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EM Tante und Jobs

Sifu
Seit kurzen habe ich die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Das hieß wohl früher Erwerbsunfähigkeit. Bekomme allerdings keine Rente ausgezahlt da die versicherungstechnischen Voraussetzung nicht gegeben sind, weil ich seit 20 Jahren nicht mehr erwerbstätig bin. In welchem Rahmen darf ich noch arbeiten ?

09.08.2023 12:31 • x 1 #1


Sifu
Das soll RENTE und nicht Tante heißen.

09.08.2023 12:34 • x 2 #2


A


Hallo Sifu,

EM Tante und Jobs

x 3#3


Ell
@Sifu meines Wissens auf Minijobbasis, jedoch nicht mehr als 3 Std. pro Tag, aber um das genau zu erfahren würde ich die DRV anrufen.

09.08.2023 13:03 • x 1 #3


Dys
@Sifu Du bekommst EMR auf Dauer, aber nicht ausgezahlt? Wie muss ich mir das vorstellen? Steht da im Rentenbescheid, Ihre Rente auf Dauer beträgt 0,00Euro ?
Oder hast Du nur ein Dokument, in dem Dir eine volle Erwerbsminderung bescheinigt wird?
Oder einen Rentenbescheid darüber, dass Du keine Ansprüche auf Zahlungen seitens der DRV hast. Wenn letzteres der Fall wäre, kann Dir ja niemand verbieten, durch Erwerbsarbeit Geld zu verdienen. Es gäbe ja auch nichts, worauf dein Gehalt angerechnet werden könnte.
Falls Du Bürgergeld beziehst, sieht die Sache aber anders aus, bei einem Zuverdienst. Und bezüglich der Einkommensteuer(Pflicht) ist wieder anderes zu beachten.

10.08.2023 00:00 • x 2 #4


R
Handelt es sich um den Wegfall der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der 3/5 Belegung?
Zitat:
Seit 1. Januar 2023 gilt stattdessen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Das entspricht einer Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro seit dem 1. Januar 2023.

https://www.deutsche-rentenversicherung...derte.html

10.08.2023 04:30 • x 1 #5


Dys
Zitat von Sifu:
Bekomme allerdings keine Rente ausgezahlt da die versicherungstechnischen Voraussetzung nicht gegeben sind, weil ich seit 20 Jahren nicht mehr erwerbstätig bin. In welchem Rahmen darf ich noch arbeiten ?


@Eli @Rali habt Ihr diesen Satz von Sifu verstanden?
Wenn keine Zahlung der DRV geleistet wird, bezieht man defacto keine Rente und dann sind höchst Arbeitszeiten und Hinzuverdienstgrenzen pupsegal.
Es kann ja niemand, der keine Leistung erbringt vorschreiben was man darf, wenn man eine Leistung beziehen würde, da man ja keine bekommt. Wenn man keine Rente bezieht, ist man auch kein Rentner. Bestenfalls wäre man ein anerkannter Erwerbsgeminderter, falls es sowas gibt, was alles andere als schlüssig wäre. Es steht ja auch jedem Frei, wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, indem man eine Bewilligte EMR beendet oder aufkündigt. Letztlich entscheidet ja die DRV nicht darüber was jemand von sich aus leisten will oder wozu er sich in der Lage sieht. Die Rente wird nur anhand des Gesundheitszustand zugestanden oder auch nicht und ein Gesundheitszustand kann sich ja auch ändern. Und für Altersrenten gibt es ja auch keine Stundenbegrenzung und trotz Hinzuverdienstgrenzen wird ja nur anteilig was von der Rente abgezogen und wer trotz Altersrente vollzeit Arbeitet und entsprechend Verdient, sollte sich überlegen, wieso er überhaupt Rente beziehen wollte, statt einfach länger zu arbeiten und mehr Rentenpunkte anzusammeln in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

10.08.2023 05:07 • x 3 #6


Dys
Hat man als voll Erwerbsgemindert anerkannt keine Ansprüche auf eine EMR muss man Bürgergeld / Sozialhilfe beantragen. Bekommt man die nicht, weil der Partner für den gemeinsamen Lebensunterhalt genug verdient, bezieht man selbstverständlich auch da keine Leistungen. Dann steht es einem Frei arbeiten zu gehen, sofern man es eben kann. Dann greifen aber keine Einschränkungen, weder Arbeitszeiliche noch bezüglich des Gehalts. Lediglich das Finanzamt interessiert dann noch, wieviel man verdient.

10.08.2023 05:16 • x 2 #7


R
So ganz blickt man hier nicht durch, vielleicht kann der @Sifu das Rätsel auflösen

10.08.2023 05:32 • x 2 #8


Dys
Ich muss mich korrigieren, Bürgergeld bekäme man auch nicht, aber unter Umständen Grundsicherung. Das mal zur Begrifflichkeit. Zu dem Thema hab ich was im Netz gefunden.

