Brave
- 134
- 3
Hallo,
hab mal eine Frage.
Morgen werden mein Sohn und ich auf der Gemeinde die Rente für ihn beantragen.
Nun bekam er von Febr. bis Mai diesen Jahres Übergangsgeld weil er eine Ausbildung in einem Berufsförderwerk gemacht hat die von der DRV gezahlt wurde.
Da er es aber psychisch nicht schaffte, wurde diese Maßnahme Ende Mai abgebrochen. Seitdem erhält er Krankengeld in ca. der gleichen Höhe.
Falls er Erwerbsminderungsrente bekäme, würde ja ab dem Zeitpunkt von wo er Rente bekommt, die höheren Zahlungen verrechnet.
Hat er wenigstens Anspruch auf Hartz IV Niveau oder würde noch mehr gekürzt werden. Denn zur Zeit ist die Geldleistung ca. 3 - 4 mal so hoch wie er Rentenanspruch hätte.
Und bringt es Vorteile, diesen Antrag über den VdK an die Rentenversicherung weiterzuleiten?
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Brave
hab mal eine Frage.
Morgen werden mein Sohn und ich auf der Gemeinde die Rente für ihn beantragen.
Nun bekam er von Febr. bis Mai diesen Jahres Übergangsgeld weil er eine Ausbildung in einem Berufsförderwerk gemacht hat die von der DRV gezahlt wurde.
Da er es aber psychisch nicht schaffte, wurde diese Maßnahme Ende Mai abgebrochen. Seitdem erhält er Krankengeld in ca. der gleichen Höhe.
Falls er Erwerbsminderungsrente bekäme, würde ja ab dem Zeitpunkt von wo er Rente bekommt, die höheren Zahlungen verrechnet.
Hat er wenigstens Anspruch auf Hartz IV Niveau oder würde noch mehr gekürzt werden. Denn zur Zeit ist die Geldleistung ca. 3 - 4 mal so hoch wie er Rentenanspruch hätte.
Und bringt es Vorteile, diesen Antrag über den VdK an die Rentenversicherung weiterzuleiten?
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Brave