Beziehung zu Eltern und Geschwistern, Kindheit und Jugend .... zu Partnerbeziehungen ... zu meinen Kindern ... aktuelle soziale Situation .... Tagesablauf ... Schulentwicklung, beruflicher Werdegang ... jetzige Tätigkeit und Arbeitsatmosphäre ... und vieles mehr.
Leider gibt es kein Formular mit den Fragen, was ich einfach ausfüllen könnte. Sondern ich muss alles frei aufschreiben. Das wird die reinste Biographie!
1. Wenn ich das schaffe, wird mir das wohlmöglich negativ ausgelegt, weil ich das noch kann?
2. Liest der Gutachter das wirklich alles?
Zitat von Greta:
Eine Aufstellung über meine Symptome und Einschränkungen habe ich längst.
Ebenso hatte ich vor einigen Monaten mal einen Text verfasst, der in groben Zügen meine Lebensgeschichte mit all ihren Traumen und Belastungen beschreibt.

Das ergibt insgesamt 18 Schreibmaschinenseiten!

Vielleicht sollte ich das, was ich bereits fertig habe, schon mal im Vorfeld zum Gutachter schicken?
Macht das Sinn?

17.08.2021 07:44 • #9


Greta
Gestern war mein Gutachter-Termin, über den ich nun kurz berichten möchte.

Wir groß meine Aufregung im Vorfeld war, muss ich wohl nicht weiter beschreiben.

Der Gutachter war freundlich und zugewandt, aber auch sehr direkt.
Er war sehr interessiert an all meinen schriftlichen Aufzeichnungen; hat sogar mein Wiedereingliederungstagebuch zu den Akten genommen.
Zunächst ist er mit mir meine Antworten auf die im Vorfeld gestellten Fragen durchgegangen.
Er hat direkt die wunden Punkte gefunden ... die Kindheitstraumen ... mein Ehetrauma ... obwohl ich beides nur ganz kurz angedeutet hatte.
Allerdings: Die Befunde der Ärzte reichen nicht aus. Dauertherapie und Medikamente, damit sind noch längst nicht alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft, meint er.
Und was es denn noch zu besprechen gäbe nach so vielen Jahren Psychotherapie.
Zudem fehlen Untersuchungsberichte wie z.B. EKG, Blutuntersuchungen etc.
Auch, wer mir denn zum Rentenantrag geraten hätte, wollte er wissen. Das sei doch noch viel zu früh, denn so einen Antrag würde man frühestens drei Monate vor Aussteuerung stellen.
Dabei meinten Therapeut und Ärzte, ich solle den Antrag frühzeitig stellen, damit das Thema durch ist, wenn das Krankengeld ausläuft.
Da war ich wohl wirklich schlecht beraten. Aber verdammt, worauf soll man sich denn noch verlassen? Der eine sagt so, der andere so.
Und der Hammer:
Die Frage der DRV, ob meine Leistungsfähigkeit wieder hergestellt werden könne, beantwortete die Hausärztin mit JA, die Neurologin gar nicht und mein Therapeut mit Weiß ich nicht
Da erzählen mir alle, die EM-Rente wäre die beste Lösung für mich... und dann sowas!
Ich war echt fassungslos!
Der Gutachter meinte, er verstehe meine Situation und sehe auch, dass ich krank sei.
Aber mit den mageren Befunden und im Hinblick darauf, dass noch nicht alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien, könne er eine Rente nicht befürworten bzw. würde die DRV sie auch nicht genehmigen.
Er riet mir zu einem Klinikaufenthalt mit anschließender Reha.
Die Idee meiner Neurologin, mich nach Bad Neustadt in die Klinik zu schicken, mit der sie zusammenarbeitet, fand der Gutachter unglaublich. Man kann doch einen Depressiven nicht mit dem Koffer durch halb Deutschland schicken, sagte er.
Fazit: Gutachter super. Ich fühle mich verstanden.
Von Ärzten und Therapeut enttäuscht, verraten, haben mich ins offene Messer laufen lassen.
Nun muss ich runterkommen und dann sehen, wie's weitergeht.

01.09.2021 09:38 • x 1 #10


Greta
Hat jemand hier eine Idee, was ich jetzt tun kann?

