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EM-Rente, Gutachten einfach unglaublich!

Greta
Mein Anspruch auf ALG1 läuft noch bis Juni 2023.

Folgendes habe ich jetzt herausgefunden (und hoffe, dass es auch stimmt):

- Bei einer Teil-EM kann ich mich der AA weiterhin zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen; für einen Teilzeitjob allerdings, da ich bei Vollzeit ja nicht mehr teil-em bin. Stelle ich mich für einen Teilzeitjob zur Verfügung erhalte ich auch nur noch das halbe ALG1.

- Bei einer vollen EM-Rente kann ich mich natürlich auch zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, aber das wird die AA sicher nicht mitmachen, da ich ja eigentlich gar nicht mehr arbeiten kann. Warum sollten die dann also noch ALG1 zahlen?

- Sowohl bei einer Teil-EM als auch bei einer vollen EM werden für die Pflege meiner Mutter weiterhin Rentenbeiträge durch die Pflegeversicherung auf mein Rentenkonto gezahlt. Das erhöht die spätere Altersrente... nicht viel, aber immerhin.

Jetzt muss ich nur noch herausfinden, ob und wie sich ein Minijob auf die spätere Altersrente auswirkt. Vielleicht hat ja jemand hier eine Antwort darauf

16.08.2023 10:39 • x 2 #31


Greta
Zitat von Dys:
Ob da bei mir noch Zurechnungszeiten aufkommen,

Hier ist das Thema Zurechnungszeiten ganz gut erklärt:

https://www.vdk.de/hamburg/pages/76891/...heiszt_das

16.08.2023 10:44 • x 2 #32


A


Hallo Greta,

EM-Rente, Gutachten einfach unglaublich!

x 3#3


Dys
Zitat von Greta:
Bei einer Teil-EM kann ich mich der AA weiterhin zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen; für einen Teilzeitjob allerdings, da ich bei Vollzeit ja nicht mehr teil-em bin. Stelle ich mich für einen Teilzeitjob zur Verfügung erhalte ich auch nur noch das halbe ALG1.

So war es bei mir bezüglich der Zahlung von ALG1. Aber auch ohne Leistungsbezug von der AfA besteht für mich die Pflicht, für eine Teilzeit Job der AfA für eine Vermittlung zur Verfügung zu stehen, also dem Arbeitsmarkt genauer gesagt. Ich bin arbeitslos gemeldet, aber eben ohne Leistungsbezug. Auch an Maßnahmen die die AfA mir angedeihen lässt, muss ich im Rahmen der Möglichkeiten die die EMR vorgibt, teilnehmen. Über die Sinnhaftigkeit bestimmter Maßnahmen lasse ich mich da jetzt nicht aus.

Zitat von Greta:
Bei einer vollen EM-Rente kann ich mich natürlich auch zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, aber das wird die AA sicher nicht mitmachen, da ich ja eigentlich gar nicht mehr arbeiten kann. Warum sollten die dann also noch ALG1 zahlen?

Bei einer vollen EMR bist Du nicht mehr arbeitslos, beziehungsweise Du würdest ohnehin von der AfA als Arbeitslos abgemeldet. Du kannst aber weiterhin als Arbeitssuchend gemeldet bleiben. Nur außer dem Nutzen der Jobbörse als angemeldeter User, gibts da keine Unterstützung, jedenfalls keine die seitens der AfA geleistet werden müsste.

Zitat von Greta:
Jetzt muss ich nur noch herausfinden, ob und wie sich ein Minijob auf die spätere Altersrente auswirkt. Vielleicht hat ja jemand hier eine Antwort darauf

Soweit mir bekannt, ist es möglich von dem Gehalt in einem Minijob freiwillig in die Sozialversicherung einzuzahlen. Der AG muss da aber keinen Beitrag leisten. Ob sich das rechnen würde, weiß ich nicht. Vielleicht eher bezüglich der Zeiten, als bezüglich der Rentenpunkte. Vielleicht sinnvoll, wenn man schon in jüngeren Jahren eine EMR bezieht, oder wenn abzusehen ist, das sie nach einer Befristung vielleicht auch nicht von Nöten wäre.
Mir fällt da konkret kein Beispiel ein, das ich persönlich kenne. Aber denkbar wäre ja, jemand ist mit 35 Jahren wegen einer Erkrankung in einer befristeten vollen EMR, aber nach 3 Jahren geheilt und wieder Erwerbsfähig und derjenige hatte einen Minijob mit 2 Stunden täglich während der EMR. Dann vielleicht, könnte sich das irgendwie noch auf die Altersrente auswirken. Wohlgemerkt, ich kenne die Gesetzeslage diesbezüglich nicht, aber so in der Art könnte ich es mir zumindest vorstellen. Irgend ein Profi wird da aber sicher genaueres wissen. Vielleicht bei einem Sozialverband oder ein Rentenberater.

