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Fonzie
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Hallo,
Ich habe jetzt lange hier nicht reingesehen habe aber nun eine Frage die mir auf den Nägeln brennt.
Meine Geschichte zieht sich ja nun schon, man muss es leider sagen, Jahre hin...leider hat sich noch nicht wirklich etwas getan.
Ich bin momentan noch krankgeschrieben und mein noch Arbeitgeber ließ mich die ganze Zeit in Ruhe, jetzt ist es aber wohl so das man vor einiger Zeit das sogenannte BEM ( Betriebliche Eingliederungsmanagement ) ins Leben gerufen hat, die sind nun vor ein paar Wochen an mich herangetreten ich könne mich doch dort melden damit man sehen kann wie es mit einer Wiedereingliederung aussehen könnte, Voraussetzung dafür war aber unter anderem das ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden solle und man das natürlich alles vertraulich behandeln würden.
Wie dem auch sei, hab ich darauf erst einmal nicht reagiert da ich nach wie vor krankgeschrieben bin, wie soll man mich da wiedereingliedern ?
Auf jeden Fall kam dann ein paar Wochen später erneut ein Brief mit dem Inhalt, das ja scheinbar dann kein Zusammenhang zwischen meiner Erkrankung und dem Arbeitsplatz bestehe - mir erschliesst sich diese Schlussfolgerung nicht so ganz...
Nun gut, jetzt habe ich dann ein weiteres Schreiben bekommen in dem mir meine ganzen Fehlzeiten seit Krankheitsbeginn aufgelistet werden und weiterhin mit folgendem Inhalt :
Meine Frage ist, ich hoffe jemand kennt sich damit aus, ob ich dazu verpflichtet bin die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden bzw. ob mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen wenn ich es nicht mache...
wie sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, kann man im Betrieb leider auf die Verschwiegenheit nichts geben.
Ich habe inzwischen einen Bescheid vom Versorgungsamt mit 30% GdB ( hoffe das ist so richtig ) ...sollte oder muss ich das dem AG mitteilen ( auch wenn ich noch nicht wieder arbeitsfähig bin ? )
vielleicht auch im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Schreiben ?
Ich würde die Befreiung von der Schweigepflicht gern ablehnen und dem AG eben eine Kopie des Schreibens über den GdB sowie dem Hinweis auf Arbeitsunfähigkeit bis auf weiters zukommen lassen.
Eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit brauchte ich schon lange nicht beibringen da ich schon lange ausgesteuert bin, würde es etwas bringen mir diese noch einmal vom Arzt bestätigen zu lassen und diese dem AG vorzulegen grade im Bezug auf die vom Arbeitgeber angestrebte Wiedereingliederung ?
Ich hoffe jemand kennt sich diesbezüglich etwas besser aus als ich und hat einen Tipp für mich.
Weiterhin würde mich interessieren wie es mit der sogenannten Gleichstellung bzw. Antrag aussieht, wo, wie, was muss ich da machen...da ich durch die Krankheit schon lange in ALG II gerutscht bin und man mir seitdem auch von Seiten des Amts versucht Stellen zu vermitteln, offiziell bin ich nach wie vor Arbeitsunfähigkeit aber das Amt schickt mir immer Stellenvorschläge zu ...
bin für jeden Tipp dankbar...
Gruß
Jörg
Ich habe jetzt lange hier nicht reingesehen habe aber nun eine Frage die mir auf den Nägeln brennt.
Meine Geschichte zieht sich ja nun schon, man muss es leider sagen, Jahre hin...leider hat sich noch nicht wirklich etwas getan.
Ich bin momentan noch krankgeschrieben und mein noch Arbeitgeber ließ mich die ganze Zeit in Ruhe, jetzt ist es aber wohl so das man vor einiger Zeit das sogenannte BEM ( Betriebliche Eingliederungsmanagement ) ins Leben gerufen hat, die sind nun vor ein paar Wochen an mich herangetreten ich könne mich doch dort melden damit man sehen kann wie es mit einer Wiedereingliederung aussehen könnte, Voraussetzung dafür war aber unter anderem das ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden solle und man das natürlich alles vertraulich behandeln würden.
Wie dem auch sei, hab ich darauf erst einmal nicht reagiert da ich nach wie vor krankgeschrieben bin, wie soll man mich da wiedereingliedern ?
Auf jeden Fall kam dann ein paar Wochen später erneut ein Brief mit dem Inhalt, das ja scheinbar dann kein Zusammenhang zwischen meiner Erkrankung und dem Arbeitsplatz bestehe - mir erschliesst sich diese Schlussfolgerung nicht so ganz...
Nun gut, jetzt habe ich dann ein weiteres Schreiben bekommen in dem mir meine ganzen Fehlzeiten seit Krankheitsbeginn aufgelistet werden und weiterhin mit folgendem Inhalt :
Zitat:Aufgrund dieser Fehlzeiten in der Vergangenheit müssen wir vermuten, dass Sie in Zunkunft auch in ähnlichem zeitlichem Umfang nicht arbeiten können.
Um feststellen zu können, welche Aussichten bestehen, dass bei Ihnen in Zukunft keine überdurchschnittlichen krankheitsbedingten Fehlzeiten mehr vorkommen, bitten wir Sie, die Sie behandelnden Ärzte von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien...
Bitte ergänzen und unterschreiben Sie entweder die beiliegenden Befreiungserklärung oder Ablehnungsbestätigung
Meine Frage ist, ich hoffe jemand kennt sich damit aus, ob ich dazu verpflichtet bin die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden bzw. ob mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen wenn ich es nicht mache...
wie sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, kann man im Betrieb leider auf die Verschwiegenheit nichts geben.
Ich habe inzwischen einen Bescheid vom Versorgungsamt mit 30% GdB ( hoffe das ist so richtig ) ...sollte oder muss ich das dem AG mitteilen ( auch wenn ich noch nicht wieder arbeitsfähig bin ? )
vielleicht auch im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Schreiben ?
Ich würde die Befreiung von der Schweigepflicht gern ablehnen und dem AG eben eine Kopie des Schreibens über den GdB sowie dem Hinweis auf Arbeitsunfähigkeit bis auf weiters zukommen lassen.
Eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit brauchte ich schon lange nicht beibringen da ich schon lange ausgesteuert bin, würde es etwas bringen mir diese noch einmal vom Arzt bestätigen zu lassen und diese dem AG vorzulegen grade im Bezug auf die vom Arbeitgeber angestrebte Wiedereingliederung ?
Ich hoffe jemand kennt sich diesbezüglich etwas besser aus als ich und hat einen Tipp für mich.
Weiterhin würde mich interessieren wie es mit der sogenannten Gleichstellung bzw. Antrag aussieht, wo, wie, was muss ich da machen...da ich durch die Krankheit schon lange in ALG II gerutscht bin und man mir seitdem auch von Seiten des Amts versucht Stellen zu vermitteln, offiziell bin ich nach wie vor Arbeitsunfähigkeit aber das Amt schickt mir immer Stellenvorschläge zu ...
bin für jeden Tipp dankbar...
Gruß
Jörg