EU-Rentenverfahren - Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber sinnvoll?

F
Hallo und guten Morgen.

macht es eigentlich Sinn, während man sich im schwebenden EU-Rentenverfahren befindet, den Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis zu bitten?

Zu dem Thema Zeugnis hätte ich dann auch noch eine Frage. Unsere damalige Station ist inzwischen komplett aufgelöst, meine damaligen Stationsleitungen haben mittlerweile gekündigt. Wer schreibt in so einem Falle ein Zeugnis? Es gibt zwar noch die Pflegedienstleitung, jedoch können die tatsächlich auch nach jetzt fast drei Jahren Abwesenheit meinerseits eine Beurteilung abgeben? Eine Pflegedienstleitung, die nur mit Druck gearbeitet hat?

Wie ich hier schon schrieb, würde ich ja am liebsten kündigen, davon riet man mir ab. Für mich ist so klar, dass ich nie mehr dieses Haus (selbst als Patientin nicht) betreten möchte. Mein Entschluß ist auch noch einmal bestärkt worden, nachdem ich jetzt mit einer Kollegin, mit der ich damals Hand in Hand arbeitete, sprach und die alles dran gesetzt hat, nicht mehr im pflegerischen Bereich zu arbeiten, sondern nur noch verwaltungstechnisch, die mir genau das bestätigte, was ich mir schon ausmalte. Die Zustände seien katastrophal, es wird stellenweise vor die Wahl gestellt, entweder arbeitet man so, wie die das wollen oder man könne gehen. Wohl genau auch mit diesen Sätzen. Es darf nur noch funktioniert werden. Es war vor drei Jahren schon kaum noch aushaltbar. Die meisten Kollegen von unserer Station sind nicht mehr da, bis auf drei, aber genau die haben damals ihr Hirn schon nicht eingeschaltet, die lassen alles mit sich machen. Egal, was passiert, ich werde dort nicht mehr arbeiten wollen und können. Aus diesem Grunde brauche ich ja halt ein Zeugnis.

Ich weiß, dass ich ein sehr gutes Zeugnis verlangen dürfte, weil ich weiß, was ich da alles geleistet habe. Soll ich überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt eines anfordern? Muß ich dann begründen, warum?

Danke fürs Zuhören ...

LG
Angelika

04.01.2010 10:18 • #1


M
Hallo Angelika,

warte doch erst einmal dein Rentenverfahren ab, bevor du ein Zwischenzeugnis verlangst. Du wirst dich ja jetzt noch nicht bewerben, wenn du dir die Rente erhoffst. Das wäre sehr widersprüchlich.

Das Zwischenzeugnis solltest du anfordern, wenn du deinen endgültigen Bescheid hast. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich meine, auf ein Zwischenzeugnis hat man nicht automatisch Anspruch.

Du hättest schon damals als der Wechsel stattfand, ein Zwischenzeugnis verlangen sollen, denn da wäre es eine Begründung gewesen.

Mit der Forderung des Zwischenzeugnis signalisierst du, dass du dich beruflich verändern willst. Vielleicht kündigt dir dein Arbeitgeber noch und so hättest du Spielraum für eine Abfindung.

Schöne Grüße
mag

04.01.2010 10:31 • #2


A


Hallo FrolleinMau,

EU-Rentenverfahren - Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber sinnvoll?

x 3#3


F
Liebe mag,

vielen Dank für die prompte Antwort.

Ja, so wie du es schreibst, macht es Sinn.

Ich sehe oft den Wald vor lauter Bäumen nicht. Überhaupt dann, wenn ich mich in diesem Strudel der Unzufriedenheit und des Nichtweiterkönnens befinde und ich kein Land sehe. Ich wußte nicht, dass man ein Zwischenzeugnis nur dann beantragen kann, wenn man sich beruflich weiter entwickeln will. Ich dachte, man könne es jederzeit, einfach so, einfordern.

(Trotzdem würde es mich ja interessieren, wer so ein Zeugnis schreiben würde, aber das kannst du mir ja ganz klar nicht beantworten, ich muss halt zuwarten! Nur weiß ich jetzt schon, dass auch das wieder Kampf bedeuten wird, ätzend.)

DANKE !

LG
Angelika

04.01.2010 10:39 • #3


A
Ich würds auch zu diesem Zeitpunkt lieber sein lassen.

Zu Deiner Info:
Zitat:
Jeder Arbeitnehmer hat per Tarifvertrag oder bei einem triftigen Grund Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Typische triftige Gründe sind: Bewerbung um eine neue Stelle, wesentliche Änderungen des Aufgabengebiets, Versetzung in eine andere Abteilung oder längere Abordnung in ein Projekt .

Anm. von mir: oder auch, wenn ein Führungswechsel ansteht oder schon ein seeeeeeeeeehr langes Beschäftigungsverhältnis besteht. Ich habe das zwar damals angefordert, aber nicht mehr bekommen, als bei uns die HL wechselte ...
Nun steh ich da mit einem Zwischenzeugnis, was zwar okay und in der Beurteilung gut ist, aber ich weiß, die alte HL hätte das umfassender geschrieben. Die neue kannte mich gar nicht und die PDL kaum - was sollen die dann auch groß schreiben ...

Quelle

04.01.2010 12:14 • #4


F
Danke, Allanis, auch der Link hat mir im Nachhinein noch einmal geholfen, zu verstehen.

LG
Angelika

04.01.2010 12:32 • #5

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