Erwerbsminderungsrente - wie richtig vorgehen?

C
Hallo,
das frage ich mich.

Ich bin 60, hatte 2 Depressionen mit je 1 Jahr Arbeitsunfähigkeit.

Nun hängt es wieder seit 8 Wochen.

Eigentlich wollte ich mich bis 61 durchschleppen. Dies ist mein frühester Termin, denn ich muß bis 66 - 3 Jahre vorher - 2 Jahre Schwerbehinderung.

Wenn ich nin die Zahl auf meinem Bescheid nehme dann würde ich mit 61 mehr EM Rente bekommen als wenn ich wie geplant frühestmöglich gehe.
Ich frage mich daher ob ich einen Antrag auf EM stellen soll.

Meine Frage
1. Wenn ich mit 61 EM Rente bekäme wird die dann mit 66 nochmal als Regelrente erhöht oder läuft die auf gleichem Niveau dann weiter?

2.
Ich habe noch keine Reha gemacht, weil ich soz phob habe.
Wird das schwierig?

3.
Wenn ich nur teil EM bekomme wieviel kann ich dazu verdienen?

hG
col

04.10.2017 20:13 • #1


Albarracin
Experte

21.10.2017 22:16 • #2


A


Hallo col,

Erwerbsminderungsrente - wie richtig vorgehen?

x 3#3


C
Hallo Wolfgang,
Wieder einmal danke ich dir sehr herzlich für deine sehr fundierte und für mich sehr hilfreiche Antwort.
Sehr gern habe ich darauf gewartet.

MfG
col

22.10.2017 11:23 • #3


C
Zitat von Albarracin:
Grundsätzlich ist bei Deinem Jahrgang die Altersrente mit höchstmöglichen Abschlägen niemals niedriger als die höchstmögliche Erwerbsminderungsrente.


Hallo Albarracin,
mein Fehler war dass ich dachte dass die EU Rente, wenn man vorzeitig geht, keine Abschlage (diese 0,3%/Monat) hat. Hat sie aber wohl genau so wie die normale Rente. oder???

Col

15.11.2017 00:10 • #4


Albarracin
Experte

16.11.2017 16:30 • #5


C
Hallo Wolfgang,
Danke für deine Antwort

In
https://www.eurente.org/
fand ich nun
Sollte die Erwerbsunfähigkeitsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gelten Abschläge (0,3% pro Monat vor vollendetem 63. Lebensjahr, aber nicht mehr als 10,8%). Diese Regelung wird seit 2012 stufenweise angehoben, der Rentenbeginn wird dann auf das 65. Lebensjahr festgesetzt.

Es scheinen also die 0,3 % / Monat wie bei der normalen Rente zu sein.

col

17.11.2017 01:03 • #6


C
Hallo
Habe heute noch was besserer Gefunden.
In der Tabelle kann man ablesen um wieviel % die Erwerbsunfähigkeitsrente reduziert wird wenn man sie früher erhällt

https://sozialversicherung-kompetent.de ... .html#null

col

17.11.2017 12:50 • #7


Albarracin
Experte

18.11.2017 13:51 • #8


C
Hallo Wolfgang,
Danke
Kurz warum ich so hinterher bin
Ich war vor 4 Monaten auf Rentenversicherung. Ich habe 7 Monaten auf den Termin gewartet. Damals dachte ich, ich schaffe es bis zur vorzeitigen Regelrente. Ich hatte leider da das Thema EM Rente noch nicht.
Nun bin ich seit 4 Monaten Arbeitsunfähigkeit.
Ein Arzt hat von sich aus das Thema EM Rente angesprochen, mir Hilfe zugesagt u.a. mit einem Rehanatrag. Ich habe erstmal abgelehnt.

Warum schaffe ich keine Reha?
Ich kann nur schwer unter Menschen sein. Es stresst mich total und meine Krankheits Symtome werden permanent schlechter. Deshalb kann ich nicht viele Stunden in einer Reha Einrichtung sein. Das habe ich ausgiebigst in Therapien bearbeitet.

Ich fühle mich mit dem Thema Reha und all dem was man daraus folgert durch meine Behinderung vom Krankenkassen - Rentensystem diskriminiert.

Wohl dem der gesellig ist

Zurück zur Kohle,

Auf meiner letzten Renteninfo steht

Rente wegen Erwerbsminderung
Wären sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkung voll erwerbsgemindert, bekämen sie von uns eine monatliche Rente von
100 Euro (Zahl nur zur Veranschaulichung)

Höhe ihrer zukünftigen Regelaltersrente
Ihre bislang erreichte Rentenanwaltschaft entspräche nach dem heutigen Stand einer monatlichen Rente von
103 Euro (Euros Proportional umgerechnet)
also 3 % mehr als Erwerbsminderungsrente)
Ich habe von dem Besuch auf dem Amt hier den Ausdruck vorliegen und sehe, dass von den o.g. 103 Euro, wenn ich heute gehen wöllte noch 10 % wegen 3 Jahre vorhergehen abgehen.
also
103*0,9=92,7 Euro

Mit
Zitat von Albarracin:
Hallo,
um Missverständnissen vorzubeugen:
Die aktuellen Werte der Erwerbsminderungsrente in einer Rentenauskunft sind die tatsächlichen Rentenwerte. Evtl. Abschläge sind da bereits eingerechnet und werden nicht noch mal abgezogen.


