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EM Tante und Jobs

Dys
Zitat von Sifu:
Ich warte noch auf eine Antwort von der DRV in welchem Rahmen ich arbeiten darf.

Der zeitliche Rahmen ist ja klar definiert. Unter 3 Stunden täglich, denn kann man länger arbeiten gibt es ja für die DRV keinen auf die Gesundheit bezogenen rechtliche Grundlage eine volle Erwerbsminderung anzuerkennen.
Ob Du nun tatsächlich nur unter 3 Stunden täglich arbeiten könntest, ist aber im Prinzip nur wichtig, wenn Du Leistungen beziehst. Da Du ja auch keine Grundsicherung beziehst, ist der Rentenbescheid nur ein Stück Papier. In wieweit eine Trennung von Deiner Frau eine Unterhaltspflicht für Sie bedeutet, würden gegebenenfalls Gerichte entscheiden. Solltest Du Unterhalt bekommen und Grundsicherung beziehen, gelten die diesbezüglichen rechtlichen Gegebenheiten und in welchem Maß Du dann zur Grundsicherung hinzu verdienen darfst, sagt dir nicht die DRV sondern das Grundsicherungsamt.

kurzum, eine anerkannte volle oder teilweise Erwerbsminderung ist nur interessant, wenn auch Leistungen (Rente, Alg1, Bürgergeld oder Grundsicherung) gezahlt werden. Bekommt man die aus welchen Gründen auch immer, nicht, ist sie Absurd.
Allerdings besteht die Pflicht krankenversichert zu sein und das ist man nur, wenn man Leistungen bezieht, von denen die Beiträge abgeführt werden, oder Familienversichert ist über den Ehepartner. Ansonsten muss man sehen wie man den Beitrag selbst leistet, also im Zweifelsfall einer (am besten sozialversicherungspflichtigen) Erwerbsarbeit nachgehen.

10.08.2023 14:32 • x 2 #16


Sifu
Danke !

10.08.2023 14:35 • #17


A


Hallo Sifu,

EM Tante und Jobs

x 3#3


R
@Sifu
Vielleicht ein blöde Frage aber wie hast du die letzten 5jahre finanziell gemeistert? Was steht denn im letzten Rentenbescheid drin als du noch EMR berechtigt gewesen wärst?

10.08.2023 19:05 • #18


Sifu
Zitat von Rali:
@Sifu Vielleicht ein blöde Frage aber wie hast du die letzten 5jahre finanziell gemeistert? Was steht denn im letzten Rentenbescheid drin als du noch EMR berechtigt gewesen wärst?

Ich bin seit über 20 Jahren Hausmann und habe unsere Kinder erzogen. Daher lebe ich vom Einkommen meiner Frau.

10.08.2023 19:07 • x 1 #19


R
Okay ja dann wäre rein prophylaktisch eine Trennung zu deinem Nachteil, schönes Wochenende

10.08.2023 20:32 • x 1 #20


Sifu
Zitat von Rali:
Okay ja dann wäre rein prophylaktisch eine Trennung zu deinem Nachteil, schönes Wochenende

solange ich von IRGENDWO her Geld bekomme geht es.

10.08.2023 20:36 • #21


TomdeLone
Zitat von Sifu:
Ich bin seit über 20 Jahren Hausmann und habe unsere Kinder erzogen. Daher lebe ich vom Einkommen meiner Frau.

Ist doch ganz einfach.
Dir geht es bei Gleichberechtigung in Deutschland genau so, wie einer klassischen Hausfrau nach altem Schema.
Soll heißen, Dir steht das Gleiche zu, wie früher Hausfrauen, die kein Erwerbseinkommen hatten.
Also Alimente und Aufstockung auf Grundsicherung?
Wenn geschieden?
Kenne mich aber mit dem Thema nicht aus.
Was sagen denn die, die sich auskennen in dem Thema...?

10.08.2023 20:49 • x 1 #22


Sifu
Zitat von TomdeLong:
Ist doch ganz einfach. Dir geht es bei Gleichberechtigung in Deutschland genau so, wie einer klassischen Hausfrau nach altem Schema. Soll heißen, Dir steht das Gleiche zu, wie früher Hausfrauen, die kein Erwerbseinkommen hatten. Also Alimente und Aufstockung auf Grundsicherung? Wenn geschieden? Kenne mich aber mit ...

Unterhalt und die Hälfte der Rente meiner Frau .

10.08.2023 21:12 • x 1 #23


R
Zitat von Sifu:
Unterhalt und die Hälfte der Rente meiner Frau .

Und wenn deine Frau das nicht möchte?

10.08.2023 21:56 • #24


TomdeLone
Ist doch gesetzlich geklärt, und muss dann eingeklagt werden, oder nicht?

10.08.2023 22:00 • x 1 #25


Sifu
Zitat von TomdeLong:
Ist doch gesetzlich geklärt, und muss dann eingeklagt werden, oder nicht?

Ja.

10.08.2023 22:28 • x 1 #26


Greta
Zitat von Sifu:
Unterhalt und die Hälfte der Rente meiner Frau .

Nur die während der Ehe jeweils erworbenen Rentenansprüche werden zusammengerechnet und dann geteilt.
Es wird also alles, was deine Frau vor eurer Heirat in die Rentenkasse eingezahlt hat, nicht mit eingerechnet.
Wenn du dagegen während eurer Ehe Rentenansprüche erworben hast, fallen die mit in die Berechnung hinein.
Hälfte der Rente deiner Frau wird somit vermutlich nicht ganz passen.

Unterhalt bekommst du, wenn du deinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kannst und sofern deine Frau finanziell dazu in der Lage ist. Der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen liegt aktuell bei ca. 1.500 Euro.

10.08.2023 23:35 • x 2 #27


Sifu
Wenn alle Stricke reissen müße ich immer noch Sozialhilfe oder so etwas bekommen.

11.08.2023 00:04 • #28


Sifu
Zitat von Sifu:
Wenn alle Stricke reissen müße ich immer noch Sozialhilfe oder so etwas bekommen.

Oder Grundsicherung ?

17.08.2023 18:47 • x 1 #29


A


Hallo Sifu,

x 4#15


TomdeLone
Zitat von Sifu:
Oder Grundsicherung ?

Ja, aber musst Du, oder dein Vorsorgebevollmächtigter oder gesetzlich gestellter Betreuer beantragen, falls du es nicht mehr kannst.
Aber Vorsicht, es gibt auch da, wie auch im normalen Leben, schwarze Schafe, wie ich in den Medien mitbekommen habe....

17.08.2023 18:55 • x 1 #30

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