Grundsicherung wird aber nur nach Bedürftigkeitsprüfung bewilligt oder eben auch nicht.
Bei Grundsicherung darf man soweit ich weiß sehr wenig hinzuverdienen. Falls man sie bekommt, aufgrund voller Erwerbsminderung, wird sich das Grundsicherungsamt wohl auf die unter Drei Stunden Beschränkung berufen, die die DRV ja vorgibt. Würde man mehr Stunden Arbeiten, wäre man wohl nicht mehr voll Erwerbsgemindert und dann geht ja die Grundlage flöten.

10.08.2023 05:43 • x 1 #9


Sifu
Zitat von Dys:
@Sifu Du bekommst EMR auf Dauer, aber nicht ausgezahlt? Wie muss ich mir das vorstellen? Steht da im Rentenbescheid, Ihre Rente auf Dauer beträgt 0,00Euro ? Oder hast Du nur ein Dokument, in dem Dir eine volle Erwerbsminderung bescheinigt wird? Oder einen Rentenbescheid darüber, dass Du keine Ansprüche auf ...

Da ich die letzten 5 Jahre nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, bekomme ich nichts ausgezahlt. Ansonsten steht im Bescheid das ich auf Dauer voll erwerbsgemindert bin.

10.08.2023 12:18 • x 1 #10


Sifu
Zitat von Dys:
Hat man als voll Erwerbsgemindert anerkannt keine Ansprüche auf eine EMR muss man Bürgergeld / Sozialhilfe beantragen. Bekommt man die nicht, weil der Partner für den gemeinsamen Lebensunterhalt genug verdient, bezieht man selbstverständlich auch da keine Leistungen. Dann steht es einem Frei arbeiten zu gehen, ...

Ich warte noch auf eine Antwort von der DRV in welchem Rahmen ich arbeiten darf.

10.08.2023 12:20 • #11


Sifu
Zur Zeit lebe ich vom Gehalt meiner Ehefrau, mit der ich zusammen lebe.

10.08.2023 12:21 • #12


Sifu
......aber wie es nach einer Trennung ?

10.08.2023 12:35 • x 1 #13


TomdeLone
Zitat von Sifu:
......aber wie es nach einer Trennung ?

Soviel ich weiß, steht jedem im Alter Grundsicherung zu in Deutschland, wenn er keinerlei Einkünfte oder Vermögen hat...?!
Das wird natürlich genauestens geprüft!

10.08.2023 13:06 • x 1 #14


Sifu
Kann auch sein das meine Ehefrau Unterhalt zahlen müßte......obwohl unser Ehe gut läuft denke ich manchmal daran aber ich habe ja auch neben den Depressionen eine chronische Generalisierte Angststörung und Verlassensangst (ist halt oft passiert)

10.08.2023 13:15 • x 2 #15


Dys
Zitat von Sifu:
Ich warte noch auf eine Antwort von der DRV in welchem Rahmen ich arbeiten darf.

Der zeitliche Rahmen ist ja klar definiert. Unter 3 Stunden täglich, denn kann man länger arbeiten gibt es ja für die DRV keinen auf die Gesundheit bezogenen rechtliche Grundlage eine volle Erwerbsminderung anzuerkennen.
Ob Du nun tatsächlich nur unter 3 Stunden täglich arbeiten könntest, ist aber im Prinzip nur wichtig, wenn Du Leistungen beziehst. Da Du ja auch keine Grundsicherung beziehst, ist der Rentenbescheid nur ein Stück Papier. In wieweit eine Trennung von Deiner Frau eine Unterhaltspflicht für Sie bedeutet, würden gegebenenfalls Gerichte entscheiden. Solltest Du Unterhalt bekommen und Grundsicherung beziehen, gelten die diesbezüglichen rechtlichen Gegebenheiten und in welchem Maß Du dann zur Grundsicherung hinzu verdienen darfst, sagt dir nicht die DRV sondern das Grundsicherungsamt.

kurzum, eine anerkannte volle oder teilweise Erwerbsminderung ist nur interessant, wenn auch Leistungen (Rente, Alg1, Bürgergeld oder Grundsicherung) gezahlt werden. Bekommt man die aus welchen Gründen auch immer, nicht, ist sie Absurd.
Allerdings besteht die Pflicht krankenversichert zu sein und das ist man nur, wenn man Leistungen bezieht, von denen die Beiträge abgeführt werden, oder Familienversichert ist über den Ehepartner. Ansonsten muss man sehen wie man den Beitrag selbst leistet, also im Zweifelsfall einer (am besten sozialversicherungspflichtigen) Erwerbsarbeit nachgehen.

