1

EM-Rentenantrag stellen

F
Hallo zusammen,

Ich wollte wegen der Übersicht ein neues Thema erstellen.

Nach langen hin und her überlegen bin ich zu dem Schluss gekommen das es vermutlich sinnvoll ist eine Volle EM-Rente zu beantragen. Ich hoffe hier kann mir der ein oder andere noch bei gewissen Sachen weiter helfen. Ich hätte auch noch ein paar Fragen die sich teilweise aus meinem vorherigen Thema ergeben haben.

1. ist es sinnvoll den EM-Rentenantrag (wenn möglich) mit dem DGB Anwalt (Gewerkschaft) zu beantragen? dieser führt auch die Klage gegen die BG da diese keine Unfallfolgen anerkennen will.

2.oder ist es besser den Sovd ein zu schalten? Dieser ist da natürlich drauf spezialisiert.

3. Laut Reha Entlassungsbericht bin ich Arbeitsunfähigkeit entlassen und berufliche Wiedereingliederung nicht absehbar aber wiederum steht dort das ich „prospektiv innerhalb der kommenden 6 Monate nur 3-6 Stunden arbeiten kann“ ich verstehe es so das ich nach den 6 Monaten wieder arbeiten gehen kann? Was bedeutet das für mein ALG was ich nun beantragen soll? Muss ich befürchten das dies gekürzt wird?

4. muss ich sonst etwas beachten? Gibt es Tipps? Wenn ich den Antrag nicht alleine mache kann ich vermutlich nicht so viel falsch machen?

Sorry ich bin dezent überfordert. Ich hoffe mir kann jemand etwas helfen.

Lg

15.02.2023 11:40 • x 1 #1


Dys
Ich meine, ich hab dazu in deinem anderen Thread schon mal was geschrieben.
Den einzigen Tipp den ich habe ist, lade Dir mal auf der HomePage der Rentenversicherung den Antrag für eine EM Rente runter und lies Dir den mal durch, am besten auch die Erläuterungen auf den dazugehörigen Blättern. Dann wirst Du merken, ob Du Hilfe beim stellen des Antrags brauchst. Ich schätze mal, wenn Du Mitglied im Sovd bist, wird man dir dort auch beim ausfüllen helfen. Ob Du deinen Anwalt dazu bemühen möchtest, musst Du entscheiden.

Fakt ist, Du musst den Antrag stellen und unterschrieben einreichen mit den ganzen weiteren Fragebögen und Schweigepflicht Entbindungen und am besten auch gleich mit den Befunden. Ansonsten fordert die Rentenversicherung eh nach, was sie gerne hätte.

Es schadet auch nicht, die Erwartung zu haben, dass der Antrag erstmal abgelehnt wird. Das erspart eine Enttäuschung. Aber man kann ja widersprechen und zu guter letzt auch klagen. Bei letzterem ist dann ein Anwalt obligatorisch.

15.02.2023 12:04 • #2

Pfeil rechts