EUGH-Urteil Urlaubsanspruch und Dauerrente

F
Danke, mag, dann werde ich wohl mal die Formulierung von eini aus dem anderen Thread übernehmen, ein bißchen mulmig ist es mir jedoch schon dabei ... ich muß jetzt erstmal alle Daten zusammen suchen.

Wie gut, dass es euch hier gibt.

DANKE.

Angelika

29.03.2010 13:38 • #16


F
Ich habs gerade getan und bin gespannt auf Reaktionen ... wahrscheinlich flattert dann gleichzeitig die Kündigung mit ins Haus ...

29.03.2010 14:11 • #17


A


Hallo Eini95,

EUGH-Urteil Urlaubsanspruch und Dauerrente

x 3#3


M
Hallo Angelika,
Zitat:
wahrscheinlich flattert dann gleichzeitig die Kündigung mit ins Haus
wäre das so schlimm ?

Wie ich in Erinnerung habe, willste doch dort nicht mehr arbeiten und bei einer Kündigung hast du das Problem gelöst und wenn du gut verhandelst, wäre dann eine Abfindung auch drin oder weiß dein AG, dass du einen Rentenantrag gestellt hast ?

29.03.2010 15:35 • #18


F
Hallo, liebe mag, was ich jetzt fühle, kann ich nicht ganz klar machen. Sicherlich war es mein Ziel, dass ich dort kündige. Jetzt, wo es denn evtl. passieren kann, macht es schon wieder so ein Murksen in der Bauchgegend. Einerseits wäre ich ENDLICH frei und könnte ungezwungen durch die Welt wandeln, ich habe immer das Gefühl, dass ich mich erklären muß, wenn ich Kollegen treffe. Deshalb gehe ich auch nicht so viel raus.

Ich habe ja gelernt, mich nicht zu erklären, aber auch das kostet zunächst Kraft, weil es sich noch nicht so gesetzt hat, diese Sicherheit um das Thema. Da ich meine, an ihren Reaktionen ihre Gedanken lesen zu können. Ganz so abgehärtet bin ich halt auch noch nicht gegen manche Eindrücke. Und dann ist da ja mein Thema Sicherheitsanspruch. Ohne Arbeit ! ... obwohl ich ja auch Ziele habe, dreht sich da gerade ein Gedankenkarussell. Loslassen wäre jetzt der nächste Schritt. Loslassen von Vertrautem.

Mein Mann meinte gerade, die würden mich nach meinem Brief heute wahrscheinlich nicht kündigen, weil sie nun ahnen könnten, dass es um eine Abfindung gehen könnte. Ja, und ich habe es damals mitgeteilt, dass ich die EU-Rente beantrage. Macht wahrscheinlich jetzt auch gar keinen Sinn, zu verhandeln?

LG
Angelika

29.03.2010 16:29 • #19


M
Hallo Angelika,

ich kann gut nachvollziehen, was du durchmachst, habe es ja selbst erlebt. Laß einfach alles auf dich zukommen und dann kannst du reagieren. Man neigt dazu, immer zu denken bzw. zu grübeln, was wird, wenn..... und schließlich kommt doch alles anderes als man denkt.

Diesen Weg des Abwartens in Bezug auf AG oder Rente ist leider für einen sehr stressig und da du eine Kämpfernatur bist und nicht alles schleifen läßt, wird es schon werden.

29.03.2010 18:23 • #20


F
Heute bekam ich Nachricht von meinem Arbeitgeber:

Ihre Urlaubsansprüche bleiben gem. EuGH v. 20.01.09 bestehen.

Eine finanzielle Abgeltung von Urlaub ergibt sich jedoch nur bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Sollten Sie wieder gesund werden, haben Sie die Möglichkeit den gesamten Resturlaub zu nehmen.

War ja ein netter Gedanke, mal ein paar Kröten in die Hand zu bekommen ...

LG
Angelika

31.03.2010 14:47 • #21


F
Ich hatte einer Bekannten, die auch beim ähnlichen AG (dem öffentlichen Dienst angelehnt) wie ich arbeite, darüber informiert, da sie auch schon eine Weile krank ist. Sie hat direkt Formulare von dem Vertreter der Mitarbeiterversammlung bekommen und den Hinweis, dass 24 Tage pro Jahr angerechnet werden. Sie hat auch im ersten Anlauf ohne irgendeinen Kampf die EU-Rente erhalten mit der Diagnose PTBS und Eßstörung. Ich gönne es ihr, frage mich jedoch langsam, warum sich das bei mir so kompliziert gestaltet ... , ich hatte mich direkt an die Personalabteilung gewandt, vielleicht hätte ich auch ...

Ich bin gespannt, wie es bei ihr ausgehen wird ...

31.03.2010 18:45 • #22


E
Hallo Frollein Mau!

Ja ich war seit 2007 krank und bin in 2009 rückwirkend zu 2008 berentet worden. Mein Arbeitsverhältnis endete dann in 2009. Da ich 2007 keinen Urlaub genommen hatte, habe ich 2007, 2008 und 2009 anteilig den Urlaub bezahlt bekommen. Aber nicht den tariflichen Urlaub, sondern den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.

Meine Rechtsanwältin meinte, es seien noch Fälle offen, die es klären sollten, ob Mindesturlaub oder Tarifurlaub und das die Zeit für uns arbeitet.

Viel Erfolg bei deiner Urlaubsdurchsetzung!!!

Gruß
Eini

31.03.2010 20:41 • #23


A


Hallo Eini95,

x 4#9


E
Hallo!

Also meine Urlaubsabgeltungsgeschichte ist jetzt bei Gericht per Vergleich beendet worden.

Bei mir fehlte ja nur noch die Abgeltung des Schwerbehindertenurlaubs. Da ich 2007 nach Juli 2007 schwerbeschädigt wurde, gab es für 2007 den Schwerbehindertenurlaub nur anteilig. Für 2008 für alle 5 Tage und 2009 auch anteilsmäßig, da aufgrund der Berentung ja mein Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Endlich wieder mal eine Odyssee beendet, aber mein AG hat sich mit Händen und Füßen gesträubt.
Aber ebend auch wieder mit Rechtsanwalt. Was bin ich froh, dass ich eine Rechtschutzversicherung habe. Das ist absolut eine wichtige Versicherung!!!

Gruß von Eini

20.11.2010 17:15 • #24

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