
Dys
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Zitat von Sifu:Ich warte noch auf eine Antwort von der DRV in welchem Rahmen ich arbeiten darf.
Der zeitliche Rahmen ist ja klar definiert. Unter 3 Stunden täglich, denn kann man länger arbeiten gibt es ja für die DRV keinen auf die Gesundheit bezogenen rechtliche Grundlage eine volle Erwerbsminderung anzuerkennen.
Ob Du nun tatsächlich nur unter 3 Stunden täglich arbeiten könntest, ist aber im Prinzip nur wichtig, wenn Du Leistungen beziehst. Da Du ja auch keine Grundsicherung beziehst, ist der Rentenbescheid nur ein Stück Papier. In wieweit eine Trennung von Deiner Frau eine Unterhaltspflicht für Sie bedeutet, würden gegebenenfalls Gerichte entscheiden. Solltest Du Unterhalt bekommen und Grundsicherung beziehen, gelten die diesbezüglichen rechtlichen Gegebenheiten und in welchem Maß Du dann zur Grundsicherung hinzu verdienen darfst, sagt dir nicht die DRV sondern das Grundsicherungsamt.
kurzum, eine anerkannte volle oder teilweise Erwerbsminderung ist nur interessant, wenn auch Leistungen (Rente, Alg1, Bürgergeld oder Grundsicherung) gezahlt werden. Bekommt man die aus welchen Gründen auch immer, nicht, ist sie Absurd.
Allerdings besteht die Pflicht krankenversichert zu sein und das ist man nur, wenn man Leistungen bezieht, von denen die Beiträge abgeführt werden, oder Familienversichert ist über den Ehepartner. Ansonsten muss man sehen wie man den Beitrag selbst leistet, also im Zweifelsfall einer (am besten sozialversicherungspflichtigen) Erwerbsarbeit nachgehen.