Sifu
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Sifu
Sifu
Ell
Dys
Rali
Zitat:Seit 1. Januar 2023 gilt stattdessen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Das entspricht einer Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro seit dem 1. Januar 2023.
Dys
Zitat von Sifu:Bekomme allerdings keine Rente ausgezahlt da die versicherungstechnischen Voraussetzung nicht gegeben sind, weil ich seit 20 Jahren nicht mehr erwerbstätig bin. In welchem Rahmen darf ich noch arbeiten ?
Dys
Rali
Dys
Sifu
Zitat von Dys:@Sifu Du bekommst EMR auf Dauer, aber nicht ausgezahlt? Wie muss ich mir das vorstellen? Steht da im Rentenbescheid, Ihre Rente auf Dauer beträgt 0,00Euro ? Oder hast Du nur ein Dokument, in dem Dir eine volle Erwerbsminderung bescheinigt wird? Oder einen Rentenbescheid darüber, dass Du keine Ansprüche auf ...
Sifu
Zitat von Dys:Hat man als voll Erwerbsgemindert anerkannt keine Ansprüche auf eine EMR muss man Bürgergeld / Sozialhilfe beantragen. Bekommt man die nicht, weil der Partner für den gemeinsamen Lebensunterhalt genug verdient, bezieht man selbstverständlich auch da keine Leistungen. Dann steht es einem Frei arbeiten zu gehen, ...
Sifu
Sifu
TomdeLone
Zitat von Sifu:......aber wie es nach einer Trennung ?
Sifu
Dys
Zitat von Sifu:Ich warte noch auf eine Antwort von der DRV in welchem Rahmen ich arbeiten darf.
Sifu
Rali
Sifu
Zitat von Rali:@Sifu Vielleicht ein blöde Frage aber wie hast du die letzten 5jahre finanziell gemeistert? Was steht denn im letzten Rentenbescheid drin als du noch EMR berechtigt gewesen wärst?
Rali
Sifu
Zitat von Rali:Okay ja dann wäre rein prophylaktisch eine Trennung zu deinem Nachteil, schönes Wochenende
TomdeLone
Zitat von Sifu:Ich bin seit über 20 Jahren Hausmann und habe unsere Kinder erzogen. Daher lebe ich vom Einkommen meiner Frau.
Sifu
Zitat von TomdeLong:Ist doch ganz einfach. Dir geht es bei Gleichberechtigung in Deutschland genau so, wie einer klassischen Hausfrau nach altem Schema. Soll heißen, Dir steht das Gleiche zu, wie früher Hausfrauen, die kein Erwerbseinkommen hatten. Also Alimente und Aufstockung auf Grundsicherung? Wenn geschieden? Kenne mich aber mit ...
Rali
Zitat von Sifu:Unterhalt und die Hälfte der Rente meiner Frau .
TomdeLone
Sifu
Zitat von TomdeLong:Ist doch gesetzlich geklärt, und muss dann eingeklagt werden, oder nicht?
Greta
Zitat von Sifu:Unterhalt und die Hälfte der Rente meiner Frau .
Sifu
Sifu
Zitat von Sifu:Wenn alle Stricke reissen müße ich immer noch Sozialhilfe oder so etwas bekommen.
TomdeLone
Zitat von Sifu:Oder Grundsicherung ?
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