Heißt das:
ich wenn ich heute 100% Erwerbsgemindert eingestuft würde bekäme ich 100 und damit 7,3 - entspricht 7,9% - mehr als wenn ich heute 3 Jahre vorher gehe gehe mehr.

Kann das wirklich sein?
Zitat von Albarracin:

Das ist nur schwer vorstellbar. Grundsätzlich ist bei Deinem Jahrgang die Altersrente mit höchstmöglichen Abschlägen niemals niedriger als die höchstmögliche Erwerbsminderungsrente.

Wäre dann nicht zutreffend

Aber, vom Gefühl her vorstellbar ist es schon dass durch die Erwerbsminderung im Vergleich zu dem der früher geht eine höhere Rente bezahlt.

Und,was ganz anderes wie lange dauert es bis so eine EM Rente genehmigt ist. 1-2 Jahre. Was soll ich bis dahin machen? Oder wie sieht es dann aus, denn dann ahbe ich ja fast Regelrente.
hG
Col

18.11.2017 17:09 • #9


C
PS

Guck mal Wolfgang
aber ich kapier den Fall nicht ganz, irgendwie schwierig geschrieben

https://rentenbescheid24.de/erwerbsmind ... te-hoeher/

18.11.2017 18:39 • #10


Albarracin
Experte

18.11.2017 22:28 • #11


C
Hallo Wolfgang,
herzlichen Dank für die viele Arbeit die du dir gemacht hast. Wieder einmal ist hilfreiches dabei.
Die Frage nach ist - Vorgezogene Altersrente / Erwerbsminderungsrente höher oder niedriger beantwortet sich in dem Moment wenn in der Renteninformation auf die Obere Zahl kein Abschlag kommt. Denn dann überholt sie die untere Zahl, die nämlich Abschlag bekommt. Das weiß ich ganz sicher. In dem Moment bekommt mein Reha Gespenst durch Arbeitsunfähigkeit einen süßen beigeschmack was immerhin was Postives ist.

Und ich glaube dem ist so.
Bin damit nicht alleine
https://rentenbescheid24.de/erwerbsmind ... te-hoeher/

Ich denke ich muss Kontakt mit der Rentenversicherung aufnehmen.
Weißt du ob man einfach dort hinschreiben kann und eben genau diese daten bekommt?

hG
Col

19.11.2017 15:41 • #12


Albarracin
Experte

19.11.2017 15:54 • #13


C
weiß sie

19.11.2017 17:56 • #14


A


Hallo col,

x 4#15


C
Hallo,
Habe bei Rentenversicherung Werte zum 60J 11M angefragt (Frühestmögl Zeitpunkt für Altersrente )
Bekam die gleichen Zahlen wie die Renteninfo

Regelaltersrente - Wert mit 60J 11 M =1000
Abschlag wegen 3 J zu früh gehen = -10,8 %
Regelaltersrente mit Abschlag zum 60J-11M = 892

Erwerbsminderunsgrente zum 60J 11M =969

Heißt, die EM Rente ist wenn ich 60J 11M bin (Frühest mögl Zeitpunkt) 8,7 % höher als vorgezogene Altersrente.
Ganz Grob geschätzt müßte bis MINDESTENS! bis 62 - 62,5 arbeiten um mit Regelaltersrente die selbe Rente in Euro zu erreichen wie die EM Rente zu 60J11M.

(Ich vermute evtl.erklärt sich das dadurch:
https://www.geldtipps.de/rente-pension-.inderung-1

Wichtig ist dabei insbesondere die Neuregelung zur sogenannten Zurechnungszeit. Bislang galt: Wer gesundheitlich angeschlagen ist und deshalb kaum noch arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt aktuell in etwa eine Rente, als hätte er noch bis zum 60. Geburtstag weiter mit dem alten Durchschnittsverdienst gearbeitet. Diese Zurechnungszeit ab dem Beginn der Erwerbsminderung wurde um zwei Jahre bis zum 62. Geburtstag verlängert.

Da ich keine 62 bin ist die Regelrente niedriger die EM Rente.
Ich vermute bei Alters und EM Rente wird zuvor mit Abschlägen geerchnet. Wie ich weiter vorne beschrieben habe. Ansonsten wäre der Unterschied noch größer Tippe ich )

Aber egal.
Das sind die Zahlen der Rentenversicherung

col

24.11.2017 17:23 • #15

Weiterlesen »




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag