Erklärung der Rentenversicherung mit Zustimmung Krankenkasse?

M
Hallo,
habe heute ein Einschreiben mit Rückschein von meiner Krankenkasse erhalten darin steht, dass ich Erklärungen gegenüber der DRV nur mit Zustimmung der Krankenkasse abgeben kann, sonst wird mir meine KG gestrichen.
Sieht mir nach einem Standartschreiben aus. Eigentlich müssten sie mich auffordern einen Rehaantrag zu stellen, aber da ich einen EU Rentenantrag laufen habe, sehen sie diesen bereits als solchen an.

Was mich irritiert ist die Androhung vom Wegfall des Krankengeldanspruches, falls ich mit der DRV kommuniziere .
Ich habe jetzt die Möglichkeit Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen, bin aber total verunsichert wie ich es denn nun richtig mache.
Zur Zeit warte ich auf den Aufnahmetermin in einer Psychosomatischen Klinik in der ich mich im März angemeldet habe, hat aber mit der DRV nichts zu tun.
Wie wohl allen bekannt ist, kann es Monate dauern bis eine Aufnahme erfolgt. Da ich mir eine passende Klinik ausgesucht habe, möchte ich auch nicht in eine andere gesteckt werden, die eine schnellere Aufnahme hat. Nach einer mißlungenen Reha im letzten Jahr(falsche Klinik) bin ich sehr vorsichtig geworden und das ist ja auch im Interesse der Krankenkasse oder DRV, schließlich kostet so eine Reha einiges und soll auch erfolgreich sein.

Wenn jemand Erfahrung mit diesem Schreiben von der Krankenkasse hat, würde ich mich über Infos freuen.

07.06.2010 10:27 • #1


M
Hallo Maja,

dieses Schreiben habe ich auch seinerzeit von meiner Krankenkasse erhalten als ich den Rentenantrag gestellt habe. Damit will sich die Krankenkasse absichern.

Bei mir war es so, dass mein Rehaantrag abgelehnt wurde und als ich Rentenantrag gestellt hatte, bekam ich ein Schreiben von der Rentenversicherung, wo mir zwei Termine als Rentenbeginn benannt wurden, und zwar Datum des Rehaantrags oder Rentenantrags und aufgrund Schreiben von der Krankenkasse mußte ich Datum des Rehaantrages benennen. So hat die Krankenkasse nämlich die Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum das bisher gezahlte Krankengeld zurückzufordern.

07.06.2010 11:37 • #2


A


Hallo maja43,

Erklärung der Rentenversicherung mit Zustimmung Krankenkasse?

x 3#3


M
Hallo mag,
sonst hat dieses Schreiben keine Auswirkung?

07.06.2010 12:27 • #3


M
Hallo Maja,

du solltest auf keinen Fall etwas bei der Rentenversicherung zustimmen, was du nicht vorher auch mit der Krankenkasse
abgeklärt hast, so sollte es eigentlich auch in dem Schreiben von der Krankenkasse stehen.

07.06.2010 13:01 • #4


M
Hallo mag,
ja, das steht so in dem Schreiben, aber es steht auch drin, dass mein Recht eingeschränkt ist Art und Beginn der Rente zu bestimmen oder den Antrag zurückzunehemen.
Was ist, wenn ich z.B. eine Teilrente bekomme und möchte dem Widersprechen? Das würde ja dann bedeuten, dass ich keine Möglichkeit habe zu klagen bzw. zu widersprechen ohne das mein Krankengeldanspruch verfällt.

07.06.2010 16:56 • #5


M
Hallo Maja,

Zitat:
Was ist, wenn ich z.B. eine Teilrente bekomme und möchte dem Widersprechen? Das würde ja dann bedeuten, dass ich keine Möglichkeit habe zu klagen bzw. zu widersprechen ohne das mein Krankengeldanspruch verfällt.
sollte dieser Fall eintreten, solltest du mit deiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und mit ihnen das besprechen und dir schriftlich bestätigen lassen, dass sie dem Widerspruch bzw. der Klage zustimmen.

07.06.2010 18:15 • #6


S
Hallo,

das Lesen dieser Beiträge hat mich jetzt ein bisschen verunsichert.

Ich beziehe auch seit kurzem EU-Rente und hatte auch zwei Termine für den Rentenbeginn zur Auswahl.

Einmal 01.08.2008 (Beginn der ersten Reha), in dieser Zeit habe ich noch bis Juli 2009 Krankengeld bekommen und zum anderen der 01.09.2009(Datum des zweiten Rehaantrages).Ich habe mich für den 01.01.2009 entschieden.Ich habe nie ein solches Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten und habe mich natürlich auch nicht mit Ihnen abgesprochen.

Kann die Krankenkasse jetzt noch nachträglich gegen meine Terminwahl vorgehen?

Hätte ich mich für den ersten Termin entschieden, dann hätten die ja auch noch knapp ein Jahr gezahltes Krankengeld zurückbekommen.

Dass ich Rente beziehe,müssten sie ja wissen, immerhin wurde meine Krankenversicherung in eine Versicherung für Rentner umgewandelt.

Wäre für eine Antwort sehr dankbar!

07.06.2010 22:00 • #7


Albarracin
Experte

07.06.2010 22:14 • #8


S
Hallo Wolfgang, danke für die schnelle Antwort.Das ging ja fix!

Und danke für den Sprachunterricht. Ich musste aber erst zwei mal lesen,komme aus Hessen, aber ich habe eine schwäbische Freundin, auch aus Stuttgart und ich mag diesen Dialekt sehr!

07.06.2010 22:28 • #9


M
Hallo Wolfgang,
danke für Deine, wie immer präzise, Antwort.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass ich mir nicht unbedingt Sorgen machen muss wegen diesem Schreiben. Werde auch keinen Widerspruch einlegen, oder sollte ich doch? Bin etwas verunsichert.

Warum machen die eigentlich immer so ein Theater wegen dem Rentenbeginn? Das kann doch nur mit der Bezahlung zu tun haben, oder? Je früher die Rente, desto mehr Krankengeld bekommt die Krankenkasse zurück. Oder hat das auch Nachteile für mich?

In dem Schreiben steht noch fett gedruckt: Wir möchten vermeiden, dass Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
Das macht sich ja immer gut bei den Versicherten!!

08.06.2010 09:23 • #10


A


Hallo maja43,

x 4#11


Albarracin
Experte

08.06.2010 16:51 • #11

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