Bescheid der DRV abwarten und dann mit neuen Befunden in Widerspruch gehen?

Muss ich wirklich erst in eine Tagesklinik/Reha, damit alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind?
(Therapie seit 1995 reicht offenbar nicht). Und kann man mich dazu zwingen? Ich fürchte mich vor den alten Themen, die dann hochkommen und vor einer Retraumatisierung.

02.09.2021 06:49 • #11


T
Hallo Greta,
die Hürden bei der EM-Rente sind leider etwas hoch. Warst du denn zuvor bei einem Rentenberater? Wenn der zum Widerspruch rät würde ich das machen, sonst nicht.
Zwingen kann man dich zu gar nichts. Aber wenn der Gutachter meint, dass du zuerst in Reha sollst, dann wird da kaum ein Weg dran vorbeiführen um weiterzukommen. Im Prinzip ist Reha ja auch nichts schlechtes, vielleicht gehts dir danach ja auch besser.
Grüße
Träumer59

02.09.2021 07:04 • x 1 #12


Greta
Hallo @Träumer59

vielen Dank für deine Antwort.

Wegen Corona hatte ich lediglich einen Telefontermin mit der Rentenberatung, den ich aber dennoch recht gut fand.
Dort hat man mir aufgedröselt, welche Möglichkeiten ich habe und abschließend gemeint, die EM-Rente sei für mich der beste Weg.
Den Antrag habe ich dann allerdings alleine gemacht; beim VdK sagte man mir, sie steigen erst ein, wenn es um Widerspruch etc. geht.
Ich habe alle Befunde, die mir vorliegen, eingereicht und darauf vertraut, dass die DRV den Rest bei meinen Ärzten anfordert. Hat sie ja auch gemacht; nur die Ärzte scheinen sich mit dem Thema nicht wirklich auszukennen und haben nur spärlich Auskunft gegeben.

Meine Neurologin, bei der ich heute war, meinte, wir sollten jetzt erstmal abwarten, was der Gutachter schreibt und dann weitersehen.
Dennoch habe ich bei meiner Hausärztin jetzt nochmal Befunde angefordert und ihr explizit eine Liste gemacht mit allem, was notwendig ist. Sie glaubt ja ernsthaft, der Gutachter würde sich bei ihr melden, wenn er noch was braucht

Eine Reha wurde mir übrigens Anfang 2020 abgelehnt. Hätte ich die damals schon bekommen, würde es mir heute vermutlich besser gehen und der endgültige Zusammenbruch im November wäre nicht passiert.
Heute weiß ich nicht mal, ob ich eine Reha durchhalten kann. Allein die Fahrt dahin. Und dann den ganzen Tag Programm.
Ich bin ja schon erledigt, wenn ich nur mal eben zum Einkaufen war.

Ich glaube, ich habe in all den Jahren zuwenig gejammert und zuviel versucht, die Arbeit irgendwie zu schaffen.
So schön die Flexibilität im Job ist ... wenn man krank ist, hält sie einen bei der Stange, weil man eben später anfangen, früher gehen, sich die Arbeit einteilen kann und das dann auch macht, anstatt sich krankschreiben zu lassen.

Liebe Grüße
Greta

02.09.2021 11:17 • #13


sundancere20j
Zitat von Greta:
Bescheid der DRV abwarten und dann mit neuen Befunden in Widerspruch gehen?

So ist die Vorgehensweise. Solange Du das Ergebnis nicht kennst, ist ein Widerspruch nicht möglich. Jetzt heißt es warten, bis der Bescheid eintrudelt.

Im Übrigen gilt der Leitsatz Reha vor Rente nicht in jedem Fall.

Die Ausführungen Deines Gutachters sehe ich eher als Versuch, Dich zu verunsichern, um zu testen, ob Du nicht simulierst und er Dir etwas entlocken kann, um Dich zu überführen.

