FrolleinMau
der VDK schrieb mir gestern u. a.
Ohne eine weitere medizinische Untersuchung könnte von hieraus praktisch nur noch versucht werden, die Klage mit dem Ziel einer Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit fortzusetzen.
Was würde das denn für mich bedeuten?
LG
Angelika