Zitat von Greta: Bei einer Teil-EM kann ich mich der AA weiterhin zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen; für einen Teilzeitjob allerdings, da ich bei Vollzeit ja nicht mehr teil-em bin. Stelle ich mich für einen Teilzeitjob zur Verfügung erhalte ich auch nur noch das halbe ALG1.
So war es bei mir bezüglich der Zahlung von ALG1. Aber auch ohne Leistungsbezug von der AfA besteht für mich die Pflicht, für eine Teilzeit Job der AfA für eine Vermittlung zur Verfügung zu stehen, also dem Arbeitsmarkt genauer gesagt. Ich bin arbeitslos gemeldet, aber eben ohne Leistungsbezug. Auch an Maßnahmen die die AfA mir angedeihen lässt, muss ich im Rahmen der Möglichkeiten die die EMR vorgibt, teilnehmen. Über die Sinnhaftigkeit bestimmter Maßnahmen lasse ich mich da jetzt nicht aus.
Zitat von Greta: Bei einer vollen EM-Rente kann ich mich natürlich auch zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, aber das wird die AA sicher nicht mitmachen, da ich ja eigentlich gar nicht mehr arbeiten kann. Warum sollten die dann also noch ALG1 zahlen?
Bei einer vollen EMR bist Du nicht mehr arbeitslos, beziehungsweise Du würdest ohnehin von der AfA als Arbeitslos abgemeldet. Du kannst aber weiterhin als Arbeitssuchend gemeldet bleiben. Nur außer dem Nutzen der Jobbörse als angemeldeter User, gibts da keine Unterstützung, jedenfalls keine die seitens der AfA geleistet werden müsste.
Zitat von Greta: Jetzt muss ich nur noch herausfinden, ob und wie sich ein Minijob auf die spätere Altersrente auswirkt. Vielleicht hat ja jemand hier eine Antwort darauf
Soweit mir bekannt, ist es möglich von dem Gehalt in einem Minijob freiwillig in die Sozialversicherung einzuzahlen. Der AG muss da aber keinen Beitrag leisten. Ob sich das rechnen würde, weiß ich nicht. Vielleicht eher bezüglich der Zeiten, als bezüglich der Rentenpunkte. Vielleicht sinnvoll, wenn man schon in jüngeren Jahren eine EMR bezieht, oder wenn abzusehen ist, das sie nach einer Befristung vielleicht auch nicht von Nöten wäre.
Mir fällt da konkret kein Beispiel ein, das ich persönlich kenne. Aber denkbar wäre ja, jemand ist mit 35 Jahren wegen einer Erkrankung in einer befristeten vollen EMR, aber nach 3 Jahren geheilt und wieder Erwerbsfähig und derjenige hatte einen Minijob mit 2 Stunden täglich während der EMR. Dann vielleicht, könnte sich das irgendwie noch auf die Altersrente auswirken. Wohlgemerkt, ich kenne die Gesetzeslage diesbezüglich nicht, aber so in der Art könnte ich es mir zumindest vorstellen. Irgend ein Profi wird da aber sicher genaueres wissen. Vielleicht bei einem Sozialverband oder ein Rentenberater.