Als ich beim Gutachter war, hat er seine Fragen gestellt, jede Menge mitgeschrieben und nur dann und wann mal eine Anmerkung fallen lassen, bzgl. der häufigen Begutachtungen seitens der Krankenkasse und der Therapie. An der ein oder anderen Stelle waren da auch versteckte Spitzen, die ich jedoch ignoriert habe. Ansonsten keine Kommentierung, oder Besserwisserei wegen nicht in Anspruch genommener Möglichkeiten, bzw. der laufenden Behandlung. Sein Ergebnis hat mich nicht interessiert. Danach habe ich auch nicht gefragt. Verabschiedet hat er mich mit den Worten, dass er das Gutachten kurzfristig an die DRV schickt.

In Reha war ich nie.

Und doch habe ich, wenn auch erstmal nur befristet, eine teilweise Erwerbsminderung zugesprochen bekommen und gehe in Teilzeit weiter arbeiten.

Hat 3 Wochen bis zum Bescheid gebraucht, nachdem ich beim Gutachter war.

Ich war insgesamt knapp 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit, inkl. der Wiedereingliederung, die über 5 Monate lief.

Meine Ärzte habe ich übrigens im Vorfeld nicht darüber informiert, dass ich den Rentenantrag stelle. Die sollten vorbehaltlos an die Sache rangehen. Den Antrag habe ich übrigens erst während der lfd. Wiedereingliederung gestellt, als feststand, dass ich Vollzeit nicht mehr arbeiten können werde und möchte.

Ich drücke die Daumen, dass das Ergebnis anders ausfällt, als Du es Dir jetzt gerade ausmalst.

02.09.2021 19:12 • x 1 #14


E
@Greta
Das war eine riesen Sauerei von denen , und ja es stimmt ,sie haben dich ins offene Messer laufen lassen

02.09.2021 19:47 • #15


Greta
Liebe/r @sundancere20j

vielen Dank für deinen Beitrag.
Zitat von sundancere20j:
Als ich beim Gutachter war, hat er seine Fragen gestellt, jede Menge mitgeschrieben und nur dann und wann mal eine Anmerkung fallen lassen, bzgl.

Wie unterschiedlich doch die Herangehensweise der Gutachter ist.
So musste ich z.B. im Vorfeld schon etliche Fragen schriftlich beantworten, die der Gutachter dann beim Termin teilweise noch mit mir durchgesprochen hat.
Hat sich auch das ein paar Mal ziemlich verärgert gezeigt, z.B. darüber, dass meine Mutter nicht eingegriffen hat, wenn mein Vater agressiv wurde. Wie kann denn eine Mutter ....?, hat er mich gefragt ... so, als ob ich was dafür könnte.
Zitat von sundancere20j:
Die Ausführungen Deines Gutachters sehe ich eher als Versuch, Dich zu verunsichern,

Das ist natürlich möglich.
Aber letzten Endes hat er nur erreicht, dass ich mich schuldig fühlte ... wegen meiner Familiengeschichte, wegen meiner langen Erkrankung, wegen der unvollständigen Berichte. Das muss ich erstmal verarbeiten.
Zitat von sundancere20j:
Meine Ärzte habe ich übrigens im Vorfeld nicht darüber informiert, dass ich den Rentenantrag stelle

Bei mir war es andersrum; die Ärzte haben mir zum Rentenantrag geraten, nachdem mein Wiedereingliederungsversuch gescheitert ist. (Der war übrigens lt. Gutachter auch zu früh).

Ich werde abwarten, wie das Ergebnis ausfällt und dann weiter sehen.
Danke fürs Daumendrücken
Greta

02.09.2021 20:15 • #16


sundancere20j
Für einen Rentenantrag gibt es keinen Idealzeitpunkt.

Wobei mir in Deinen Beiträgen aufgefallen ist, dass Du von Deiner Neurologin schreibst. Ist sie auch Fachärztin für Psychiatrie? Wenn nicht, würde ich da noch mal an Deiner Stelle ansetzen und einen Facharzt der Richtung konsultieren.

Neurologie geht zwar Hand in Hand mit Psychiatrie, Bedarf aber eben einer weiteren Qualifikation.

Ansonsten warte nun aber erst einmal ab. Die finale Entscheidung trifft nicht der Gutachter.

02.09.2021 20:32 • x 1 #17


Greta
Zitat von sundancere20j:
dass Du von Deiner Neurologin schreibst. Ist sie auch Fachärztin für Psychiatrie?

Ja, ist sie.

