F
Freigeist
- 110
- 11
- 28
Hallo zusammen,
Ich wollte wegen der Übersicht ein neues Thema erstellen.
Nach langen hin und her überlegen bin ich zu dem Schluss gekommen das es vermutlich sinnvoll ist eine Volle EM-Rente zu beantragen. Ich hoffe hier kann mir der ein oder andere noch bei gewissen Sachen weiter helfen. Ich hätte auch noch ein paar Fragen die sich teilweise aus meinem vorherigen Thema ergeben haben.
1. ist es sinnvoll den EM-Rentenantrag (wenn möglich) mit dem DGB Anwalt (Gewerkschaft) zu beantragen? dieser führt auch die Klage gegen die BG da diese keine Unfallfolgen anerkennen will.
2.oder ist es besser den Sovd ein zu schalten? Dieser ist da natürlich drauf spezialisiert.
3. Laut Reha Entlassungsbericht bin ich Arbeitsunfähigkeit entlassen und berufliche Wiedereingliederung nicht absehbar aber wiederum steht dort das ich „prospektiv innerhalb der kommenden 6 Monate nur 3-6 Stunden arbeiten kann“ ich verstehe es so das ich nach den 6 Monaten wieder arbeiten gehen kann? Was bedeutet das für mein ALG was ich nun beantragen soll? Muss ich befürchten das dies gekürzt wird?
4. muss ich sonst etwas beachten? Gibt es Tipps? Wenn ich den Antrag nicht alleine mache kann ich vermutlich nicht so viel falsch machen?
Sorry ich bin dezent überfordert. Ich hoffe mir kann jemand etwas helfen.
Lg
Ich wollte wegen der Übersicht ein neues Thema erstellen.
Nach langen hin und her überlegen bin ich zu dem Schluss gekommen das es vermutlich sinnvoll ist eine Volle EM-Rente zu beantragen. Ich hoffe hier kann mir der ein oder andere noch bei gewissen Sachen weiter helfen. Ich hätte auch noch ein paar Fragen die sich teilweise aus meinem vorherigen Thema ergeben haben.
1. ist es sinnvoll den EM-Rentenantrag (wenn möglich) mit dem DGB Anwalt (Gewerkschaft) zu beantragen? dieser führt auch die Klage gegen die BG da diese keine Unfallfolgen anerkennen will.
2.oder ist es besser den Sovd ein zu schalten? Dieser ist da natürlich drauf spezialisiert.
3. Laut Reha Entlassungsbericht bin ich Arbeitsunfähigkeit entlassen und berufliche Wiedereingliederung nicht absehbar aber wiederum steht dort das ich „prospektiv innerhalb der kommenden 6 Monate nur 3-6 Stunden arbeiten kann“ ich verstehe es so das ich nach den 6 Monaten wieder arbeiten gehen kann? Was bedeutet das für mein ALG was ich nun beantragen soll? Muss ich befürchten das dies gekürzt wird?
4. muss ich sonst etwas beachten? Gibt es Tipps? Wenn ich den Antrag nicht alleine mache kann ich vermutlich nicht so viel falsch machen?
Sorry ich bin dezent überfordert. Ich hoffe mir kann jemand etwas helfen.
Lg