Erwerbsminderungsrente auf Hartz IV Niveau oder geringer?

Brave
Hallo,

hab mal eine Frage.
Morgen werden mein Sohn und ich auf der Gemeinde die Rente für ihn beantragen.
Nun bekam er von Febr. bis Mai diesen Jahres Übergangsgeld weil er eine Ausbildung in einem Berufsförderwerk gemacht hat die von der DRV gezahlt wurde.
Da er es aber psychisch nicht schaffte, wurde diese Maßnahme Ende Mai abgebrochen. Seitdem erhält er Krankengeld in ca. der gleichen Höhe.
Falls er Erwerbsminderungsrente bekäme, würde ja ab dem Zeitpunkt von wo er Rente bekommt, die höheren Zahlungen verrechnet.
Hat er wenigstens Anspruch auf Hartz IV Niveau oder würde noch mehr gekürzt werden. Denn zur Zeit ist die Geldleistung ca. 3 - 4 mal so hoch wie er Rentenanspruch hätte.

Und bringt es Vorteile, diesen Antrag über den VdK an die Rentenversicherung weiterzuleiten?

Schon mal vielen Dank im Voraus.
Brave

12.08.2012 13:52 • #1


M
Hallo Brave,

vielleicht ist dieser Link hilfreich: http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechts ... herung.pdf

12.08.2012 15:48 • #2


A


Hallo Brave,

Erwerbsminderungsrente auf Hartz IV Niveau oder geringer?

x 3#3


Brave
Danke mag,
aber gilt dies nicht nur wenn man keine Ansprüche an die Rentenversicherung hat - also nicht genügend Jahre?
Gruß Brave

12.08.2012 20:28 • #3


Albarracin
Experte

13.08.2012 03:24 • #4


Brave
Vielen Dank Wolfgang,

dann habe ich das wohl falsch verstanden. Dachte, Grundsicherung ist dazu da wenn man ansonsten keine Anprüche hat.
Allerdings würde mein Sohn, da er zuhause bei uns Eltern wohnt, nur 299 € Grundsicherung bekommen und nicht die Höhe vom Hartz IV Satz (wenn ich es noch richtig im Kopf habe)
Mir schwirrt schon der Kopf vor lauter lesen und informieren.
Da er die 5 Jahre von der Rentenversicherung hat, auch alles andere erfüllt, denke ich muss er Rente bekommen... Falls nicht erst mal wieder abgelehnt wird.
(Was ich der Erfahrung nach vermute....)

Nochmals Danke
Gruß Brave

13.08.2012 14:41 • #5

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