03.09.2021 02:59 • #18


Greta
Heute nun die nächste Aufforderung der Krankenkasse, einen Reha-Antrag zu stellen
Ich dachte, das sei erledigt!

Anruf bei der Krankenkasse ... meine Sachbearbeiterin natürlich nicht da.
Ihre Kollegin erklärte mir dann, dass es sich bei dem Schreiben lediglich um einen Bescheid handelt.
Die erste Aufforderung Mitte August sei quasi eine Anhörung gewesen, und nachdem ich mitgeteilt habe, dass bereits ein Rentenantrag läuft, wäre das nun der Bescheid dazu.
Ich müsse keinen zusätzlichen Reha-Antrag mehr stellen.

Steht aber in dem Schreiben der Krankenkasse nirgendwo!
Es sieht eins zu eins genauso aus, wie die Aufforderung im August.
Lediglich ganz unten befindet sich eine Widerspruchsbelehrung.

Die Mitarbeiterin der Krankenkasse meinte, das dürften sie aus rechtlichen Gründen da auch nicht so explizit reinschreiben, dass sich ein weiterer Antrag erübrigt.

Ist das tatsächlich so korrekt?

17.09.2021 11:09 • #19


sundancere20j
Hallo Greta,

es gilt das geschriebene Wort in dem Fall. Telefonische Aussagen sind diesbezüglich leider nichts wert.

Deswegen würde ich der Krankenkasse ein formloses Schreiben mit Kurzfassung der Aussage der Mitarbeiterin der Krankenkasse zukommen lassen und auf den Rentenantrag verweisen, mit der Bitte um schriftliche Bestätigung, dass sich ein weiter Antrag erübrigt.

Auf reine Aussagen solltest Du Dich da nicht verlassen.

Liebe Grüße

17.09.2021 14:02 • x 1 #20


Albarracin
Experte

17.09.2021 14:33 • x 1 #21


Greta
Nach meinem EM-Rentenantrag in Mai und dem Gutachtertermin Ende August kam gestern von der Rentenversicherung ein Stapel Formulare zur Krankenversicherung für Renter. Ich bin derzeit im Urlaub und meine Mutter hat mich informiert. Nun kann ich nicht mehr abschalten und frage mich was das zu bedeutenhat. Jemand eine Idee?

21.09.2021 18:18 • #22


sundancere20j
Hallo Greta,

normalerweise kenne ich es so, dass die Formulare zur KVdR im Rahmen des Antragspakets zur Rentenantragstellung dabei sind und mit dem Antrag direkt eingereicht werden. So war es bei mir (DRV Bund).

Also würde ich da nun noch nicht so sehr viel hinein interpretieren.

Jedenfalls solltest Du schnellstmöglich alles ausfüllen und zurücksenden. Und dann heißt es weiter warten, bis der endgültige Bescheid da ist.

Viele Grüße und schönen Urlaub

22.09.2021 03:49 • #23


Greta
Hallo sundancer,
ja, so war das bei mir auch; das Thema Krankenversicherung wurde direkt beim Rentenantrag geklärt. Deshalb verstehe ich auch nicht, weshalb ich jetzt nochmal alles dazu ausfüllen soll.
Eigentlich hatte ich nun nach der Begutachtung mit einem Bescheid gerechnet; welcher Art auch immer.
Werde mir das Ganze nach dem Urlaub in Ruhe ansehen.
Danke und liebe Grüße
Greta

22.09.2021 18:02 • #24


Greta
Hallo liebe Forumer*innen,

der Bescheid zu meinem Rentenantrag ist da. Abgelehnt! Komplett!
Nicht mal eine Reha hat man mir angeboten!

Die medizinischen Ermittlungen der DRV ergaben folgende Krankheiten:
. lang anhaltende depressive Reaktion
- multiple psychosomatische Störung
- chronisch degeneratives LWS Syndrom bei Zustand nach massivem Bandscheibenvorfall
- Postcholezystektomiesyndrom

Dennoch kann ich lt. DRV noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten.