16.08.2023 12:28 • #33


Greta
Zitat von Dys:
So war es bei mir bezüglich der Zahlung von ALG1. Aber auch ohne Leistungsbezug von der AfA besteht für mich die Pflicht, für eine Teilzeit Job der AfA für eine Vermittlung zur Verfügung zu stehen, also dem Arbeitsmarkt genauer gesagt. Ich bin arbeitslos gemeldet, aber eben ohne Leistungsbezug.

Wie lange ist das bei dir denn schon so?
Soweit ich weiß, kann man die sogenannte Arbeitsmarktrente = volle EM-Rente bekommen, wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Genau das versucht der VdK gerade für mich durchzukriegen. Mal sehen, ob die DRV sich darauf einlässt.

Aber auch mit der halben EM-Rente wäre mich schon sehr geholfen. Zusammen mit dem halben ALG1 käme ich gut klar.
Und außerdem habe ich ja noch den kleinen Minijob.
Zitat von Dys:
Soweit mir bekannt, ist es möglich von dem Gehalt in einem Minijob freiwillig in die Sozialversicherung einzuzahlen. Der AG muss da aber keinen Beitrag leisten. Ob sich das rechnen würde, weiß ich nicht. Vielleicht eher bezüglich der Zeiten,

Genauso mache ich es derzeit; ich zahle über meinen Minijob freiwillig in die Rentenkasse ein.
Finanziell bringt das kaum etwas, aber die rentenrechtlichen Zeiten sind mir wichtig, damit ich die 45 Beitragsjahre erreiche. Denn wenn ich tatsächlich nur die halbe EM-Rente bekomme, könnte ich somit in 2,5 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Die Höhe der halben EM-Rente würde sich dann zwar nicht ändern, aber zumindest wäre dann die andere Hälfte der Rente abschlagsfrei.
Dazu geschätzte drei Euro monatliche Rente mehr pro Minijob-Jahr und nochmal ca. 8 Euro pro Pflegejahr...
Tja, mühsam ernährt sich das Eichhörnchen

16.08.2023 19:02 • x 1 #34


Dys
Zitat von Greta:
Wie lange ist das bei dir denn schon so?

Ich hatte im Juni 2018 die EMR beantragt und eigentlich war mit meinem AG vertraglich vereinbart, dass ich ab Oktober 2018 Teilzeit arbeite (ungeachtet ob ich eine EMR bekomme, hatte ich im Antrag aber schon geschrieben, das ich mir 5 Stunden täglich noch zutraue). Leider hat mich mein AG zwar für Teilzeit entlohnt, aber im Endeffekt blieb es bei Vollzeit inclusive Anrufe nach Feierabend und auch andere Sachen liefen echt mies ab.
Ich hab dann zum 31.12.18 gekündigt und war aber auch ab 10.12.18 krankgeschrieben.
Bei der Kündigung wusste ich nicht, ob meine EMR bewilligt wird, aber es ging nicht anders, weil ich fertig war. Am 27.12.18 kam dann die Bewilligung der halben EMR ab 01.01.19.
Krankgeschrieben mit halbem Krankengeld war ich dann bis zur Aussteuerung Mai 2019 weil ich die 78 Wochen innerhalb der 3 Jahre Blockfrist erreicht hatte. Nach der Aussteuerung bekam ich ALG1 und als das ausgeschöpft war, bekomme ich nur noch die halbe EMR.
Bin aber Arbeitslos ohne Leistungsbezug seit Herbst 2021.

16.08.2023 22:53 • x 3 #35


Greta
@Dys

Du könntest doch versuchen die Arbeitsmarktrente zu bekommen.
Guck mal hier:

https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldun...sie-kennen

17.08.2023 00:23 • #36


Dys
Zitat von Greta:
@Dys Du könntest doch versuchen die Arbeitsmarktrente zu bekommen. Guck mal hier:

Ja, das mit der Arbeitsmarktrente ist mir bekannt. Allerdings ist das nicht ganz so einfach, tatsächlich die Voraussetzungen zu erfüllen, bezüglich des mir verschlossenen Teilzeit Arbeitsmarkt, der dies ja objektiv sein müsste. Das ist eine Sache, die sich schwerer beweisen lässt, als eine gesundheitliche Einschränkung.