10.08.2023 13:32 • x 2 #16


Sifu
Danke !

10.08.2023 13:35 • #17


R
@Sifu
Vielleicht ein blöde Frage aber wie hast du die letzten 5jahre finanziell gemeistert? Was steht denn im letzten Rentenbescheid drin als du noch EMR berechtigt gewesen wärst?

10.08.2023 18:05 • #18


Sifu
Zitat von Rali:
@Sifu Vielleicht ein blöde Frage aber wie hast du die letzten 5jahre finanziell gemeistert? Was steht denn im letzten Rentenbescheid drin als du noch EMR berechtigt gewesen wärst?

Ich bin seit über 20 Jahren Hausmann und habe unsere Kinder erzogen. Daher lebe ich vom Einkommen meiner Frau.

10.08.2023 18:07 • x 1 #19


R
Okay ja dann wäre rein prophylaktisch eine Trennung zu deinem Nachteil, schönes Wochenende

10.08.2023 19:32 • x 1 #20


Sifu
Zitat von Rali:
Okay ja dann wäre rein prophylaktisch eine Trennung zu deinem Nachteil, schönes Wochenende

solange ich von IRGENDWO her Geld bekomme geht es.

10.08.2023 19:36 • #21


TomdeLone
Zitat von Sifu:
Ich bin seit über 20 Jahren Hausmann und habe unsere Kinder erzogen. Daher lebe ich vom Einkommen meiner Frau.

Ist doch ganz einfach.
Dir geht es bei Gleichberechtigung in Deutschland genau so, wie einer klassischen Hausfrau nach altem Schema.
Soll heißen, Dir steht das Gleiche zu, wie früher Hausfrauen, die kein Erwerbseinkommen hatten.
Also Alimente und Aufstockung auf Grundsicherung?
Wenn geschieden?
Kenne mich aber mit dem Thema nicht aus.
Was sagen denn die, die sich auskennen in dem Thema...?

10.08.2023 19:49 • x 1 #22


Sifu
Zitat von TomdeLong:
Ist doch ganz einfach. Dir geht es bei Gleichberechtigung in Deutschland genau so, wie einer klassischen Hausfrau nach altem Schema. Soll heißen, Dir steht das Gleiche zu, wie früher Hausfrauen, die kein Erwerbseinkommen hatten. Also Alimente und Aufstockung auf Grundsicherung? Wenn geschieden? Kenne mich aber mit ...

Unterhalt und die Hälfte der Rente meiner Frau .

10.08.2023 20:12 • x 1 #23


R
Zitat von Sifu:
Unterhalt und die Hälfte der Rente meiner Frau .

Und wenn deine Frau das nicht möchte?

10.08.2023 20:56 • #24


TomdeLone
Ist doch gesetzlich geklärt, und muss dann eingeklagt werden, oder nicht?

10.08.2023 21:00 • x 1 #25


Sifu
Zitat von TomdeLong:
Ist doch gesetzlich geklärt, und muss dann eingeklagt werden, oder nicht?

Ja.

10.08.2023 21:28 • x 1 #26


Greta
Zitat von Sifu:
Unterhalt und die Hälfte der Rente meiner Frau .

Nur die während der Ehe jeweils erworbenen Rentenansprüche werden zusammengerechnet und dann geteilt.
Es wird also alles, was deine Frau vor eurer Heirat in die Rentenkasse eingezahlt hat, nicht mit eingerechnet.
Wenn du dagegen während eurer Ehe Rentenansprüche erworben hast, fallen die mit in die Berechnung hinein.
Hälfte der Rente deiner Frau wird somit vermutlich nicht ganz passen.

Unterhalt bekommst du, wenn du deinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kannst und sofern deine Frau finanziell dazu in der Lage ist. Der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen liegt aktuell bei ca. 1.500 Euro.

10.08.2023 22:35 • x 2 #27


Sifu
Wenn alle Stricke reissen müße ich immer noch Sozialhilfe oder so etwas bekommen.

10.08.2023 23:04 • #28


Sifu
Zitat von Sifu:
Wenn alle Stricke reissen müße ich immer noch Sozialhilfe oder so etwas bekommen.

Oder Grundsicherung ?

17.08.2023 17:47 • x 1 #29


A


Hallo Sifu,

x 4#30


TomdeLone
Zitat von Sifu:
Oder Grundsicherung ?

Ja, aber musst Du, oder dein Vorsorgebevollmächtigter oder gesetzlich gestellter Betreuer beantragen, falls du es nicht mehr kannst.
Aber Vorsicht, es gibt auch da, wie auch im normalen Leben, schwarze Schafe, wie ich in den Medien mitbekommen habe....

17.08.2023 17:55 • x 1 #30

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