Also, bei mir war es so: Ich hatte vor meiner Krankschreibung eine Alleinerziehendenfreizeit für meine Kinder und mich gebucht, der Urlaub war vom AG genehmigt und die Freizeit bezahlt. Dann hat meine Hausärztin mich etwa vier Wochen vor der Freizeit wegen Anpassungsstörungen krank geschrieben. Wegen der Freizeit meinte sie, dass die Krankenkasse das so nicht mitmachen würde, falls mir dort was passiert. Sie hat mich also bis zu meinem ersten Urlaubstag krank geschrieben, dann habe ich meinen Urlaub genommen und bin sofort danach wieder hin. Obwohl uns diese Freizeit enorm gut getan hat (Sonne, wandern, Gleichgesinnte.), war danach auch klar, dass ich nicht nur eine Anpassungsstörung habe, sondern eine Depression (mit Angst, Panikattacken kamen dann später auch noch dazu). So habe ich dann danach auch gleich die neue Diagnose bekommen. Glück für mich war, dass ich vorher noch nicht im Krankengeld war und damit dann weitere sechs Wochen Schonfrist bekommen habe (sprich Lohnfortzahlung). Zuerst hatte ich deswegen ein schlechtes Gewissen, aber irgendwann musste ich einfach anerkennen, dass ich tatsächlich in eine Depression geraten bin.
Also ja, ich denke, das kannst du so machen, besprich es aber vorher mit deinem Arzt.
LG
Caressa
05.04.2019 13:27 •
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