Tja, kann ich definitiv nicht.
Auf Anraten der Ärzte hatte ich bereits vor einigen Jahren die Arbeitszeit auf 6 Stunden reduziert und bin dennoch regelmäßig zusammengeklappt. Nun bin Ich seit einem Jahr arbeitsunfähig und eine Wiedereingliederung ist bereits bei vier Stunden täglich gescheitert.

Achso... und bei ihrer Entscheidung darf die DRV nicht berücksichtigen, ob ich meine letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann.
Ich bin 60 Jahre alt, seit fast 40 Jahren in der Firma. Wer nimmt mich denn da noch?
Was denkt sich die DRV?

Ich fühle mich nicht ernst genommen. Das tut weh.
Wenigstens die halbe EM-Rente hätte ich erwartet. Dann hätte ich mich mit einem Mini-Job über Wasser halten können.

Am Montag werde ich beim VdK anrufen und Widerspruch einlegen.

Meine Sorge: kann mir die Krankenkasse aufgrund des negativen Bescheids nun das Krankengeld verweigern?

Irgendjemand eine Idee, einen Rat oder einfach nur ein bisschen Aufmunterung?

Liebe Grüße
Greta

06.11.2021 16:54 • #25


sundancere20j
Soweit Deine Ärzte Dich für arbeitsunfähig halten, kann die Kasse das Krankengeld nicht verweigern. Schließlich bist Du Deiner Mitwirkung nachgekommen, hast Deinen Antrag bei der DRV gestellt und das Ergebnis der DRV liegt nun entsprechend vor.

Darüber hinaus sind Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich zwei unterschiedliche Themen. Nicht erwerbsgemindert zu sein, heißt also nicht arbeitsunfähig erkrankt sein zu können. Deswegen mach Dir da mal keine Gedanken.

Ich würde auch in den Widerspruch gehen. Bist Du eventuell in einer Gewerkschaft? Würde den DGB Rechtsschutz dem VdK immer vorziehen.

Je nachdem wie lange das mit einem Termin beim VdK dauert, kannst Du in einem Zweizeiler gegenüber der DRV bereits Widerspruch einlegen und die Begründung über den Rechtsbeistand nachschieben. Wobei die Frist vier Wochen ab Zugang des Bescheids beträgt, womit wohl ausreichend Zeit da ist.

Schon blöd, aber lass Dich davon nicht runterziehen.

Hab's nicht mehr in Erinnerung, ob bei Dir nen GdB von 50 oder mehr vorliegt. Ggf. kommst Du mit Krankengeld und ALG I (Nahtlosigkeitsregelung) in die Nähe für das Alter für Langzeitversicherte um mit entsprechenden Abschlägen in Rente zu können, bzw. Schwerbehindertenrente ohne Abschläge.

Durch das Widerspruchsverfahren solltest Du jedenfalls auch im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung Ruhe haben vor der AfA, weil Du ja in Klärung während eines laufenden Verfahrens bist.

Ich drücke die Daumen.

06.11.2021 17:35 • x 1 #26


A


Hallo Greta,

x 4#27


Greta
Hallo @sundancere20j,

ganz lieben Dank für deine ausführliche Antwort
Zitat von sundancere20j:
Nicht erwerbsgemindert zu sein, heißt also nicht arbeitsunfähig erkrankt sein zu können.

Klingt logisch. Wer arbeitsunfähig ist, muss ja nicht zwingend erwerbsgemindert sein.

Leider bin ich in keiner Gewerkschaft; nur im VdK.
Derzeit läuft über den VdK auch ein Widerspruch zur Entscheidung des Versorgungsamtes auf Höherstufung des GdB. Hatte vor der Depression schon einen GdB von 30 und versuche nun einen 50er zu bekommen.

Tatsächlich komme ich mit Krankengeld und anschließendem ALG 1 bis zur vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen. Von daher bin ich eigentlich im Vergleich zu vielen jüngeren hier gut dran.
Die EM-Rente würde allerdings höher ausfallen, und ich sehe nicht ein, warum ich Abschläge hinnehmen soll, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Mein Plan war nämlich eigentlich schon, bis zur Regelaltersrente zu arbeiten.

Zitat von sundancere20j:
lass Dich davon nicht runterziehen

Ich versuch's!

Nochmals Danke!

Liebe Grüße
Greta

06.11.2021 20:11 • #27

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