
Sifu
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Sifu
Sifu
Ell
Dys
Rali
Zitat:Seit 1. Januar 2023 gilt stattdessen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Das entspricht einer Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro seit dem 1. Januar 2023.
Dys
Zitat von Sifu:Bekomme allerdings keine Rente ausgezahlt da die versicherungstechnischen Voraussetzung nicht gegeben sind, weil ich seit 20 Jahren nicht mehr erwerbstätig bin. In welchem Rahmen darf ich noch arbeiten ?
Dys
Rali
Dys
Sifu
Zitat von Dys:@Sifu Du bekommst EMR auf Dauer, aber nicht ausgezahlt? Wie muss ich mir das vorstellen? Steht da im Rentenbescheid, Ihre Rente auf Dauer beträgt 0,00Euro ? Oder hast Du nur ein Dokument, in dem Dir eine volle Erwerbsminderung bescheinigt wird? Oder einen Rentenbescheid darüber, dass Du keine Ansprüche auf ...
Sifu
Zitat von Dys:Hat man als voll Erwerbsgemindert anerkannt keine Ansprüche auf eine EMR muss man Bürgergeld / Sozialhilfe beantragen. Bekommt man die nicht, weil der Partner für den gemeinsamen Lebensunterhalt genug verdient, bezieht man selbstverständlich auch da keine Leistungen. Dann steht es einem Frei arbeiten zu gehen, ...
Sifu
Sifu
TomdeLone
Zitat von Sifu:......aber wie es nach einer Trennung ?
Sifu
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