Erwerbsunfähig, aber Bescheid über Erwerbsminderung

Cleofee
Verstehe gerade die Welt nicht so richtig. Habe von der Rentenversicherung den Bescheid bekommen. Darin steht, dass ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekomme in Höhe von 234,97Euro.
Davon kann ich doch gar nicht leben. Selbst meine Miete ist schon über Euro400,00. Und wieso teilweiser Erwerbsminderung? Ich kann definitiv nicht eine Stunde arbeiten. Die Arge zahlt auch nicht, weil ich gesagt habe, dass ich keine 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Mit anderen Worten: ich kann meine Sachen verscherbeln und auf die Straße ziehen. Oder ich tue dass, was letzten September nicht geklappt hat. Ist wahrscheinlich eh die beste Lösung. Wieso muss man sich als kranker Mensch mit so einem Sch. herumschlagen?

06.01.2011 11:26 • #1


S
Hallo Cleofee,

irgendwas muss da schief gelaufen sein. Wenn du voll beschäftigungsunfähig bist, steht dir eine Vollberentung zu. Warst du bei einem Gutachter? Denn der entscheidet, ob du teil- oder vollberentet wirst. Wenn dir nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit bestätigt wurde, solltest du da nochmals nachfragen. In diesem Fall solltest du dann Grundsicherung beantragen, das steht dir zu.

Und lies dir bitte nochmals den Rentenbescheid durch. Oft steht da, dass der Bescheid auf Vollberentung geprüft und nachgereicht wird. So war das bei mir. Erst bekam ich den Bescheid einer teilweisen Erwerbsminderung und 2 Wochen später den Bescheid der Vollberentung.

Ich bin jedoch keine Fachfrau und Wolfgang oder mag können dir da sicherlich mehr zu schreiben.

Serafina

06.01.2011 12:53 • #2


A


Hallo Cleofee,

Erwerbsunfähig, aber Bescheid über Erwerbsminderung

x 3#3


G
Und denk daran, es gibt auch noch Sozialgeld. Das ist die ehemalige Sozialhilfe, die es für alle gibt, die nicht erwerbsfähig sind und somit aus dem Hartz-IV-Bezug rausfallen. http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgeld

06.01.2011 13:25 • #3


M
Hallo Cleofee,

wie Serafina schon geschrieben hat, schau erst noch einmal deinen Rentenbescheid durch und wenn das wirklich der endgültige Bescheid ist, dann solltest du - am besten über den VDK - Widerspruch einlegen.

Auf jeden Fall - wie schon empfohlen - beantrage schon mal Grundsicherung und Mietzuschuß.

06.01.2011 13:35 • #4


Cleofee
Danke für die Antworten.
Bei dem Bescheid steht noch, dass sie noch prüfen, ob ich Anspruch Rente wegen voller Erwerbsminderung habe, wegen eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes. Verstehe ich jetzt auch nicht. Hat das was mit meinem beruf zu tun (Bankkauffrau)?
Und wo beantrage ich Grundsicherung und Mietzuschuss? Bei der Gemeinde?
Bin total neben der Spur. Zu meinen ganzen persönlichen Problemen kommen jetzt auch noch massive finanzielle Sorgen. Wie soll man denn da gesund werden?

06.01.2011 16:35 • #5


M
Hallo Cleofee,

dann ist es ja so, wie Serafina geschrieben hat und sie prüfen noch.

Zitat:
Und wo beantrage ich Grundsicherung und Mietzuschuss? Bei der Gemeinde?
bei uns ist das die Gemeindeverwaltung. Schau doch mal im Internet unter deiner zuständigen Gemeindeverwaltung nach.

06.01.2011 17:06 • #6


Cleofee
Habe jetzt ein weiteres Schreiben von der Rentenversicherung bekommen, mit einem Formular für meinen Arbeitgeber. Der soll darin angeben, ob er für mich einen Teilzeitarbeitsplatz hat. Ich kann nicht arbeiten, das schaffe ich nicht. Allein schon bei der Vorstellung bekomme ich Panikattacken und fange an zu heulen. Was soll ich tun?

10.01.2011 11:20 • #7


M
Hallo Cleofee,

ist dir bekannt, ob dein AG überhaupt TLZ anbieten wird ? Wenn das nicht der Fall ist, hat sich das doch bzgl. TLZ beim jetzigen AG erledigt.

Du solltest aber auf jeden Fall, die Situation mit deinem behandelnden Arzt besprechen, wie er eine Teilzeitbeschäftigung bei dir sieht. Vielleicht kann er dir einen Bericht für die Rentenversicherung ausstellen bzw. solltest du gegen den Bescheid der Rentenversicherung Widerspruch einlegen müssen, am besten über den VDK.

10.01.2011 16:54 • #8


Cleofee
Und ob mein Arbeitgeber Teilzeit anbietet. Wenn jemand so etwas überhaupt macht, dann die Sparkassen. Da wimmelt es geradezu von Teilzeitarbeitskräften.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rentenversicherung irgendeinen Bericht meines Therapeuten zur Kenntnis nehmen wird. Weiß jetzt gerade nicht was der VDK ist, aber ich habe am Mittwoch einen Termin bei meiner Betreuerin vom Integrationsfachdienst. Geht das darüber auch?

10.01.2011 18:47 • #9


M
Hallo Cleofee,

ob das über den Integrationsfachdienst geht, kann ich dir nicht sagen.

Hier kannst du nachlesen, was der VDK ist: informationen-ueber-den-sozialverband-vdk-t12926.html

10.01.2011 19:00 • #10


A


Hallo Cleofee,

x 4#11


Albarracin
Experte

10.01.2011 19:07 • #11

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