Ungeachtet dessen, hatte ich ja eine LTA beantragt und auch eine sogenannte Bewilligung dem Grunde nach erhalten. Mitte Mai diesen Jahres hatte ich einen Termin mit einer Beraterin der DRV bezüglich der Möglichkeiten, die ich dann habe, beziehungsweise welche LTA in Frage kommen würde. Als ich den Termin wahrnahm, hatte ich der Frau halt gesagt, dass ich am 1.Mai wieder einen Herzinfarkt hatte und noch einen Stent bekommen habe. Damit war das Thema erstmal auf Eis gelegt, bezüglich einer arbeitsfördernden Maßnahme. Zwei Tage später habe ich dann erstmal einen Reha Antrag gestellt und eigentlich damit gerechnet, dass ich zu einem Gutachter geladen werde, wie es früher auch immer der Fall war.

Die Reha wurde aber diesen Monat bewilligt und nun warte ich auf den Termin, wann ich in die Klinik muss. Wenn das dann irgendwann passiert ist, werde ich wohl, je nach dem was die Klinik befundet, einen Antrag auf eine Volle EMR stellen. Außerdem habe ich einen GDB von 30 seit 2013 und jetzt, da es neue Diagnosen gibt, eine Erhöhung beantragt. Mal sehen ob die einen von 50 hergeben. Sollte das passieren, sind ja wieder ganz andere Voraussetzungen gegeben, die ich dann ausloten werde.

17.08.2023 09:26 • x 1 #37


Greta
Jetzt muss ich mir mal kurz Luft machen

Sieben Monate sind seit meiner Reha vergangen, und immer noch gibt es keine Entscheidung über meinen Antrag auf EM-Rente.
Erst musste mein Arbeitgeber ein Formular zur Teilzeitmöglichkeit ausfüllen, dann brauchte die DRV eine Bescheinigung des Sozialleistungsträgers für die Berechnung des Hinzuverdienstes und nun schicken die mir zum dritten Mal die Vordrucke zur Meldung zur Krankenversicherung der Rentner Habe ich bereits einmal direkt bei Antragstellung ausgefüllen dürfen, ein zweites Mal kurz bevor die erste Ablehnung kam und nun das dritte Mal im Zuge des Widerspruchsverfahrens.
Warum um Himmels Willen ist es nicht möglich, mir in einem Rutsch alle notwendigen Formulare zu schicken anstatt immer so kleckerweise einmal im Monat wieder was Neues?
Und warum muss ich drei Mal diese Meldung zur KVdR ausfüllen? Was machen die denn mit den Unterlagen?

Es ist ja durchaus üblich, dass die EM-Rente zunächst nur befristet bewilligt wird.
Mein Rentenantrag ist von Mai 2021.
Wenn der rückwirkend bewilligt wird mit einer Befristung von drei Jahren, dann kann ich im kommenden Frühjahr schon wieder die Verlängerung beantragen!

Ich versteh's nicht!

05.10.2023 12:23 • x 1 #38


R
Wenn die DRV derart verzögert wird als nächstes ein Gutachter Termin folgen, wie lange bist du schon im ALG1 Bezug?

07.10.2023 08:56 • #39


Dys
Zitat von Greta:
Und warum muss ich drei Mal diese Meldung zur KVdR ausfüllen?

Über das warum könnte man sich schon Gedanken machen, aber das hab ich mir abgewöhnt, weil ich nie den wahren Grund genannt bekommen würde. Spekulieren bringt mich auch nicht weiter. Innerhalb der Behörden wird genauso schlampig gearbeitet, wie es anderswo auch passiert und ich bin selbst kein Paradebeispiel für ordentliche Aktenverwaltung. Daher fülle ich wenn nötig auch zum hundertsten mal etwas aus, was nach gesundem Menschenverstand eigentlich nicht nötig sein sollte. Ärgerlich aber auch kein unlösbares Problem.

In deinem Fall könnte ein Sachbearbeiter vielleicht denken, es wäre ja möglich, dass du die Krankenkasse gewechselt hast oder sich was auch immer seit dem letzten mal etwas geändert haben könnte. Oder es ist halt verbaselt worden und somit verloren gegangen. Oder es liegt einfach an der Dummheit der Menschheit im allgemeinen, auf die ich aber eh keinen Einfluss habe. Bei mir hat es auch drei Anläufe gebraucht, bis meine Reha Bewilligung korrekt im Bescheid wiedergegeben wurde, was Klinik und Dauer des Aufenthaltes betraf. Natürlich hat das mein Anliegen verzögert, aber nun hat es ja letztendlich geklappt.

Also vielleicht hängt es tatsächlich nur noch an einer aktuellen Information, bezüglich dessen was in dem Formular abgefragt wird, um deine EMR zu bewilligen. Das wäre ja auch eine Möglichkeit, wenn man spekulieren möchte, weshalb da nochmal was seitens der DRV gefordert wird.

07.10.2023 12:15 • #40


R
Eine Bekannte aus der Reha wurde arbeitsfähig entlassen, damit wollte sie sich nicht zufrieden geben und so folgte der erste Gutachter Termin. Inzwischen nochmal eine Reha mit arbeitsfähig und inzwischen das dritte mal beim Gutachter. Jedenfalls erhält sie immer noch keine EMR und da keine RSV wohl höchstens die Regelaltersrente?

07.10.2023 18:43 • #41


Greta
Zitat von Dys:
In deinem Fall könnte ein Sachbearbeiter vielleicht denken, es wäre ja möglich, dass du die Krankenkasse gewechselt hast oder sich was auch immer seit dem letzten mal etwas geändert haben könnte.

Danke, lieber Dys.
So ähnlich versuche ich mir das jetzt auch zu erklären.
Ach, ich musste meinem Ärger nur einfach mal irgendwo Luft machen
Habe anschließend alles nochmal ausgefüllt und abgeschickt; es hilft ja nix.

Zitat von Rali:
Wenn die DRV derart verzögert wird als nächstes ein Gutachter Termin folgen, wie lange bist du schon im ALG1 Bezug?

Den Gutachter-Marathon habe ich längst hinter mir. Laut DRV war eine Entscheidung trotz mehrerer Gutachten nicht möglich, weshalb man mich ich Frühjahr dann doch noch zur Reha schickte zwecks umfassender Bewertung meiner Erkrankung.
Wie gesagt, Teilzeitmöglichkeit hat die DRV inzwischen geprüft und Berechnung der Hinzuverdienstgrenze ist auch schon erfolgt.
Jetzt also nochmal die Prüfung ob ich die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR erfülle.
ALG1 beziehe ich seit Juni 2022; mein Anspruch auf ALG1 läuft im Juni 2024 aus. Das ist genau der Monat, in dem ich 63 werde und theoretisch die Altersrente mit Abschlägen beantragen könnte; für mich die schlechteste aller Möglichkeiten, für die DRV die beste

09.10.2023 17:17 • x 1 #42


R
Was rät dir der VDK oder hast du eine Rechtsschutz?

10.10.2023 22:39 • #43


Greta
Zitat von Rali:
Was rät dir der VDK

Der VdK unterstützt mich seit dem Widerspruchsverfahren und hat zwischenzeitlich immer mal wieder beim DRV die Bearbeitung bzw. Entscheidung angemahnt. Sieht das ganze Verfahren ansonsten aber recht gelassen, ganz nach dem Motto Behörden halt .
Laut VdK sind das jetzt die letzten Hürden, die es noch zu nehmen gilt. Klar, die sind ja auch emotional nicht so involviert, wie ich es bin und zudem ist für die die Arbeitsweise der DRV sicher nichts Neues.

11.10.2023 08:44 • x 1 #44


A


Hallo Greta,

x 4#15


Greta
Hallo @ all,

heute kam nun endlich der langersehnte Bescheid der DRV.
Mir wurde eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt
Große Erleichterung einerseits, aber andererseits auch gleich wieder neue Fragen.
Leider ist mein VdK-Sachbearbeiter bis Ende November im Urlaub, und bis dahin will ich nicht warten.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

Im Rentenbescheid steht:
Der Anspruch besteht längstens bis zum 31.12.2027. Das ist das Ende des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Bedeutet das, die Teil-EM-Rente wird unbefristet bis zur Altersrente gezahlt?

Unter Hinweise zum Rentenbescheid heißt es u.a.:
Wir prüfen derzeit noch, ob Sie einen Anspruch haben auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Der VdK hatte für mich die Arbeitsmarktrente (= volle EM) beantragt, da es für mich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen leidensgerechten Teilzeit-Arbeitsplatz gibt.
Könnte es darum gehen bei diesem Hinweis?

Und ganz wichtig:
Was wird aus meinem ALG1?
Mein offizieller Anspruch läuft noch bis Juni 2024.
Die Höhe des ALG1 basiert auf dem Einkommen aus 30 Wochenstunden, also 6 Stunden täglich.
Muss ich nun mit einer Kürzung des ALG1 rechnen?

Danke vorab und liebe Grüße
Greta

08.11.2023 16:40 • #45

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